Voller Körpereinsatz: Microsoft Kinect angespielt…

tastaturisiert am Montag, 16. August 2010 um 07:44 Uhr

Zugegeben, ich bin kein Game-Freak und konnte darum ziemlich unbelastet an die private “Preview” von Microsofts neuer Spielsteuerung für die Xbox 360, Kinect (oder früher Project Natal), pilgern. Vielmehr interessierte mich, wie ausgereift das Kinect-Konzept, das Spielen ganz ohne Controller, wirklich funktioniert. Schliesslich ist die Erkennung der Gestik von Menschen ein nicht ganz triviales Unterfangen.

Microsoft Kinect

Doch die Erkennung von Bewegungen funktioniert erstaunlich gut. Beobachtet wird man dafür von einer RGB-Kamera für Gesichtserkennung und Video-Capturing und zwei Infrarotsensoren zur Erfassung der Bewegungen. Ausserdem hören einem vier Mikrofone zur Stimmerkennung (und wohl bald auch zur Sprachsteuerung) zu. Erkannt werden, und das halte ich doch für einen ziemlichen Fortschritt, nicht nur “einfache” Moves wie etwa “Bein hoch” oder “Arm waagrecht”, sondern aus Kamerasicht auch komplizierte Bewegungen wie zum Beispiel die Bewegung der Hand vor der Brust – einem Bereich also, der durch die Brust selber bereits abgedeckt ist.

Rumhampeln mit Microsoft Kinect

Zeit also, das auf Twitter bereits etwas kryptisch angekündigte #Rumhampeln auch an konkreten Spielen auszuprobieren.
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Bluewin TV

How-to: Inaktiven Twitter-Account übernehmen

tastaturisiert am Donnerstag, 12. August 2010 um 07:49 Uhr
Twitter

Nachdem ich mir gestern den bisher besetzten Twitter-Account @Travelblogger sichern konnte (jaja, dem darf man gerne folgen), wurde ich mit Anfragen, wie ich das gemacht habe, bombardiert. Zeit also, kurz aufzuzeigen, wie das ganze funktionierte. Zumindest bei mir. Ob es dann bei allen anderen ebenfalls funktioniert, bleibt da natürlich offen.

Twitter hat klar definierte Regeln, wann ein Twitter-Account gelöscht wird. Beispielsweise führen Markenrechts-, Identitäts- und Urheberrechtsverletzungen ziemlich schnell zu einer Löschung. Etwas schwieriger wird es bei inaktiven Konten. Für Twitter gilt ein Konto gemäss Hilfeseiten als inaktiv, “wenn ein Konto länger als 6 Monate nicht aktualisiert oder eingeloggt wurde”. Zwar heisst es dort auch, dass inaktive Konten von Twitter automatisch entfernt werden “können”, in der Praxis wird dies aber offensichtlich nicht gemacht.

Aber es gibt natürlich die Möglichkeit, Twitter anzustupsen - auch wenn, und das sei hier nochmals erwähnt - kein Anspruch auf Erhalt des Twitter-Namens besteht. Wie es geht, hab ich hier aufgezeichnet:

  1. Rufe das Support-Formular auf und melde Dich (falls nicht bereits angemeldet) mit Deinem jetztigen Twitter-Account an.
  2. Fülle das Formular aus. Wähle unter “Regarding” den Punkt “Inactive username” und erkläre unter “Sharing is caring!” genau, wer Du bist, und warum Du so viel Interesse am inaktiven Twitter-Account hast. Bezieh Dich bei Deiner Abfrage ausdrücklich auf die in der Hilfe definierte Erklärung von inaktiven Konten (siehe oben). Das Ganze natürlich in Englisch.
  3. Nach dem Absenden des Support-Formulars erhältst Du eine automatische Bestätigung per Mail. Lies sie genau durch. Wenn Du alles richtig gemacht hast, sollte am Ende des Mails “If you’d like to trigger a review of the reported username, please reply with just the username” stehen.
  4. Antworte nun auf das Mail und schreibe nur den Namen des inaktiven Accounts als Antworttext hinein (Grussformeln oder was auch immer darfst Du für einmal weglassen). Lass den Rest des Mails unberührt. Achte darauf, dass Du als Absenderadresse deine bei Twitter hinterlegte eMail-Adresse benutzt.
  5. Nun heisst es abwarten und hoffen. Ob der inaktive Twitter-Account gelöscht wurde oder nicht, wird Dir später (bei mir dauerte es rund einen Tag) per Mail mitgeteilt. Alternativ kannst Du den Status Deiner Anfrage auch hier abfragen. Oder ganz einfach alle paar Minuten den betreffenden Account via Web checken (und damit einen Fail Whale provozieren).
  6. Übrigens ist Schnelligkeit durchaus angesagt, denn Twitter überschreibt Dir den Account nicht, sondern gibt in lediglich wieder zur Registrierung frei. Wer nicht schnell genug ist, könnte sich durchaus mit der unangenehmen Tatsache konfrontiert sehen, dass jemand anders auf der Welt den gewünschten Twitter-Namen in der Zwischenzeit registriert hat.

Wie gesagt, gibt es natürlich keine Garantie auf Erfolg. Bei mir hats auf jeden Fall mit diesem Weg ohne Probleme funktioniert…

Viel Glück!

(Illustration: flickr/monkeyworks)

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Der Twitterstream in Realtime

tastaturisiert am Dienstag, 10. August 2010 um 17:15 Uhr

Dass Twitter bei der täglichen Arbeit ablenkt, wissen wir ja eigentlich alle. Und jetzt wirds noch extremer, denn nun kann der Nachrichtenstrom auch in Realtime auf den Desktop gezaubert werden. Zwar bietet Twitter die sogenannten “User Streams” offiziell nur als Preview für eine limitierte Anzahl Nutzer an, aber offenbar wurde das Limit bereits aufgehoben. Und so kann man zum Beispiel mit der jüngsten Betaversion von Seesmic Desktop (sorry, nur Windows - eine Mac-Version sei aber in Vorbereitung) bereits den unerschöpflichen Realtime-Fluss der Twitternachrichten testen.

Twittern mit RealTime-Userstream

Allerdings: Der ständige Nachrichtenfluss lenkt nun einfach noch mehr ab als bisher. Ob ich diese “User Streams” also wirklich gut finden soll, wird sich dann wohl in den nächsten Tagen zeigen müssen…

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Google lockert AdWords-Markenrichtlinie

tastaturisiert am Mittwoch, 4. August 2010 um 11:35 Uhr
Google AdWords

Ab dem 14. September nimmt Google eine Änderung an der Markenrichtlinie für AdWords-Anzeigen vor, die bei Markeninhabern wohl keine Freude hervorrufen wird. Neu soll es nämlich auch für Dritte erlaubt sein, geschützte Markennamen wie beispielsweise “Lufthansa” als Keyword für eine Anzeige zu hinterlegen, so dass die Anzeige, zum Beispiel für eine Reise- oder Hotelbuchungsseite, bei einer Suche nach “Lufthansa” angezeigt wird. Nicht erlaubt bleibt lediglich die Nennung der Marke im Anzeigentext.

Bisher konnten Markeninhaber, wie eben die Lufthansa, eine Beschwerde bei Google einreichen um zu verhinden, dass fremde Anzeigen bei der Eingabe ihrer eigenen Marke geschaltet werden können. Nun ändert Google diese Regelung in Europa und passt sie an die bereits in vielen Ländern, wie etwa den USA, Kanada oder Grossbritannien, geltenden Regelungen an. Dort können “Marken-Keywords” bereits länger genutzt werden. Google beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (PDF) über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing vom März dieses Jahres.

