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Weniger Werbung dank web2com

Böses Erwachen für web2com. Seit neun Tagen kann der zur publicitas gehörende Werbevermarkter grosse Teile der gebuchten Online-Werbung nicht mehr ausliefern. Der Grund: Die Domain des Ad-Servers ist abgelaufen. Gemerkt hats (scheinbar) niemand.

Was haben die Online-Auftritte der Weltwoche, des Tagblatt, der Zuerisee Zeitung, des Zürcher Unterländers, der Auto-Illustrierten, etools.ch, Le Temps und sortir.ch gemeinsam? Sie alle zeigen dieser Tage ein bisschen weniger Werbung. Was den Augen des Lesers gut tut, ist für den Werbevermarkter web2com allerdings alles andere als schmeichelhaft, denn gemäss Mediadaten generieren diese Seiten zusammen rund 6 Millionen Page Impressions monatlich. Der Grund für die fehlende Werbung ist nämlich nicht etwa die Wirtschaftskrise, sondern vielmehr eine Nachlässigkeit der Publicitas-Tochtergesellschaft MediaConnect SA.

Bei MediaConnect scheint man es schlicht verschlafen zu haben, die Domain p-digital-server.com, deren Inhaber man ist, zu erneuern. Auf der Domain läuft der Ad-Server, von welchem zumindest teilweise die Werbebanner für die oben genannten Seiten ausgeliefert werden. Seit dem 7. Juni 2009 ist die Domain abgelaufen und zeigt seit diesem Datum lediglich eine Standardseite der zuständigen Domain-Registry. Seither werden keine Werbebanner mehr an die betroffenen Websites ausgeliefert.

p-digital-server.com: Domain abgelaufen

Seltsam ist, dass diese Tatsache bisher offenbar nicht aufgefallen ist. Spätestens ein Studium der Performance-Statistiken der Werbebanner hätte doch zeigen müssen, dass da etwas nicht stimmen kann. Trotzdem war man gestern abend bei web2com bzw. publicitas noch ahnungslos, nahm aber die von mir genannten Details zum Vorfall zur Kenntnis und versprach, der Sache nachzugehen.

[Update] 12:58 Uhr
Wie Joanna in den Kommentaren richtig bemerkt, hat MediaConnect die Domain inzwischen verlängert. Damit dürfte den Werbeeinblendungen auf den oben genannten Seiten nichts mehr im Wege stehen.

Streit um Wort (-marke) „Ausflugsziele“

In einem aktuellen Rechtsstreit unter zwei Schweizer Ausflugsportalen dreht sich alles nur um eine Frage: Ist das Wort „Ausflugsziele“ ein generischer, allgemein gebräuchlicher Begriff oder doch nicht? Man könnte zumindest annehmen, dass einem Wort, für das Google über 2,3 Millionen Treffer listet, und das auch in Wörterbüchern wie dem Duden gelistet ist, tatsächlich das Alleinstellungsmerkmal fehlt.

Der Hintergrund, direkt aus der Medienmitteilung:

Der Streit um die Domain http://www.ausflugsziele.travel geht in eine neue Runde. Nachdem die OPAG Online Promotion AG im Februar 2008 einen Domainwechsel von www.ausflugstipps.ch auf http://www.ausflugsziele.travel vollzogen hatte, wurde sie vom Mitbewerber abgemahnt. Die OPAG Online Promotion AG, Betreiberin des Internet-Portales Topin.travel hatte diesen Domainwechsel vollzogen, um damit auch in Deutschland und Österreich tätig sein zu können. Der Begriff „Ausflugsziele“ wird in Google zudem zehnmal häufiger als Ausflugstipps gesucht. Der Begriff „Ausflugsziele“ ist ein beschreibender Begriff und somit von allen Organisationen frei einsetzbar.

Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) sieht das aber offenbar anders und hat auf Antrag der Firma ‚H+M Media‘ die Bildmarke „Ausflugsziele.ch“ in den Klassen 35, 39 und 41, sowie die Wortmarke „Ausflugsziele“ in der Klasse 35 eingetragen. Dagegen will sich ‚Topin‘, oder eben die OPAG AG nun aber wehren und strebt die Löschung der Wortmarke „Ausflugsziele“ an, wie mir Jörg Eugster von ‚Topin‘ telefonisch erklärte.

Ausflugsziele - Auszug aus Swissreg

Dass das im ureigenen Interesse von ‚Topin‘ geschieht, ist zwar klar, aber: Es liegt auch ganz im allgemeinen Interesse, den Verlauf dieser Auseinandersetzung weiter zu beobachten, denn immer wieder versuchen Unternehmen, allgemein gebräuchliche Worte markenrechtlich zu schützen und erhalten zum grossen Erstaunen auch die entsprechende Eintragung im Markenregister.

