musik Archive

ich lieb meinen Mac…

Vor kurzem schrieb ich über mein neues Notebook und in den Kommentaren dazu wurde mir wärmstens empfohlen, mir doch einmal einen Mac näher anzusehen. Und nun das:

[audio:http://bloggingtom.ch/sounds/20060613-iLoveMyMac.mp3]
Text zum Mitsingen

Sagt mal, meint ihr das wirklich ernst? Arnold meinte ja „Mac-Fans haben einen an der Waffel„, aber so direkt wollte ich es eigentlich auch wieder nicht ausdrücken 🙂

Wobei: Zumindest auf Japanisch hört sich der Song gar nicht soo schlecht an…

Die Revision des Urheberrechts in der Schweiz

Auch in der Schweiz steht eine Revision des Urheberrechts an. Am 10. März 2006 hat der Bundesrat den den Revisionsentwurf des Urheberrechtsgesetzes an das Parlament überwiesen. Doch das Thema ist kontrovers und jede Interessensgruppe hat andere Wünsche an das neue Gesetz.

Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) bringt nun auch Otto Normalverbraucher den Revisionsentwurf näher und informiert in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Betroffenen auf http://www.urheberrecht.ch über die laufende Revision:

Gemeinsam haben sie über Ziele, Folgen, Chancen und Gefahren der Revision diskutiert. Resultat dieser Debatte sind diese Website und die Broschüre «Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Highway oder Sackgasse?». Mit Fakten und Erklärungen der Begriffe rund um das Urheberrecht sowie den Ansichten der Betroffenen sollen sie einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten. Das neue Urheberrecht – Highway oder Sackgasse?

Dabei liefert die Webseite auch interessante Meinungen von Betroffenen:

Der Ausbau des urheberrechtlichen Schutzes ermöglicht uns dank DRM-Systemen, die Bedürfnisse des heutigen Konsumenten zu befriedigen – und das weltweit. Ohne Ausbau dieses Schutzes können wir im heutigen digitalen Zeitalter unseren Beruf als Musiker über kurz oder lang nicht mehr ausüben, weil sich zu viele unsere Musik gratis übers Internet beschaffen.

sagt beispielsweise die Band Gotthard, während Jaqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz zu bedenken gibt:

Zweifellos sollen Kulturschaffende vor Piraterie geschützt werden. Das Urheberrecht darf aber die Interessen der Nutzer nicht ausblenden und einseitig den Inhabern von Urheberrechten Vorteile verschaffen. Der Zugang zu geschützten Werken ist im Interesse der Allgemeinheit und muss den Konsumenten sowie der Forschung und Bildung auch im digitalen Bereich erhalten bleiben.

Die Revision ist und bleibt kontrovers und es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Gesetzesänderungen bewegen werden.

Grup Tekkan als Tammy-Nachfolger

Eigentlich bin ich ja schon vor zehn Tage über Johnny’s Post „Wo bist du, mein Sonnenlicht?“ gestolpert, aber ich habe mir das Video nie angeschaut. Bis heute die Neugier siegte, denn offensichtlich habe ich (mal wieder) einen Trend verpasst.

Direktlink

Nachdem Johnny das Video der Grup Tekkan verlinkt hatte, konnte er sich vor Traffic kaum mehr retten und sprengt auch heute noch locker die 100’000 Visits-Grenze. Alexander fragt sich derweil, ob wir, die nun darüber schreiben, nicht einfach nur Trittbrettfahrer sind.

Das mag zwar durchaus sein, allerdings bin ich immer wieder verwundert, wie einfach aber auch seltsam das Internet oder die Blogospähre funktioniert. Man kann mühevoll recherchieren und nachfragen und das danach in einen Artikel verpacken. Diese fundierten Posts tragen sicherlich mehrheitlich dazu bei, sich eine gewisse Stammleserschaft zu schaffen. Postet man aber ohne grosse schreiberischen Aufwand ein sprachlich vielleicht nicht ganz perfektes Video überschlagen sich die Zugriffszahlen (die aber zugegebenermassen nicht zu Stammlesern führen). Insofern ist das Ganze doch ziemlich paradox, zeigt gleichzeitig aber auch, wieso soviele „Videoblogs“ mit lustigen oder weniger lustigen Videos regelmässig ganz oben auf den Top Bloglisten auftauchen.
Der heutige Internetuser, so scheint es mir fast, ist mehr an Zerstreuung, Unterhaltung und Spass interessiert als an (spannenden oder weniger spannenden) Texten. Information overkill?

