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Taugen virale Videos zur Markteinführung?

Produkteinführungen werden ja meistens von grossem Tamtam begleitet. Plakataktion hier, Radio- oder gar Werbespots da. Spannend darum, wie Fisherman’s Friend sein jüngstes Produkt PROfresh in der Schweiz einführt. Da setzen die Verantwortlichen für einmal voll auf Social Media bzw. virale Verbreitung und lassen die klassischen Marketingmassnahmen aussen vor. Entstanden sind dazu bisher zwei Clips, mit einem Sprühplakat und mit einer feuchten Erfrischung:

Trotzdem: Fraglich bleibt, ob es gerade im umkämpften „Zeltli-, Kaugummi- und Gummibärli-Markt“ reicht, ein Allerweltsprodukt wie Lutschbonbons nur mit viralen Massnahme zu bewerben, erst recht, wenn Konkurrenten wie TicTac auf ein Millionenbudget zurückgreifen.

Interessantes Detail am Rande: Offensichtlich ist es gar nicht so einfach, solche Videos zu drehen – zumindest, sofern man versucht, dem Gesetz Genüge zu tun, wie mir Markus Gabriel von der Agentur Angelink sagte. So musste für die Bewilligung etwa sichergestellt werden, dass der Sprühnebel des Plakats den Tramverkehr nicht beeinträchtigt (wie auch immer) oder dass eine Person mit einer orangen Weste quasi als Hilfe-Anlaufstelle für Passanten präsent ist, weil ein falscher Polizist vor Ort war. Wie wenn mir in den Sinn kommen würde, mich an die „Hilfsperson“ zu wenden, weil der Polizist falsch ist…

Google lockert AdWords-Markenrichtlinie

Google AdWords

Ab dem 14. September nimmt Google eine Änderung an der Markenrichtlinie für AdWords-Anzeigen vor, die bei Markeninhabern wohl keine Freude hervorrufen wird. Neu soll es nämlich auch für Dritte erlaubt sein, geschützte Markennamen wie beispielsweise „Lufthansa“ als Keyword für eine Anzeige zu hinterlegen, so dass die Anzeige, zum Beispiel für eine Reise- oder Hotelbuchungsseite, bei einer Suche nach „Lufthansa“ angezeigt wird. Nicht erlaubt bleibt lediglich die Nennung der Marke im Anzeigentext.

Bisher konnten Markeninhaber, wie eben die Lufthansa, eine Beschwerde bei Google einreichen um zu verhinden, dass fremde Anzeigen bei der Eingabe ihrer eigenen Marke geschaltet werden können. Nun ändert Google diese Regelung in Europa und passt sie an die bereits in vielen Ländern, wie etwa den USA, Kanada oder Grossbritannien, geltenden Regelungen an. Dort können „Marken-Keywords“ bereits länger genutzt werden. Google beruft sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (PDF) über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing vom März dieses Jahres.

Dass damit aber alle Stolpersteine bei der Werbung mit Fremdmarken aus dem Weg geschafft wurden, glauben allerdings nicht alle Beobachter. So macht zum Beispiel die deutsche Rechtsanwältin Katja Schubert deutlich, dass mit dem Urteil die Rechtslage noch nicht eindeutig klargestellt sei. Google dürfte nach ihrer Meinung zwar mit dem Urteil aus dem Schneider sein, nicht aber zwingend die Werbekunden:

Fest steht, dass eine Markenrechtsverletzung nur dann ausgeschlossen ist, wenn durch die Nutzung der Marke als Keyword und die Gestaltung der Anzeige nicht der fälschliche Eindruck entsteht, dass die Anzeige vom Markeninhaber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen stammt. Auf welche Weise Werbetreibende eine hinreichende Klarstellung erreichen können, dass ihre Anzeige zu einem konkurrierenden Angebot und nicht zum Markeninhaber führen, bleibt in der Entscheidung offen.

Google will diesem Umstand mit einem Beschwerdesystem entgegenwirken:

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.

Social Media ist von gestern

Auf totem Holz gedruckte Zeitungen kommen immer mehr unter Druck, erst recht im lukrativen Inseratebusiness. Auch bei der schwedischen Zeitung „Dagens Industri“ ist das nicht anders. Doch die wehrt sich und setzt auf Angriff statt Verteidigung:

Aber eigentlich könnte man den Spot durchaus auch als Anti-Werbung für Printinserate sehen…

Edi Manser, Vorzeigegewinner von Swiss Lotto

Seit einigen Tagen treibt ein Edi Manser sein Unwesen im Internet und gibt vor, vor kurzem den Lotto-Jackpot geknackt zu haben. Und weil er sich nun den Traum einer längeren Südamerika-Reise erfüllen will, möchte er seinen VW Golf, sein Thömus-Rennvelo, seinen Sony Bravia LCD-Fernseher und den Honda-Roller verschenken. Verpackt ist das ganze in eine wunderschöne Homepage aus dem vorherigen Jahrhundert.

