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Spam von der Inter-Lottery Deutschland [Update]

Sabine Ackermann von der Abteilung „Information und Kundenservice“ der Inter-Lottery Deutschland beehrte mich heute mit einem Spam-Mail:

Träumen auch Sie vom großen Lottogewinn? Wir Deutschen müssen immer neidisch auf die USA und andere Lotterien auf der ganzen Welt sehen. Dort gibt es gigantische Jackpots, die bisher für uns unerreicht waren.

JETZT NICHT MEHR !

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Leider wollte bisher weder Sabine noch sonst irgendwer von der Geschäftsleitung dazu Stellung nehmen, woher meine eMail-Adresse stammt, noch, wieso Sie u.a. gegen Artikel 4 des Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten verstossen:

Art. 4 Abs. D. Verbotene Handlungen
Untersagt sind die Ausgabe und die Durchführung einer durch dieses Gesetz verbotenen Lotterie. Die Durchführung einer Lotterie umfasst die dem Lotteriezweck dienenden Handlungen, wie die Ankündigung oder Bekanntmachung einer Lotterie, die Ausgabe der Lose, die Empfehlung, das Feilbieten, die Vermittlung und den Verkauf von Losen, Coupons oder Ziehungslisten, die Losziehung, die Ausrichtung der Gewinne, die Verwendung des Ertrages.

sowie

Art. 38 Ziff 1
Wer eine durch dieses Gesetz verbotene Lotterie ausgibt oder durchführt, wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10’000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden.

Inter-Lottery gehört, laut Impressum und Denic, der Nowarra Verlagsgesellschaft mbH aus Köln, welche auch in der Vermittlung von Kunden für Online-Casinos tätig ist. Auf Domains wie clubamigo.de und topcollection.de, die ebenfalls der genannten Firma gehören, wird einem ein Programm namens „CasinoKing.exe“ zum Download angeboten, welches von diversen Virenscannern als „AdWare.Casino“ erkannt wird. Über die Domain clubamigo.de wurde auch schon via Spammails für Casinos geworben, wie man zum Beispiel in de.admin.net-abuse.mail nachlesen kann oder im Forum von AntiSpam erfährt.

Der zuständige Provider, die Firma QS Housing aus Nürnberg, scheint auch nicht sehr kooperativ zu sein, zumindest entnehme ich das seinem Posting hier:

Hallo Herr Nitzsche, so komisch es auch klingt, ich werde doch nicht einen Kunden offline nehmen der mir sinngemäß mein Essen bezahlt, nur weil mir jemand schreibt das dieser Kunde spam fabriziere.. das wäre ja fast der gleiche humbug wie wenn man für Portscannen offline genommen würde.

Sicherlich unterstütze ich keinerlei Abuse, nur falls Sie alle in den Genuß kommen sollten sich selbstständig zu machen, sind Sie am Anfang auf jeden Kunden angewiesen. Und sofern ich keine gerichtliche Aufforderung erhalte diesen Kunden zu entfernen, wird da vorerst auch nichts passieren.

Einen Tag nach obigem Posting teilte QS-Housing dann aber immerhin folgendes mit:

Ich habe nun eine Stunde mit dem Administrator des Kunden telefoniert und konnte ihn letztendlich dazu bewegen können den MTA zu stoppen.

Allerdings hielt die Einsicht des brötchenzahlenden Kunden nicht lange an, denn obige Spammail kam aus dem Netzbereich 80.83.176.0/20, welcher dem bereits vorher für Spam benutzten IP-Bereich entspricht. Nun denn, ich verschicke mal einen T5F (siehe Spambekämpfung mit dem T5F) und gucke, was sich da weiter tut…

[Update] 5. April 2006
Sabine lässt nicht locker: Heute morgen hat mir die Inter-Lottery erneut ein Spam-Mail mit demselben Inhalt zugeschickt. Doppelt hält wohl besser, oder wie?

Zusätzlich habe ich die Strafbestimmungen im Post korrigiert, da ich mich fälschlicherweise auf die Bestimmungen zu Wetten gestützt habe. Korrekterweise wären natürlich die Bestimmungen zu Lotterien anzuwenden. Besten Dank an dieser Stelle auch an Frau Lörtscher vom Bundesamt für Justiz, Sektion Lotterien und Wetten, für die Korrektur.

Verbotene Internet-Wetten

Die Schweiz (oder zumindest ein Teil davon) ist im Fussballfieber: Am Samstag findet das Barrage-Hinspiel der Schweiz gegen die Türkei statt und das nutzt der österreichische Wettanbieter betandwin.com auch für seine neuste Werbekampagne aus.
In einem eMail von heute morgen will mir die Firma ein Wetteinsatz schmackhaft machen:

Lieber Sportfreund,

für die ganze Schweiz gilt ab sofort: volle Konzentration auf die WM Play-offs gegen die Türkei. Und für Sie bedeutet das: mitwetten, mitzittern und am Ende gemeinsam feiern!

