Nach den Vorkommnissen rund um Heidi Klum, dem Sozialgericht Bremen und Vakona dreht sich die Diskussion nun plötzlich in die entgegengesetzte Richtung.
Mit dem heutigen „Outing“ von Udo Vetter, dass er sich den Namen seines Blogs, „law blog“, als Marke habe schützen lassen, zieht er offenbar den Zorn auf sich, der sich nicht nur in den Kommentaren manifestiert, sondern bereits auch in Postings auf anderen Blogs, wie bspw. bei Robert, „Marken und Blogs„, oder „Selbst schuld“ von Silkester.
Das Thema ist aber wahrscheinlich komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Vor allem aber scheinen mir die Argumentationen zu sehr auf einen einzigen Blickwinkel beschränkt.
Ich finde Deinen Schachzug, einen in der Blogosphere quasi allgemeingültigen Gattungsbegriff “Lawblog” (synoynm mit “Blawg”) zu markieren, nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs
argumentiert bspw. Robert in einem Kommentar und Silkester doppelt in ihrem Post nach:
Wir werden eines schönen Tages alle sprachlos sein, weil unser Sprachraum mit Markenrechts-Tretminen gepflastert ist.
Beide Aussagen kann ich grundsätzlich nachvollziehen und auch bejahen, doch dabei geht vergessen, dass es zumindest in geschäftlicher Hinsicht schon fast „Pflicht“ ist, sich für genutzte Begriffe die entsprechenden Namensrechte zu sichern. Dabei geht es sicherlich um ein Abstecken des eigenen „Claims“, aber ohne diesen Schutz hätten wir in unserer Welt wohl schlicht und einfach ein Chaos. Dass dabei aber manchmal ziemlich übers Ziel hinausgeschossen wird, ist selbstverständlich ebenso klar.
Nun mag man sicherlich darüber diskutieren, ob das Registrieren einer Wortmarke in der Blogosphäre nötig ist und/oder sich überhaupt ziemt. Aus rein ideeller Sicht muss ich Robert dabei sicherlich recht geben, Namens- bzw. Markenrechte sind nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs. Aber: Erleben wir nicht alle, wie langsam aber sicher immer mehr Konzerne auf den „Blog-Zug“ aufspringen und versuchen, sich auch mittels Blogs zu positionieren? Insofern wird die Entwicklung von Blogs wohl bald nicht mehr so „frei“ sein, wie wir uns das alle, auch ich, wünschen. Hier von einer „freien Blogwelt“ zu träumen, scheint mir doch ziemlich ideel, wenn nicht sogar blauäugig. Meiner Ansicht nach versucht Udo da schlicht und einfach, sich ein bisschen abzusichern, und das muss ja nicht per se etwas schlechtes bedeuten.
Das ist auch der Grund dafür, dass ich die Kritik an Udos Markenregistrierung nicht ganz nachvollziehen kann. Würde Udo gleich mit dem Hammer losschlagen und bspw. Abmahnungen verschicken, müsste ich meine Meinung zwar revidieren, aber seine Aussage
Glücklicherweise lässt der Testosteronschauer schnell nach. Ich schicke keine E-Mail. Erst recht keine Abmahnung. Ich rufe den Kollegen an.
lässt mich ahnen, dass Udo das (auch für allenfalls folgende Fälle) gar nicht vor hat. Und noch eine Aussage Udos scheint mir wichtig:
Hier geht es, das musst du verstehen, liebe Blogosphäre, nicht nur um ein Zitat des Namens. Sondern um den Namen selbst…
Und genau das macht den Unterschied zum Sozialgericht Bremen, der Heidi Klum oder eben auch Vakona aus: Es geht nicht darum, ob jemand law blog schreibt, sondern darum, dass sich niemand anders law blog nennt. Und das sollte (auch wenn man vielleicht unterstellen könnte, dass „law blog“ ein Gattungsbegriff sein kann) eigentlich jeder nachvollziehen können. Wen würde es schon freuen, wenn ich einem neuen Blogprojekt einfach den Namen eines bestehenden Blogs geben würde…
Ich denke ich habe meinen Standpunkt in diesem Absatz sehr deutlich gemacht:
Die Betonung auf eineindeutig.
Mit der Eineindeutigkeit, erhält man auch etwas Schützenswertes. Aber Usus ist es ja mittlerweile eher Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs zu Schützen. Woran denkt man bei dem Begriff „Princess“. Mir fallen da in erster Linie echte Prinzessinnen und im besonderen „Princess Di“. Prinzessinnen verbinde ich auch mit Schmuck. Ich denke an Diademe, prachtvolle Colliers und Kameen und seit 2005 an eine Abmahner-Marke die diese natürlichen, gesellchaftlich-historisch bedingten Assoziationen für sich nutzt.
