… hat es nicht leicht mit uns Bloggern. Zuerst legt er sich mit ixy an, der in einem harmlosen Post darüber geschrieben hat, dass Torsten nicht verlinkt werden möchte. Zumindest nicht von jedem. Dass darüber geschrieben wird, passt Torsten aber gar nicht, und so schreibt er auch fleissig Kommentare:
Du krambox Webmaster bist ein verlogenes A….. – am Telefon wolltest mir helfen , wolltest mich sogar hier runter nehmen und dann das ….. und soviele SMS habe ich nicht geschickt .Und für algemein gild – Suchmaschinen , richtige Webkataloge , Toplisten Verlinkung inklusive Banner erlaubt . Alle anderen nur mit Genemigung – erstrecht mit Banner , was ja auch Urhebermatrial ist .
oder
Ixy und Co die alle mich schlecht machen bekommen bestimmt keine Frau von Aussehen ab und sind neidig das ich eine bestimmte Domaine habe und daher ziehen sie mich in Dreck , wogegen ich mich bloß bissel wehre
Normalerweise würde man den Troll einfach ignorieren, doch Torsten lässt nicht locker. Kurzerhand hat er Anzeige erstattet und ixy wird nun beschuldigt „auf der Domaine www.krambox.de, unwahre Tatsachen zu verbreiten oder es zu Dulden , „der Geschädigte will nicht verlinkt werden'“ (Originaltext des polizeilichen Anhörungsbogens).
Aber Ixy schlägt zurück und wendet sich kurzerhand an Lawblogger Udo Vetter, der einen kurzen Fünfzeiler darüber schreibt. Das scheint Callboy Torsten aber bereits zuviel zu sein, denn nun droht er Udo mit einer Anzeige und versucht in nicht ganz ernst zu nehmender Manier sogar, via Udos Provider Druck auszuüben.
Ixy und Udo sind nicht die Einzigen, die sich derzeit mit Callboy Torsten herumschlagen, auch der marzipan-junkie, mybigmouth oder Marcel dürfen sich mit Telefonanrufen, eMails und Meldungen an die Provider herumschlagen.
Wer ist der nächste? Ich? Ich habe aber keinen Link zu Torsten gesetzt (Cut&Paste könnt ihr ja selbst: www.xxxichsuchedichx.de). Aber wahrscheinlich gehöre ich ebenfalls zur unerwünschten Spezie der bei Torsten auf der „Sponsoren“-Seite [PDF] genannten Nachrichtenschreiber:
Ich wünsche keine Einträge (gemeint die Nachrichtenschreiber) wo jeder einen unkronntrolierten Kommentar abgeben kann und dies teilweise ohne das die E-Mailadresse von den nicht stimmen muss und wo jeder unkontrolliert und gleich veröffentlicht ist ohne Kenntnis des Seitenbetreibers – Ich spreche dazu 3 Webmaster besonders an .Die jenigen wissen hoffentlich wer gemeint ist .
Na dann bin ich mal gespannt, ob der lange Arm des Gesetzes Torsten bis in die Schweiz reicht und was mir dann vorgeworfen wird.
P.S.: Ich wünsche keine Telefonanrufe in dieser Sache. Ladungsfähige Adresse per Whois, mein Gerichtsstand ist allerdings die Schweiz. Und sollte sich jemand bei meinem Host beschweren wollen: Bitte genau darlegen, welche Aussagen in diesem Post gegen Schweizer Gesetze verstossen. Schliesslich muss das geprüft werden. Jawoll! (Danke Ingmar für die Inspiration für dieses P.S.)
Bei eBay gibts einfach alles zu kaufen, zumindest wenn man den AdSense-Anzeigen, die eBay schaltet, glauben darf.
Heute morgen bei Jens „Was die Schweizer gerne essen (Teil 2)“ gelesen und herzhaft gelacht. Nicht nur über den Artikel, sondern auch über die AdSense-Anzeige, die dazu angezeigt wurde:

Nie hätte ich angenommen, dass es überhaupt Artikel zu „Kartoffeln“ auf eBay gibt, aber ich wurde eines besseren belehrt:

Neben Kochbüchern gibts da auch so kuriose Dinge wie ein Kartoffelnetz mit 3 Kartoffeln oder 2 lustige Kartoffeln.
Nur etwas konnte mir eBay trotz der Werbung nicht bieten: Secondhand Kartoffeln…
Schon früher einmal hatte ich von den „Uneinigkeiten“ zweier Blogger am Rande etwas mitbekommen, aber nun scheint das Ganze eine weitere Hürde zu nehmen. Der Herr Entenmann verklagt den Herrn Bartels, und das mit einigen sehr stichhaltigen Argumenten:
Bei der Klageschrift ist mir aufgefallen, dass sie eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen enthält. Auf Seite 3 der Klage steht im Absatz “Die Parteien”, ich würde “eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren” und ich würde “durch Trollen Widerspruch von anderen Bloggern in den Comments auslösen.” Auf Seite 4 der Klage wird behauptet, ich hätte eine “Verlinkung zwischen meiner Homepage und der Homepage des Klägers dergestalt hergestellt, dass bei der Eingabe des Namens des Klägers bzw. seiner Homepage automatisch die Homepage des Beklagten erscheint […].”
Muahaha, ich verwende wie Robert auch eine Blogospere und damit sind wir wohl nicht die einzigen 😉
So wenig Kenntnisse ich vom eigentlichen „Fall“ auch habe, aber nur schon die Argumentationen des gegnerischen Anwalts wirken für mich ziemlich abenteuerlich. Auch der lawblogger Udo Vetter macht in den Ausführungen des Gerichts den Hinweis aus, dass es der Gegner wohl nicht ganz einfach haben wird.
Apropos Verlinkung zweier Homepages: Gerade erinnere ich mich, dass ich vom ADAC trotz mehrmaliger Erinnerungsmails noch immer keine Erlaubnis oder Ablehnung zur Verlinkung bekommen habe. Gleich wieder mal eine Erinnerung schreiben 
(via Basic Thinking und lawblog)