Sabine Ackermann von der Abteilung „Information und Kundenservice“ der Inter-Lottery Deutschland beehrte mich heute mit einem Spam-Mail:
Träumen auch Sie vom großen Lottogewinn? Wir Deutschen müssen immer neidisch auf die USA und andere Lotterien auf der ganzen Welt sehen. Dort gibt es gigantische Jackpots, die bisher für uns unerreicht waren.
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Leider wollte bisher weder Sabine noch sonst irgendwer von der Geschäftsleitung dazu Stellung nehmen, woher meine eMail-Adresse stammt, noch, wieso Sie u.a. gegen Artikel 4 des Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten verstossen:
Art. 4 Abs. D. Verbotene Handlungen
Untersagt sind die Ausgabe und die Durchführung einer durch dieses Gesetz verbotenen Lotterie. Die Durchführung einer Lotterie umfasst die dem Lotteriezweck dienenden Handlungen, wie die Ankündigung oder Bekanntmachung einer Lotterie, die Ausgabe der Lose, die Empfehlung, das Feilbieten, die Vermittlung und den Verkauf von Losen, Coupons oder Ziehungslisten, die Losziehung, die Ausrichtung der Gewinne, die Verwendung des Ertrages.
sowie
Art. 38 Ziff 1
Wer eine durch dieses Gesetz verbotene Lotterie ausgibt oder durchführt, wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10’000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden.
Inter-Lottery gehört, laut Impressum und Denic, der Nowarra Verlagsgesellschaft mbH aus Köln, welche auch in der Vermittlung von Kunden für Online-Casinos tätig ist. Auf Domains wie clubamigo.de und topcollection.de, die ebenfalls der genannten Firma gehören, wird einem ein Programm namens „CasinoKing.exe“ zum Download angeboten, welches von diversen Virenscannern als „AdWare.Casino“ erkannt wird. Über die Domain clubamigo.de wurde auch schon via Spammails für Casinos geworben, wie man zum Beispiel in de.admin.net-abuse.mail nachlesen kann oder im Forum von AntiSpam erfährt.
Der zuständige Provider, die Firma QS Housing aus Nürnberg, scheint auch nicht sehr kooperativ zu sein, zumindest entnehme ich das seinem Posting hier:
Hallo Herr Nitzsche, so komisch es auch klingt, ich werde doch nicht einen Kunden offline nehmen der mir sinngemäß mein Essen bezahlt, nur weil mir jemand schreibt das dieser Kunde spam fabriziere.. das wäre ja fast der gleiche humbug wie wenn man für Portscannen offline genommen würde.
Sicherlich unterstütze ich keinerlei Abuse, nur falls Sie alle in den Genuß kommen sollten sich selbstständig zu machen, sind Sie am Anfang auf jeden Kunden angewiesen. Und sofern ich keine gerichtliche Aufforderung erhalte diesen Kunden zu entfernen, wird da vorerst auch nichts passieren.
Einen Tag nach obigem Posting teilte QS-Housing dann aber immerhin folgendes mit:
Ich habe nun eine Stunde mit dem Administrator des Kunden telefoniert und konnte ihn letztendlich dazu bewegen können den MTA zu stoppen.
Allerdings hielt die Einsicht des brötchenzahlenden Kunden nicht lange an, denn obige Spammail kam aus dem Netzbereich 80.83.176.0/20, welcher dem bereits vorher für Spam benutzten IP-Bereich entspricht. Nun denn, ich verschicke mal einen T5F (siehe Spambekämpfung mit dem T5F) und gucke, was sich da weiter tut…
[Update] 5. April 2006
Sabine lässt nicht locker: Heute morgen hat mir die Inter-Lottery erneut ein Spam-Mail mit demselben Inhalt zugeschickt. Doppelt hält wohl besser, oder wie?
Zusätzlich habe ich die Strafbestimmungen im Post korrigiert, da ich mich fälschlicherweise auf die Bestimmungen zu Wetten gestützt habe. Korrekterweise wären natürlich die Bestimmungen zu Lotterien anzuwenden. Besten Dank an dieser Stelle auch an Frau Lörtscher vom Bundesamt für Justiz, Sektion Lotterien und Wetten, für die Korrektur.
Nachdem gestern bereits die IFPI Schweiz zur Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der SUISA betreffend der Legalität von Musikdownloads Stellung genommen hat, ist heute nun auch die Antwort von Dr. Bernhard Wittweiler, dem Leiter Rechtsdienst der SUISA eingetroffen.
BloggingTom: Die Suisa behauptet auf in ihrem FAQ, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren aber genau das Gegenteil, nämlich dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?
