Posts Tagged‘prepaid’

Firmen unter der Blogger-Lupe

Nachfolgend wie gestern angekündigt der vollständige Artikel aus der Aargauer Zeitung vom 7. Februar 2006:

Internet Blogger veröffentlichen im Web ihre Erfahrungen mit Firmen. Diese reagieren zuweilen ungebührlich – sind Weblogs die neue publizistische Macht?

von Daniel Bouhafs

«Nur mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich es vielleicht wieder darauf ankommen lassen», meint der Blogger Sandro Feuillet, Herausgeber von «Ignoranz, dem Magazin gegen Ignoranz im Alltag». Und fügt hinzu: «Je nachdem würde ich den Artikel wieder löschen und die Sache einem grösseren Medienhaus delegieren.» Was war geschehen? Mit der Begründung, die APS Reinigungen stelle «keine Kopftücher» an, verweigerte deren Geschäftsführer einer eingebürgerten Mazedonierin die Stelle. Diese reichte eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein – und gewann. Feuillet griff den Fall auf, zitierte aus den Medien und reicherte seine Berichterstattung mit der Publikation der Kundenliste an, die er von der APS-Homepage übernommen hatte. Die Folgen seines Engagements: anonyme Drohungen. Zudem verlangte der Geschäftsführer der Reinigungsfirma die Löschung des Beitrages und klagte Feuillet wegen Ehrverletzung ein. Das Gericht ging gar nicht auf die Klage ein. Dennoch hat Sandro Feuillet den Text entfernt – aus Angst, wie er betont.

Da Publikationen im Web von allen einsehbare Veröffentlichungen sind, bergen sie stets justiziable Risiken. «Für Blogger gelten die gleichen berufsethischen Richtlinien wie für andere Medientätige», stellt Medienrechtlerin Regula Bähler klar. Bei schwerwiegenden Vorwürfen müsse die kritisierte Seite angehört werden. Dies tat Blogging Tom alias Thomas Brühwiler, der über Eypocard, einer Plastikkarte auf Guthabenbasis, bloggte. Werner Kuhn, Verwaltungsrat der Eypo AG, welche die Karte vermittelt, pochte aber auf die Löschung der Beiträge und drohte mit der juristischen Keule. Angestachelt zu seinen Recherchen wurde der Blogger zuvor durch ein deutsches Werbemail, in dem vollmundig stand: «Schweizer Kreditkarte für jedermann – ohne Schufa» (Bonitätsprüfung). Versichert wurde auch, dass für Eypocard eine Bewilligung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vorliege. Blogging Tom wandte sich an die Bankwächter. Diese beschieden ihm, dass die Eypo AG als Agentin keine herkömmliche Bank sei und somit auch keine Bewilligung beanspruchen dürfe.

Inzwischen ist Toms Blog in Sachen Eypo zum virtuellen Pranger der deutschsprachigen Blogosphäre avanciert, wo vorwiegend empörte Kunden ihre enervierenden Erfahrungen posten. Die vier Beiträge, die der Cyberabenteurer bisher zu dieser Causa verfasst hat, wurden allein auf seinem Web-Tagebuch über 300-mal kommentiert und teilweise verlinkt. Mit Folgen: Je mehr Verweise Blogger untereinander anlegen, umso höher rutschen sie in den Ergebnislisten der Suchmaschinen. Werner Kuhn, der dem Blogger mit Klagen gedroht hatte, wurde inzwischen einstimmig aus dem Verwaltungsrat der Firma abgewählt. Zu den Vorwürfen nimmt stattdessen Alexander Herr, Handelsbevollmächtigter der Eypo AG, Stellung: «Das explodierende Geschäft hat zu den Missständen geführt», sagt er.
Continue Reading

Wenn Blogger Firmen röntgen

Meine monatelangen Auseinandersetzungen mit der Eypo AG interessieren nun auch die „Aargauer Zeitung„. In der morgigen Ausgabe berichtet das Blatt ausführlich über Blogger, die kritisch über Firmen schreiben. Dabei wird mein Blog als Beispiel eines „Internet-Prangers“ präsentiert. Die Postings zum Thema Eypocard (hier, hier, hier und hier) und die darauf erfolgten Reaktionen der Firmenverantwortlichen werden genauer analysiert.
Den ganzen ausführlichen Artikel gibts morgen vormittag hier in diesem Blog zu lesen (und ist natürlich auch als PDF downloadbar).

