Der Streit zwischen Marcel Bartels und seinem Parteibuch sowie dem Schoggo-TV-Mann Wilhelm Entenmann schwehlt ja nun schon seit langem, aber Herr Entenmann, bzw. sein Anwalt, schafft es immer wieder, seinen Klagen neuen Elan zu geben. Früher sprach er davon, Marcel würde „eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren“, doch das war offenbar zu wenig stichhaltig, und so formulierte man ganz einfach die Klageschrift um. Nun geht es auf einmal nicht mehr um gravierende Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder um rechtswidrige Namensnennung, sondern man bemüht nun das Urheberrecht.
Lawblogger Udo hat das freundlicherweise zusammengefasst:
Nach dem neuesten Schriftsatz verletzt Herr Bartels in erster Linie das Urheberrecht, indem er, bitte festhalten, auf schoggo tv verlinkt hat. Dadurch provoziert er nämlich, dass andere Internetnutzer schoggo tv aufrufen und in ihren “Arbeitsspeicher” laden. Damit werde schoggo tv unzulässig vervielfältigt.
[…]
Zu allem Überfluss macht Herr Entenmann auch noch Anleihen beim Sozialgericht Bremen, der bisherigen Speerspitze für extensive Auslegung des deutschen Namensrechts. Auch Entenmann fürchtet nämlich, dass sein schoggo tv und Marcel Bartels Seite durch die Links nicht nur verwechselt, sondern auch für ein identisches Angebot gehalten werden können.Das wäre dann in der Tat eine Beleidigung. Fragt sich nur, für wen.
Au Backe! Schon wieder fühle ich mich mitschuldig. Wer weiss schon, wieviele Seiten ich schon im Arbeitsspeicher hatte… Mann oh Mann!
Unzählige unzählige Blogs, Zeitungen und Online-Medien berichteten über den Fall Klum vs. Werbeblogger, der eigentlich gar kein Fall war und auch keiner werden wird. Günther Klum, Vater der berühmten Heidi Klum, scheint aber nicht locker lassen zu wollen und bleibt lieber in den Schlagzeilen von Blogs Medien. Kunststück, soviel kostenlose Werbung gab’s schon lange nicht mehr. Nur; ob er soviel negative Werbung will?
Nachdem Günther Klum nun also aus seinen Ferien zurück ist, beschwerte er sich per Fax beim Chefredaktor des Handelsblatt, weil er sich mit dem
Artikel einer Ihrer Aushilfen, des sehr geehrten Herrn Thomas Knüwer (den Namen hab ich im Impressum nicht gefunden)
nicht abfinden konnte. Und bei dieser Gelegenheit beschwert er sich auch gleich über die einseitige Werbung für den Werbeblogger:
Ob die Belange des Internet-, Namens- bzw. Markenrechts richtig gewichtet wurden, bleibt abzuwarten. Festzustellen ist, daß Sie einseitig Werbung für eine Internetseite betreiben, ohne die Rechte der anderen entsprechend zu berücksichtigen.
Ich frage mich langsam, ob es nicht Herr Klum ist, der einseitig Werbung für den Werbeblogger macht. Offenbar ist sich Vater Klum nach wie vor nicht bewusst, welche medialen Wellen er hier verursacht. Und eigentlich wollte er dies doch gar nicht. Oder etwa doch? Verwirrend…
Nach den Vorkommnissen rund um Heidi Klum, dem Sozialgericht Bremen und Vakona dreht sich die Diskussion nun plötzlich in die entgegengesetzte Richtung.
Mit dem heutigen „Outing“ von Udo Vetter, dass er sich den Namen seines Blogs, „law blog“, als Marke habe schützen lassen, zieht er offenbar den Zorn auf sich, der sich nicht nur in den Kommentaren manifestiert, sondern bereits auch in Postings auf anderen Blogs, wie bspw. bei Robert, „Marken und Blogs„, oder „Selbst schuld“ von Silkester.
Das Thema ist aber wahrscheinlich komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Vor allem aber scheinen mir die Argumentationen zu sehr auf einen einzigen Blickwinkel beschränkt.
Ich finde Deinen Schachzug, einen in der Blogosphere quasi allgemeingültigen Gattungsbegriff “Lawblog” (synoynm mit “Blawg”) zu markieren, nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs
argumentiert bspw. Robert in einem Kommentar und Silkester doppelt in ihrem Post nach:
Wir werden eines schönen Tages alle sprachlos sein, weil unser Sprachraum mit Markenrechts-Tretminen gepflastert ist.
Beide Aussagen kann ich grundsätzlich nachvollziehen und auch bejahen, doch dabei geht vergessen, dass es zumindest in geschäftlicher Hinsicht schon fast „Pflicht“ ist, sich für genutzte Begriffe die entsprechenden Namensrechte zu sichern. Dabei geht es sicherlich um ein Abstecken des eigenen „Claims“, aber ohne diesen Schutz hätten wir in unserer Welt wohl schlicht und einfach ein Chaos. Dass dabei aber manchmal ziemlich übers Ziel hinausgeschossen wird, ist selbstverständlich ebenso klar.