Denn egal ob die Nati die Qualifikation für Deutschland schafft, Sie gehören auf jeden Fall zu den Gewinnern. betandwin spendiert Ihnen zum alles entscheidenden Fight um die WM-Tickets nämlich CHF 50.- EXTRA-WETTGUTHABEN!

Sportfreund? Naja, ein bisschen, aber mit betandwin hatte ich bis heute nichts zu tun, noch nie ein eMail von der Firma bekommen und mich auch nie in irgendeinen Newsletter eingeschrieben. Also einfach normaler Spam? Nicht ganz, denn „normaler“ Spam ist „nur“ unlauter, das Mail von betandwin jedoch verstösst auch gegen die Schweizerische Lotteriegesetzgebung, wie mir Denise Lörtscher vom Bundesamt für Justiz bestätigte:

1. Gemäss Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sind die Wetten grundsätzlich verboten. Als Ausnahme vom Verbot können die kantonalen Behörden für Wetten am Totalisator (keine Buchmacherwetten) eine Bewilligung für die in ihrem Kanton stattfindende Veranstaltung bewilligen (Art. 33 und 34 LG).

2. Ein ausländischer Wettanbieter darf in der Schweiz keine Werbung betreiben, weil dieser über keine Durchführungsbewilligung in der Schweiz verfügt. Ein solches Unternehmen macht sich nach Schweizerischer Lotteriegesetzgebung strafbar (Art. 42 LG).

Die Wettanbieter scheint das Werbeverbot aber nicht weiter zu kümmern, denn neben dem eher „plumpen“ und einfachen eMail-Spam sponserte betandwin im letzten Winter zum Beispiel das Lauberhorn-Skirennen, wo die Fahrer dann mit Werbeaufschriften der Firma die Piste runterfuhren. Konkurrent interwetten.com setzte auf Fussball und trat unter anderem als Werbesponsor des FC Zürich auf. Gegen den FC Zürich, diverse andere Fussballclubs und auch gegen die Veranstalter des Lauberhornrennens laufen offenbar Strafanzeigen, wie das Wirtschaftsmagazin Cash berichtete.

Wer übrigens als Schweizer Webseitenbetreiber beispielsweise mittels Affiliate-Programm Werbung für einen Wettenanbieter macht, verstösst gegen Artikel 42 des Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten:

Art. 42
II. Gewerbsmässige Wetten
Wer verbotene Wetten gewerbsmässig eingeht oder vermittelt oder zu ihrer Eingehung Gelegenheit bietet, wer ein solches Unternehmen betreibt,
wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden.

Damit wär dann auch erklärt, warum es in diesem Post keine Links zu den Wettanbietern gibt…

Betandwin habe ich natürlich auch um eine Stellungnahme gebeten, leider darauf aber bisher keine Antwort erhalten.

Im Lotteriefieber

Ich bin ein richtiger Glückspilz: Vor einigen Tagen schreibt mir die Euromillions Lottery International.be, dass ich 1’000’000 ¤ gewonnen habe!
Inzwischen scheinen auf der ganzen Welt Lotterieauslosungen durchgeführt worden zu sein, denn heute schreibt mir die UK National Lottery, dass ich nun auch noch 150’000 englische Pfund gewonnen habe.

Toll, was mach‘ ich nur mit all‘ der Kohle?
Als erstes wohl sicher den beiden Lotterien eine eigene Domain zur Verfügung stellen, denn beide schreiben mir mit einem netscape.net-eMail Account. Kein Wunder dass die sich nichts leisten können, wenn die ihr Geld so zum Fenster rausschmeissen.

Mit der Euromillions Lottery International habe ich mir dann noch einen Scherz erlaubt:
Kurz mal eine temporäre eMail-Adresse aufgesetzt und, wie in der Gewinnbestätigung beschrieben, meinen Gewinn angefordert. Böse wie ich nun mal manchmal bin, habe ich die e-Ticket-Nummer meines Gewinns leicht abgeändert und harrte der Dinge.

Da habe ich denen also mit einer anderen eMail-Adresse und einer „falschen“ eTicket-Nummer geschrieben und trotzdem schreiben die mir erneut, ich hätte die 1’000’000 ¤ gewonnen, und müsse ihnen nur noch meine Adresse und meine Kontendetails schicken… Tolle Lotterie 😉

[Update]
Gerade noch ein Mail von El Gordo International Lottery Madrid (ooh, el gordo 😉 ) bekommen. Schon wieder gewonnen, diesesmal US$ 1’500’000. Wow!