Dass damit aber alle Stolpersteine bei der Werbung mit Fremdmarken aus dem Weg geschafft wurden, glauben allerdings nicht alle Beobachter. So macht zum Beispiel die deutsche Rechtsanwältin Katja Schubert deutlich, dass mit dem Urteil die Rechtslage noch nicht eindeutig klargestellt sei. Google dürfte nach ihrer Meinung zwar mit dem Urteil aus dem Schneider sein, nicht aber zwingend die Werbekunden:

Fest steht, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann ausgeschlossen ist, wenn durch die Nutzung der Marke als Keyword und die Gestaltung der Anzeige nicht der fälschliche Eindruck entsteht, dass die Anzeige vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammt. Auf welche Weise Werbetreibende eine hinreichende Klarstellung erreichen können, dass ihre Anzeige zu einem konkurrierenden Angebot und nicht zum Markeninhaber führen, bleibt in der Entscheidung offen.

Google will diesem Umstand mit einem Beschwerdesystem entgegenwirken:

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.

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The Happiest DJ In The World

tastaturisiert am Mittwoch, 14. Juli 2010 um 10:01 Uhr

Scheiss auf DJ Antoine oder Sir Colin. Da seht ihr mal, wie wir “Alten” so abgehen…

Was für Pillen es dazu jedoch braucht, ist mir nicht bekannt…

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Toast Hawaii schmeckt allen gut

tastaturisiert am Mittwoch, 7. Juli 2010 um 13:42 Uhr

Offenbar haben wir hier in der Schweiz eine Bildungslücke - zumindest wenn man den Deutschen Glauben schenken will. Ich weiss zwar nicht, ob sich Alexander Marcus mit seinem “Hawaii Toast Song” bei Kochen mit Shibby bewerben will, aber passen würds irgendwie…

Nur wo dieses Papaya liegt, hab ich leider noch nicht rausgefunden…

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Go Twittboat, go!

tastaturisiert am Montag, 5. Juli 2010 um 08:06 Uhr

Raus aus der Virtualität und rein ins richtige Leben. Die beiden #twittboats am Drachenbootrennen während des ZüriFäschts haben wieder mal gezeigt, dass Social Media nichts mit Anonymität zu tun haben (muss). Oder wie Charly Zehnder sagte: “Ich freue mich auf den Nächsten der behauptet, twittern habe nichts mit dem richtigen Leben zu tun.”

Twittboat

Und tatsächlich sind fast 60 Twitterer dem Aufruf von Dominik Haitz gefolgt und haben, ob als Paddler oder Supporter, am grössten Volksfest der Schweiz gleichzeitig das bisher wohl grösste Tweetup der Schweiz abgehalten. Auch wenn dafür alle ein bisschen mehr schwitzen mussten, als sonst an einem Treffen üblich…

Twittboat

Auch wenn ich nur als Supporter rumgeschlichen bin und es (darum?) für beide #twittboats nicht in die Halbfinals gereicht hat: Ein Super-Event (das Drachenbootrennen natürlich, wer spricht schon vom Zürifäscht oder dem Caliente), mit Super-Leuten und Super-Stimmung! Ein Dank geht an den Organisator Dominik genauso, wie an die TeilnehmerInnen und an die Sponsoren. Bin ja gespannt, ob die Herausforderung nächstes Jahr wieder angenommen wird…

Mehr Fotos gibts im twittboat-Fotopool auf Flickr

(Fotos: Flickr/x-foto.ch Video/monah.ch

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Parkplatzsorgen waren gestern…

tastaturisiert am Samstag, 26. Juni 2010 um 08:34 Uhr

… heute macht man sich seinen Parkplatz, wo man ihn grad braucht…

Vielleicht kann ich das heute beim Besuch von #goleu2606 ja gleich mal anwenden…

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Vuvuzuelas erobern die Konzertbühnen

tastaturisiert am Mittwoch, 23. Juni 2010 um 21:13 Uhr

Ob es jetzt weltweit zu ausverkauften Vuvuzuela-Konzerten in Opernhäusern kommt, wage ich zwar zu bezweifeln. Aber immerhin: Das folgende Video zeigt eindrücklich, dass man melodiöser Vuvuzuela spielen kann, als das in südafrikanischen Stadien derzeit getan wird…

(via Zeit Online)

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Tesla Roadster - (Fast) lautlos durch Zürich

tastaturisiert am Montag, 21. Juni 2010 um 07:51 Uhr

Nein, ein Bubentraum war es nicht, einmal in einem Tesla Roadster herumzufahren. Dafür gibt es Elektroautos schlicht noch zu wenig lange. Und die ersten Elektroautos auf dem Markt waren dann schlicht zu hässlich, als dass man daraus ein Verlangen hätte ableiten können.