Für ganz Ungeduldige: Beim Onlinedienst Klein Report gibt es eine bereits eine Vorabinformation zum Artikel.

[Update] 07.02.2006
Den Artikel „Firmen unter der Blogger-Lupe“ zum nachlesen auf meinem Blog.

Die Eypo AG schlägt zurück

Vor Monaten bereits machte ich mit dem zugegebenermassen etwas mysteriösen Posting „Worte“ eine kleine Andeutung und daran hat sich bis heute nicht viel geändert. Nach meinen Postings „Eypocard? Nein danke!“ , „Eypocard? Nein danke! [Teil 2]“ und „Eypocard? Jetzt auf der Warnliste„, wurde ich mit Androhungen von zivil-und strafrechtlichen Schritten eingedeckt, meine Familie und ich wurden mehrfach telefonisch belästigt und selbst meine Aufforderung an den Verantwortlichen der Eypo AG, sich nunmehr ausschliesslich an meinen Anwalt zu wenden, bleibt unbeachtet (im Gegenteil wurde der Anwalt sogar als Idiot beschimpft).

Nachdem die ersten eMails und Telefonate noch sehr gesittet waren, artet das ganze langsam aber sicher in einer lächerlichen Schlammschlacht aus, und dies obwohl ich einer ersten Bitte der Eypo nachgekommen bin, und die Artikel insofern präzisierte, dass nicht die Eypo AG selbst die Aussagen gemacht hatte, sondern deren Affiliatebetreuung, die Webcom GmbH. Nunmehr wurde nur noch die Löschung aller Postings gefordert und zwar, ohne dazu irgend einen Kommentar zu schreiben oder mich sonstwie zu äussern. Da ich aber sämtliche von mir gemachten Aussagen belegen kann, werden diese Postings nicht verschwinden.

Man droht mir deshalb seit Anfangs Juli 2005 rechtliche Schritte an, bis heute ist aber (leider) noch nichts dergleichen passiert (zumindest nach meinem Kenntnisstand). Die Verleumdungskampagne der Eypo AG gegen mich geht aber weiter: So schreibt bspw. ein gewisser Luc Brunner, der sich als ehemaliger Angestellter der Eypo AG im Forum von Gomopa:

Dieser ist unter seiner angegeben who is Anschrift nicht ermittelbar und es wird wegen diverser Delikte gegen den Betreiber ermittelt. Er hat die Anschrift seines Providers als die seine angegeben. Mehr muss dazu nicht gesagt werden.

Dass diese Aussage schlicht und einfach falsch und dazu noch ehrverletzend ist, ist ja klar, nicht umsonst schreibe ich hier munter weiter. Wäre ich zudem tatsächlich nicht „ermittelbar“, könnte sich Herr Kuhn von der Eypo AG zudem ja gar nicht mit mir in Verbindung setzen.
Dass die Domain bisher mittels c/o auf meinen Provider registriert war, ist zwar richtig, jedoch aus historischen Gründen gewachsen. Dies macht mich aber nicht unauffindbar, im Gegenteil. Die Tatsache, dass die Domain nicht unter meiner „richtigen“ Adresse registriert war, nahm Herr Kuhn nun aber auch zum Anlass, eine Beschwerde bei der Switch, der Vergabestelle von .ch- und .li-Domains einzureichen und versucht mich auch dort entsprechend anzuschwärzen:

Für die eventuelle Zustellung einer superprovisorischen Verfügung brauchen wir den sofort nachweisbaren Zusammenhang zwischen seiner Website und seiner privaten richtigen Adresse, wo er gemeldet ist.

Einen Tag später schreibt er erneut an die Switch:

bloggingtom.ch scheint dadurch, dass es ihm trotz Ihrer zur Zeit mutmasslich stattfindenden Intervention nach wie vor gelingt, seine gesetzwidrigen Handlungen weiterhin im Schutz der Anonymität, die switch.ch ihm seit unserer ersten Anfrage faktisch gewährt, fortzusetzen, darin geradezu ermutigt zu werden.

Dazu erwähnt er die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) und verweist im speziellen auf dessen Artikel 14h und stellt Switch ein Ultimatum:

Wenn lit. b, c und f nicht innerhalb kürzester Zeit erfüllt werden, werden wir den Sachverhalt der beim Bund für die oben angeführte Verordnung zuständigen Behörde vorlegen.

Ich habe kein Problem damit, wenn Herr Kuhn der Meinung ist, dass ich „weiterhin neue UWG- und StGB-widrige Inhalte“ publiziere und dies entsprechend zur Anzeige bringen will. Die Anzeige einzureichen, dürfte für die Eypo AG auch nicht weiter schwer sein, denn der Herr Kuhn ist sowohl im Besitz meiner Wohnadresse als auch meiner Telefonnummer. An einen Erfolg entsprechender Strafuntersuchungen scheint Herr Kuhn offenbar aber nicht zu glauben, denn wie sonst ist es zu erklären, dass er dies mir seit Monaten androht, ich bis heute aber keinerlei Kenntnis von einer solchen Anzeige habe.

Interessant an der ganzen Sache ist jedoch, wie viel Energie die Eypo AG einsetzt, um jegliche kritische Berichte zu verhindern bzw. diese von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Allerdings setzt man dabei eher auf Einschüchterung der Personen und weniger auf eine Strafanzeige.

Zum Schluss: Eigentlich wollte ich derzeit gar nichts mehr über die Eypo AG schreiben, was nicht heisst, dass ich die Postings gelöscht hätte. Allerdings nehmen die Anstrengungen des Herrn Kuhn gegen mich langsam Dimensionen an, die mich zu einer „Vorwärtsstrategie“; zwingen. Somit passiert nun wohl genau das, was ich Herrn Kuhn bereits vorausgesagt hatte, wenn ich die Postings löschen würde: Die Publizität wird wohl einfach nur grösser. Aber wie gesagt: Ich lasse mich nicht einschüchtern. Habe ich in strafrechtlicher Hinsicht etwas „falsch“; gemacht, dann bin ich jederzeit bereit, mich den Dingen zu stellen. Solange aber keine Anzeige eingereicht wird, ist dies wohl nicht zu klären…

[Update]
Weitere Artikel in diesem Blog zum Thema:

CoopMobile am Start

Eine Woche nach M-Budget Mobile lanciert heute nun auch Coop sein Handy-Prepaid Angebot namens CoopMobile. Coop bietet in Zusammenarbeit mit Orange das etwas anspruchsvollere Angebot an: Im Gegensatz zu M-Budget Mobile ist bei CoopMobile nämlich auch eine Combox enthalten, das Versenden und Empfangen von MMS ist möglich und auch die Portierung einer bestehenden Handynummer wird angeboten.

CoopMobile scheint, zumindest auf den ersten Blick, teurer als das Migros-Angebot zu sein, denn eine Minute telefonieren kostet bei CoopMobile 46 Rappen (M-Budget Mobile 44 Rappen).
Dies ist aber nur auf den ersten Blick teurer, denn ein genauerer Blick zeigt ein anderes Bild. Rechnet man nämlich die „10 Rappen-Taktung“ der Swisscom (als Partner von M-Budget Mobile) mit ein, so ist CoopMobile mit 46 Rappen effektiver Kosten günstiger als M-Budget Mobile.
Comparis schreibt zum „10 Rappen-Takt“ denn auch, dass diese Taktung das telefonieren über die Mobil- und Festnetzangebote der Swisscom signifikant teurer macht. Bei einer monatlichen Telefonrechnung von Fr. 100.– bezahle man durch die Taktung so durchschnittlich rund Fr. 7.– mehr.

Ein weiterer Punkt spricht, zumindest für mich und meine SMS-Gewohnheiten, für CoopMobile, denn Coop verrechnet pro SMS, egal ob in die Schweiz oder ins Ausland verschickt, 10 Rappen. Die Migros hingegen unterscheidet zwischen Inlands-SMS (10 Rappen) und Auslands-SMS (20 Rappen). Ich hatte bereits hier darüber geschrieben.

