Immer und (fast) überall Musik hören, das ist das Versprechen des schwedischen Musikstreamingdienst Spotify, der diese Woche auch in der Schweiz gestartet ist. Gegen eine geringe Gebühr (oder Werbeeinblendungen) erhält der Nutzer Zugriff auf einen Musikpool von rund 15 Millionen Songs. Doch ist das, was für den Musikfan ein Schlaraffenland ist, auch für die Musiker gut? Die kritischen Stimmen gegenüber Streamingdiensten à la Spotify mehren sich. Der Grund dafür, wen wunderts, dürfte in den sinkenden Einnahmen liegen.
Auch wenn die Ausschüttungen an Musiker und Komponisten ein gutbehütetes Geheimnis der Musikbranche sind, dürfte klar sein, dass bei einem Streamingmodell weit weniger Geld in die Kassen der Künstler, als das zum Beispiel bei einem Download aus iTunes oder dem Kauf einer CD der Fall ist, gespült wird. Kein Wunder, denn selbst mit dem teuersten Abo erhält Spotify nur Fr. 12.95 pro Monat für unlimitiertes Musikhören von einem Abonnenten. Davon muss der Musikdienst neben seiner Technik (IT-Infrastruktur, Internetanbindung im Rechenzentrum etc.) auch die Löhne seiner Mitarbeiter und vieles mehr bezahlen. Offensichtlich, dass am Ende für den Künstler viel weniger pro gespieltem Song herausschaut, als das bei einer CD oder dem iTunes-Download der Fall wäre.
Einnahmen sinken dramatisch
Sehr gut veranschaulicht wird das mit der Grafik „How Much Do Music Artists Earn Online„, die sich zwar auf den britischen Markt und die hier veröffentlichten Zahlen bezieht, deren Zahlen hierzulande nicht gross anders sein dürften.
Gemäss der Grafik erhält ein Künstler pro abgespieltem Song in Spotify gerade mal 0,00029 Dollar und seine Musik müsste 4’053’110 Mal pro Monat gespielt werden, damit Einnahmen von 1’160 Dollar resultieren. Im Vergleich mit einer CD (Einnahme pro CD 30 US-Cent, 3871 Verkäufe für 1’160 Dollar Einnahmen) wahrlich eine lächerliche Summe.
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Gestern Österreich, heute die Schweiz: Seit heute morgen um 8 Uhr ist der schwedische Musikstreamingdienst Spotify auch aus der Schweiz offiziell zugänglich. Und das Angebot kann sich sehen lassen: Selbst in der kostenlosen Variante sind rund 15 Millionen Songs per Knopfdruck verfügbar, und täglich sollen rund 20’000 neue dazukommen. Wer keinen Facebook-Account hat, schaut dabei aber in die Röhre: Ein solches Konto ist für die Anmeldung zwingend notwendig.
Streaming auf Logitech- oder Sonos-Geräte
Während sechs Monaten kann Spotify in der kostenlosen Variante (fast) ohne Einschränkungen genutzt werden – wenn man einmal von den Werbeeinblendungen absieht. Danach kann pro Monat maximal 10 Stunden Musik (und maximal fünf mal derselbe Song) gehört werden. Diese Beschränkung (und die Werbung) fällt bei den beiden Bezahl-Abos Unlimited und Premium natürlich weg. Die Premium-Version erlaubt zudem eine höhere Soundqualität (320 kbps statt 160 kbps in der Gratisversion) sowie das Musikhören auf Smartphones (iPhone, Android, Windows Phone 7) und bietet die Möglichkeit, Songs für die Offline-Nutzung auf Handy oder PC zu speichern. Das Limit der verschlüsselt gespeicherten „Offline-Songs“ soll bei 3333 Liedern liegen. Auch das Streamen auf Audio-Geräte zum Beispiel auf Sonos oder Logitech ist in der Premium-Version möglich.
