MP3-Download aus Tauschbörsen legal. Wirklich?

Es scheint derzeit DIE Meldung in Schweizer Blogs zu sein: Die SUISA schreibt in ihrem FAQ, dass der Musik-Download aus Tauschbörsen legal sei:

Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?
Ja. Verantwortlich für die Regelung von Urheberrechten ist immer der Anbieter und nicht derjenige der ein urheberrechtlich geschütztes Werk geniesst. So ist der Produzent – und nicht der Käufer einer CD, der Veranstalter eines Konzerts – und nicht der Käufer der Eintrittskarte, das Sendeunternehmen bei Radio- und Fernsehsendungen – und nicht der Zuhörer verantwortlich für den Erwerb der erforderlichen Lizenzen vom Urheber. Auch beim Download aus dem Internet ist es nicht anders: Wer urheberrechtlich geschützte Werke im Internet anbietet, muss über die erforderlichen Urheberrechte verfügen. Wer aus dem Internet Musik herunterlädt jedoch nicht. Der Konsument urheberrechtlich geschützter Werke darf diese innerhalb seiner Privatsphäre, nach Gesetz ist das der Kreis der Verwandten und engen Freunde, frei verwenden. Bei den Tauschbörsen ist aber wie bei jedem Tauschgeschäft zu beachten, dass derjenige, der Musiktitel herunterlädt meistens gleichzeitig im Eintausch dafür die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel zur Verfügung stellt. Letzteres ist nicht erlaubt und strafbar, wenn keine Erlaubnis der Komponisten, Verleger und Produzenten vorliegt. (Anmerkung: In Deutschland und eventuell weiteren Ländern ist das Herunterladen von “offensichtlich“ illegalen Angeboten auch für den privaten Gebrauch nicht erlaubt.)

Die SUISA macht in obiger Erklärung denn auch auf das eigentliche Problem aufmerksam. Selbst wenn ich, wie von Fredy Künzler vorgeschlagen, lizenzfreie Musik (bspw. von http://suisafrei.ch) für andere Benutzer freigebe, bewege ich mich auf unsicherem Terrain. Zumindest wenn ich urheberrechtlich geschützte Musik herunterlade. Diese wird nämlich von den meisten Tauschbörsen-Clients wie eMule, eDonkey oder Kazaa bereits während dem Download bereits wieder in Teilen für den Upload freigegeben.

Damit biete ich bereits beim Download geschützter Musik dasselbe Musikstück wieder in der Tauschbörse an, so dass der Satz

Letzteres ist nicht erlaubt und strafbar, wenn keine Erlaubnis der Komponisten, Verleger und Produzenten vorliegt.

aus dem SUISA-FAQ wieder an Bedeutung gewinnt.

[Update] 16.11.2005
Ein aktualisierter Post zum Thema findet sich unter „MP3-Download wirklich illegal?„.

31 Comments

  1. thedude 19.10.2005
  2. Gisela 12.11.2005
  3. lordy 16.11.2005
  4. BloggingTom 16.11.2005
  5. Patrick HOnegger 25.11.2005
  6. BloggingTom 25.11.2005
  7. Stephan 14.12.2005
  8. someone 18.12.2005
  9. someone 18.12.2005
  10. BloggingTom 18.12.2005
  11. Bush is a War Criminal 19.12.2005
  12. conrad 22.01.2006
  13. BloggingTom 22.01.2006
  14. Felix Ihle 30.01.2006
  15. Naef 31.01.2006
  16. stephen 15.05.2006
  17. stephen 15.05.2006
  18. Antje 24.09.2006
  19. sven 1.10.2006
  20. Iraq 9.11.2006
  21. FLO 19.12.2006
  22. Leecher 7.02.2007
  23. Petra 10.04.2007
  24. css progamer 14.04.2007
  25. Jochen Blomberg 2.06.2007
  26. Jochen Blomberg 2.06.2007
  27. fluxxi 17.10.2007
  28. marissa 7.12.2007
  29. munira 22.08.2008
  30. Nico 27.06.2012
  31. Bender 18.04.2013