Nachgefragt Archive

Travel Cash: Ab in den Müll

Travel Cash-Karte

Die Travel Cash-Karte ist eine praktische Sache. Anstatt auf Reisen Bargeld herumzutragen bezieht man an über einer Million Bancomaten weltweit einfach Geld, das man vorher auf die Karte geladen hat. Im Vergleich mit Reisechecks bleiben einem so Warteschlangen am Bankschalter und das herumtragen des Reisepasses erspart.

Das „Aufladen“ der Karte war bisher unkompliziert: Mit der Kartennummer und einem Ausweis konnte die Travel Cash-Karte bei vielen Banken, der Post und der SBB problemlos aufgeladen. Noch bequemer ging es per Mausklick via Yellownet, dem eBanking der Post.

Seit dem 18. Juni 2007 ist damit jedoch Schluss. Versuche ich via Yellownet die Karte aufzuladen, erhalte ich nur noch folgende Meldung:

Ungültige Kartennummer: Entweder wurde eine falsche Kartennummer erfasst oder Sie haben Ihre Karte nicht bei PostFinance bezogen. In diesem Fall laden Sie Ihre Karte bitte bei jenem Finanzinstitut, bei welchem Sie Ihre Karte ursprünglich gekauft haben.

Die bequemste Art der „Aufladung“ via eBanking soll also auf einmal und ohne vorherige Ankündigung nicht mehr funktionieren. Erster Gedanke: Ziemlich kundenfeindlicher Akt der Post. Doch Marc Andrey, Mediensprecher von PostFinance, widerspricht:

Das ist eine Regelung von Swiss Bankers Travelers Cheques Center. Sie gilt seit dem 18. Juni 2007. Kundinnen und Kunden mit einer TravelCash-Karte können diese nur noch bei demjenigen Finanzinstitut aufladen, bei dem sie sie bezogen haben.

Tatsächlich habe ich meine Karte damals nicht bei der Post gekauft, denn damals war die Karte noch ziemlich neu und wurde nur von wenigen Instituten verkauft. Bei Swiss Bankers sieht man aber offenbar keinen Erklärungsbedarf, denn meine Anfrage wurde bisher nicht beantwortet. So darf munter spekuliert werden, weshalb Swiss Bankers ihre Travel Cash-Kunden derart einschränkt. Ein Eintrag im FAQ legt nahe, dass es sich bei der Massnahme um ein Mittel gegen Geldwäscherei handeln könnte:

Können Travel Cash Karten bei Banken gegen Barzahlung wieder aufgeladen werden?

Nein, bei Banken ist es nicht mehr möglich, Travel Cash Karten gegen Barzahlung aufzuladen. Der Gegenwert der Aufladungen muss dem Bankkonto des wirtschaftlich Berechtigten belastet werden.

Das erklärt allerdings noch nicht, warum ich meine Karte nicht mehr via Yellownet aufladen kann, denn dort kommt das Geld von einem Konto des „wirtschaftlich Berechtigten“. Vielleicht hat das Ganze aber auch einen Zusammenhang mit der Unterstützung von Maestro, welche am 18. Juni 2007 eingeführt wurde. Der 18. Juni? Genau das Datum, seit das Aufladen via Yellownet nicht mehr funktioniert…

Was bleibt, ist die Karte der Müllabfuhr zu übergeben, denn ich habe kein Konto bei derjenigen Bank, wo ich die Karte ursprünglich gekauft habe. Und damit habe ich auch keine Möglichkeit mehr, Geld auf meine Travel Cash-Karte zu laden, womit sie schlicht nutzlos wird.

[Update] 3. Juli 2007
In den Kommentaren nimmt Swiss Bankers nun doch noch Stellung.

Eypocard: Heikle Kreditkarten

Meine Auseinandersetzungen mit der Firma Eypo vor rund 1 1/2 Jahren ([1], [2], [3], [4]) hatten auch ausserhalb der Blogosphäre für Resonanz gesorgt. Inzwischen ist grösstenteils Ruhe eingekehrt, auch wenn im Hintergrund der eine oder andere Journalist noch weiter recherchiert hatte. Wie Christian Bütikofer vom Tages-Anzeiger: Er hat während mehr als einem Jahr Fakten zusammengetragen und das Puzzle rund um die Eypo AG und deren Hintermännern weiter zusammengesetzt. Daraus entstanden ist ein Artikel, der in der heutigen (Print-) Ausgabe des Tages Anzeiger erschienen ist und den ich hier gern im Volltext veröffentliche.

«Zuger Firma vertreibt heikle Kreditkarten»
(Tages-Anzeiger vom 8. Mai 2007, Wirtschaftsbund)

In der Schweiz werden rund ein Viertel der Kreditkartenanträge an Privatpersonen abgelehnt – in anderen Ländern es noch mehr. Dieses Potenzial nutzt die Zuger Firma Eypo. Sie wirbt im Internet für «Kreditkarten ohne Bonitätsprüfung» – und den Vertrauen erweckenden Logos von Visa und Mastercard. Dabei handelt sich nicht wirklich um Kreditkarten, sondern um so genannte Debitkarten. Der Unterschied: Der Kunde muss zuerst einzahlen, bevor er es via Karte ausgeben kann – verbunden mit saftigen Gebühren.

Auf den ersten Blick würde man dem 32-jährigen Herrn mit dem Kurzhaarschnitt nicht glauben, dass er in der Finanzbranche tätig ist. Alexander Herr arbeitet für Eypo. Sein dickes Lederportemonnaie ist voller Visa-Debitkarten. Er legt sie auf den Tisch, sie schimmern schwarz, grau, glänzen silbern und golden. Auf eine ist er besonders stolz: «Auf die kann man das Foto seines Kindes aufdrucken – wo ausser bei Eypo gibt es das?»

Ermittlungen wegen Betrugverdachts

Hinter Eypo steckt ein Firmengeflecht, das seinen Ursprung im Raum Köln hat. Zuerst hat es in Deutschland im Kleinkreditgeschäft mitgemischt. Gleichzeitig machten Herrs Firmen den Leuten, die eigentlich nur einen Kleinkredit wollten, mindestens seit 2003 auch eine «Kreditkarte ohne Bonitätsprüfung» schmackhaft, die von einer libanesischen Bank herausgegebenwurde. Bald hagelte es Reklamationen, weil das Plastikgeld angeblich nicht funktionierte oder monatelang nicht geliefert wurde, auch wenn die Gebühren bereits überwiesen waren. «Wir machten viele Anfangsfehler», meint Herr dazu.

Die Staatsanwaltschaft Köln leitete Untersuchungen wegen Betrugsverdachts gegen ihn und eine Person aus seinem Firmenumfeld ein. Herr behauptete gegenüber dem «Tages-Anzeiger», die Untersuchung sei eingestellt worden. Der zuständige Staatsanwalt in Köln verneint dies.

Postcard-Sicherheit: Postfinance wehrt sich

Dass Postfinance am Vortrag über die Sicherheitsprobleme ihrer Postcard am 23rd Chaos Communication Congress keine Freude hatte, hatte ich bereits hier erwähnt. Grund genug, auch den Leiter des Mediendienstes der Schweizerischen Post, Alex Josty, zu Wort kommen zu lassen:

Bernd Fix vom Computer Chaos Club hat am Chaos Communication Congress Ende Dezember 2006 in Berlin einen Vortrag über die Sicherheit der Postcard gehalten. Aus Sicht von PostFinance sind in dem über Internet zugänglichen Vortrag enthaltene Aussagen falsch und / oder in der vereinfachten Form irreführend. Die Kernaussage des Vortrages ist, dass die Postcard wesentliche Sicherheitslücken enthält und PostFinance trotz Hinweisen des CCC im Jahre 2002 nichts zu deren Behebung unternommen habe.

Folgende Fakten gilt es bei der Diskussion von Sicherheit von Zahlkarten zu berücksichtigen:

  • PostFinance misst der Sicherheit im Zahlungsverkehr einen grossen Stellenwert bei. Dies gilt insbesondere auch für Zahlungen und Bezüge mit der Postcard.
  • PostFinance hat in den letzten Jahren aufwändige und kostenintensive Massnahmen zur Erhöhung der Kartensicherheit ergriffen.
  • Die Sicherheit der Postcard hängt nicht nur von einem, sondern von einer Kombination von mehreren Sicherheitselementen ab. Bei der Frage, ob die Postcard sicher ist, sind daher sämtliche Elemente zu berücksichtigen. Das Postcard System entspricht nicht demjenigen der französischen Bankkarten, weshalb die im Vortrag erwähnten „Sicherheitsprobleme“ für die Postcard nicht relevant sind.
  • Seit dem Sommer 2006 gibt PostFinance die Postcard mit der neuen, dem letzten Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden EMV-Chipapplikation heraus. Schon heute erfolgt ein grosser Teil der Transaktionen über diese neue Verarbeitungsart.
  • Das Fälschen von Karten erfolgt heutzutage durch Kopieren des Magnetstreifens (sog. Skimming) und Ausspähen der dazugehörigen PIN. Ohne PIN, welche immer nur dem Karteninhaber bekannt ist, kann keine Transaktion mit der Postcard durchgeführt werden.

Ich bin kein Experte der Materie, doch es gibt nach wie vor Punkte, die mir nicht ganz geklärt scheinen. Nur schon die Tatsache, dass die Postcards erst seit Sommer 2006 mit EMV bestückt werden, bedeutet ja wohl, dass bei der normalen Gültigkeitsdauer von 4 Jahren noch bis ins Jahr 2010 „missbrauchsgefährdete“ Karten im Umlauf sein werden.

Infwiefern die Postcards aber nun im „real life“ tatsächlich gefährdet sind, darüber scheiden sich offenbar die Geister, wie auch in der Diskussion auf symlink.ch nachgelesen werden kann. Vielleicht kann das heutige Treffen des Chaostreff Zürich, wo das Thema nochmals aufgegriffen werden soll, etwas mehr Licht in die Sache bringen.

Wie sicher ist die Postcard?

Der Vortrag „A not so smart card“ am 23rd Chaos Communication Congress hat bei der Schweizerischen Post bzw. Postfinance, die die „Postcard“ herausgibt, offenbar bereits im Vorfeld für Wirbel gesorgt. So hatte man dem Redner am 14. Dezember einen Brief geschickt, in dem er aufgefordert wurde, bloss keine Unwahrheiten zu behaupten, denn die Postcard sei selbstverständlich sicher und das Sicherheitssystem funtkioniere ganz anders, als von ihm dargestellt. Doch Bernd R. Fix bleibt dabei und berichtete in seinem Vortrag davon, dass die Postcard alles andere als sicher sei:

Die Postcard identifiziert sich nämlich gegenüber dem Terminal mit Hilfe eines Schlüsselpaares, das mit RSA zu 320 Bit arbeitet – während angesichts der fortschreitenden Rechenleistung Algorithmen zu 1.024 Bit bereits zur Diskussion stehen. Zwar braucht man eine PIN, um Transaktionen vorzunehmen. Aber die PIN beschützt nicht etwa das Schlüsselpaar, von dem beide Teile in einem read-only Speicher auf der Karte hinterlegt sind. Sondern die PIN wird gebraucht, um sich Zugang zu einem anderen read/write-Speicher der Karte zu verschaffen, auf dem sämtliche Transaktionsdaten gespeichert werden. Nach Auslesen und Knacken der ungeschützten Schlüssel kann die Karte geklont und zu einer „YesCard“ programmiert werden, die jeden PIN annimmt. […]

Der Vortragende verlieh seinem Anliegen Nachdruck, dass die Schweizer Postbank ihre Kunden nicht weiterhin um die vermeintliche Sicherheit ihrer Karten betrügen dürfe. Er berichtete von einem alten Mann, dessen Postcard während eines Krankenhausaufenthalts im Schrank aufbewahrt wurde und der hinterher um rund 20.000 CHF (ca. 12.500 ¤) ärmer war. Zugesprochen wurde ihm nur ein minimaler Schadensersatz. Denn die PostFinance sichert sich in ihren Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss dahingehend ab, dass sie nur bei Ausschluss von Fahrlässigkeit handelt. Das bedeutet, dass der Kunde beweisen muss, dass er die PIN nicht weitergegeben hat, was praktisch unmöglich ist.

Wenn man die PIN nun aber gar nicht benötigt, um die Karte unautorisiert zu gebrauchen, ist das eine heikle Angelegenheit. Die Karte ist dann nicht sicher, was den Haftungsausschluss von PostFinance in Frage stellt. Daher der böse Brief, mutmaßt der Vortragende. Denn bei einem Test mit Karten von Freunden aus der Schweiz vor einigen Monaten habe sich gezeigt, dass die Karte sicherheitstechnisch immer noch so leicht geknackt werden kann wie 2002.

Das mag bei einem Diebstahl der Karte durch einen „einfachen“ Taschendieb zwar kein Problem darstellen, bei Personen mit grösserem technischen Wissen könnte so durchaus ein Sicherheitsproblem entstehen. Wie sich die Postfinance zum Thema äussert und wie sicherheitsrelevant die Sache aus ihrer Sicht ist, konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen, aber ich bleibe natürlich dran…

(Danke mds für den Hinweis in den Kommentaren!)

Cold Calls von Krankenkassen

Ich weiss, der Kampf um Kunden ist hart und sogenannt „gute Risiken“ sind bei jeder Krankenkasse begehrt. Darum werde ich auch bereits überall auf Plakaten, in Radio- und Fernsehspots und im Internet mit Krankenkassen-Werbung bombardiert. Schliesslich kann per Ende Jahr mal wieder die Kasse gewechselt werden. Soweit so gut.
Wir Prämienzahler zahlen offenbar aber trotz gegenteiligen Behauptungen viel zu viel Geld für den Verwaltungs- und Werbeapparat, denn einige Krankenkassen können es sich sogar leisten, professionelle Callcenter anzustellen, die den lieben langen Tag nichts anderes machen, als potentiellen Kunden hinterherzutelefonieren. Zumindest Wincare und Progrès haben mich nun innerhalb von wenigen Tagen angerufen und wollten mir einen Krankenkassenwechsel schmackhaft machen.

Da unsere Telefonnummer seit Jahren mit einem Stern („Wünscht keine Werbung“) versehen ist und das Einhalten dieses „Werbeverbots“ zumindest für die Mitglieder des Schweizer Direktmarketing Verband SDV verbindlich ist, wollte ich von der Progrès-Dame wissen, woher die verwendeten Adress- bzw. Telefondaten stammen und von welcher Call-Center Firma sie anrufe. Diese Fragen mochte sie mir dann aber nicht beantworten und beendete kurz aber freundlich das Telefonat.

Immerhin will man der Sache bei der Helsana, der „Muttergesellschaft“ der Progrès, nachgehen und abklären, wieso Cold Calls auch bei vorhandenem Stern im Telefonbuch durchgeführt werden. Allerdings konnte man mir auch dort nicht sagen, welche Firma mit der Kundenaquirierung beauftragt wurde, denn die Telefonate würden teils aus dem eigenen Call-Center und teils via verschiedenen externen Firmen vorgenommen. Schade, ich hätte mich gerne mit dem Verantwortlichen des Call-Centers unterhalten…

Der Sommer Jackpot-Preis

„Persönliche Überreichung Ihres Sommer Jackpot-Preises“ hiess es vor einigen Wochen in einem Wisch Brief der HSE Trading GmbH aus Altdorf im Kanton Uri.

Es ist offiziell! Unsere Hauptpreise gehen dieses Mal u.a. nach Hinwil. Sie Familie XXX, haben einen der Hauptpreise im Wert von 1.498,- CHF gewonnen.

Das nennt man eine freudige Überraschung, insbesondere wenn man noch gar nie an einem Wettbewerb der HSE Trading teilgenommen hat. Ach so, die Gewinner wurden aus „Ihrem PLZ Gebiet ausgelost“, das ist natürlich was ganz anderes.

Aber das ist noch nicht alles: Das Gewinnzertifikat verspricht, dass wir „bis zu 2 Gastehepaare“ zu einem „feinen kostenlosen Essen“ mitnehmen, zusätzlich an der Verlosung eines DVD Players teilnehmen können und jedes anwesende Ehepaar quasi als besondere Dreingabe noch einen MP3-Designerradio(!) geschenkt bekommt. Leider aber kann der Preis nur persönlich überreicht werden, eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Schade, doch bei so einem kurzweiligen Abendprogramm kann man fast nicht „Nein“ sagen:

Handy mittels IMEI sperren?

Vorgestern schrieb ich von tracey, einer Software, die die Nummer eines Handydiebes dem rechtmässigen Besitzer melden soll, worauf Mike in den Kommentaren anmerkte, dass man das Mobiltelefon theoretisch auch via der IMEI-Nummer sperren könnte.

Die IMEI (International Mobile Equipment Identity) ist eine 15-stellige Seriennummer, mit welchem jedes GSM- oder UMTS-taugliche Endgerät eindeutig indentifiziert werden kann. Die IMEI kann mit der Tastenkombination *#06# abgefragt werden und/oder befindet sich normalerweise auch auf einem Aufkleber unter dem Akku. Da die IMEI bei jeder Anmeldung in einem Mobilnetz übermittelt wird, ist es naheliegend, diese Informationen mit einer Liste gestohlener Mobilfunkgeräte abzugleichen und das Gerät, wenn es denn gestohlen sein sollte, für den Gebrauch zu sperren.

Soweit die Theorie. In der Praxis unterstützen zwar alle drei Mobilfunkanbieter der Schweiz die Sperrung von Geräten via IMEI. Allerdings gilt die Sperre immer nur für das eigene Netz. Konkret heisst das, dass ein z.B. bei der Swisscom gesperrtes Handy problemlos bei Orange oder Sunrise weitergenutzt werden kann, da die Anbieter getrennte Datenbanken führen. Zwar versucht die Swisscom seit 2003 zusammen mit den anderen Anbietern eine nationale Sperrplattform zu etablieren, allerdings sind die Gespräche dazu auch nach drei Jahren „nach wie vor am laufen“, wie Swisscom Mediensprecher Christian Neuhaus erklärte. Wenn die Gespräche nur schon in der Schweiz so schleppend vorangehen, ist es kein Wunder, dass auch keine internationale IMEI-Sperrdatenbank der europäischen Netzbetreiber existiert.

Somit ist die Sperrung eines gestohlenen Handys mittels IMEI zwar möglich, allerdings nicht wirklich erfolgsverprechend. Kommt dazu, dass es mit entsprechender Software auch möglich ist, eine IMEI-Nummer neu zu programmieren bzw. zu ändern, was eine IMEI-Sperre noch mehr in Frage stellt.

Was bleibt? Vor allem wohl mehr Vorsicht im Umgang mit dem eigenen Handy. Und wer es dann doch etwas krasser haben will greift zum schreienden Handy oder installiert eben Software wie zum Beispiel das bereits erwähnte tracey. Allerdings gilt auch hier: Absolute Sicherheit kann nicht mit einer Software herbeigeführt werden, denn die Software kann natürlich auch vor dem Gebrauch des geklauten Handys gelöscht werden. Allerdings werden Gelegenheitsdiebe wohl meist nicht über das entsprechende Equipment verfügen.

[Update]
In Deutschland scheint das Sperren via IMEI ausser Mode gekommen zu sein. Zumindest T-Mobile und e-plus bieten diesen Service nicht (mehr) an. Begründet wird dies in erster Linie mit der fehlenden nationalen Datenbank sowie der schwierigen Authentifizierung des rechtmässigen Handyinhabers.

Dies ist ein Post aus der Reihe „Dahergelaufener, selbstverliebter Blogger und selbsternannter Rächer der Enterbten befragt Presseabteilungen für jeden Furz, der ihn gar nicht betrifft„.

Content kostenlos?

Mit dem Thema Artikelklau aus Blogs habe ich mich ja schon ein paar Mal beschäftigt. Dabei geht die Tatsache, dass Artikelklau auch ausserhalb von Blogs durchaus ein Thema ist, manchmal etwas vergessen.

Daniela A. Caviglia, die im Auftrag und gegen Honorar einen Artikel für den Organisator geschrieben hat, staunte deshalb nicht schlecht, als ihr Artikel vollständig und ohne Einwilligung der Rechteinhaber im Newsletter von marketing.ch abgedruckt wurde. Auf dieses „Vergehen“ angesprochen, zeigen die Verantwortlichen des zur Firma Fairline Consulting GmbH gehörenden marketing.ch allerdings wenig Verständnis. Der (Original-) Text sei via Internet schliesslich frei verfügbar und deshalb auch nicht urheberrechtlich geschützt bzw. ohne Einwilligung nutzbar, wurde der verdutzten Autorin lapidar mitgeteilt. Damit macht man es sich bei marketing.ch aber etwas gar einfach. Aus der einfachen Verfügbarkeit lässt sich noch lange kein Recht zur ungefragten Wiederveröffentlichung ableiten, schon gar nicht dann, wenn es sich nicht um Zitate, sondern um einen vollständigen Artikel handelt.

Allerdings scheint man sich bei marketing.ch ganz allgemein wenig Gedanken zum Urheberrecht zu machen. Da werden unbekümmert Meldungen von persoenlich.com, cash.ch, nzz.ch, werbewoche.ch und vielen anderen übernommen.
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch die Reaktion der Nachrichtenagentur Pressetext sein, die ihre Texte gegen Entgelt z.B. an persoenlich.com liefert. Am Beispiel des Artikels „Goldgrube Video-Downloads“ von Pressetext lässt sich das Muster ohne weiteres aufzeigen. Persoenlich.com publiziert den Artikel mit der entsprechenden Bewilligung und weist am Ende die Herkunft Pressetext (pte) entsprechend aus. marketing.ch hingegen publiziert den Text ohne Hinweis auf Pressetext, nennt dafür als Quelle persoenlich.com. Ob Pressetext an einer solchen kostenlosen Verbreitung ihrer News Freude hat, wage ich zumindest zu bezweifeln. Ich vermute eher, dass bei marketing.ch bzw. Fairline Consulting in Kürze eine Rechnung eintreffen wird. Ob die Verantwortlichen von marketing.ch dann, wie bei Daniela, ebenfalls empfehlen, doch den Rechtsweg zu beschreiten, wird sich zeigen.

Um es klarzustellen: Das Zitieren aus irgendwelchen urheberrechtlich geschützten Texten ist immer erlaubt, siehe dazu auch den Wikipedia-Eintrag Zitat. Beim Zitieren muss allerdings der Zweck erkennbar sein:

Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.

Eine vollständige unbewilligte Übernahme von Texten aus anderer Quelle fällt somit ganz klar nicht unter das Zitatrecht (dies gilt übrigens für alle Publikationen, also auch für Blogs). Wo kämen wir da auch hin, sonst würde ich doch einfach Texte des Tages-Anzeiger kopieren und als meine eigene Tageszeitung verkaufen. Schliesslich sind die Texte, ganz nach der Logik von marketing.ch, frei im Internet zugänglich.

Leider haben sich marketing.ch bzw. Fairlane Consulting zu den Vorwürfen bisher nicht geäussert. Auch eine Stellungnahme der Nachrichtenagentur Pressetext steht bisher aus. Sollten diese jedoch noch eintreffen, werde ich diese selbstverständlich an dieser Stelle veröffentlichen.

Migros: No comment

Der Grossverteiler Migros verkaufte offenbar zwischen Januar und August 2006 Fälschungen des Eau de Toilette Davidoff Cool Water und schrieb darüber auch klein und versteckt im Migros Magazin. Für mich Grund genug, einmal bei der Migros nachzufragen und folgende Fragen zu stellen:

  1. Wie konnte es geschehen, dass die Migros Fälschungen verkauft
  2. Ist es denkbar, dass noch weitere Fälschungen (auch in anderen Sortimentsrayons) auftauchen bzw. verkauft werden?
  3. Was tut die Migros, um den Verkauf von Fälschungen in Zukunft zu verhindern?

Aber offenbar will man sich gar nicht wirklich öffentlich dazu äussern. Zumindest interpretiere ich die Antwort von Migros-Mediensprecherin Monika Weibel in etwa so:

Tut uns leid, aber wir äussern uns nicht zu Anfragen von privaten Web Sites.

Wie heisst es so schön auf der Medienseite der Migros?

„Allseits und überall unbehindert Zutritt dem Licht der Öffentlichkeit“ – These Nr. 6 von Gottlieb und Adele Duttweiler, 1950

Vor diesem Hintergrund ist der Migros eine offene, ehrliche und transparente Kommunikation sowohl Auftrag wie Bedürfnis. Als Grundlage für Ihre Arbeit finden Sie als Medienschaffende hier alle Informationen rund um die Migros.

Sooo offen ist diese Art der Kommunikation nun doch wieder nicht. Zumindest scheint man bei der Migros anderen Firmen wie der Swisscom, Sunrise, Gillette und vielen anderen in Sachen Kommunikation hoffnungslos hinterherzuhinken. Das passt doch wunderbar zum aktuellen Artikel „Blick in die USA: Blogger an Pressekonferenzen“ von Marcel Bernet.

Wer hat Greenblog abgeschaltet?

Ein Blog bei einem Provider zu hosten, den man in ebendiesem Blog kritisiert, kann ganz schön schnell zu Schwierigkeiten führen. Darauf wies Fredy bereits bei seiner Entdeckung des Greenblogs hin. Und tatsächlich ist das Greenblog unterdessen abgeschaltet, auf der Domain ist nur noch der Hinweis

This page is down due to green.ch request to do so. Contact us: blogger@greenblog.ch

zu finden. Doch was ist passiert? Hat tatsächlich der Provider green.ch das bei ihm gehostete Blog abgeschaltet? Vladi Barrosa, Unternehmenssprecher von green.ch verneint:

„greenblog.ch wurde nicht von unserem Unternehmen green.ch abgeschaltet, sondern direkt vom Betreiber dieses Blogs.

Beim Betreiber handelt es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter von green.ch, welcher über greenblog.ch gezielt interne Informationen unseres Unternehmens in die Öffentlichkeit trägt. Dagegen hat sich green.ch gewehrt und den Betreiber von greenblog.ch aufgefordert, dies zu unterlassen. Eine gänzliche Abschaltung von greenblog.ch, wie sie die aufgeschaltete Mitteilung unter www.greenblog.ch vermuten lässt, wurde von unserem Unternehmen zu keinem Zeitpunkt gefordert, oder vorgenommen.“

Da ich bis jetzt keine Antworten auf meine Anfrage an den „Greenblogger“ bekommen habe, bleibt es wohl ein Geheimnis der beiden Parteien, welche Umstände tatsächlich zur Schliessung des Greenblogs geführt haben. Nach wie vor im Dunklen bleibt auch, um welche internen Informationen es sich dabei handeln könnte. Zumindest in der Google Cache-Version vom Greenblog (PDF) kann ich nichts finden, was ich speziell als „intern“ klassieren würde. Soweit ich das überblicken kann, handelt es sich hierbei ausschliesslich um Informationen, die öffentlich (oder zumindest jedem Co-Location Kunden von green.ch) zugänglich sind.

Insofern bleibt vieles weiter unklar, doch vielleicht feiert das Greenblog bei einem anderen Hoster schon bald seine „Wiederauferstehung“ und man erfährt dann mehr über die Umstände.