Bei der Preisgestaltung hat man sich ganz offensichtlich an den deutschen Konkurrenten Simfy gehalten. So beträgt der monatliche Obolus bei der Unlimited-Version bei Fr. 6.45 (Simfy Fr. 7.50) und bei der Premium-Variante Fr. 12.95 (Simfy Fr. 14.50).
Facebook-Login in der Kritik
Eine vielerorts geäusserte Kritik ist, dass Spotify seit einigen Monaten nur noch mit einem Facebook-Account genutzt werden kann. Doch Jonathan Forster, General Manager Europa von Spotify, wiegelt im Gespräch letzte Woche in Zürich ab. Eine Mehrheit der Internet-Nutzer würde heute über einen Facebook-Account verfügen. Zudem vereinfache es das Handling auch für den Nutzer, so der Brite. Aber: „Wir machen alle Fehler. Die Zeit wird zeigen, ob wir mit Facebook richtig liegen“. Die Nutzerzahlen scheinen ihm Recht zu geben, denn Mark Zuckerberg erwähnte kürzlich, dass Spotify seit der Integration in das soziale Netzwerk innerhalb von nur sechs Woche vier Millionen neue Nutzer egwinnen konnte. Ob Datenschützer allerdings auch Freude an der Facebook-Anbindung haben, darf zumindest bezweifelt werden, denn Spotify veröffentlicht die abgespielten Songs auf dem Facebook-Profil des Nutzers – zumindest solange man diese Option nicht explizit deaktiviert.
100 Millionen Euro Lizenzgebühren
Mit dem Start in der Schweiz beackert Spotify nun nach den USA, Frankreich, Finnland, Schweden, Norwegen, Grossbritannien, Dänemark, Spanien, den Niederlanden und Österreich nun bereits den elften Markt. Als Spotify 2008 startete, waren die Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften noch schwierig, wie Jonathan Forster, General Manager Europa von Spotify, letzte Woche in Zürich sagte: „Sie verstanden gar nicht, von welchem Geschäftsmodell wir sprachen.“ Inzwischen aber sind die vier grössten Plattenfirmen mit 18 Prozent an Spotify beteiligt, was die Verhandlungen sicher erleichtert. Rund 100 Millionen Euro habe man in der Zwischenzeit bereits an Lizenzgebühren an die Rechteinhaber ausgezahlt, so Forster weiter. Der schwedische Musikdienst soll in der Zwischenzeit rund 13 Millionen Nutzer haben, rund 15 Prozent davon nutzen eine kostenpflichtige Variante.
5 Premium-Accounts zu gewinnen
Und wer jetzt Lust bekommen hat, Spotify in der Premium-Version kostenlos auszuprobieren, hat jetzt die Chance dazu. Die ersten fünf Kommentierenden, die ihr Interesse äussern, erhalten einen Code, mit dem sich die Premium-Version für drei Monate freischalten lässt. Dä schnäller isch de Gschwinder!
Fernsehen via Internet ist ja eigentlich nichts mehr neues. Wer aber mal TV-Luft eines exotischen Landes schnuppern will, oder sich einfach für ein bestimmtes Land interessiert, hat es schwerer. Abhilfe schaffen da diverse Portale, die Listen von TV-Sendern im Internet sammeln.
Ziemlich kurios, aber dafür auch umfangreich ist Medinalia, das über 900 Fernsehprogramme aus aller Welt listet. Ein Besuch der Seite lohnt sich nur schon wegen den teilweise kuriosen Deutsch-Übersetzungen. „Gernsehkanäle“ zum Beispiel könnte ja durchaus stimmen, was jedoch mit dem Anschluss „Leben Sie“ gemeint ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Dafür habe ich immerhin herausgefunden, welches Land mit „Wiedervereinigung“ bezeichnet wird. Medinalia bietet nach eigenen Angaben
* 900+ leben Gernsehkanäle
* 50 On-demand Führungen
* Phasenradiostationen 3800
* KEINE ZAHLUNGEN, Absolut FREI
* Fernsehapparat aus 104 Ländern
* Radiostationen aus 148 Ländern
* Resizable Schirm
Gut gelöst ist bei Medinalia dafür die Einbindung des Players direkt in die Webseite. So stören keine lästige Popups.
