Es scheint derzeit DIE Meldung in Schweizer Blogs zu sein: Die SUISA schreibt in ihrem FAQ, dass der Musik-Download aus Tauschbörsen legal sei:
Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?
Ja. Verantwortlich für die Regelung von Urheberrechten ist immer der Anbieter und nicht derjenige der ein urheberrechtlich geschütztes Werk geniesst. So ist der Produzent – und nicht der Käufer einer CD, der Veranstalter eines Konzerts – und nicht der Käufer der Eintrittskarte, das Sendeunternehmen bei Radio- und Fernsehsendungen – und nicht der Zuhörer verantwortlich für den Erwerb der erforderlichen Lizenzen vom Urheber. Auch beim Download aus dem Internet ist es nicht anders: Wer urheberrechtlich geschützte Werke im Internet anbietet, muss über die erforderlichen Urheberrechte verfügen. Wer aus dem Internet Musik herunterlädt jedoch nicht. Der Konsument urheberrechtlich geschützter Werke darf diese innerhalb seiner Privatsphäre, nach Gesetz ist das der Kreis der Verwandten und engen Freunde, frei verwenden. Bei den Tauschbörsen ist aber wie bei jedem Tauschgeschäft zu beachten, dass derjenige, der Musiktitel herunterlädt meistens gleichzeitig im Eintausch dafür die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel zur Verfügung stellt. Letzteres ist nicht erlaubt und strafbar, wenn keine Erlaubnis der Komponisten, Verleger und Produzenten vorliegt. (Anmerkung: In Deutschland und eventuell weiteren Ländern ist das Herunterladen von “offensichtlich“ illegalen Angeboten auch für den privaten Gebrauch nicht erlaubt.)
Die SUISA macht in obiger Erklärung denn auch auf das eigentliche Problem aufmerksam. Selbst wenn ich, wie von Fredy Künzler vorgeschlagen, lizenzfreie Musik (bspw. von http://suisafrei.ch) für andere Benutzer freigebe, bewege ich mich auf unsicherem Terrain. Zumindest wenn ich urheberrechtlich geschützte Musik herunterlade. Diese wird nämlich von den meisten Tauschbörsen-Clients wie eMule, eDonkey oder Kazaa bereits während dem Download bereits wieder in Teilen für den Upload freigegeben.
Damit biete ich bereits beim Download geschützter Musik dasselbe Musikstück wieder in der Tauschbörse an, so dass der Satz
Letzteres ist nicht erlaubt und strafbar, wenn keine Erlaubnis der Komponisten, Verleger und Produzenten vorliegt.
aus dem SUISA-FAQ wieder an Bedeutung gewinnt.
[Update] 16.11.2005
Ein aktualisierter Post zum Thema findet sich unter „MP3-Download wirklich illegal?„.
Bei Kazaa kannst du das sicherlich einstellen. Bei Gnutella ganz sicher.
Die Sicht der Musiker:
Künstler wie Courtney Love, Tom Waits, Sinead O’Conor und Kate Bush finden, die Musik-Industrie schadet ihnen noch viel mehr als File-Sharing. Sinead und Kate vertreiben mittlerweile ihre Musik selbst.
viele Grüße
Gisela
habe gestern den 15. november gerade 10 vor 10 gesehen. und da kam ein bericht über das filesharing im internet. sie berichteten über ein neues gesetz oder was ähnliches, dass man jetzt auch für das downloaden von musik mit geldbussen bestraft wird. stimmt das? oder hab ich das falsch verstanden?
@lurdy: Danke für den Tipp, hatte gestern 10 vor 10 nicht gesehen. Alle, die den Beitrag ebenfalls nicht gesehen haben, können ihn sich hier ansehen [RealMedia].
Allerdings hat das Vorgehen der Musikindustrie nichts mit einem neuen Gesetz zu tun, sondern sie will einfach schärfer gegen Raubkopierer vorgehen, wie ich das auch in meinem Post „Letzte Warnung an Raubkopierer“ öffentlich gemacht habe.
Trotzdem nehme ich Deinen Kommentar als Anlass, mich nochmal ein wenig genauer zu informieren und werde hier im Blog darüber berichten.
Hola
Als Betreiber des (ehemaligen) Portals für SUISAfreie Musik (www.suisafrei.ch) möchte ich diese Diskussion doch noch um eine Perspektive ergänzen.