Zumindest der Wortmarken-Eintrag für „Ausflugsziele“ dürfte aber auf wackligen Füssen stehen, wie aus Fachkreisen zu hören ist. Für Markenspezialist Helmut Höfler von ‚Phänomina‚ ist der Begriff gerade im Bereich Tourismus/Gastronomie nicht monopolisierbar, worauf auch die Tatsache hinweise, dass die H+M Media nur die Wort-, nicht aber die Bildmarke in der Markenklasse 37, die unter anderem „Veranstalten von Reisen“ beinhaltet, registrieren konnte.

Ich bin ja mal gespannt, wie lange es dauern wird, bis die Wortmarke „Ausflugsziele“ wieder gelöscht wird. Oder im anderen Fall, wann ‚Schweiz Tourismus‘ und viele andere von der ‚H+M Media‘ für die Nutzung des Begriffs belangt werden.

Zur Vollständigkeit: Bei ‚H+M Media‘ scheint man sich nicht zum Fall äussern zu wollen. Die von mir kontaktierte Yvonne Heiniger, Mitgründerin und Geschäftsleitungsmitglied der Firma, versprach mir zwar einen Rückruf. Dieser ist bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings ausgeblieben. Ebenfalls unbeantwortet blieb das Mail mit den schriftlich eingereichten Fragen.

Google’s Domainliste

Die Liste der Google-Domains ist ganz schön imposant. Aber auch kurios, denn was wird uns wohl auf den Domains allevil.org, cashexperiment.com oder eperfumez.com erwarten? Ganze 520 Domains, die im Besitz von Google sind, hat Neil Patel in der Liste zusammengetragen. Zwar ist die Liste nicht komplett, siehe Kommentare, aber für einen kleinen Überblick reichts allemal 😉

(via inside-it)

Domain gelöscht

Da flattert doch heute morgen um 7:02 Uhr ein Mail von Switch, der Registrierstelle für .ch-Domains, in die Mailbox, die mir unangenehmes androht:

Domain name bloggingtom.ch has been deleted. Reason for the deletion: No payments were received promptly for this domain name (GTC section 5.10).

Unschön, sehr unschön. Sicherheitshalber nochmals das Online-Banking konsultiert und meine siehe da: Die Zahlung ist raus. Jo, etwas spät vielleicht, aber sie ist raus und Switch sollte bereits im Besitz der Zahlung sein. Mal sehen, was Switch nun dazu meint und ob mein Blog im Laufe des Tages tatsächlich von der Bildfläche verschwindet…

Bund erstreitet sich schweiz.ch

Die offizielle Schweiz konnte sich mit ihrer Klage gegen Stefan Frei zur Herausgabe der Domains schweiz.ch, svizzera.ch und suisse.ch erfolgreich durchsetzen. Stefan Frei war zwar seit 1995 im Besitz der Domainnamen, der Bund konnte sich jedoch u.a. auf das Namensrecht berufen und so die Domain für sich beanspruchen, wie der Entscheidung der WIPO zu entnehmen ist.

Auch wenn einige anderer Meinung sind, ich kann die Entscheidung der WIPO grundsätzlich nachvollziehen. Zwar besitzt die Schweiz keine eingetragene Marke, ist jedoch allgemein unter den Namen Schweiz, Suisse, Svizzera bekannt. Und auch daraus kann sich bei entsprechender Bekanntheit ein Namensschutz ableiten. Gemäss der „Verfahrens-Chronik“ des bisherigen Inhabers Frei hat sich die offizielle Schweiz aber nicht eben gesprächig gezeigt, wenn es um die entsprechende Kommunikation ging. Das lag aber, wie mir Thomas Sägesser, Leiter des Rechtsdienstes der Bundeskanzlei, telefonisch sagte, vor allem daran, dass Frei stets sofort über einen Rechtsanwalt kommunzierte. Auf die Frage ob es beim Streit auch um (hohe) Geldforderungen ging, antwortete mir Thomas Sägesser mit „Das ist denkbar“.

Weiterer Ärger steht der offiziellen Schweiz aber auch mit den EU-Domainnamen ins Haus. Wie bereits berichtet, schaffte es die Schweiz nicht, sich die Domainnamen schweiz.eu, svizzera.eu, suisse.eu und switzerland.eu zu sichern. Das liegt gemäss Sägesser vor allem daran, dass Personen und Organisationen aus Nicht-EU Ländern keine eu-Domains registrieren können und das Verfahren somit schwieriger sei. Verschlafen habe man die eu-Domains aber keinesfalls. Na dann bin ich mal gespannt, ob man gegen die jetzigen Inhaber der „Schweizer“ eu-Domains ebenfalls klagen wird…

Hoster-Wechsel mit Hindernissen

Derzeit laufen bei mir die letzten Arbeiten betreffend des Umzugs meiner Websites vom eigenen Housing-Server zu Cyon. Soweit klappt das alles ganz gut, allerdings werden dabei auch Schwachstellen im Zusammenhang mit der Änderung der DNS-Server bei .ch-Domains sichtbar.