Mehr Informationen:

[Update]
Sebastian weist in seinem Kommentar darauf hin, dass die Migros ab 3. Oktober 2005 ebenfalls eine sekundengenaue Abrechnung der Anrufe vornehmen wird. Siehe Meldung bei teltarif.ch.

M-Budget Mobile: 20 Rappen für Ausland-SMS

Damit rechnet wahrscheinlich keiner: Der Versand eines SMS ins Ausland mit dem neuen M-Budget Mobile Prepaid Angebot kostet 20 Rappen, also das Doppelte einer Inlands-SMS. So gelesen in Benkös Blog.

Naja, dachte ich, vielleicht hat man bei der Migros ganz einfach die Preistabelle des Partners Swisscom übernommen und so ist die Preisangabe auf der Homepage vielleicht einfach nur ein Fehler. Ich wollte es darum genauer wissen und mich bei der Hotline erkundigt. Und tatsächlich, die nette Dame am Telefon konnte mir nach einer Rückfrage bestätigen, dass eine SMS von der Schweiz ins Ausland generell 20 Rappen kostet. Sie war aber offensichtlich genauso erstaunt darüber wie ich und konnte mir auch keine Begründung dafür liefern.

Somit beweist Benkö, dass es besser ist, alle Infos sorgfältig zu studieren und sich nicht nur auf die Werbesprüche zu verlassen (auch wenn die Auslandspreise nicht explizit in der Werbung vorkommen)…

Eypocard? Jetzt auf der Warnliste

Eypocard und keine Ende: Ich habe schon mehrmals über die Eypocard geschrieben (hier und hier), und nun interessiert sich auch die Stiftung Warentest für die Eypocard. Schön zu sehen, dass ich nicht der Einzige bin, der über einzelne Aussagen staunt:

Kreditkarte ohne Schufa
Die Eypocard ist eine Rätselcard

Mit viel Werbe-Trara („ohne Schufa!“) bringt die Schweizer Eypo AG Kreditkarten unters Volk. FINANZtest warnt, auch wenn Eypo verspricht, man ­erwerbe Karten der Firmen Visa und Mastercard.

Das stimmt zwar, doch Kauf- und Nutzungsgebühren sind teilweise sehr hoch und die ­Vertriebsmethoden dubios. So sollen sich Kunden die Karten in deutschen Büros ansehen können. Auf Nachfrage räumt Eypo aber ein, dass es noch gar keine Büros gibt. Auch wissen Kunden bei Bestellung nicht, welche Bank ihr Kartenkonto führt. ­Deren Geschäftsbedingungen bleiben im Dunkeln.

Eypo erklärt, dass man vorwiegend mit zwei baltischen Banken kooperiere. Dort zahlen Kunden Geld ein, das sie dann mit ihrer (Prepaid-) Karte ausgeben. Auf die Frage, wie es bei Bankpleiten gesichert ist, eiert Eypo herum: Es sei nach den Regeln der ­europäischen Zentralbank mit 50 000 Euro gesichert. Eine ­solche Regel gibt es aber nicht.

Visa und Mastercard befürworten die Eypo-Aktivitäten nicht. Visa will dagegen ­vorgehen.

Wegen der Ungereimtheiten steht Eypo AG auf der Warnliste.

Nach der Verlautbarung der Webcom GmbH als „Affiliatebetreuung der Eypo AG“, „durch die Schweizerische Bankenkommission und die Finanzkontrollbehörde zur Ausführung ihres Geschäfts berechtigt“ zu sein (die mein Interesse an der Eypo AG erst geweckt hat), nun also offenbar weiteres „rumeiern“ mit der Absicherungsregel der europäischen Zentralbank, die es gar nicht gibt…

(via Stiftung Warentest)

[Update]
Weitere Artikel in diesem Blog zum Thema:

Kommentarfunktion deaktiviert
Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich die Kommentarfunktion für diesen Post geschlossen. Weitere Kommentare können auf der Seite „Die Eypo AG schlägt zurück“ abgegeben werden.