Schoggo-TV im Arbeitsspeicher

Der Streit zwischen Marcel Bartels und seinem Parteibuch sowie dem Schoggo-TV-Mann Wilhelm Entenmann schwehlt ja nun schon seit langem, aber Herr Entenmann, bzw. sein Anwalt, schafft es immer wieder, seinen Klagen neuen Elan zu geben. Früher sprach er davon, Marcel würde „eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren“, doch das war offenbar zu wenig stichhaltig, und so formulierte man ganz einfach die Klageschrift um. Nun geht es auf einmal nicht mehr um gravierende Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder um rechtswidrige Namensnennung, sondern man bemüht nun das Urheberrecht.

Lawblogger Udo hat das freundlicherweise zusammengefasst:

Nach dem neuesten Schriftsatz verletzt Herr Bartels in erster Linie das Urheberrecht, indem er, bitte festhalten, auf schoggo tv verlinkt hat. Dadurch provoziert er nämlich, dass andere Internetnutzer schoggo tv aufrufen und in ihren “Arbeitsspeicher” laden. Damit werde schoggo tv unzulässig vervielfältigt.
[…]
Zu allem Überfluss macht Herr Entenmann auch noch Anleihen beim Sozialgericht Bremen, der bisherigen Speerspitze für extensive Auslegung des deutschen Namensrechts. Auch Entenmann fürchtet nämlich, dass sein schoggo tv und Marcel Bartels Seite durch die Links nicht nur verwechselt, sondern auch für ein identisches Angebot gehalten werden können.

Das wäre dann in der Tat eine Beleidigung. Fragt sich nur, für wen.

Au Backe! Schon wieder fühle ich mich mitschuldig. Wer weiss schon, wieviele Seiten ich schon im Arbeitsspeicher hatte… Mann oh Mann!

6 Comments

  1. Jurastudentin 30.01.2006
  2. BloggingTom 30.01.2006
  3. Wilhelm [Schoggo-TV] 30.01.2006
  4. Marcel 30.01.2006
  5. Daniel 30.01.2006
  6. Wilhelm [Schoggo-TV] 30.01.2006