Doch: Gibt es diesen Edi Manser wirklich? Hat er wirklich im Lotto gewonnen und präsentiert sich damit derart öffentlich? Ich forsche also nach. Als Inhaber der Domain edimanser.ch ist ein gewisser Eduard Manser an der Effingerstrasse in Bern eingetragen. Aber an der Effingerstrasse gibt es, wie zu erwarten, keinen Edi Manser. Dafür finden sich Telefonbucheinträge einer gewissen Calmy, Micheline (-Rey), dem Bund Schweizer Baptistengemeinden oder haufenweise (Zahn-) Ärzte. Doch die haben wohl alle wenig mit Edi und seinem Lottogewinn zu tun.

Interessanter wirds, wenn man sich den Domaineintrag bei Switch genauer ansieht. Als technischer Kontakt ist dort nämlich die Zürcher Online-Marketingagentur atfront eingetragen. Und bereits auf der Startseite wird eine Kampagne von Swiss Lotto als „work in progress“ genannt. Grund genug also, bei atfront nachzufragen. Doch Daniel Landolt, Partner bei atfront, winkt ab. Er habe keine Ahnung, wer Manser sei und wisse auch nichts von einem Auftrag seiner Agentur.

Dann vielleicht bei contexta nachfragen, die bei Werbekampagnen für Swiss Lotto auch auf die Dienste von atfront zurückgreift. Doch auch dort Fehlanzeige. Der für Swiss Lotto zuständige „Berater“ will nicht mit mir reden, lässt er mir ausrichten. Man spreche nicht über die Kampagnen ihrer Auftraggeber.

Bleibt Swisslos, als Veranstalterin von Swiss Lotto. Doch auch Mediensprecher Willy Mesmer will keinen Zusammenhang zwischen Swisslos und Edi Manser sehen. Er habe zwar von Manser gehört, mehr könne er dazu aber nicht sagen.

Nach all den Telefonaten ist klar, dass Edi Manser nicht der Lottogewinner ist, der er vorgibt. Die Zusammenarbeit mit atfront lässt vielmehr darauf schliessen, dass da was virales im Anmarsch ist, zu dem aber (verständlicherweise) noch keiner was sagen will. Darauf deutet auch Mansers Video hin, dass zwar amateurhaft aussieht, aber dennoch zu gut ist (zum Beispiel die Tonqualität).

Na dann: Willkommen Edi Manser als neuer Werbeträger für Swiss Lotto!

Karriere als T-Shirt-Träger

I wear your shirt

Jeden Tag ein anderes T-Shirt tragen und dabei noch Geld verdienen? Der Amerikaner Jason Sadler hat genau das in die Tat umgesetzt. Interessierte können auf seiner Seite „I wear your Shirt“ Tage buchen, an welchem Jason das Shirt der Person oder Firma tragen soll. Als Beweis lädt Jason jeweils Bilder auf sein Blog und flickr, dreht ein Video für YouTube und Ustream.tv und twittert gleich auch noch dazu. Und das Experiment, das er Anfangs dieses Jahres gestartet hat, scheint höllisch gut zu laufen, bis Mitte 2010 ist er restlos ausverkauft.

I wear your shirt - Katzencontent

Dazu verdient Jason auch noch fleissig Geld. Während das Tragen des Shirts am 1. Januar noch 1 Dollar kostete, steigt der Preis jeden Tag um 1 Dollar. Ein Trage-Auftrag für den 31. Dezember schlägt also mit 365 Dollar zu Buche. Das macht übers Jahr gerechnet dann immerhin 66’795 Dollar. Ab 2010 verdoppelt sich dann alles: Neben Jason, der die Shirts an der Ostküste trägt, kommt dann noch Evan dazu, der an der Westküste lebt. Damit verdoppelt sich auch der Preis. 2 Dollar für den 1. Januar 2010 und 730 Dollar für den 31. Dezember 2010. Macht summa summarum 133’590 Dollar.

Das hätte eigentlich auch mir einfallen können. Schliesslich laufe ich neuerdings ja auch immer mit Werbeshirts rum…

Gratis-Profifotos für Blogs

Fotoglif.com

Für Blogger ist es nicht immer einfach, passende Fotos für einen Beitrag zu finden. Ausser, man hat selber welche gemacht oder man bezahlt für die Bilder. Mit Fotoglif sollen solche Sorgen nun der Vergangenheit angehören – der Blogger soll mit der Veröffentlichung von Profibildern sogar noch etwas verdienen können.

