Google lockert AdWords-Markenrichtlinie

Google AdWords

Ab dem 14. September nimmt Google eine Änderung an der Markenrichtlinie für AdWords-Anzeigen vor, die bei Markeninhabern wohl keine Freude hervorrufen wird. Neu soll es nämlich auch für Dritte erlaubt sein, geschützte Markennamen wie beispielsweise „Lufthansa“ als Keyword für eine Anzeige zu hinterlegen, so dass die Anzeige, zum Beispiel für eine Reise- oder Hotelbuchungsseite, bei einer Suche nach „Lufthansa“ angezeigt wird. Nicht erlaubt bleibt lediglich die Nennung der Marke im Anzeigentext.

Bisher konnten Markeninhaber, wie eben die Lufthansa, eine Beschwerde bei Google einreichen um zu verhinden, dass fremde Anzeigen bei der Eingabe ihrer eigenen Marke geschaltet werden können. Nun ändert Google diese Regelung in Europa und passt sie an die bereits in vielen Ländern, wie etwa den USA, Kanada oder Grossbritannien, geltenden Regelungen an. Dort können „Marken-Keywords“ bereits länger genutzt werden. Google beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (PDF) über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing vom März dieses Jahres.

Dass damit aber alle Stolpersteine bei der Werbung mit Fremdmarken aus dem Weg geschafft wurden, glauben allerdings nicht alle Beobachter. So macht zum Beispiel die deutsche Rechtsanwältin Katja Schubert deutlich, dass mit dem Urteil die Rechtslage noch nicht eindeutig klargestellt sei. Google dürfte nach ihrer Meinung zwar mit dem Urteil aus dem Schneider sein, nicht aber zwingend die Werbekunden:

Fest steht, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann ausgeschlossen ist, wenn durch die Nutzung der Marke als Keyword und die Gestaltung der Anzeige nicht der fälschliche Eindruck entsteht, dass die Anzeige vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammt. Auf welche Weise Werbetreibende eine hinreichende Klarstellung erreichen können, dass ihre Anzeige zu einem konkurrierenden Angebot und nicht zum Markeninhaber führen, bleibt in der Entscheidung offen.

Google will diesem Umstand mit einem Beschwerdesystem entgegenwirken:

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.

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  1. Phoneboys 23.08.2010