Mit 1613 Sendern einsamer Spitzenreiter ist aber wwiTV, das aber bei den meisten Sendern nur auf deren Homepage verlinkt. Immerhin, so ist man per Popup schon mal am richtigen Ort, muss sich den Live-Feed aber selber suchen.
Mehr auf den amerikanischen Kontinent ausgerichtet sind Portale wie Channelchooser, CraftyTV (jeder Klick auf einen Sender öffnet ein Werbepopup), ChooseAndWatch oder auch FreeTube, die alle in etwa die gleichen amerikanischen und englischen Sender listen.
Mit Zattoo haben wir Schweizer immerhin eine Alternative für einige altbekannte Sender hier. Zattoo streamt ganz legal und in guter Qualität die Sender SF1, SF2, SFi, TSI1, TSI2, TSR1, TSR2, BBC World, CNN International, Euronews, Eurosport, Arte, TVE, ARD, ORF1, Pro7, RTL, Sat1, Viva, Vox und ZDF. Voraussetzung ist die Anmeldung auf der Warteliste, das Runterladen des Players und eine IP-Adresse die der Schweiz zugeordnet werden kann, denn der Versuch ist derzeit auf die Schweiz beschränkt.
Zugegeben, so macht Musik on Demand via Internet Spass. Mit der Volltextsuche von BlogMusiK lassen sich Titel und Interpreten vernünftig durchsuchen und es wird auch meist eine anschauliche Anzahl von Treffern geliefert. Zudem findet die Suche auch eher unbekanntere Interpreten, was den Spassfaktor nochmals erhöht.
Doch wie funktioniert BlogMusiK? Auf der Webseite finden sich dazu keinerlei Informationen und das dazugehörige Blog scheint derzeit mit technischen Problemen zu kämpfen. Ich behaupte jetzt mal, man möge mich korrigieren, das das Angebot nicht wirklich legal ist, denn die abspielbaren Songs kommen nicht vom Server von BlogMusiK, sondern werden von fremden Websites geladen. Wer beim Laden eines Songs einen Blick auf seine Browser-Statusleiste wirft, wird feststellen, dass die Songs von den unterschiedlichsten Sites gestreamt werden. Ob die Betreiber der entsprechenden Sites allerdings davon Kenntnis haben und ob sie selber im Besitz der entsprechenden Rechte sind, ist zumindest fraglich.
Denkbar ist, dass BlogMusiK das Internet nach MP3-Files durchsucht und diese dann im eigenen Player zur Verfügung stellt. Dafür sprechen zumindest die teilweise mehrfach vorhandenen Titel in den unterschiedlichsten Schreibweisen. Oder auch die 30 Sekunden-Kurzversionen, die beispielsweise bei einer Suche nach „Monchy y Alexandra“ angezeigt werden: Zwar werden 15 Songs gefunden, die ersten 14 jedoch sind allesamt nur 30 Sekunden lang. Unterschied? Die 30 Sekunden-Samples werden von latribulatina.it geladen, währenddem der vollständige 15. Musiktitel von villasombrero.com gestreamt wird.
Doch trotz allem: Auch ich hab mich ein bisschen in BlogMusiK verliebt. Bleibt nur zu hoffen, dass uns unser virtueller BlogMusiK-Player lange erhalten bleibt…
Die Mitglieder von Baker & McKenzie International, „einem Verein nach dem Recht der Schweiz„, scheinen derzeit die kommerziellen Nutzniesser einer regelrechten Einschüchterungs- Kampagne zu sein. Im Auftrag der Infront Sports & Media AG, der Inhaberin der Bildrechte an der FIFA WM 2006™, verschickte diese nämlich brisante Briefe [PDF] an allerlei Internet-Provider. Darin wird auf das unerlaubte Streaming von WM-Spielen hingewiesen, und die Provider werden für den Fall, dass Infront unerlaubtes Streaming oder Downloads feststellen sollte, aufgefordert, Kontaktdaten des Beschuldigten herauszugeben. Dass die Provider damit gegen geltendes Recht verstossen würden, erwähnen die Anwälte im Brief aber leider nicht.