B. Wittweiler: Die SUISA behauptet nicht, der Download von Musicfiles von Tauschbörsen sei legal. Wir stehen auf dem Standpunkt, die Frage sei nicht endgültig geklärt. Nach unserer Beobachtung hat wohl eine Mehrheit der Juristen, die sich in der Schweiz zum Thema geäussert haben, die Meinung vertreten, der Download zu privaten Zwecken im Sinne des Urheberrechts sei erlaubt. Man muss betonen, dass dies ausschliesslich und ganz isoliert nur den Download betrifft. Einigkeit besteht darüber, dass der Upload und der Download differenziert betrachtet werden müssen. Und Einigkeit besteht auch darüber, dass der Upload illegal und damit strafbar ist.
BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen legal oder illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?
B. Wittweiler: Es gibt zur Frage des Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz (noch) kein Gerichtsurteil.
BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.
B. Wittweiler: Die Ursachen für den Rückgang der CD-Verkäufe in den letzten Jahren sind uns unbekannt. Wir können nur Vermutungen anstellen. Wir vermuten, dass mehrere Ursachen dafür verantwortlich sind. Die von Ihnen angesprochenen Kopierschutzmassnahmen könnten vielleicht eine Ursache sein, sicher jedoch nicht die einzige.
In meinem Post „MP3-Download wirklich illegal?“ habe ich auf die Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der Suisa bezüglich der Legalität von Musikdownloads aus Tauschbörsen hingewiesen.
Ich habe deshalb sowohl der IFPI Schweiz wie auch der Suisa einige Fragen per eMail gestellt, die nun Johannes Börker von der IFPI Schweiz wie folgt beantwortet hat:
BloggingTom: Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Die Suisa behauptet auf ihrer Internet-Seite aber genau das Gegenteil, nämlich, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?
J. Börker: Richtig ist, dass einhellig die Meinung vertreten wird, dass jeglicher Upload urheber- und leistungsrechtlich geschützter Rechtsgüter illegal und gemäss Art. 67 und 69 URG strafbar ist, weil das Privatkopierrecht des Art. 19 URG den Uploader nicht schützt, da hierfür Voraussetzung wäre, dass ein Geschehen im engen Familien- und Freundeskreis vorliegt, was beim weltweiten Filesharing ersichtlich nicht der Fall ist.
Richtig ist ferner, dass umstritten ist, ob der Download einer unautorisiert hochgeladenen Musikdatei illegal ist. Wir meinen, dass auch hier eine Illegalität zu bejahen ist, weil nur eine legale Kopiervorlage der Erstellung einer legalen Kopie dienen, also nur der legale Upload einen legalen Download nach sich ziehen kann. Ferner kommt hinzu, dass der Download aus einem p2p-System mangels engen Familien- oder Freundeskreises, innerhalb dessen sich diese Vorgänge vollziehen, so oder so illegal ist, weil er eben nicht vom Privatkopierrecht des Art. 19 URG geschützt wird.
BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?
J. Börker: Uns ist noch kein entsprechendes Urteil bekannt geworden, das sich ausdrücklich hierzu geäussert hätte. Wir halten es aber für möglich, dass es im Zuge unserer Aktion Game Over früher oder später zu einem Urteil kommen könnte.
BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.
J. Börker: Wohl niemand unter unseren Mitgliedern ist so naiv zu glauben, dass einzig und allein das massenhafte „Filesharing“ für die Umsatzrückgänge verantwortlich ist. Natürlich gibt es daneben auch andere Gründe. Das „Filesharing“ ist aber EIN wichtiger Grund, und es ist gewiss nicht so, dass nicht auch an anderen Fronten andere Ursachen der Umsatzrückgänge bekämpft werden würden. Die Kopierschutzprobleme sind nach unserer Erfahrung dramatisch übertrieben, was ihr tatsächliches Ausmass betrifft. Unsere Mitglieder sind diesbezüglich aber sensibel und selbstverständlich darauf aus, Kopierschutz nicht als Konsumentenärgernis zu plazieren, sondern Einschränkungen nur in zumutbarem Ausmass vorzusehen. Wir weisen darauf hin, dass in der EU bereits die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen unter Strafe gestellt wird, so dass wir unsere Mitglieder auch hierzulande auf dem grundsätzlich richtigen Wege wähnen.
BloggingTom: Wenn die IFPI nun auf der wortgenauen Auslegung der Schweizer Gesetzgebung besteht, wie steht die IFPI denn zum neuen Kopierschutz von Sony, XCP-Aurora? Dieser greift tief in das Betriebssystem ein und könnte durchaus zur Verletzung von bestehendem Recht führen.
J. Börker: Vom angeblichen Problem mit einem neuen Kopierschutz von SonyBMG wissen wir bislang auch nur aus der Presse. Hierzu sei angemerkt, dass der Verband IFPI Schweiz selbst mit Kopierschutzfragen überhaupt nicht befasst ist. Dies ist eine Angelegenheit, die allein durch unsere Mitglieder gehandhabt wird.