So, und nun mal sehen, ob sich mein Trittbrettfahren auch auf die Zugriffszahlen auswirkt…

[Update] 21. März 2006
Da die Qualität der Kommentare sich hier auf merklich tiefem Niveau bewegt und um die Performance des Blogs wieder zu steigern habe ich mich entschlossen, die Kommentarmöglichkeit auszuschalten. Somit sind keine weiteren Kommentare zu diesem Post mehr möglich.

Alizée Videos

Alizée

Nachdem vor einiger Zeit schon mal das Alizée-Bloggerfieber ausgebrochen ist, scheint sich das Ganze nun hier, hier, hier und hier zu wiederholen. „Alizée“ ist auch einer der Suchbegriffe, über die viele Surfer via Google zu mir finden. Was liegt also näher, als auch dieser Klientel mal wieder etwas Unterhaltung zu bieten…

Bitte sehr: Die Video-Links zu Alizée…

Und sogar einen japanischen Werbespot mit Alizée gibt es: Elise.

Und wer jetzt schon zu träumen beginnt, sollte bedenken, dass Frauen sich auch verändern können*. Leider…

* Warnung: Ein Klick auf den Link kann Ihre Phantasien zerstören.
(Warnung auf Wunsch von SteBu in den Kommentaren 🙂 )

[Update]
Habe gerade noch (nur für euch…) ein Video zu YouTube hochgeladen: Alizée singt schon mit 15 Jahren…

SUISA-Stellungnahme zum MP3-Download

Nachdem gestern bereits die IFPI Schweiz zur Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der SUISA betreffend der Legalität von Musikdownloads Stellung genommen hat, ist heute nun auch die Antwort von Dr. Bernhard Wittweiler, dem Leiter Rechtsdienst der SUISA eingetroffen.

BloggingTom: Die Suisa behauptet auf in ihrem FAQ, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren aber genau das Gegenteil, nämlich dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?

B. Wittweiler: Die SUISA behauptet nicht, der Download von Musicfiles von Tauschbörsen sei legal. Wir stehen auf dem Standpunkt, die Frage sei nicht endgültig geklärt. Nach unserer Beobachtung hat wohl eine Mehrheit der Juristen, die sich in der Schweiz zum Thema geäussert haben, die Meinung vertreten, der Download zu privaten Zwecken im Sinne des Urheberrechts sei erlaubt. Man muss betonen, dass dies ausschliesslich und ganz isoliert nur den Download betrifft. Einigkeit besteht darüber, dass der Upload und der Download differenziert betrachtet werden müssen. Und Einigkeit besteht auch darüber, dass der Upload illegal und damit strafbar ist.

BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen legal oder illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?

B. Wittweiler: Es gibt zur Frage des Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz (noch) kein Gerichtsurteil.

BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.

B. Wittweiler: Die Ursachen für den Rückgang der CD-Verkäufe in den letzten Jahren sind uns unbekannt. Wir können nur Vermutungen anstellen. Wir vermuten, dass mehrere Ursachen dafür verantwortlich sind. Die von Ihnen angesprochenen Kopierschutzmassnahmen könnten vielleicht eine Ursache sein, sicher jedoch nicht die einzige.

IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download

In meinem Post „MP3-Download wirklich illegal?“ habe ich auf die Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der Suisa bezüglich der Legalität von Musikdownloads aus Tauschbörsen hingewiesen.

Ich habe deshalb sowohl der IFPI Schweiz wie auch der Suisa einige Fragen per eMail gestellt, die nun Johannes Börker von der IFPI Schweiz wie folgt beantwortet hat:

BloggingTom: Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Die Suisa behauptet auf ihrer Internet-Seite aber genau das Gegenteil, nämlich, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?

J. Börker: Richtig ist, dass einhellig die Meinung vertreten wird, dass jeglicher Upload urheber- und leistungsrechtlich geschützter Rechtsgüter illegal und gemäss Art. 67 und 69 URG strafbar ist, weil das Privatkopierrecht des Art. 19 URG den Uploader nicht schützt, da hierfür Voraussetzung wäre, dass ein Geschehen im engen Familien- und Freundeskreis vorliegt, was beim weltweiten Filesharing ersichtlich nicht der Fall ist.

