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Google lockert AdWords-Markenrichtlinie

Google AdWords

Ab dem 14. September nimmt Google eine Änderung an der Markenrichtlinie für AdWords-Anzeigen vor, die bei Markeninhabern wohl keine Freude hervorrufen wird. Neu soll es nämlich auch für Dritte erlaubt sein, geschützte Markennamen wie beispielsweise „Lufthansa“ als Keyword für eine Anzeige zu hinterlegen, so dass die Anzeige, zum Beispiel für eine Reise- oder Hotelbuchungsseite, bei einer Suche nach „Lufthansa“ angezeigt wird. Nicht erlaubt bleibt lediglich die Nennung der Marke im Anzeigentext.

Bisher konnten Markeninhaber, wie eben die Lufthansa, eine Beschwerde bei Google einreichen um zu verhinden, dass fremde Anzeigen bei der Eingabe ihrer eigenen Marke geschaltet werden können. Nun ändert Google diese Regelung in Europa und passt sie an die bereits in vielen Ländern, wie etwa den USA, Kanada oder Grossbritannien, geltenden Regelungen an. Dort können „Marken-Keywords“ bereits länger genutzt werden. Google beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (PDF) über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing vom März dieses Jahres.

Dass damit aber alle Stolpersteine bei der Werbung mit Fremdmarken aus dem Weg geschafft wurden, glauben allerdings nicht alle Beobachter. So macht zum Beispiel die deutsche Rechtsanwältin Katja Schubert deutlich, dass mit dem Urteil die Rechtslage noch nicht eindeutig klargestellt sei. Google dürfte nach ihrer Meinung zwar mit dem Urteil aus dem Schneider sein, nicht aber zwingend die Werbekunden:

Fest steht, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann ausgeschlossen ist, wenn durch die Nutzung der Marke als Keyword und die Gestaltung der Anzeige nicht der fälschliche Eindruck entsteht, dass die Anzeige vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammt. Auf welche Weise Werbetreibende eine hinreichende Klarstellung erreichen können, dass ihre Anzeige zu einem konkurrierenden Angebot und nicht zum Markeninhaber führen, bleibt in der Entscheidung offen.

Google will diesem Umstand mit einem Beschwerdesystem entgegenwirken:

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.

David gegen Goliath oder Amazee vs. Amazon

Amazee

Der amerikanische Online-Händler Amazon scheint keine Freude am Schweizer Startup Amazee zu haben. Wegen einer angeblichen Verwechslungsgefahr geht Amazon nämlich gegen Amazee vor und fordert einen Namenswechsel des Startups. Wie mir Dania Gerhardt, Co-Founder und COO von Amazee, am Telefon erklärte, reagierte Amazon erst, nachdem die Marke im Schweizerischen Markenregister eingetragen worden und die Widerspruchsfrist abgelaufen war. Offensichtlich will man sich gegen die Ausdehnung der Markeneintragung in den USA wehren, nachdem man die Einspruchsfrist in der Schweiz verpasst hat.

Die Zürcher Amazee bietet eine Online-Plattform für gesellschaftliche Zusammenarbeit. Eine geschäftliche Expansion in den e-Commerce-Markt, den Amazon bedient, ist von Amazee zu keinem Zeitpunkt geplant gewesen, wie Dania weiter sagte. Geht es nach Amazee, dann besteht die Verwechslungsgefahr nur schon auf Grund der verschiedenen Namensherkünfte und der unterschiedlichen Aussprache nicht: Amazee ist eine Abwandlung des englischen „amazing“, Amazon bezieht seinen Namen von dem südamerikanischen Fluss.

Amazee CEO Greg Gerhardt zum bevorstehenden Gerichtsstreit:

Eigentlich sollten wir es als Kompliment auffassen, dass Amazon unsere kleine Firma für gefährlich genug erachtet, um in den USA gegen die Eintragung unserer Marke vorzugehen und zusätzlich die Löschung der Schweizer Marke zu fordern. In der Tat ist es jedoch äusserst ärgerlich, dass Amazon mit einem solchen Verfahren unsere beschränkten Ressourcen bindet.