Das absolut perfide daran, es gibt auch noch einen anerkannten Diamantschliff, der in der Schmuckbranche unter der Bezeichnung Princess-Schliff bekannt ist.
Es ist die Frage nach dem was eigentlich schutzwürdig ist und genau da setzt immer wieder meine Kritik an.
Markenrecht greift immer mehr in unsere Kultur ein und definiert Gemeinschaftsgut zu Besitzgütern von Unternehmen.
Ich denke diesen Unterschied sollte man zur Kenntnis nehmen, wenn man die Kritik anführt. Udo Vetter schrieb von einem Gefühlszustand. Ich griff diesen auf und nahm es zum Anlaß wieder einmal diesen Punkt herauszustreichen.
überspitzt gesagt bedeutet das, es wäre ok
„IT Blog“ „PHP Blog“ „Versicherungs Blog“ „Rechtsanwalt Blog“ „Modeblog“ „E-Commerce Blog“ „Coach Blog“ „Consultant Blog“ „Reiseblog“ etcetcetc sich als Marke zu sichern? Damit sich kein anderer nicht mal mehr „Coachblog XYZ“ oder „Reiseblog Kenia“ zu nennen? Gewagte Zustimmung, zu der ich mich zwingen müsste 🙂 Völlig egal dabei, ob ich nun sehr liebenswürdig mit meiner Rechtsausübung verfahre, was i.Ü. nicht so besonders geschickt ist, wenn ich schon ne Marke strikterweise nicht zu verteidigen,da mir das dann später zu meinen Lasten ausgelegt werden kann vor Gericht? Es gibt im Markenrecht kein „mal so mal so…“ wenn Du Deine Marke verteidigen willst.
Ich denke einfach, dass es ab einem gewissen Bekanntheitsgrad durchaus Sinn macht, sich den (in diesem Falle) Blognamen zu sichern, damit keine „Trittbrettfahrer“ aufkommen. Eine andere Frage ist, ob das Markenregisteramt die Marke dann auch registriert oder nicht etwa ablehnt.
Das Problem besteht wohl einfach darin, dass man eine Gruppe von Blogs zwar in die „Rubrik“ lawblogs einordnen könnte, Udos Blog aber nun genauso wie die „Rubrik“, also die Gattung, heisst. Zur Klärung des Ganzen wäre es deshalb wohl wichtig, ob ein Gericht „law blog“ als Gattungsbegriff einstuft. Ob ein englisches Wort aber in der deutschen Sprache als Gattungsbegriff gilt, kann ich nicht beurteilen…
@Blogging Tom
Ich denke, dass jeder der sich für Begriffe generischen Charakters entscheidet und dabei sind auch Fremdsprachen zu berücksichtigen und insbesondere das Englische, damit leben muss, dass egal wie Populär er wird, er Trittbrettfahrer mit in Kauf nehmen muss. Es stand schließlich Udo Vetter frei, sich einen originären Namen zu suchen. Seiner Popularität würde das keinen Abruch tun und er wäre jetzt erst gar nicht in der Lage.
Sollen wir wirklich allen auf die Schulter klopfen, die sich Gemeinplätze zu eigen machen und ihnen dann dafür ein Sonderrecht einräumen? Und sollen wir das allen Ernstes gut heißen?
Ich sage entschieden NEIN!
PS/Offtopic: Ich finde übrigens die Tüte auf meinem Kopf lästig und irritierend, wobei ich eben deftiger dachte als ich es jetzt hier schreibe.
@Silke: Auf die Schulter klopfen vielleicht nicht, aber wenn man schon darüber nachdenkt, müsste man vielleicht eher sagen, dass das System an sich falsch ist, nämlich dass man (eben wenn es denn ein Gattungsbegriff ist) solche Namen überhaupt schützbar sind.
Aber solange das System einen solchen Schutz zulässt, kann man doch Udo keinen (direkten) Vorwurf machen. Hätte Udo sich den Namen nicht schützen lassen, weil er die Schützbarkeit an sich nicht gutheisst, hätte es sicher irgendwann ein anderer getan und damit wäre ihm ja auch nicht gedient gewesen…
Apropos Tüte: Nimm doch die Tüte ab, so ein Gravatar ist doch eine feine Sache 😉 Spass beiseite, das ging mir vor kurzem auch schon mal durch den nicht eingetüteten Kopf. Werde das grad mal ändern…
Udo schreibt nach eigener Auskunft, er habe einen Testosteronschub erhalten. Und dann frage ich mich wer das System schafft und warum es so leicht ist, bzw, gewesen ist, es zu schaffen.
