Schon früher einmal hatte ich von den „Uneinigkeiten“ zweier Blogger am Rande etwas mitbekommen, aber nun scheint das Ganze eine weitere Hürde zu nehmen. Der Herr Entenmann verklagt den Herrn Bartels, und das mit einigen sehr stichhaltigen Argumenten:
Bei der Klageschrift ist mir aufgefallen, dass sie eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen enthält. Auf Seite 3 der Klage steht im Absatz “Die Parteien”, ich würde “eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren” und ich würde “durch Trollen Widerspruch von anderen Bloggern in den Comments auslösen.” Auf Seite 4 der Klage wird behauptet, ich hätte eine “Verlinkung zwischen meiner Homepage und der Homepage des Klägers dergestalt hergestellt, dass bei der Eingabe des Namens des Klägers bzw. seiner Homepage automatisch die Homepage des Beklagten erscheint […].”
Muahaha, ich verwende wie Robert auch eine Blogospere und damit sind wir wohl nicht die einzigen 😉
So wenig Kenntnisse ich vom eigentlichen „Fall“ auch habe, aber nur schon die Argumentationen des gegnerischen Anwalts wirken für mich ziemlich abenteuerlich. Auch der lawblogger Udo Vetter macht in den Ausführungen des Gerichts den Hinweis aus, dass es der Gegner wohl nicht ganz einfach haben wird.
Apropos Verlinkung zweier Homepages: Gerade erinnere ich mich, dass ich vom ADAC trotz mehrmaliger Erinnerungsmails noch immer keine Erlaubnis oder Ablehnung zur Verlinkung bekommen habe. Gleich wieder mal eine Erinnerung schreiben
(via Basic Thinking und lawblog)
Es ist schon ein Kreuz mit so neumodischen Wörtern wie Blogospere, Blogsphere … 😉
…und was ist Trollen?
Zum Thema Hyperlinks auf den ADAC – schau mal hier!