Nach dem Widerspruch von Amazon gegen die Eintragung der US-Marke Amazee liegt der Fall nun zur Beurteilung beim United States Patent and Trademark Office (USPTO). Wer den weiteren Verlauf von David gegen Goliath oder eben Amazee gegen Amazon verfolgen möchte, kann dem Begleitprojekt auf Amazee beitreten: Amazee vs. Amazon.

Streit um Wort (-marke) „Ausflugsziele“

In einem aktuellen Rechtsstreit unter zwei Schweizer Ausflugsportalen dreht sich alles nur um eine Frage: Ist das Wort „Ausflugsziele“ ein generischer, allgemein gebräuchlicher Begriff oder doch nicht? Man könnte zumindest annehmen, dass einem Wort, für das Google über 2,3 Millionen Treffer listet, und das auch in Wörterbüchern wie dem Duden gelistet ist, tatsächlich das Alleinstellungsmerkmal fehlt.

Der Hintergrund, direkt aus der Medienmitteilung:

Der Streit um die Domain http://www.ausflugsziele.travel geht in eine neue Runde. Nachdem die OPAG Online Promotion AG im Februar 2008 einen Domainwechsel von www.ausflugstipps.ch auf http://www.ausflugsziele.travel vollzogen hatte, wurde sie vom Mitbewerber abgemahnt. Die OPAG Online Promotion AG, Betreiberin des Internet-Portales Topin.travel hatte diesen Domainwechsel vollzogen, um damit auch in Deutschland und Österreich tätig sein zu können. Der Begriff „Ausflugsziele“ wird in Google zudem zehnmal häufiger als Ausflugstipps gesucht. Der Begriff „Ausflugsziele“ ist ein beschreibender Begriff und somit von allen Organisationen frei einsetzbar.

Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) sieht das aber offenbar anders und hat auf Antrag der Firma ‚H+M Media‘ die Bildmarke „Ausflugsziele.ch“ in den Klassen 35, 39 und 41, sowie die Wortmarke „Ausflugsziele“ in der Klasse 35 eingetragen. Dagegen will sich ‚Topin‘, oder eben die OPAG AG nun aber wehren und strebt die Löschung der Wortmarke „Ausflugsziele“ an, wie mir Jörg Eugster von ‚Topin‘ telefonisch erklärte.

Ausflugsziele - Auszug aus Swissreg

Dass das im ureigenen Interesse von ‚Topin‘ geschieht, ist zwar klar, aber: Es liegt auch ganz im allgemeinen Interesse, den Verlauf dieser Auseinandersetzung weiter zu beobachten, denn immer wieder versuchen Unternehmen, allgemein gebräuchliche Worte markenrechtlich zu schützen und erhalten zum grossen Erstaunen auch die entsprechende Eintragung im Markenregister.

Zumindest der Wortmarken-Eintrag für „Ausflugsziele“ dürfte aber auf wackligen Füssen stehen, wie aus Fachkreisen zu hören ist. Für Markenspezialist Helmut Höfler von ‚Phänomina‚ ist der Begriff gerade im Bereich Tourismus/Gastronomie nicht monopolisierbar, worauf auch die Tatsache hinweise, dass die H+M Media nur die Wort-, nicht aber die Bildmarke in der Markenklasse 37, die unter anderem „Veranstalten von Reisen“ beinhaltet, registrieren konnte.

Ich bin ja mal gespannt, wie lange es dauern wird, bis die Wortmarke „Ausflugsziele“ wieder gelöscht wird. Oder im anderen Fall, wann ‚Schweiz Tourismus‘ und viele andere von der ‚H+M Media‘ für die Nutzung des Begriffs belangt werden.

Zur Vollständigkeit: Bei ‚H+M Media‘ scheint man sich nicht zum Fall äussern zu wollen. Die von mir kontaktierte Yvonne Heiniger, Mitgründerin und Geschäftsleitungsmitglied der Firma, versprach mir zwar einen Rückruf. Dieser ist bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings ausgeblieben. Ebenfalls unbeantwortet blieb das Mail mit den schriftlich eingereichten Fragen.