Urheberrecht und SUISA sind grundsätzlich zwei verschiedene Paar Schuhe. So gilt das Urheberrecht grundsätzlich IMMER. Bei einigen (vielen) Werken wurden diese Rechte allerdings an Verwertungsgesellschaften (in der Schweiz die SUISA) abgetreten, die für die Einhaltung und Vermarktung der Rechte sorgt, das heisst namentlich das Geld für die Urheber eintreibt.
Entscheide ich mich aber z.B. als Komponist dafür, meine Rechte nicht der SUISA oder GEMA abzutreten, dann darf ich das. Die SUISA kümmert sich dann nicht um die Einhaltung meiner Rechte, treibt kein Geld ein und kann niemanden bestrafen, der meine Musik unrechtmässig benutzt.
Gemäss Gesetz bin ich dann alleine berechtigt, meine Werke zu vermarkten. Will jemand meine Werke verwenden (wofür auch immer), muss er mich anfragen, von mir die Erlaubnis bekommen und an mich allfällige Nutzungsgebühren zahlen. Eine unerlaubte Verwendung meiner Werke ist also auch in diesem Fall NICHT ERLAUBT!
Ich habe die letzten Jahre festgestellt, dass diesbezüglich immer die Meinung besteht, was SUISAfrei wäre sei freigegeben zur völlig kostenlosen und freien Verwendung. Diese Meinung ist definitiv falsch! Es gibt IMMER einen Inhaber der Urheberrechte. Und die Freigabe dieser Person muss IMMER eingeholt werden.
Kauft man eine SUISAfreie-CD – z.b. in meinem Shop 🙂 – bekommt man diese Freigabe vom Urheber gleich mit und ist somit auf der sicheren Seite.
Man sollte diese Freigabe unbedingt behalten. Denn die SUISA ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Dann muss der Benutzer von Musik beweisen können, dass es sich um SUISAfreie Musik handelt.
In diesem Sinne frohes Downloaden
Gruss, Paddy
@Paddy: Danke für die Aufklärung, das ist jetzt auch für mich was neues.
Aber interessieren würde mich nun doch noch, wieso ich als Nutzer von SUISAfreier Musik der SUISA beweisen muss, dass es sich um eben SUISAfreie Musik handelt? Die haben ja gar keinen Grund mich zu kontrollieren, da die Musik ja eben genau nicht „unter den Fittichen“ der SUISA ist…
@BloggingTom: Habe die Diskussionen über das Thema MP3 intensiv verfolgt. Eine Frage ist bei mir noch offen und zwar, ob ich mich strafbar machen würde, wenn ich vom Anbieter allofmp3.com Musicfiles kaufe. Zur Zeit beziehe ich meine Musicfiles von i-tunes.
Ich wollte nur nochmal sicher sein!
„Der Download von urheberrechtlich geschützter Musik in der ist Schweiz ist Absolut Legal!“
was ist mit Filme/Games/Software?
Mach ich mich nur strafbar wen ich uploade?
starfrosch.ch
Wer illegal Musiktitel im Internet verbreitet oder herunterlädt, muss künftig mit Verfolgung rechnen. ?
Ich schnall nix mehr! ändern die gesetze nach lust und laune?
klärt mich auf bitte! habe fast jedes forum duch! Was ist Fazit?
@Stephan: Die russischen Anbieter von Musikfiles sind ja schon länger ein kontroverses Thema. Wenn ich das richtig verstanden habe, scheinen die Dienste aber insofern nicht legal zu sein, weil diese keine Verträge mit den hiesigen Plattenfirmen haben. Für russische Nutzer scheint das Ganze legal zu sein, für „Nicht-Russen“ aber wahrscheinlich nicht.
@someone: Wie in mehreren Artikeln hier auf dem Blog erwähnt, gibt es bis heute keine „eindeutige“ Rechtssprechung zum Thema. Die IFPI behauptet, der Download sei illegal, die SUISA sieht das hingegen nicht ganz so streng.
Ganz allgemein muss ich an dieser Stelle natürlich mal noch erwähnen, dass ich kein Rechtsanwalt bin und die Sache aus rein rechtlicher Sicht nicht würdigen kann.
