Der Streit zwischen Marcel Bartels und seinem Parteibuch sowie dem Schoggo-TV-Mann Wilhelm Entenmann schwehlt ja nun schon seit langem, aber Herr Entenmann, bzw. sein Anwalt, schafft es immer wieder, seinen Klagen neuen Elan zu geben. Früher sprach er davon, Marcel würde „eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren“, doch das war offenbar zu wenig stichhaltig, und so formulierte man ganz einfach die Klageschrift um. Nun geht es auf einmal nicht mehr um gravierende Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder um rechtswidrige Namensnennung, sondern man bemüht nun das Urheberrecht.
Lawblogger Udo hat das freundlicherweise zusammengefasst:
Nach dem neuesten Schriftsatz verletzt Herr Bartels in erster Linie das Urheberrecht, indem er, bitte festhalten, auf schoggo tv verlinkt hat. Dadurch provoziert er nämlich, dass andere Internetnutzer schoggo tv aufrufen und in ihren “Arbeitsspeicher” laden. Damit werde schoggo tv unzulässig vervielfältigt.
[…]
Zu allem Überfluss macht Herr Entenmann auch noch Anleihen beim Sozialgericht Bremen, der bisherigen Speerspitze für extensive Auslegung des deutschen Namensrechts. Auch Entenmann fürchtet nämlich, dass sein schoggo tv und Marcel Bartels Seite durch die Links nicht nur verwechselt, sondern auch für ein identisches Angebot gehalten werden können.Das wäre dann in der Tat eine Beleidigung. Fragt sich nur, für wen.
Au Backe! Schon wieder fühle ich mich mitschuldig. Wer weiss schon, wieviele Seiten ich schon im Arbeitsspeicher hatte… Mann oh Mann!
Schon früher einmal hatte ich von den „Uneinigkeiten“ zweier Blogger am Rande etwas mitbekommen, aber nun scheint das Ganze eine weitere Hürde zu nehmen. Der Herr Entenmann verklagt den Herrn Bartels, und das mit einigen sehr stichhaltigen Argumenten:
Bei der Klageschrift ist mir aufgefallen, dass sie eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen enthält. Auf Seite 3 der Klage steht im Absatz “Die Parteien”, ich würde “eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren” und ich würde “durch Trollen Widerspruch von anderen Bloggern in den Comments auslösen.” Auf Seite 4 der Klage wird behauptet, ich hätte eine “Verlinkung zwischen meiner Homepage und der Homepage des Klägers dergestalt hergestellt, dass bei der Eingabe des Namens des Klägers bzw. seiner Homepage automatisch die Homepage des Beklagten erscheint […].”
Muahaha, ich verwende wie Robert auch eine Blogospere und damit sind wir wohl nicht die einzigen 😉
So wenig Kenntnisse ich vom eigentlichen „Fall“ auch habe, aber nur schon die Argumentationen des gegnerischen Anwalts wirken für mich ziemlich abenteuerlich. Auch der lawblogger Udo Vetter macht in den Ausführungen des Gerichts den Hinweis aus, dass es der Gegner wohl nicht ganz einfach haben wird.
Apropos Verlinkung zweier Homepages: Gerade erinnere ich mich, dass ich vom ADAC trotz mehrmaliger Erinnerungsmails noch immer keine Erlaubnis oder Ablehnung zur Verlinkung bekommen habe. Gleich wieder mal eine Erinnerung schreiben 
(via Basic Thinking und lawblog)