Die Galle

… kommt mir hoch, wenn ich solche Stories von den Markensheriffs der FIFA höre:

Mittlerweile mahnt die FIFA ihre letzten verbliebenen Fans ab: beispielsweise den Freizeitkicker Michael M., der im mühevollen Nahkampf um ein einziges Ticket für Angola-Iran erfolgreich war. Jubelnd riss er sich sein Hemd vom (Bier formte diesen wunderschönen) Körper. Als Ersatz wollte er sich spontan als Souvenir folgenden Text auf ein Trikot drucken lassen. Er wollte (es kam nie dazu)…

“WM 2006
IRAN-ANGOLA
ich war dabei”

Unüberlegt legte er das Produkt in seinem Spreadshop an – vielleicht gab es ja außer ihm noch jemand, der im freien Verkauf an Karten gekommen war…?!
[…]
Wusste er nicht, dass schon allein die Bezeichnung eines Artikels als “WM 2006-Shirt” in den Augen der FIFA ein Verbrechen ist?! Wusste er nicht, dass er für diesen Artikel eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von den FIFA-Anwälten bekommen würde, samt Rechnung im vierstelligen Bereich? Wusste er nicht! Armer Michael M.

Da trifft es sich ja gut, dass FIFA-Chef Blatter im heutigen Tages-Anzeiger ein Interview gab. Ob die Antwort auf die nachstehende Frage in Zukunft aber für mehr Augenmass bei den Sheriffs sorgt, wage ich zu bezweifeln:

Das Fifa-Motto lautet „For the good of the game“. Angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung der Weltmeisterschaften könnte es auch „For the good of the business“ heissen.
Blatter: Tatsächlich müssen wir die Kommerzialisierung der Spiele überdenken. Vielleicht sollten wir künftig nicht mehr das Maximum, sondern ein Optimum herausholen. Das heisst aber auch, dass die Fifa mehr Sensibilität dafür entwickeln muss, was eine Bevölkerung zu akzeptieren bereits ist. Das kann je nach Land sehr unterschiedlich sein. Was die deutschen Gemüter zurzeit erhitzt, würden zum Beispiel die Franzosen problemlos wegstecken, davon bin ich überzeugt.

Dann schlage ich dringendst vor, sofort mehr Sensibilität in Sachen Markenpolitik zu entwickeln. Denn in dieser Sache denken wohl weder die Deutschen noch die Franzosen anders. Denn das ist, gelinde gesagt, einfach unter jeder, aehm…, Sau.

Wer mich kennt, der fragt sich nun sicher, wieso hat er denn, wie sonst üblich, nicht auch von der FIFA eine Stellungnahme eingeholt. Ganz einfach: Meine beiden Anfragen an die FIFA betreffend Blogger und Bildrechten sind seit rund zwei Monaten unbeantwortet und auch der Vermarkter der Bildrechte, die FIFA-Tochter Infront Sports & Media scheint keine Lust zu haben, irgendwelche Fragen zu beantworten. Also lassen wir das doch einfach in Zukunft.

Faxen mit Klum

Unzählige unzählige Blogs, Zeitungen und Online-Medien berichteten über den Fall Klum vs. Werbeblogger, der eigentlich gar kein Fall war und auch keiner werden wird. Günther Klum, Vater der berühmten Heidi Klum, scheint aber nicht locker lassen zu wollen und bleibt lieber in den Schlagzeilen von Blogs Medien. Kunststück, soviel kostenlose Werbung gab’s schon lange nicht mehr. Nur; ob er soviel negative Werbung will?

