Unzählige unzählige Blogs, Zeitungen und Online-Medien berichteten über den Fall Klum vs. Werbeblogger, der eigentlich gar kein Fall war und auch keiner werden wird. Günther Klum, Vater der berühmten Heidi Klum, scheint aber nicht locker lassen zu wollen und bleibt lieber in den Schlagzeilen von Blogs Medien. Kunststück, soviel kostenlose Werbung gab’s schon lange nicht mehr. Nur; ob er soviel negative Werbung will?
Nachdem Günther Klum nun also aus seinen Ferien zurück ist, beschwerte er sich per Fax beim Chefredaktor des Handelsblatt, weil er sich mit dem
Artikel einer Ihrer Aushilfen, des sehr geehrten Herrn Thomas Knüwer (den Namen hab ich im Impressum nicht gefunden)
nicht abfinden konnte. Und bei dieser Gelegenheit beschwert er sich auch gleich über die einseitige Werbung für den Werbeblogger:
Ob die Belange des Internet-, Namens- bzw. Markenrechts richtig gewichtet wurden, bleibt abzuwarten. Festzustellen ist, daß Sie einseitig Werbung für eine Internetseite betreiben, ohne die Rechte der anderen entsprechend zu berücksichtigen.
Ich frage mich langsam, ob es nicht Herr Klum ist, der einseitig Werbung für den Werbeblogger macht. Offenbar ist sich Vater Klum nach wie vor nicht bewusst, welche medialen Wellen er hier verursacht. Und eigentlich wollte er dies doch gar nicht. Oder etwa doch? Verwirrend…
Die vergangenen Feiertage hatten es in sich: Für den Shopblogger, dem das Sozialgericht Bremen Namensanmassung vorwirft, und für den Werbeblogger, der vom Vater von Heidi Klum aufgefordert wird, den „gesetzlich geschützten Namen Heidi Klum“ aus der URL eines Posts zu entfernen.
Doch auch die beiden „Angreifer“ reiben sich wohl die Augen: Denn beide haben mit ihren (meiner Meinung nach unberechtigten) Forderungen nun so ziemlich das Gegenteil von ihrem ursprünglichen Willen erreicht. Auf einmal tummeln sich dutzende neuer Suchergebnisse auf Google zu den Themen. Robert hat dazu bereits erste Analysen gemacht, und zeigt seine Ergebnisse unter „Kopf-an-Kopf Rennen beim Keyword “Sozialgericht Bremen”“ sowie „Einsamer Spitzenreiter: “Heidi Klum” + Werbeblogger“ auf. Allerdings ändern sich die Ergebnisse ständig und es kommen immer mehr Einträge dazu.
Die beiden Fälle zeigen einmal mehr auf, dass viele Leute das Internet und/oder die Blogosphäre noch nicht wirklich verstanden haben. Solange kein klarer Rechtsverstoss erkennbar ist, wird das immer ein Echo nach sich ziehen, dass in den meisten Fällen in dieser Form nicht gewünscht war, und ein Image eher beschädigen als verbessern kann. Da gerade Blogs von Google mit ihren ständig aktualisierten Seiten nach wie vor ein wenig „bevorzugt“ behandelt werden, dauert es jeweils nicht lange, bis die Blogs auf Topplätzen in den Suchresultaten gelistet sind. Mit der zunehmenden Verbreitung erreichen die Fälle auch die „Mainstreammedien“ wie Golem oder werden in einem Eintrag bei Wikipedia vermerkt.
Und das war wohl kaum das Ziel des Sozialgerichts oder des Heidi Klum-Papa’s. Ein Schuss, der wohl nach hinten losging. Wie schreibt Plus Eins so schön: „Wie in jedem Großkonzern üblich laufen nun auch bei Blogger Inc. Deutschland Sofortmassnahmen an. Die Meldung über das Eintreffen dieses VIP-Mails verbreitet sich unter den Kollegen wie ein unkontrolliertes Lauffeuer.“
Und auch die rechtlichen Ansichten zum Thema kommen nicht zu kurz:
Rund um Weihnachten scheint es einigen Leuten an Beschäftigung zu mangeln und so widmet man sich in der sinnfreien Zeit einfach etwas intensiver dem Internet. Dass dabei nicht immer viel schlaues herauskommt, zeigte sich bereits beim Shopblogger, dem das Sozialgericht Bremen Namensanmassung vorwirft.
Doch damit nicht genug. Scheinbar hat auch der Vater von Heidi Klum ein bisschen zuviel Freizeit und dafür nicht sehr viel Ahnung vom Internet. Wie sonst ist es zu erklären, dass er den Werbeblogger auffordert, den Namen Heidi Klum aus der URL eines Posts zu entfernen, da dieser gesetzlich geschützt sei.
Oh Du schöne, schöne Weihnachtszeit…