Nach eigenen Angaben stellt Fotoglif bereits 3 Millionen Bilder zum kostenlosen Einbinden ins eigene Blog zur Verfügung. Interessant daran ist, dass es sich dabei um Bilder von spezialisierten Nachrichten- bzw. Photoagenturen wie etwa Reuters oder Getty Images handelt, also um Bilder, die auch von Zeitungen und Zeitschriften genutzt werden. Im Gegensatz zu den Verlagen sollen Blogger aber für die Verwendung der Bilder nicht bezahlen müssen, sondern stimmen zu, dass entsprechend Werbung eingeblendet wird. Werbung, deren Einnahmen zu 50 Prozent an den Fotografen und zu 20 Prozent an den Blogger ausbezahlt wird.

Gesagt, getan. Nachdem ich gestern einen kurzen Abstecher ans Montreux Jazz Festival gemacht habe, suchte ich also nach aktuellen Fotos des Konzerts der Blind Boys of Alabama, Bettye Lavette und Solomon Burke. Und tatsächlich finden sich bereits Bilder von gestrigen Auftritt von Solomon Burke in Montreux…

Das Problem daran: Das Gesamtbild mit den unter das Bild gepappten AdSense-Anzeigen sieht einfach scheusslich aus. Und es taucht noch ein zweites Problem auf, denn Google erlaubt nur maximal drei AdSense-Werbeeinblendungen pro Seite. Nutzt man also mehr als drei Fotos aus dem Pool von Fotoglif, verstösst man gegen die AdSense-Richtlinien. Etwas, was sogar Fotoglif selbst auf dem eigenen Blog tut.

Ergo wird es Fotoglif wohl schwer haben, sich wirklich etablieren zu können, auch wenn die Idee, Bloggern das kostenlose Einbinden von Agenturfotos gegen etwas Werbung zu ermöglichen, durchaus interessant ist.

Zattoo macht jetzt (auch) auf eMail-Werbung

Zattoo

Wie gestern bekannt wurde, steigt der deutsche Adressvermarkter Schober Group bei Zattoo ein. Es dauerte nicht lange, bis auf Twitter die Frage aufkam, was denn ein Adressvermarkter mit Zattoo will. Ist Schober vielleicht einfach nur an den Adressdaten der Zattoo-User interessiert?

Grund genug also, bei Nick Brambring, Vice President Advertising und Regional Manager CEE (Mittel- und Osteuropa) bei Zattoo, nachzufragen. Und der verrät im Telefongespräch, dass der Einstieg von Schober spannend sei, da es sich nicht um eine reine Finanzbeteiligung handelt. Für Schober sei dies eine Chance, sich weiteres Know-How im Online-Markt zu holen. Und für Zattoo sei es eine Möglichkeit, weitere Einnahmen zu realisieren.

Weitere Einnahmen? Es sei tatsächlich so, dass man in Zukunft vermehrt Werbung per eMail an seine Nutzer verschicken will. Zwar verkaufe man die Adressdaten nicht, doch Schober sei der richtige Partner, um Werbekunden zu akquirieren, die via eMail an Zattoo-Kunden werben sollen. Solche eMail-Werbung hätte man im übrigen bereits verschickt, allerdings nur an rund 200’000 User, so Brambring weiter.

Allerdings sind davon derzeit erst Schweizer Kunden betroffen. In Deutschland sei das Vorhaben durch das zwingend vorgeschriebene Double-Opt-In-Verfahren etwas schwieriger. Allerdings, so denke ich, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dort erste Werbemails in den eMail-Postfächern landen.

Ob man als Zattoo-User solche Werbung erhält, kann übrigens jeder selbst einstellen. Nach dem Login auf der Website von Zattoo findet sich unter „My Zattoo -> Newsletter -> Ändern“ das entsprechende Kästchen:

Zattoo_ Der Zustellung von Werbe-Emails widersprechen

Bereits vorbereitet ist auch die Datenschutzerklärung von Zattoo. Unter Punkt 7 („Newsletter und Direktmarketing“) findet sich der entsprechende Passus über die Werbung für Dritte.

Ruf. Mich. An.

Vielleicht sollte ich mir auch mal so eine .tel-Domain zulegen:

Zumindest, wenn es nach dem Werbefilm des Registrars telnic geht, ist so eine Domain ganz schön nützlich. Allerdings hat mir das Prinzip der tel-Domains bisher (zumindest neben allfälligen Dates mit flüchtigen Zug-Bekanntschaften) noch nicht ganz eingeleuchtet.

(via Basic Thinking)