Nun ist man offenbar sogar dazu übergegangen, einzelne Blogs ebenfalls direkt anzuschreiben. So erhielt beispielsweise auch Boing Boing ein solches Schreiben:
The letter goes on to warn Boing Boing that Baker & McKenzie will be „actively monitoring your website … to identify unlawful activity and will, if necessary, take appropriate action to ensure the protection of Infront’s rights of those licenses.“
Immerhin, die Antwort von Boing Boing lässt schmunzeln:
Baker & McKenzie, be on alert: henceforth, Boing Boing will be actively monitoring your website to identify dumbass activity and will, if necessary, take appropriate action to point out instances of wasting clients‘ money by sending out unnecessary and obnoxious warning letters.“
Das Vorgehen von Infront bzw. der Anwälte von Baker & McKenzie hat wohl (bisher) Seltenheitswert, denn vor dem Eintritt eines Rechtsbruchs ist wohl noch selten eine Anwaltskanzlei derart massiv aktiv geworden. Allerdings dürfte dies Baker & McKenzie auch einiges an Honoraren einbringen (und damit Infront einiges kosten), denn offenbar beschäftigt man sich seit Monaten mit dem Versand solcher Schreiben.
Nicht eingerechnet hat man bei allen Beteiligten aber, dass solche Briefe auch Nachfragen provozieren können, obwohl man bereits in den versandten Briefen darauf hinweist:
[…] please let us know, if you have any questions about our client’s rights or any other matter which will enable you to take the quickest action should your service be used for unlawful transmission of the FIFA World Cup in whole or part.
Bereits am 30. April 2006 stellte ich der FIFA nämlich einige Fragen betreffend der Bildrechte. Dort allerdings schien niemand interessiert, die Rechtslage darzulegen. Als Fredy Künzler am 8. Mai dann auf den Brief betreffend der Rechte von Infront hinwies, nahm ich das zum Anlass, direkt bei Dr. Urs Zenhäusern von Baker & McKenzie nachzufragen. Aber dieser teilte mir lediglich mit, dass er mit mir über meine Fragen „keine Korrespondenz führen“ könne. Ich solle mich doch direkt an Jörg Polzer, seines Zeichens Manager Communication & PR bei der Infront Sports & Media AG, wenden. Wie, keine Korrespondenz führen? Ich dachte, bei „questions about our client’s rights“ soll man mit Baker & McKenzie in Kontakt treten?
Wie auch immer: Es passt ins Gesamtbild, dass auch Jörg Polzer keine Lust auf die Beantwortung meiner Fragen hatte. Zwar erhielt ich am Sonntag, 14. Mai ein Mail, in dem mir eine „zeitnahe“ Bearbeitung meiner Fragen versprochen wurde und ich auf „Mitte der Woche“ vertröstet wurde. Danach wurde es aber ruhig. So ruhig, dass ich bis heute keine Reaktion mehr erhalten habe.
Komisch nur, dass ich bis heute keinen Brief von Baker & McKenzie erhalten habe, denn aufgrund meiner Anfragen sollte man dort doch gewarnt sein, dass ich eventuell einen groben Verstoss gegen die Rechte von Infront plane. Schliesslich wollte ich in meinen Anfragen u.a. wissen, ob ich selber geknipste Fotos auf dem Blog veröffentlichen darf. Aber vielleicht wartet man in meinem Fall lieber zu und beantwortet die Fragen absichtlich nicht, um mir dann dafür eine satte Lizenzrechnung zu senden.
Da bleibt mir wohl nur, nochmals auf meine gefährlichen Aktivitäten aufmerksam zu machen:
(Bild: We Blog Cartoons)
Ob es an der Euro 2008 anders sein wird? Leider kaum…
[Update]
Übrigens gibt es 100 Dinge, die wichtiger sind als diese Veranstaltung in Deutschland:
(via CH Internet Szene)