Nachdem Günther Klum nun also aus seinen Ferien zurück ist, beschwerte er sich per Fax beim Chefredaktor des Handelsblatt, weil er sich mit dem

Artikel einer Ihrer Aushilfen, des sehr geehrten Herrn Thomas Knüwer (den Namen hab ich im Impressum nicht gefunden)

nicht abfinden konnte. Und bei dieser Gelegenheit beschwert er sich auch gleich über die einseitige Werbung für den Werbeblogger:

Ob die Belange des Internet-, Namens- bzw. Markenrechts richtig gewichtet wurden, bleibt abzuwarten. Festzustellen ist, daß Sie einseitig Werbung für eine Internetseite betreiben, ohne die Rechte der anderen entsprechend zu berücksichtigen.

Ich frage mich langsam, ob es nicht Herr Klum ist, der einseitig Werbung für den Werbeblogger macht. Offenbar ist sich Vater Klum nach wie vor nicht bewusst, welche medialen Wellen er hier verursacht. Und eigentlich wollte er dies doch gar nicht. Oder etwa doch? Verwirrend…

Markenblogs

Nach den Vorkommnissen rund um Heidi Klum, dem Sozialgericht Bremen und Vakona dreht sich die Diskussion nun plötzlich in die entgegengesetzte Richtung.
Mit dem heutigen „Outing“ von Udo Vetter, dass er sich den Namen seines Blogs, „law blog“, als Marke habe schützen lassen, zieht er offenbar den Zorn auf sich, der sich nicht nur in den Kommentaren manifestiert, sondern bereits auch in Postings auf anderen Blogs, wie bspw. bei Robert, „Marken und Blogs„, oder „Selbst schuld“ von Silkester.

Das Thema ist aber wahrscheinlich komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Vor allem aber scheinen mir die Argumentationen zu sehr auf einen einzigen Blickwinkel beschränkt.

Ich finde Deinen Schachzug, einen in der Blogosphere quasi allgemeingültigen Gattungsbegriff “Lawblog” (synoynm mit “Blawg”) zu markieren, nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs

argumentiert bspw. Robert in einem Kommentar und Silkester doppelt in ihrem Post nach:

Wir werden eines schönen Tages alle sprachlos sein, weil unser Sprachraum mit Markenrechts-Tretminen gepflastert ist.

Beide Aussagen kann ich grundsätzlich nachvollziehen und auch bejahen, doch dabei geht vergessen, dass es zumindest in geschäftlicher Hinsicht schon fast „Pflicht“ ist, sich für genutzte Begriffe die entsprechenden Namensrechte zu sichern. Dabei geht es sicherlich um ein Abstecken des eigenen „Claims“, aber ohne diesen Schutz hätten wir in unserer Welt wohl schlicht und einfach ein Chaos. Dass dabei aber manchmal ziemlich übers Ziel hinausgeschossen wird, ist selbstverständlich ebenso klar.

Nun mag man sicherlich darüber diskutieren, ob das Registrieren einer Wortmarke in der Blogosphäre nötig ist und/oder sich überhaupt ziemt. Aus rein ideeller Sicht muss ich Robert dabei sicherlich recht geben, Namens- bzw. Markenrechte sind nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs. Aber: Erleben wir nicht alle, wie langsam aber sicher immer mehr Konzerne auf den „Blog-Zug“ aufspringen und versuchen, sich auch mittels Blogs zu positionieren? Insofern wird die Entwicklung von Blogs wohl bald nicht mehr so „frei“ sein, wie wir uns das alle, auch ich, wünschen. Hier von einer „freien Blogwelt“ zu träumen, scheint mir doch ziemlich ideel, wenn nicht sogar blauäugig. Meiner Ansicht nach versucht Udo da schlicht und einfach, sich ein bisschen abzusichern, und das muss ja nicht per se etwas schlechtes bedeuten.

