Nachdem gestern bereits die IFPI Schweiz zur Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der SUISA betreffend der Legalität von Musikdownloads Stellung genommen hat, ist heute nun auch die Antwort von Dr. Bernhard Wittweiler, dem Leiter Rechtsdienst der SUISA eingetroffen.
BloggingTom: Die Suisa behauptet auf in ihrem FAQ, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren aber genau das Gegenteil, nämlich dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?
B. Wittweiler: Die SUISA behauptet nicht, der Download von Musicfiles von Tauschbörsen sei legal. Wir stehen auf dem Standpunkt, die Frage sei nicht endgültig geklärt. Nach unserer Beobachtung hat wohl eine Mehrheit der Juristen, die sich in der Schweiz zum Thema geäussert haben, die Meinung vertreten, der Download zu privaten Zwecken im Sinne des Urheberrechts sei erlaubt. Man muss betonen, dass dies ausschliesslich und ganz isoliert nur den Download betrifft. Einigkeit besteht darüber, dass der Upload und der Download differenziert betrachtet werden müssen. Und Einigkeit besteht auch darüber, dass der Upload illegal und damit strafbar ist.
BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen legal oder illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?
B. Wittweiler: Es gibt zur Frage des Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz (noch) kein Gerichtsurteil.
BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.
B. Wittweiler: Die Ursachen für den Rückgang der CD-Verkäufe in den letzten Jahren sind uns unbekannt. Wir können nur Vermutungen anstellen. Wir vermuten, dass mehrere Ursachen dafür verantwortlich sind. Die von Ihnen angesprochenen Kopierschutzmassnahmen könnten vielleicht eine Ursache sein, sicher jedoch nicht die einzige.
Und die Medien machen mit: http://pendlerblog.blogspot.com/2005/11/fear-uncertainty-doubt.html
ich findes absolut un vernünftig so viele kopierschutz masnahmen zu machen. ich kaufte mir Musik (logischerweise legal), aber abspielen konnte ich sie nicht brennen konnte ich sie auch nicht. Da brint mir die musik auch gar nichts mehr
Es gibt derzeit massive Bestrebungen auf internationaler Basis den Downloadf von illegaler Quelle zu verbieten- das wäre auch eine ganz wichtige Differenzierung zur Privatkopie, die doch erhalten bleiben sollte. Das führt auch gleich zu den Kopierschutzmechanismen- eigentlich schade, dass die für notwendig erachtet werden.
ist doch schwachsinn wenn ich ne cd kaufe und sie mir dann nicht mal auf den mp3 player laden kann…
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als konsument höre ich an und sehe. z.b. ein ausschnitt.
dann möchte ich es konsumieren können, wann und wo ich will.
also sollten die rechtlichen bedingungen und der preis zu beginn klar sein.
diese verwendung ist gratis, diese einmal kostenpflichtig, diese wiederholt kostenpflichtig bei der und der verwendung, vielleicht möchte ich es so konsumieren, wie ich will, zu einem bestimmten pauschalpreis, wenn ich viel kaufe gibt es vielleicht mengenrabatt, wenn mir nur ein stück gefällt, hat es vielleicht einen einzelpreis dafür, beim web download. so wären alle wünsche möglich, je zu einem bestimmten preis.
eigene produktionen möchte ich ebenso geniessen können wie ein konsument, mit der ausnahme dass ich für die reine konsumation nichts zahlen möchte, auch nicht für koproduktionen und „konserven-verwertungen“.
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als urheber möchte ich meine werke kennzeichnen oder nicht und diese schützen.
ich möchte den grad an eigenarbeit 0-100% am produkt selbst bestimmen. dann möchte ich einen preis machen für das produkt und es selbst anbieten, z.b. auf dem internet. den codex bei koproduktionen oder verwendung von „konserven“ möchte ich gerne vor jeder produktion kennen, mit allen kosten und rechtlichen konsequenzen.
also 100% verständliche entscheidungsgrundlagen und entscheide müssen vor jeder produktion vorliegen. auch bei der preisbestimmgung.
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das ist etwa meine vorstellung, die wiederum für mich 100% verständlich scheint. ob für andere auch ???
wenn es für den urheber und konsumenten unklar ist, ob der nächste verwendungs-schritt illegal sei oder nicht, bzw. was er kostet, sollte hilfe angeboten werden, z.b. auf dem web.
wenn ich (= urheber) einem konsumenten ein stück schenke, möchte ich es gerne mit 0.- chf und seinem namen kennzeichnen (z.b. digital) und das gleiche stück jemand anderem (auch gekennzeichnet) zu einem freundschaftspreis von nur 9999.- chf exkl. MwSt auf einem vergoldeten mp3player in memory-stick grösse verkaufen, mit mp3player herstellergarantie und „hörbarkeitsurkunde“ meinerseits …
ist dieser blog schon gestorben? es gäbe noch so viel zu erleben ….
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und diese normierungs-code zankerei, der eine will sich den hintern also nur mit iswc code reinigen und in europa deutsche schlager norm haben mit isrc. die kassierin kauft ihre mitarbeiter per flaschen-barcode scanner gleich ganz ein und erwirtschftet millionen im nebenerwerb.
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wie wär’s mit vorgegebenen 2 persönlichen keys und vielleicht 10 codes plus einer selbst zu verwaltenden/zuordnenden zehnstelligen werkeverzeichnis zahl die man auch in untergruppen jeweils einem barcode zuordnen würde (cd). multimedia, versteht sich, für alle arten von werken, musik, bild, multimedia …
die künstlerrechte-verwaltung und die kasse hätten dann mit 2 keys und 10 codes zu tun pro künstler/produzent und der rest der angaben hätte dann der künstler/produzent zu verwalten, um bei der verwaltung vergütungen zu bekommen.
eine einfachere lösung wäre die besteuerung von datenträgern für einen künstler/urheber basis fonds, dem man beitreten könnte. nur wären da die zusätzlichen einnahmen pro ereignis von verbreitungs-medien nicht abgedeckt …
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ich denke mir, es würde dem urheber, dem konsumenten und dem rechtevertreter „und“ geldeintreiber angenehmer sein als dieser normen-krieg, den sich nur grossfirmen leisten können.
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@aamusix: Nö, hier ist nichts gestorben, im Gegenteil. Tatsache ist aber auch, dass Du Dich auf einem Artikel vom November letzten Jahres bewegst, welche in einem Blog naturgemäss schlechter beachtet werden. Was nicht heisst, das das Thema an sich nicht mehr interessant wäre…