Ändert man nämlich bei nic.ch die Nameserver einer Domain, erhält der Provider des „ehemaligen“ DNS-Servers ein Mail, in dem ihm mitgeteilt wird, dass die DNS-Server für die Domain geändert wurden und er somit das Zone-File löschen solle. Insofern sicher richtig, allerdings gerät man in Schwierigkeiten, wenn der Provider dies unmittelbar nach Erhalt des eMails tut. nic.ch aktualisiert das ch-Zonenfile nämlich nur viermal pro Tag, jeweils um 2:00, 8:00, 14:00 und 20:00 Uhr.
Meine Änderung habe ich um 10:42 Uhr vorgenommen und offenbar hat der ehemalige Provider das Zonenfile umgehend gelöscht, so dass derzeit grosse Teile meiner Sites (und damit auch eMail-Adressen) ausser Betrieb sind. Sehr unschön… Da kann ich nur hoffen, dass nach 14 Uhr wieder etwas Normalität eintreten wird. Aber zumindest betrifft es (mit Ausnahme der Mails) keines meiner Blogs…

Möbelhäuser und das Internet

Möbel Märki

Da ich ja noch immer keinen „Nur gute Werbung„-Aufkleber am Briefkasten habe, fand ich in der aktuellen Prospektflut (die immer noch nicht kleiner geworden ist) auch Werbung von Möbel Ferrari. Beim flüchtigen Blick auf den Prospekt fiel mir die publizierte eMail-Adresse auf: ferrari.moebel@swissonline.ch.

Wie? Möbel Ferrari hat keine eigene Domain? Doch, moebel-ferrari.ch gibt es (wenn auch erst seit dem 8.12.2005), allerdings ist sie derzeit noch inaktiv. Aber das ist ja schon mal ein Anfang um von der unprofessionellen Swissonline eMail-Adresse wegzukommen. Trotzdem würde ich Möbel Ferrari dringend empfehlen, auch die Domain moebelferrari.ch (also ohne Bindestrich) zu registrieren, um vor unerwünschten Überraschungen geschützt zu sein.

Konkurrent Möbel Märki ist da schon einen Schritt weiter und präsentiert sich seit dem Jahr 2000 im Internet, allerdings zumindest im Titel und bei Google als „M¨bel M¦rki“:

Google Suchresultat: Möbel Märki

Wie mir scheint, besteht noch einiger Nachholbedarf in Sachen Internet bei den Möbelhäusern…

.ch-Domains ab heute günstiger

Wie ich bereits im Januar berichtete, verzichtet die Switch ab heute auf die Verrechnung der einmaligen Registriergebühren von Fr. 40.- für .ch- und .li-Domains. Damit kostet die Neuregistrierung einer solchen Domain ab sofort „nur“ noch Fr. 35.-, auch wenn das, im internationalen Vergleich, immer noch sauteuer ist.

Übrigens, liebe Switch: Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind noch immer die alten AGB online. Zeit, diese entsprechend anzupassen, oder?

Billigere .ch-Domains

Endlich scheint etwas Bewegung in die Preise von .ch- und .li-Domains zu kommen. Nachdem ich auch schon vor meiner aktiven Bloggerzeit die Preispolitik von Switch kritisierte, tut sich nun endlich etwas. Konkret wird ab dem 1. März 2006 die einmalig pro registrierte Domain fällige Registriergebühr von Fr. 40.- fallen, so dass eine .ch-Domain dann auch im ersten Jahr „nur“ noch Fr. 35.- kosten wird. Immerhin eine Verbilligung, auch wenn der neue Preis im Vergleich mit vielen anderen ccTLDs immer noch exorbitant hoch erscheint…

Ein „alter Zopf“ wird aller Voraussicht nach jedoch leider auch nach dem 1. März 2006 beibehalten. Und zwar die Praktik, einen Domain-Inhaberwechsel als Neuregistrierung anzusehen, womit bei einem Halterwechsel Fr. 35.- (bis 1. März 2006 noch ganze Fr. 75.-) zu bezahlen sind.

In den Geschäftsbedingungen von Switch heisst es unter Punkt 5.1 dazu:

Es erfolgt keine pro rata Gebührenrückerstattung für Domain-Namen, die vor Ablauf der laufenden Abonnementsdauer übertragen, gelöscht oder widerrufen werden. […] Bei der Übertragung eines Domain-Namens werden dem neuen Halter die Preise wie für eine Neuregistrierung verrechnet.

Dieses Gebahren hatte ich bereits im August 2005 in einem Post kritisiert. Aber offenbar scheint das eine lukrative Einnahmequelle zu sein, so dass man diese (nicht sehr offensichtliche) Gebühr nicht so ohne weiteres wieder abschaffen will. Üblich ist diese Gebühr aber auf alle Fälle nicht, es ist mir keine Registry bekannt, die eine solche „Handänderungsgebühr“ für Domains kennt.

(via CH Internet Szene)