Richtig ist ferner, dass umstritten ist, ob der Download einer unautorisiert hochgeladenen Musikdatei illegal ist. Wir meinen, dass auch hier eine Illegalität zu bejahen ist, weil nur eine legale Kopiervorlage der Erstellung einer legalen Kopie dienen, also nur der legale Upload einen legalen Download nach sich ziehen kann. Ferner kommt hinzu, dass der Download aus einem p2p-System mangels engen Familien- oder Freundeskreises, innerhalb dessen sich diese Vorgänge vollziehen, so oder so illegal ist, weil er eben nicht vom Privatkopierrecht des Art. 19 URG geschützt wird.

BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?

J. Börker: Uns ist noch kein entsprechendes Urteil bekannt geworden, das sich ausdrücklich hierzu geäussert hätte. Wir halten es aber für möglich, dass es im Zuge unserer Aktion Game Over früher oder später zu einem Urteil kommen könnte.

BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.

J. Börker: Wohl niemand unter unseren Mitgliedern ist so naiv zu glauben, dass einzig und allein das massenhafte „Filesharing“ für die Umsatzrückgänge verantwortlich ist. Natürlich gibt es daneben auch andere Gründe. Das „Filesharing“ ist aber EIN wichtiger Grund, und es ist gewiss nicht so, dass nicht auch an anderen Fronten andere Ursachen der Umsatzrückgänge bekämpft werden würden. Die Kopierschutzprobleme sind nach unserer Erfahrung dramatisch übertrieben, was ihr tatsächliches Ausmass betrifft. Unsere Mitglieder sind diesbezüglich aber sensibel und selbstverständlich darauf aus, Kopierschutz nicht als Konsumentenärgernis zu plazieren, sondern Einschränkungen nur in zumutbarem Ausmass vorzusehen. Wir weisen darauf hin, dass in der EU bereits die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen unter Strafe gestellt wird, so dass wir unsere Mitglieder auch hierzulande auf dem grundsätzlich richtigen Wege wähnen.

BloggingTom: Wenn die IFPI nun auf der wortgenauen Auslegung der Schweizer Gesetzgebung besteht, wie steht die IFPI denn zum neuen Kopierschutz von Sony, XCP-Aurora? Dieser greift tief in das Betriebssystem ein und könnte durchaus zur Verletzung von bestehendem Recht führen.

J. Börker: Vom angeblichen Problem mit einem neuen Kopierschutz von SonyBMG wissen wir bislang auch nur aus der Presse. Hierzu sei angemerkt, dass der Verband IFPI Schweiz selbst mit Kopierschutzfragen überhaupt nicht befasst ist. Dies ist eine Angelegenheit, die allein durch unsere Mitglieder gehandhabt wird.

MP3-Download wirklich illegal?

Die Schonfrist der IFPI Schweiz ist vorbei: Ab heute will der Verband der Schweizer Musikwirtschaft IFPI verstärkt gegen private Raubkopierer vorgehen und zivil- wie auch strafrechtliche Massnahmen gegen die „Erwischten“ einleiten. Die IFPI schreibt, dass private Kopierer bis heute nicht belangt wurden, weil die Musikwirtschaft auf „die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut“ hat. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer: „Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz grösser ist als im Rest Europas.“

Und weiter:

Nach Angaben der Tonträgerproduzenten beträgt der Umsatzeinbruch durch Raubkopieren mehr als 25 Mio. Franken jährlich, der Gesamtschaden seit 2001 beträgt rund 135 Mio. Franken. Durch Raubkopieren gingen in den vergangenen drei Jahren in der Schweiz rund 600 Arbeitsplätze verloren. Davon sind alle Berufsgruppen betroffen, die direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt mit Musik bestreiten. Textdichter, Komponisten, Interpreten, Musiker und Labels, Tonstudios, Techniker und Händler. Auch mehrere Schweizer Fachhändler mussten in den vergangenen Jahren wegen der Umsatzeinbrüche schliessen.