Das ist auch der Grund dafür, dass ich die Kritik an Udos Markenregistrierung nicht ganz nachvollziehen kann. Würde Udo gleich mit dem Hammer losschlagen und bspw. Abmahnungen verschicken, müsste ich meine Meinung zwar revidieren, aber seine Aussage

Glücklicherweise lässt der Testosteronschauer schnell nach. Ich schicke keine E-Mail. Erst recht keine Abmahnung. Ich rufe den Kollegen an.

lässt mich ahnen, dass Udo das (auch für allenfalls folgende Fälle) gar nicht vor hat. Und noch eine Aussage Udos scheint mir wichtig:

Hier geht es, das musst du verstehen, liebe Blogosphäre, nicht nur um ein Zitat des Namens. Sondern um den Namen selbst…

Und genau das macht den Unterschied zum Sozialgericht Bremen, der Heidi Klum oder eben auch Vakona aus: Es geht nicht darum, ob jemand law blog schreibt, sondern darum, dass sich niemand anders law blog nennt. Und das sollte (auch wenn man vielleicht unterstellen könnte, dass „law blog“ ein Gattungsbegriff sein kann) eigentlich jeder nachvollziehen können. Wen würde es schon freuen, wenn ich einem neuen Blogprojekt einfach den Namen eines bestehenden Blogs geben würde…

Losgetretene Lawine

Meist geht es nicht lange, bis die Trittbrettfahrer auf den fahrenden Zug aufspringen und kaum kommt der ICE in Sachen Shopblogger vs. Sozialgericht Bremen bzw. Werbeblogger vs. Vater Klum so richtig in Fahrt, ist der erste auch bereits bei Udo Vetter aufgetaucht:

Vakona ist mein Wort, das dürfen Sie ohne mein Einverständnis nicht verwenden.

Wenn der Begriff aus dem law blog nicht verschwindet, will er zu seinem Anwalt gehen und mich abmahnen lassen.

Hmm, wer kommt als nächstes?

Ich seh‘ schon, nach meiner (hier erwähnten) Geschäftsidee zum Geldverdienen mit Leuten, die den Namen „BloggingTom“ in ihrer URL nutzen, sollte ich mir noch ein paar weitere Worte zusammensuchen…

(via Basic Thinking)

Verbockt…

Die vergangenen Feiertage hatten es in sich: Für den Shopblogger, dem das Sozialgericht Bremen Namensanmassung vorwirft, und für den Werbeblogger, der vom Vater von Heidi Klum aufgefordert wird, den „gesetzlich geschützten Namen Heidi Klum“ aus der URL eines Posts zu entfernen.
Doch auch die beiden „Angreifer“ reiben sich wohl die Augen: Denn beide haben mit ihren (meiner Meinung nach unberechtigten) Forderungen nun so ziemlich das Gegenteil von ihrem ursprünglichen Willen erreicht. Auf einmal tummeln sich dutzende neuer Suchergebnisse auf Google zu den Themen. Robert hat dazu bereits erste Analysen gemacht, und zeigt seine Ergebnisse unter „Kopf-an-Kopf Rennen beim Keyword “Sozialgericht Bremen”“ sowie „Einsamer Spitzenreiter: “Heidi Klum” + Werbeblogger“ auf. Allerdings ändern sich die Ergebnisse ständig und es kommen immer mehr Einträge dazu.

Die beiden Fälle zeigen einmal mehr auf, dass viele Leute das Internet und/oder die Blogosphäre noch nicht wirklich verstanden haben. Solange kein klarer Rechtsverstoss erkennbar ist, wird das immer ein Echo nach sich ziehen, dass in den meisten Fällen in dieser Form nicht gewünscht war, und ein Image eher beschädigen als verbessern kann. Da gerade Blogs von Google mit ihren ständig aktualisierten Seiten nach wie vor ein wenig „bevorzugt“ behandelt werden, dauert es jeweils nicht lange, bis die Blogs auf Topplätzen in den Suchresultaten gelistet sind. Mit der zunehmenden Verbreitung erreichen die Fälle auch die „Mainstreammedien“ wie Golem oder werden in einem Eintrag bei Wikipedia vermerkt.

Und das war wohl kaum das Ziel des Sozialgerichts oder des Heidi Klum-Papa’s. Ein Schuss, der wohl nach hinten losging. Wie schreibt Plus Eins so schön: „Wie in jedem Großkonzern üblich laufen nun auch bei Blogger Inc. Deutschland Sofortmassnahmen an. Die Meldung über das Eintreffen dieses VIP-Mails verbreitet sich unter den Kollegen wie ein unkontrolliertes Lauffeuer.