Die Schonfrist der IFPI Schweiz ist vorbei: Ab heute will der Verband der Schweizer Musikwirtschaft IFPI verstärkt gegen private Raubkopierer vorgehen und zivil- wie auch strafrechtliche Massnahmen gegen die „Erwischten“ einleiten. Die IFPI schreibt, dass private Kopierer bis heute nicht belangt wurden, weil die Musikwirtschaft auf „die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut“ hat. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer: „Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz grösser ist als im Rest Europas.“
Und weiter:
Nach Angaben der Tonträgerproduzenten beträgt der Umsatzeinbruch durch Raubkopieren mehr als 25 Mio. Franken jährlich, der Gesamtschaden seit 2001 beträgt rund 135 Mio. Franken. Durch Raubkopieren gingen in den vergangenen drei Jahren in der Schweiz rund 600 Arbeitsplätze verloren. Davon sind alle Berufsgruppen betroffen, die direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt mit Musik bestreiten. Textdichter, Komponisten, Interpreten, Musiker und Labels, Tonstudios, Techniker und Händler. Auch mehrere Schweizer Fachhändler mussten in den vergangenen Jahren wegen der Umsatzeinbrüche schliessen.
Mit Arbeitsplätzen argumentierte auch die Business Software Alliance (BSA) im Mai dieses Jahres, allerdings mit dem Unterschied, dass laut BSA die Software-Raubkopierer in der Schweiz tatsächlich abgenommen hätten. Nur: Wie ich in meinem damaligen Post „Wo sind denn nun die Arbeitsplätze?“ aufgezeigt habe, sind die propagierten Zahlen über verlorene Arbeitsplätze nicht mit neugeschaffenen Arbeitsplätzen gleichzusetzen. Mit der Rechnung der BSA hätten nämlich mindestens 2100 Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, allerdings musste die BSA auf meine Anfrage hin zugeben, dass „nur“ 300 vorher arbeitslose Informatiker eine Stelle fanden.
Auch der Musikindustrie mag ich die Zahlen nicht so recht abnehmen, denn laut IFPI sollen in den vergangenen drei Jahren durch Raubkopieren rund 600 Personen, die direkt oder indirekt von Musik leben, ihren Job verloren haben. Das mag zwar stimmen, hat aber wohl nicht „nur“ mit Raubkopierern zu tun. Vielmehr sind da wohl auch veränderte Konsumgewohnheiten schuld, bspw. das von der IFPI propagierte Einkaufen der Musik via Internet. Darunter leiden die angesprochenen Fachhändler nämlich genauso.
Ebenfalls wage ich zu bezweifeln, dass es 600 neue Arbeitsplätze geben wird, würden die Schweizer Raubopierer von einem Tag auf den anderen verschwinden.
Aber zurück zum Thema:
Interessant an der ganzen Diskussion ist ja nur schon die Tatsache, dass sich die IFPI Schweiz als Vertreter der Musikwirtschaft und die SUISA als Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke absolut uneinig darüber sind, ob Downloads von Musikstücken aus Tauschbörsen nun illegal ist oder eben nicht.
Während die IFPI nämlich darauf hinweist, dass das Tauschen von Musik über Tauschbörsen gegen Artikel 19 des Bundesgesetz über das Urheberrecht verstosse, argumentiert die SUISA, dass der Download (und nur der Download!) durchaus legal sei:
Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von „offensichtlich“ illegalen Angeboten verboten).
Damit erteilt die SUISA dem Downloader zwar keinen Freipass, ist aber immerhin um Längen ehrlicher als die IFPI, da sie den „jetztigen“ Wissenstand weitergibt. Die IFPI allerdings scheint hier mehr mit dem Mittel der Einschüchterung zu arbeiten und will nun rigoros gegen ihre eigenen Kunden vorgehen (auch wenn die nicht immer alles gleich auf CD kaufen)..
Fazit: Ob Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz legal oder illegal sind, steht offenbar noch nicht abschliessend fest und wird wohl erst durch ein Gerichtsurteil geklärt werden können. Allerdings sehe ich die Tatsache, dass selbst die SUISA davon ausgeht, dass solche Downloads legal sind, durchaus positiv. Denn es stellt sich wirklich die Frage, wie eine Vereinigung wie die SUISA, die naturgemäss Einnahmen aus Musik generieren bzw. die Tantiemen für Künstler sammelt, offen zugibt, dass solche Downloads legal sind. Einfach nur so aus Nächstenliebe zum Raubkopierer wird sie das wohl kaum tun..
Anmerkung: Ich habe sowohl die IFPI als auch die SUISA um eine Stellungnahme zum rechtlichen Aspekt gebeten. Von beiden Parteien habe ich bis jetzt noch keine Antwort, werde diese aber veröffentlichen, sobald ich diese erhalte.
Die Stellungnahmen sind eingetroffen und in den Posts „IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download“ und „SUISA-Stellungnahme zum MP3-Download“ nachzulesen.
Posts in anderen Blogs zum Thema IFPI:
[Update] 11:26 Uhr
Auch der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit von MP3-Downloads: