Verbotene Internet-Wetten

Die Schweiz (oder zumindest ein Teil davon) ist im Fussballfieber: Am Samstag findet das Barrage-Hinspiel der Schweiz gegen die Türkei statt und das nutzt der österreichische Wettanbieter betandwin.com auch für seine neuste Werbekampagne aus.
In einem eMail von heute morgen will mir die Firma ein Wetteinsatz schmackhaft machen:

Lieber Sportfreund,

für die ganze Schweiz gilt ab sofort: volle Konzentration auf die WM Play-offs gegen die Türkei. Und für Sie bedeutet das: mitwetten, mitzittern und am Ende gemeinsam feiern!

Denn egal ob die Nati die Qualifikation für Deutschland schafft, Sie gehören auf jeden Fall zu den Gewinnern. betandwin spendiert Ihnen zum alles entscheidenden Fight um die WM-Tickets nämlich CHF 50.- EXTRA-WETTGUTHABEN!

Sportfreund? Naja, ein bisschen, aber mit betandwin hatte ich bis heute nichts zu tun, noch nie ein eMail von der Firma bekommen und mich auch nie in irgendeinen Newsletter eingeschrieben. Also einfach normaler Spam? Nicht ganz, denn „normaler“ Spam ist „nur“ unlauter, das Mail von betandwin jedoch verstösst auch gegen die Schweizerische Lotteriegesetzgebung, wie mir Denise Lörtscher vom Bundesamt für Justiz bestätigte:

1. Gemäss Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sind die Wetten grundsätzlich verboten. Als Ausnahme vom Verbot können die kantonalen Behörden für Wetten am Totalisator (keine Buchmacherwetten) eine Bewilligung für die in ihrem Kanton stattfindende Veranstaltung bewilligen (Art. 33 und 34 LG).

2. Ein ausländischer Wettanbieter darf in der Schweiz keine Werbung betreiben, weil dieser über keine Durchführungsbewilligung in der Schweiz verfügt. Ein solches Unternehmen macht sich nach Schweizerischer Lotteriegesetzgebung strafbar (Art. 42 LG).

Die Wettanbieter scheint das Werbeverbot aber nicht weiter zu kümmern, denn neben dem eher „plumpen“ und einfachen eMail-Spam sponserte betandwin im letzten Winter zum Beispiel das Lauberhorn-Skirennen, wo die Fahrer dann mit Werbeaufschriften der Firma die Piste runterfuhren. Konkurrent interwetten.com setzte auf Fussball und trat unter anderem als Werbesponsor des FC Zürich auf. Gegen den FC Zürich, diverse andere Fussballclubs und auch gegen die Veranstalter des Lauberhornrennens laufen offenbar Strafanzeigen, wie das Wirtschaftsmagazin Cash berichtete.

Wer übrigens als Schweizer Webseitenbetreiber beispielsweise mittels Affiliate-Programm Werbung für einen Wettenanbieter macht, verstösst gegen Artikel 42 des Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten:

Art. 42
II. Gewerbsmässige Wetten
Wer verbotene Wetten gewerbsmässig eingeht oder vermittelt oder zu ihrer Eingehung Gelegenheit bietet, wer ein solches Unternehmen betreibt,
wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden.

Damit wär dann auch erklärt, warum es in diesem Post keine Links zu den Wettanbietern gibt…

Betandwin habe ich natürlich auch um eine Stellungnahme gebeten, leider darauf aber bisher keine Antwort erhalten.