Und auch die rechtlichen Ansichten zum Thema kommen nicht zu kurz:

Die Zeit unterliegt im Domainstreit

Der Verlag der Zeitung „Die Zeit“ ist mit dem Versuch, die Domain „zeit.com“ in ihren Besitz zu bringen, gescheitert. Der Verlag strengte ein Verfahren gegen den derzeitigen Besitzer, eine in den USA ansässige Firma, vor dem WIPO-Schiedsgericht an und begründete dies mit ihren Markenrechten und der Absicht des derzeitigen Inhabers, die Domain verkaufen bzw. von der Bekanntheit des Namens profitieren zu wollen.

Zwar habe der Verlag durch ihre europäische Marke durchaus ein Anrecht auf die Domain, urteilte die WIPO. Da der Domaininhaber aber erklärte, dass er „Die Zeit“ zum Zeitpunkt der Registierung nicht kannte, könne keine Rede davon sein, dass der Domaininhaber durch den Namen profitieren wollte. Aus diesem Grund ging das Schiedsgericht nicht von einer Registrierung in böser Absicht aus und wies die Klage des Zeitungsverlags zurück. Damit darf man auf der Seite „zeit.com“ weiterhin eine animierte Uhr bestaunt werden…

Das WIPO-Urteil im Volltext.

Apropos: Ob „Die Zeit“ wohl an der Domain http://die-zeit.com auch Freude hat?

(via Markenticker)

Markenschutz contra Menschenverstand

Immer wieder stolpere ich über irrwitzige Klagen und Abmahnungen (die’s zum Glück in der Schweiz nicht gibt) wegen Markenrechtsverletzungen und ähnlichem. Immer wieder ärgere ich mich und darum muss ich das hier auch mal loswerden.

Ganz aktuell ist der Abmahnwahn der Mobilfunker O2 in Deutschland. Am 15. März 2005 stand im Newsticker von heise.de, dass O2 die Firma Weinmann GmbH + Co. KG abgemahnt habe, weil die Firma eine Markeneintrag für den Namen Venti-O2 machen wollten. Gedacht ist der Namen für ein Sauerstoffgerät zur Behandlung von Beatmungspatienten.
Interessant dabei ist u.a., dass, für alle die’s nicht wissen, O2 seit dem 19. Jahrhundert das offizielle chemische Zeichen für Sauerstoff ist.

Und hier beginnt die Sache: Wie auch immer ein Mobilfunkbetreiber dazu kommt, sich selbst Sauerstoff O2 zu nennen, was hat das Unternehmen für ein Problem damit, dass sich andere Firmen nur den chemischen Zeichen bedienen? Gibts da irgend eine Verwechslungsgefahr? Kommt dazu, dass sich die ehemalige Viag Interkom auch erst seit rund 2 Jahren selbst O2 nennt.
O2 meinte dazu gegenüber heise.de, es gehe in einer spitzfindigen juristischen Kontroverse darum, die von den Unternehmen jeweils beanspruchten Markenbereiche präzise abzugrenzen. Aus Sicht der Mobilfunker könnten die derzeit durch Weinmann beanspruchten Verwendungsarten des Begriffs O2 zu Überschneidungen mit dem Markenbereich des Mobilfunkers führen.

Heute stolpere ich während meines morgendlichen Blog-Surfens beim LawBlog dann auf einen Artikel namens Some can’t do. Hmmm, ist das nicht, in abgewandelter Form der Slogan von O2? Ja richtig, O2 can do, also weiterlesen.
Schon wieder ein Abmahnwahn von O2, diesesmal gegen das Wort Loop, welches O2 sich als Marke schützen liess, da das O2-Prepaidgeschäft unter diesem Name läuft. Nun gut, kann ich grundsätzlich nachvollziehen, aber wieso mahnt 02 dann aber LoopSession, eine Plattform für den Online-Vertrieb und Download von Sounds, Samples und Software für Musiker ab? Die Geschichte von LoopSession gibts unter LXXX-Session zu lesen.

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