Ist doch der knüller das man heute noch nicht genau weiss ob es legal ist oder nicht!
ich sag nur eins „Das
SystemStinkt“FREE DOWNLOAD FREE DOWNLOADFREE DOWNLOAD FREE DOWNLOAD FREE DOWNLOAD FREE DOWNLOADFREE DOWNLOAD FREE DOWNLOAD FREE DOWNLOAD FREE DOWNLOADFREE DOWNLOAD FREE DOWNLOAD FREE DOWNLOAD FREE DOWNLOADFREE DOWNLOAD FREE DOWNLOAD
hi,can anyone tell me what is legal and illegal in switzerland…is downloading of films and music legal…is using software to crack and burn dvd’s although they are copyrighted legal…blogging tom..can you help me on this…cause i have no idea and don’t want to land in prison if i ever do anything illegal…you can write to me in german..thanks
@conrad: Mit absoluter Sicherheit lässt sich das noch nicht genau sagen, da bis heute kein entsprechendes Gerichtsurteil vorliegt. Die Mehrheit der Rechtsexperten geht aber davon aus, dass der Download (und nur der Download) in der Schweiz nicht illegal ist. Die IFPI hingegen behauptet, dass auch der Download in der Schweiz illegal ist.
Neben den beiden Postings betreffend Stellungnahme der IFPI sowie die Antworten der SUISA empfehle ich Dir auch den Artikel aus der heutigen Sonntags-Zeitung „Das Prinzip Abschreckung“, welche weiter auf die Thematik eingehen.
Soviel ich weiss und soviel ich von unserem Abu Lehrer (nebenbei noch Rechtsanwalt) weiss, ist es straffrei Musik und Film in der Schweiz herunterzuladen, doch wichtig ist dass man selber keine Daten anbietet was aber meistens notwendig ist bei den Filesharing Netzwerken. Allerdings gilt das nur für Musik und Filme, bei PC Games und Programme ist dies nicht der Fall, es ist jeglicher download untersagt ausser es handelt sich um Freeware.
hi, wenn ich zum beispiel filme download bei kazaa, filme die nicht unbedingt etwas mit hollywood zu tun hat, ist das immer noch strafbar? was ist denn nicht strafbar bei kazaa? was kann man downloaden ohne probleme?
also mann kann auch bilder ect downloaden, aber das ist ja nicht schlimm oder?
Musik lade ich bei Limewire, wo ich weiss das es legal ist.
Wo kann ich denn legal Filme runterladen? Mit welchem Programm?
@ Antje mit Azureus kannst du legal filme laden. Das programm bekommst du bei chip.de. Die Dateien musst du bei http://www.torrent.to raussuchen
Hallo wie gross ist die buse, wenn man file sahring downlaodet
Die Busse kostet bei einer Zugabe (Geständnis) ca. 10000 CHF
Bei einer lüge oder Durchsuchung ca. 150000 CHF
Quelle ist von meiner Informatiklehrerin
@ FLO . das mit der Busse kannst du nicht einfach so sagen. Es kommt immer auf die Menge deines Uploads drauf an. Wie wirst du bestraft bei 1 Upload eines Songs?! Und wie wirst du bestraft, wenn du Besitzer/ Uploader einer torrent- oder sharewareseite bist?! Hab schon von Leuten mit einer Busse von 3000.- gehört. Also… das ist nicht genau definierbar… ich denke zwar, dass das Minimum bei 700.- bis 1000.- liegt.
Die Sache mit dem Bußgeld ist nicht alles, es geht hier in erster Linie auch um das Strafrecht. Und man kann auch zivilrechtlich vom Urheber verklagt werden. Von daher sind diese Summen kaum zu beziffern, das ist immer unterschiedlich und hat gar nichts mit einer „Upload Rate“ zu tun.
Suisafreie Musik kann man übrigens bei gemafreie-welten.de runterladen, zumindest das Downloaden der Preview Files ist legal.
„Gemafreie Musik“ ist übrigens auch genau so wie „Suisafreie Musik“ urheberrechtlich geschützt und „lizenzfrei“ ist auch ein umstrittener Begriff. Hier werden nur keine Verwertungsrechte gezahlt, sondern meist einmalige Nutzungsgebühren. Und wenn dieses Gebühren nicht gezahlt werden, macht man sich strafbar.
lol hi ich habe mir über 19000 sound runtergezogen aber nichts von der polizei gemerkt alle sagen es ist legal! also ihr müsst es wissen1
OOOps, da ist mit den Links was schiefgelaufen. Im Klartext: Den Infopool findet Ihr unter „www.mastertracks.de/html/infopool.html“.