Ich habe meine Eltern für den Spruch … „Springst Du auch, wenn andere sagen, spring aus dem Fenster?“
Warum ist das System wie es ist. Doch auch weil man es für richtig hält und der Schulterklopfer staatlicherseits durch das Patentamt erfolgt und Unternehmerkollegen anerkennend feststellen, dass da einer s’Näsle kappt hat. Nein. Ich bin dafür jeden dafür anzuprangern, dass er mit dem Strom schwimmt und sich nicht dagegen auflehnt.
Zumal jeder den moralischen wie rechtlichen Schutz auf seiner Seite haben kann, wenn er nur etwas originärer die Marke wählt.
PS: Danke, macht doch gleich mehr Spass in den Kommentaren mitzuschreiben.
Ich stimme Frau Silke Schuemann zu. Das soll schon etwas heissen.
Die Marke “law blog” ist nicht eine fuer “Hering mit Senfsosse” oder “Frische Unterhosen fuer bloggende Rechtsanwaelte” eine eingetragene Marke, sondern eben ausgerechnet fuer “Dienstleistungen (=Bloggen) zur Rechtsberatung und -vertretung” und damit nicht schutzfaehig. Ein Teil-Nichtigkeitsantrag zu dieser Kl. 42 sowie eine Anzeige beim Bundeskartellamt wegen dieser offensichtlichen Monopolisierungsabsicht duerfte ein Kinderspiel sein.
Fuer den Laien: Jeder Blogger hat das Recht, ein Lawblog i.S. als eine Dienstleistung betreiben zu duerfen, wobei ein Blog bereits eine Dienstleistung als solche darstellt – unabhaengig davon, ob man selbst bloggt, ein Blogprovider oder ein Templateersteller ist.
Fuer den Anfang werde ich Herrn Vetter in seinem Blog auf den § 48 Abs. 1 MarkenG hinweisen.
Kind Regards,
Rob Liebwein, IAAL
Zitat:
„…Es geht nicht darum, ob jemand law blog schreibt, sondern darum, dass sich niemand anders law blog nennt…“
Dafuer gibt es den § 12 BGB, da auch ein Nickname „lawblog“ Unterlassungsansprueche stellen kann.
Ein eventueller Unterlassungsanspruch gegenueber Dritte kann jedenfalls so nicht mit dem MarkenG begruendet werden, sondern nur aus dem § 12 BGB heraus (z.B. Nickname „lawblog“, „udoslive“). Hierzu benoetigt man aber keine Marke. Die Marke ist damit wertlos.
Fuer den Laien, § 12 BGB: „Wieso benutzt Du meinen Nicknamen ‘lawblog’ bei Deinem Dingsda? Ich gebe Dir eine kostenpflichtige Lizenz oder Du beseitigst das lawblog aus Deinem Blog. Zum Schein zeige ich Dir nicht den § 12 BGB, den Du nicht verstehst, sondern bluffe mit der Marke, dann verstehst Du mich auch so.“
Was ich nicht wusste, aber nun gerade in einem Kommentar von Silke bei Udo gefunden habe:
Angenommen, Udo würde nicht „rigoros“ gegen Nutzer der Bezeichnung „law blog“ vorgehen, würde das bedeuten, dass die Marke damit quasi „verfallen“ würde? Wenn dem so ist, müsste dies Udo damit ja immer tun, was die Sache dann aber auch für mich irgendwie in einem „neuen“ Licht erscheinen lässt…
Die Diskussion ist zwar schon alt, aber vielleicht kann sie ja nochmal starten.
Herr Vetter hat mich kostenpflichtig abmahnen lassen, weil ich meinen Blog „ASDE law blog“ – dabei steht ASDE für Anwalt-Seiten.DE – genannt hatte (Achtung, jetzt heißt der Blog natürlich „ASDE Blawg“ – kein Missverständnis).
Ist das nun gut oder schlecht?
Ich hatte bei der Benennung natürlich keine Ahnung, dass jemand eine Marke auf einem (mE) Gattungsbegriff haben könnte (ich schau gleich mal wegen „geek blog“).
Also was solls, teurer als der Anwalt ist die EDV Umstellung eines 2 Jahre alten Systems.