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Google lockert AdWords-Markenrichtlinie

Google AdWords

Ab dem 14. September nimmt Google eine Änderung an der Markenrichtlinie für AdWords-Anzeigen vor, die bei Markeninhabern wohl keine Freude hervorrufen wird. Neu soll es nämlich auch für Dritte erlaubt sein, geschützte Markennamen wie beispielsweise „Lufthansa“ als Keyword für eine Anzeige zu hinterlegen, so dass die Anzeige, zum Beispiel für eine Reise- oder Hotelbuchungsseite, bei einer Suche nach „Lufthansa“ angezeigt wird. Nicht erlaubt bleibt lediglich die Nennung der Marke im Anzeigentext.

Bisher konnten Markeninhaber, wie eben die Lufthansa, eine Beschwerde bei Google einreichen um zu verhinden, dass fremde Anzeigen bei der Eingabe ihrer eigenen Marke geschaltet werden können. Nun ändert Google diese Regelung in Europa und passt sie an die bereits in vielen Ländern, wie etwa den USA, Kanada oder Grossbritannien, geltenden Regelungen an. Dort können „Marken-Keywords“ bereits länger genutzt werden. Google beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (PDF) über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing vom März dieses Jahres.

Dass damit aber alle Stolpersteine bei der Werbung mit Fremdmarken aus dem Weg geschafft wurden, glauben allerdings nicht alle Beobachter. So macht zum Beispiel die deutsche Rechtsanwältin Katja Schubert deutlich, dass mit dem Urteil die Rechtslage noch nicht eindeutig klargestellt sei. Google dürfte nach ihrer Meinung zwar mit dem Urteil aus dem Schneider sein, nicht aber zwingend die Werbekunden:

Fest steht, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann ausgeschlossen ist, wenn durch die Nutzung der Marke als Keyword und die Gestaltung der Anzeige nicht der fälschliche Eindruck entsteht, dass die Anzeige vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammt. Auf welche Weise Werbetreibende eine hinreichende Klarstellung erreichen können, dass ihre Anzeige zu einem konkurrierenden Angebot und nicht zum Markeninhaber führen, bleibt in der Entscheidung offen.

Google will diesem Umstand mit einem Beschwerdesystem entgegenwirken:

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.

Zeitschriften kostenlos online lesen

Zeitschriften wie PC Magazine, Macworld, Lonely Planet oder auch Playboy und Penthouse online lesen, geht nur via Abonnement. Eigentlich – denn es geht auch anders. Safari-User haben die Möglichkeit quasi bereits eingebaut:

  1. Unter Edit -> Preferences -> Advanced die Option „Show develop menu in menu bar“ aktivieren.
  2. Die „Develop“-Option in der Menuleiste aktivieren und den User Agent „Mobile Safari 1.1.3 – iPhone“ auswählen.
  3. Die Seite zinio.com/iphone/ aufrufen und kostenlos lesen 😉

iPhone User Agent

Aber auch für Nicht-Safari-Nutzer ist die Umstellung nicht weiter schwierig. Mit Browser-Erweiterungen wie User Agent Switcher (Firefox) oder IE7Pro (Internet Explorer) lässt sich der User Agent-String nach Belieben ändern. Einmal kurz „Mobile Safari 1.1.3 – iPhone“ eingetragen, und schon lässt sich das Angebot von Zinio kostenlos nutzen.

(via Digital Inspiration)

Screenshots leicht gemacht

kwout

Für die Erstellung von Screenshots und das Ausschneiden der richtigen wichtigen Teile brauchte es bisher Software oder Browser-Plugins.

Mit Kwout lassen sich diese Arbeiten nun auch online erledigen, entweder auf der Website oder bequem via Bookmarklet. Ist der Screenshot, dessen Auflösung sich verändern lässt, erst einmal mal erstellt, lässt sich der gewünschte Teil ausschneiden und das Ergebnis auch noch mit Rahmen, Schatten oder runden Ecken verfeinern.

Praktisch: Der Screenshot kann nicht nur als normales Bild gespeichert werden, sondern auch als Imagemap, so dass die „fotografierten“ Links auch weiterhin funktionieren.

(via Digital Inspiration)

Die hübschesten Bloggerinnen

Die Top 10 der attraktivsten Bloggerinnen hat CHIP Online via AskMen.com ausgegraben. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, erst recht, wenn es sich bei der Auswahl eher um bloggende Promis als um die Schönsten der Schönen handelt.

Als Pendant dazu gibts bei ZEIT online die Top 8 der männlichen Blogger Deutschlands. Dort war man immerhin so konsequent nicht von den schönsten, sondern von den bekanntesten Bloggern zu sprechen. Wobei: Auch darüber könnte man sich nun streiten…

(via Zielpublikum Weblog)

Bilder online skalieren

Der Herr Leu hat schon recht: Manchmal verpasst man einfach die guten Dinge, wie zum Beispiel den ResizR von Lord Lance. Mal schnell ein jpg-Bild von der Festplatte oder dem Internet verkleinern und drehen? Mit dem praktischen ResizR ab sofort kein Problem mehr.

Die Namensgleichheit mit dem gleichnamigen amerikanischen Resizr.com ist laut Lord Lance dabei aber unbeabsichtigt:

Ich werde mich wohl ewig nerven das ich das nicht vorher abgeklärt habe und dem Kinde keinen anderen Namen gegeben habe. Der ResizR entstand eigentlich eher unplanmässig und „Just for Fun“.

„Just for Fun“ habe ich natürlich auch gleich noch mit Resizr.com ein Bild verkleinern wollen. Dieser streckt ob der Konkurrenz des Schweizer Resizrs aber offenbar bereits die Waffen. Mehr als ein „Sorry, but the image you uploaded isn’t a valid image file. Sorry, but there was a server error when uploading your image.“ konnte ich ihm nicht entlocken 😉

BlogMusiK – Legal oder nicht?

Zugegeben, so macht Musik on Demand via Internet Spass. Mit der Volltextsuche von BlogMusiK lassen sich Titel und Interpreten vernünftig durchsuchen und es wird auch meist eine anschauliche Anzahl von Treffern geliefert. Zudem findet die Suche auch eher unbekanntere Interpreten, was den Spassfaktor nochmals erhöht.

Screenshot BlogMusik.net Player

Doch wie funktioniert BlogMusiK? Auf der Webseite finden sich dazu keinerlei Informationen und das dazugehörige Blog scheint derzeit mit technischen Problemen zu kämpfen. Ich behaupte jetzt mal, man möge mich korrigieren, das das Angebot nicht wirklich legal ist, denn die abspielbaren Songs kommen nicht vom Server von BlogMusiK, sondern werden von fremden Websites geladen. Wer beim Laden eines Songs einen Blick auf seine Browser-Statusleiste wirft, wird feststellen, dass die Songs von den unterschiedlichsten Sites gestreamt werden. Ob die Betreiber der entsprechenden Sites allerdings davon Kenntnis haben und ob sie selber im Besitz der entsprechenden Rechte sind, ist zumindest fraglich.

Denkbar ist, dass BlogMusiK das Internet nach MP3-Files durchsucht und diese dann im eigenen Player zur Verfügung stellt. Dafür sprechen zumindest die teilweise mehrfach vorhandenen Titel in den unterschiedlichsten Schreibweisen. Oder auch die 30 Sekunden-Kurzversionen, die beispielsweise bei einer Suche nach „Monchy y Alexandra“ angezeigt werden: Zwar werden 15 Songs gefunden, die ersten 14 jedoch sind allesamt nur 30 Sekunden lang. Unterschied? Die 30 Sekunden-Samples werden von latribulatina.it geladen, währenddem der vollständige 15. Musiktitel von villasombrero.com gestreamt wird.

Doch trotz allem: Auch ich hab mich ein bisschen in BlogMusiK verliebt. Bleibt nur zu hoffen, dass uns unser virtueller BlogMusiK-Player lange erhalten bleibt…

Goggles – Google Maps Flugsimulator

Okok, der Titel ist vielleicht etwas übertrieben, aber immerhin kann man bei Goggles mit seinem Propellerflugzeug Städte wie London, Paris, Tokio, New York oder Washington überfliegen. Ganz einfach ist die Orientierung in den aus Google Maps stammenden Kartenausschnitten allerdings nicht. Wer die Städte aber ein klein wenig kennt, ist auf der Suche nach Sehenswürdigkeiten (und dem Einsatz der Pfeiltasten) eindeutig im Vorteil. Lustig ist das Rumgefliege aber allemal und wem es doch zu langweilig wird, lässt sein Flugzeug einfach am Boden aufschlagen…

(via Hirnrinde)

Bildbearbeitung für flickr

Preloadr

flickr fehlte bisher die Möglichkeit, die heraufgeladenen Bilder zu bearbeiten. Sei es ein Ausschneiden von Bildteilen, Farbkorrekturen oder das Schärfen; alles musste vor dem Upload am heimischen PC durchgeführt werden. Abhilfe verspricht nun Preloadr, ein Online-Bildbearbeitungstool, das eine grosse Fülle an Bearbeitungsmöglichkeiten bietet.
Loggt man sich via Preloadr in seinen flickr-Account ein, können neue, aber auch bereits hochgeladene Bilder bearbeitet, getaggt und auch gleich wieder auf flickr hochgeladen werden. Sehr schöne und gelungene Integration!

(via superdeluxe)