Mit Arbeitsplätzen argumentierte auch die Business Software Alliance (BSA) im Mai dieses Jahres, allerdings mit dem Unterschied, dass laut BSA die Software-Raubkopierer in der Schweiz tatsächlich abgenommen hätten. Nur: Wie ich in meinem damaligen Post „Wo sind denn nun die Arbeitsplätze?“ aufgezeigt habe, sind die propagierten Zahlen über verlorene Arbeitsplätze nicht mit neugeschaffenen Arbeitsplätzen gleichzusetzen. Mit der Rechnung der BSA hätten nämlich mindestens 2100 Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, allerdings musste die BSA auf meine Anfrage hin zugeben, dass „nur“ 300 vorher arbeitslose Informatiker eine Stelle fanden.

Auch der Musikindustrie mag ich die Zahlen nicht so recht abnehmen, denn laut IFPI sollen in den vergangenen drei Jahren durch Raubkopieren rund 600 Personen, die direkt oder indirekt von Musik leben, ihren Job verloren haben. Das mag zwar stimmen, hat aber wohl nicht „nur“ mit Raubkopierern zu tun. Vielmehr sind da wohl auch veränderte Konsumgewohnheiten schuld, bspw. das von der IFPI propagierte Einkaufen der Musik via Internet. Darunter leiden die angesprochenen Fachhändler nämlich genauso.
Ebenfalls wage ich zu bezweifeln, dass es 600 neue Arbeitsplätze geben wird, würden die Schweizer Raubopierer von einem Tag auf den anderen verschwinden.

Aber zurück zum Thema:
Interessant an der ganzen Diskussion ist ja nur schon die Tatsache, dass sich die IFPI Schweiz als Vertreter der Musikwirtschaft und die SUISA als Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke absolut uneinig darüber sind, ob Downloads von Musikstücken aus Tauschbörsen nun illegal ist oder eben nicht.
Während die IFPI nämlich darauf hinweist, dass das Tauschen von Musik über Tauschbörsen gegen Artikel 19 des Bundesgesetz über das Urheberrecht verstosse, argumentiert die SUISA, dass der Download (und nur der Download!) durchaus legal sei:

Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von „offensichtlich“ illegalen Angeboten verboten).

Damit erteilt die SUISA dem Downloader zwar keinen Freipass, ist aber immerhin um Längen ehrlicher als die IFPI, da sie den „jetztigen“ Wissenstand weitergibt. Die IFPI allerdings scheint hier mehr mit dem Mittel der Einschüchterung zu arbeiten und will nun rigoros gegen ihre eigenen Kunden vorgehen (auch wenn die nicht immer alles gleich auf CD kaufen)..

Fazit: Ob Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz legal oder illegal sind, steht offenbar noch nicht abschliessend fest und wird wohl erst durch ein Gerichtsurteil geklärt werden können. Allerdings sehe ich die Tatsache, dass selbst die SUISA davon ausgeht, dass solche Downloads legal sind, durchaus positiv. Denn es stellt sich wirklich die Frage, wie eine Vereinigung wie die SUISA, die naturgemäss Einnahmen aus Musik generieren bzw. die Tantiemen für Künstler sammelt, offen zugibt, dass solche Downloads legal sind. Einfach nur so aus Nächstenliebe zum Raubkopierer wird sie das wohl kaum tun..

Anmerkung: Ich habe sowohl die IFPI als auch die SUISA um eine Stellungnahme zum rechtlichen Aspekt gebeten. Von beiden Parteien habe ich bis jetzt noch keine Antwort, werde diese aber veröffentlichen, sobald ich diese erhalte.

Die Stellungnahmen sind eingetroffen und in den Posts „IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download“ und „SUISA-Stellungnahme zum MP3-Download“ nachzulesen.

Posts in anderen Blogs zum Thema IFPI:

[Update] 11:26 Uhr
Auch der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit von MP3-Downloads:

MP3-Download aus Tauschbörsen legal. Wirklich?