Hallo, ich bin der Betreiber der Website Mastertracks.de und bin seit ca. 35 Jahren im Musikbusiness zu Hause. Viele Kommentare und Meinungen auf dieser Seite sind halb richtig und halb falsch. Grundsätzlich gilt (und da schließe ich mich Paddy vom „suisafrei-portal“ an): Jeder Schöpfer eines künstlerischen Werkes (Musik, Bilder, Texte, Filme etc.) ist nach dem Gesetz ein Urheber und kann bestimmen, was mit seinem Werk geschieht und wer es ggfs. nutzen darf. Dieses Recht des Urhebers (Urheberrecht) ist unveräußerlich, d.h. auch wenn der Urheber die Nutzung gestattet (ggfs. mit Zahlung einer Nutzungsgebühr = Lizenz), bleibt er der alleinige Eigentümer seines Werkes!
Ob z.B. ein Download legal ist oder nicht, ist völlig irrelevant. Was nützt es, wenn der Download legal ist, aber die Nutzung der heruntergeladenen Datei strafbar ist? Anders ausgedrückt: Selbst wenn das Stehlen von Brötchen legal wäre, hättest Du keinen Nutzen, wenn der anschließende Verzehr strafbar wäre!
Im übrigen ist es auf dieser Seite wie in vielen Foren oder Blogs: Alle möchten etwas nutzen, aber keiner will etwas zahlen. Wovon bitte soll eigentlich ein Künstler leben, wenn er möglichst all seine Werke verschenken soll? Wenn Musikstücke von populären Bands im Netz „geklaut“ werden, fehlt oft das Unrechtsbewusstsein nach dem Motto „die verdienen eh genug“.
Und was ist mit den kleinen Anbietern, z.B. den gemafreien oder suisafreien Künstlern, die ihre Musik selbst vermarkten? Wer solche Künstler bestiehlt, steht letztlich auf der gleichen Stufe wie einer, der einem kleinen Rentner die Geldbörse klaut.
Aber genug der Schelte. Wer Genaueres zum Thema gemafreie Musik oder lizenzfreie Musik wissen möchte, darf sich gerne in unserem Infopool umsehen: http://www.mastertracks.de/html/infopool.html. Dort findet man die meisten Fragen ausführlich beantwortet. Außerdem stehe ich gerne für Fragen per Mail an info@mastertracks.de zur Verfügung.
Beste Grüße, Jochen Blomberg
[Edit]: Links repariert. BloggingTom
habe nen fehler beim posten gemacht hier die richtigen Links:
musique libre de droit
Gemafreie Musik &
Production Music
gruss
fluxxi
meine freundin hat gesagt, in der SCHWEIZ wäre downloaden erlaubt, weil man bei dem kauf eines mp3-players sowieso schon einen gewissen betrag dafür zahlt, es also schon wie eingerechnet wurde beim verkaufspreis.
stimmt das?? dann wäre limewire z.b. wirklich legal!? ich bin mir immer noch nicht 100% sicher und möchte das risiko, angezeigt zu werden, nicht eingehen bis ich ganz sicher bin, dass es wirklich nicht illegal ist.
ist hier jemand, der z.b. schon einmal einen anwalt konsultiert hat, wegen dem beschriebenen problem? und wenn ja, wie war die antwort? würd mich brennend interessieren 🙂
bitte um antwort und danke im voraus!! schönes wochenende!
wer kennt eine internet seite, bei der man mp2-musik herunterladen kann möchte kein programm macht zu virus bitte melden
Leider sind gema-freie Musikstücke nachträglich dramaturgisch nicht veränderbar. D.h. der Film muss sich der Musik unterordnen. Das ist natürlich nicht der Sinn der Sache und läuft meistens in Richtung Hintergrund-Gedudel. Abhilfe schaffen hier gema-freie Auftragskompositionen. Sie verbinden Lizenzfreiheit und Individualität. So machen wir unsere Kunden glücklich.
http://www.toninsel.de
(Gema-freie Auftragskompositionen)
Naja aber wenn jemand auf einen bestimmten Film oder anderes Werk, Musik sucht, kann doch auf gemafreien Seiten meistens eine Filteroption ausgewählt werden, um passende Stücke für den Film zu finden…
Ein Beispiel wäre http://www.absolutesongs.com, dort kann man nach Stimmung, Kategorie und Genre suchen lassen..ich denke so dürfte man immer ziemlich gute Treffer erlangen.