Probefahrt im Tesla Roadster Sport

Spätestens aber seit Februar 2008, als Jason Calacanis in einem Video (das leider nicht mehr online ist) mit seiner Corvette einem Tesla Roadster etwas hoffnungslos hinterherhechelte, war klar, dass eine Probefahrt in einem Tesla ein absolutes Muss ist. Denn, so zeigte sich damals im Video, so ein Tesla ist nicht nur schnell, sondern auch noch ziemlich ansehnlich. Kein Wunder, denn der Tesla Roadster steckt in einem Blechkleid Kohlefaserkleid des britischen Sportwagenherstellers Lotus und erinnert in vielen Teilen an den Lotus Elise. Endlich Schluss also damit, dass Elektroautos mit unansehlichen Fahrzeugen gleichzusetzen sind.

Tesla Store Zürich

Als vorletzte Woche dann nach London, Monaco und München in Zürich der vierte Tesla Store in Europa eröffnet wurde, kam ich dann auch (endlich) zu meiner Probefahrt. Und die war ziemlich beeindruckend - alle meine Vorurteile gegenüber Elektroautos waren bereits an der ersten Ampel verschwunden. Und als die Ampel grün zeigte, wurde ich in den Sitz gepresst, als sässe ich in einer Dodge Viper. Der Tesla Roadster mit seinem Dreiphasen-Elektromotor und 288 PS benötigt nämlich, gleich wie der Supersportwagen mit 8,4 Liter-Benzinmotor und rund 600 PS, 3,9 Sekunden von 0 auf Tempo 100 (beziehungsweise gemäss offizieller Lesart 3,7 Sekunden von 0 auf 96 km/h). Und das ist, mit Verlaub, doch ziemlich heftig - sorgt aber für ungeheueren Fahrspass.

Probefahrt im Tesla Roadster Sport - Frischluft

Auf den ersten paar Kilometern empfindet man es allerdings als ziemlich verwirrend, dass kein Motorengeräusch zu hören ist. Da macht sich kein fauchender Motor bemerkbar und dementsprechend gibts auch kein “gäselen” am Rotlicht - etwas, was ein Kommentator bereits damals beim Calacanis-Video am Tesla bemängelte:

can’t whoop the engine at girls if the car sounds like a electric car

Und auch die Velofahrer auf der Strecke sahen manchmal eher etwas erschrocken aus, wenn man sie (fast) lautlos überholt. Und das wird wohl auch eines der Probleme sein, mit denen man sich als Elektrofahrzeug-Pilot erst mal anfreunden muss: Man wird im Verkehr nämlich je nach Situation etwas weniger wahrgenommen, was durchaus für Probleme etwa mit Fussgängern oder Velofahrern sorgen kann.

Probefahrt im Tesla Roadster Sport - Cockpit

Dem eigentlichen Fahrspass tut das aber (natürlich) keinen Abbruch und mit einer Reichweite von bis zu 400 Kilometern pro Batterieladung (immerhin fahren 6831 handelsübliche Lithium-Ionen-Batterien mit einem Gewicht von 450 Kilogramm mit) hält der auch noch ziemlich lange an. Und je länger man fährt, desto weniger möchte man den Roadster wieder aus der Hand geben. Aber leider hat jede Probefahrt ihr Ende - auch meine.

Fazit: Hätte ich grad mal irgendwo die 99′000 Euro für den Tesla Roadster Sport übrig (den etwas langsameren “normalen” Roadster gibts ab 84′000 Euro), würd ich mir sofort einen kaufen. Die Verbindung zwischen Elektrofahrzeug und Sportwagen hat bisher selten mehr Spass gemacht. Das hat sich spätestens am Ende der Probefahrt gezeigt - dann nämlich, als ich am liebsten nicht mehr ausgestiegen wär…

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