Es scheint derzeit DIE Meldung in Schweizer Blogs zu sein: Die SUISA schreibt in ihrem FAQ, dass der Musik-Download aus Tauschbörsen legal sei:

Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?
Ja. Verantwortlich für die Regelung von Urheberrechten ist immer der Anbieter und nicht derjenige der ein urheberrechtlich geschütztes Werk geniesst. So ist der Produzent – und nicht der Käufer einer CD, der Veranstalter eines Konzerts – und nicht der Käufer der Eintrittskarte, das Sendeunternehmen bei Radio- und Fernsehsendungen – und nicht der Zuhörer verantwortlich für den Erwerb der erforderlichen Lizenzen vom Urheber. Auch beim Download aus dem Internet ist es nicht anders: Wer urheberrechtlich geschützte Werke im Internet anbietet, muss über die erforderlichen Urheberrechte verfügen. Wer aus dem Internet Musik herunterlädt jedoch nicht. Der Konsument urheberrechtlich geschützter Werke darf diese innerhalb seiner Privatsphäre, nach Gesetz ist das der Kreis der Verwandten und engen Freunde, frei verwenden. Bei den Tauschbörsen ist aber wie bei jedem Tauschgeschäft zu beachten, dass derjenige, der Musiktitel herunterlädt meistens gleichzeitig im Eintausch dafür die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel zur Verfügung stellt. Letzteres ist nicht erlaubt und strafbar, wenn keine Erlaubnis der Komponisten, Verleger und Produzenten vorliegt. (Anmerkung: In Deutschland und eventuell weiteren Ländern ist das Herunterladen von “offensichtlich“ illegalen Angeboten auch für den privaten Gebrauch nicht erlaubt.)

Die SUISA macht in obiger Erklärung denn auch auf das eigentliche Problem aufmerksam. Selbst wenn ich, wie von Fredy Künzler vorgeschlagen, lizenzfreie Musik (bspw. von http://suisafrei.ch) für andere Benutzer freigebe, bewege ich mich auf unsicherem Terrain. Zumindest wenn ich urheberrechtlich geschützte Musik herunterlade. Diese wird nämlich von den meisten Tauschbörsen-Clients wie eMule, eDonkey oder Kazaa bereits während dem Download bereits wieder in Teilen für den Upload freigegeben.

Damit biete ich bereits beim Download geschützter Musik dasselbe Musikstück wieder in der Tauschbörse an, so dass der Satz

Letzteres ist nicht erlaubt und strafbar, wenn keine Erlaubnis der Komponisten, Verleger und Produzenten vorliegt.

aus dem SUISA-FAQ wieder an Bedeutung gewinnt.

[Update] 16.11.2005
Ein aktualisierter Post zum Thema findet sich unter „MP3-Download wirklich illegal?„.

AllOfMP3 Testsieger

Irgendwie köstlich: Da schlagen sich in Deutschland allerlei Leute mit Abmahnungen herum, weil sie einen Link auf allofmp3.com gesetzt haben und bei uns erklärt die Zeitschrift Saldo AllOfMP3 MP3Search.ru zum Testsieger.

Hintergrund der Abmahnungen in Deutschland ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München gegen die Betreiber von AllOfMP3, die seit einiger Zeit benutzt wird, um Webseitenbetreiber und Blogger zur Entfernung des Links zur Musikplattform aufzufordern.

Ich nehme an, dass unsere Rechtssprechung in dieser Sache nicht gross von derjenigen in Deutschland abweichen würde, darum finde ich es umso köstlicher, dass nun gerade das Konsumentenmagazin Saldo AllOfMP3 MP3Search.ru mit den Merkmalen „günstig, Unterstützung vieler Formate, kein Kopierschutz“ zum Testsieger erklärt. Die Argumente für den Testsieg scheinen auch viele andere Musikfans zu teilen, aber ich denke, dass die Musikindustrie sicherlich keine Freude daran hat, dass AllOfMP3 bei Saldo nun auf dem Siegertreppchen steht 🙂

Achsoja, der Link zu AllOfMP3 heute in einer Spezialform: Die Musikindustrie linkt gleich selber drauf: Klick und weg!. Und auch den Link zu MP3Search.ru direkt von der IFPI: Hier werden Sie geholfen!

Einen interessanten Einblick in die Ansichten eines kleineren Musiklabels zum Thema bietet übrigens der Artikel „Der Feind des Bösen ist nicht immer das Gute (altes chinesisches Sprichwort)“ bei AntiFreeze.

(via symlink.ch)

[ Update ] 18.10.2005
Wie mir heute der Saldo-Journalist Marc Meschenmoser per Mail mitteilte, handelt es sich beim Testsieger nicht um AllOfMP3, sondern um MP3Search.ru. Ich habe die Meldung von Symlink übernommen, ohne das nachgeprüft zu haben (da der Artikel nur kostenpflichtig angesehen werden kann). Sorry!