Nun mag man sicherlich darüber diskutieren, ob das Registrieren einer Wortmarke in der Blogosphäre nötig ist und/oder sich überhaupt ziemt. Aus rein ideeller Sicht muss ich Robert dabei sicherlich recht geben, Namens- bzw. Markenrechte sind nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs. Aber: Erleben wir nicht alle, wie langsam aber sicher immer mehr Konzerne auf den „Blog-Zug“ aufspringen und versuchen, sich auch mittels Blogs zu positionieren? Insofern wird die Entwicklung von Blogs wohl bald nicht mehr so „frei“ sein, wie wir uns das alle, auch ich, wünschen. Hier von einer „freien Blogwelt“ zu träumen, scheint mir doch ziemlich ideel, wenn nicht sogar blauäugig. Meiner Ansicht nach versucht Udo da schlicht und einfach, sich ein bisschen abzusichern, und das muss ja nicht per se etwas schlechtes bedeuten.
Das ist auch der Grund dafür, dass ich die Kritik an Udos Markenregistrierung nicht ganz nachvollziehen kann. Würde Udo gleich mit dem Hammer losschlagen und bspw. Abmahnungen verschicken, müsste ich meine Meinung zwar revidieren, aber seine Aussage
Glücklicherweise lässt der Testosteronschauer schnell nach. Ich schicke keine E-Mail. Erst recht keine Abmahnung. Ich rufe den Kollegen an.
lässt mich ahnen, dass Udo das (auch für allenfalls folgende Fälle) gar nicht vor hat. Und noch eine Aussage Udos scheint mir wichtig:
Hier geht es, das musst du verstehen, liebe Blogosphäre, nicht nur um ein Zitat des Namens. Sondern um den Namen selbst…
Und genau das macht den Unterschied zum Sozialgericht Bremen, der Heidi Klum oder eben auch Vakona aus: Es geht nicht darum, ob jemand law blog schreibt, sondern darum, dass sich niemand anders law blog nennt. Und das sollte (auch wenn man vielleicht unterstellen könnte, dass „law blog“ ein Gattungsbegriff sein kann) eigentlich jeder nachvollziehen können. Wen würde es schon freuen, wenn ich einem neuen Blogprojekt einfach den Namen eines bestehenden Blogs geben würde…
Meist geht es nicht lange, bis die Trittbrettfahrer auf den fahrenden Zug aufspringen und kaum kommt der ICE in Sachen Shopblogger vs. Sozialgericht Bremen bzw. Werbeblogger vs. Vater Klum so richtig in Fahrt, ist der erste auch bereits bei Udo Vetter aufgetaucht:
Vakona ist mein Wort, das dürfen Sie ohne mein Einverständnis nicht verwenden.
Wenn der Begriff aus dem law blog nicht verschwindet, will er zu seinem Anwalt gehen und mich abmahnen lassen.
Hmm, wer kommt als nächstes?
Ich seh‘ schon, nach meiner (hier erwähnten) Geschäftsidee zum Geldverdienen mit Leuten, die den Namen „BloggingTom“ in ihrer URL nutzen, sollte ich mir noch ein paar weitere Worte zusammensuchen…
(via Basic Thinking)
Die vergangenen Feiertage hatten es in sich: Für den Shopblogger, dem das Sozialgericht Bremen Namensanmassung vorwirft, und für den Werbeblogger, der vom Vater von Heidi Klum aufgefordert wird, den „gesetzlich geschützten Namen Heidi Klum“ aus der URL eines Posts zu entfernen.
Doch auch die beiden „Angreifer“ reiben sich wohl die Augen: Denn beide haben mit ihren (meiner Meinung nach unberechtigten) Forderungen nun so ziemlich das Gegenteil von ihrem ursprünglichen Willen erreicht. Auf einmal tummeln sich dutzende neuer Suchergebnisse auf Google zu den Themen. Robert hat dazu bereits erste Analysen gemacht, und zeigt seine Ergebnisse unter „Kopf-an-Kopf Rennen beim Keyword “Sozialgericht Bremen”“ sowie „Einsamer Spitzenreiter: “Heidi Klum” + Werbeblogger“ auf. Allerdings ändern sich die Ergebnisse ständig und es kommen immer mehr Einträge dazu.
Die beiden Fälle zeigen einmal mehr auf, dass viele Leute das Internet und/oder die Blogosphäre noch nicht wirklich verstanden haben. Solange kein klarer Rechtsverstoss erkennbar ist, wird das immer ein Echo nach sich ziehen, dass in den meisten Fällen in dieser Form nicht gewünscht war, und ein Image eher beschädigen als verbessern kann. Da gerade Blogs von Google mit ihren ständig aktualisierten Seiten nach wie vor ein wenig „bevorzugt“ behandelt werden, dauert es jeweils nicht lange, bis die Blogs auf Topplätzen in den Suchresultaten gelistet sind. Mit der zunehmenden Verbreitung erreichen die Fälle auch die „Mainstreammedien“ wie Golem oder werden in einem Eintrag bei Wikipedia vermerkt.
Und das war wohl kaum das Ziel des Sozialgerichts oder des Heidi Klum-Papa’s. Ein Schuss, der wohl nach hinten losging. Wie schreibt Plus Eins so schön: „Wie in jedem Großkonzern üblich laufen nun auch bei Blogger Inc. Deutschland Sofortmassnahmen an. Die Meldung über das Eintreffen dieses VIP-Mails verbreitet sich unter den Kollegen wie ein unkontrolliertes Lauffeuer.“
Und auch die rechtlichen Ansichten zum Thema kommen nicht zu kurz: