Husch, husch, schnell das Formular programmieren, damit wir dem Ansturm gerecht werden können. So oder so ähnlich war wohl die Idee bei Coop, als man das Formular für die „Vor-Reservation“ (was für ein Begriff…) der Coop Mastercard programmierte. Zumindest macht die folgende Fehlermeldung diesen Eindruck:
Der Grund für den Fehler ist einfach: Ich habe im Formular keine eMail-Adresse angegeben (steht ja auch nirgends dass das ein Pflichtfeld ist). Offensichtlich werden die Formulareingaben aber nicht überprüft und das führt dann zu einem Fehler, sobald ColdFusion auf der Bestätigungsseite ein Mail an den Kunden absenden will. Heisst es nicht immer, dass man Formulareingaben zwei- und dreifach prüfen soll? Bei Coop hatte man dafür offenbar keine Zeit mehr…
Drüben im Blog von namics sammelt Jürg übrigens schon seit einiger Zeit zum Teil kuriose Fehlmeldungen, denen er beim täglichen Surfen begegnet.
Nachfolgend wie gestern angekündigt der vollständige Artikel aus der Aargauer Zeitung vom 7. Februar 2006:
Internet Blogger veröffentlichen im Web ihre Erfahrungen mit Firmen. Diese reagieren zuweilen ungebührlich – sind Weblogs die neue publizistische Macht?
von Daniel Bouhafs
«Nur mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich es vielleicht wieder darauf ankommen lassen», meint der Blogger Sandro Feuillet, Herausgeber von «Ignoranz, dem Magazin gegen Ignoranz im Alltag». Und fügt hinzu: «Je nachdem würde ich den Artikel wieder löschen und die Sache einem grösseren Medienhaus delegieren.» Was war geschehen? Mit der Begründung, die APS Reinigungen stelle «keine Kopftücher» an, verweigerte deren Geschäftsführer einer eingebürgerten Mazedonierin die Stelle. Diese reichte eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung ein – und gewann. Feuillet griff den Fall auf, zitierte aus den Medien und reicherte seine Berichterstattung mit der Publikation der Kundenliste an, die er von der APS-Homepage übernommen hatte. Die Folgen seines Engagements: anonyme Drohungen. Zudem verlangte der Geschäftsführer der Reinigungsfirma die Löschung des Beitrages und klagte Feuillet wegen Ehrverletzung ein. Das Gericht ging gar nicht auf die Klage ein. Dennoch hat Sandro Feuillet den Text entfernt – aus Angst, wie er betont.
Da Publikationen im Web von allen einsehbare Veröffentlichungen sind, bergen sie stets justiziable Risiken. «Für Blogger gelten die gleichen berufsethischen Richtlinien wie für andere Medientätige», stellt Medienrechtlerin Regula Bähler klar. Bei schwerwiegenden Vorwürfen müsse die kritisierte Seite angehört werden. Dies tat Blogging Tom alias Thomas Brühwiler, der über Eypocard, einer Plastikkarte auf Guthabenbasis, bloggte. Werner Kuhn, Verwaltungsrat der Eypo AG, welche die Karte vermittelt, pochte aber auf die Löschung der Beiträge und drohte mit der juristischen Keule. Angestachelt zu seinen Recherchen wurde der Blogger zuvor durch ein deutsches Werbemail, in dem vollmundig stand: «Schweizer Kreditkarte für jedermann – ohne Schufa» (Bonitätsprüfung). Versichert wurde auch, dass für Eypocard eine Bewilligung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) vorliege. Blogging Tom wandte sich an die Bankwächter. Diese beschieden ihm, dass die Eypo AG als Agentin keine herkömmliche Bank sei und somit auch keine Bewilligung beanspruchen dürfe.
Inzwischen ist Toms Blog in Sachen Eypo zum virtuellen Pranger der deutschsprachigen Blogosphäre avanciert, wo vorwiegend empörte Kunden ihre enervierenden Erfahrungen posten. Die vier Beiträge, die der Cyberabenteurer bisher zu dieser Causa verfasst hat, wurden allein auf seinem Web-Tagebuch über 300-mal kommentiert und teilweise verlinkt. Mit Folgen: Je mehr Verweise Blogger untereinander anlegen, umso höher rutschen sie in den Ergebnislisten der Suchmaschinen. Werner Kuhn, der dem Blogger mit Klagen gedroht hatte, wurde inzwischen einstimmig aus dem Verwaltungsrat der Firma abgewählt. Zu den Vorwürfen nimmt stattdessen Alexander Herr, Handelsbevollmächtigter der Eypo AG, Stellung: «Das explodierende Geschäft hat zu den Missständen geführt», sagt er.
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Meine monatelangen Auseinandersetzungen mit der Eypo AG interessieren nun auch die „Aargauer Zeitung„. In der morgigen Ausgabe berichtet das Blatt ausführlich über Blogger, die kritisch über Firmen schreiben. Dabei wird mein Blog als Beispiel eines „Internet-Prangers“ präsentiert. Die Postings zum Thema Eypocard (hier, hier, hier und hier) und die darauf erfolgten Reaktionen der Firmenverantwortlichen werden genauer analysiert.
Den ganzen ausführlichen Artikel gibts morgen vormittag hier in diesem Blog zu lesen (und ist natürlich auch als PDF downloadbar).
Für ganz Ungeduldige: Beim Onlinedienst Klein Report gibt es eine bereits eine Vorabinformation zum Artikel.
[Update] 07.02.2006
Den Artikel „Firmen unter der Blogger-Lupe“ zum nachlesen auf meinem Blog.
Vor Monaten bereits machte ich mit dem zugegebenermassen etwas mysteriösen Posting „Worte“ eine kleine Andeutung und daran hat sich bis heute nicht viel geändert. Nach meinen Postings „Eypocard? Nein danke!“ , „Eypocard? Nein danke! [Teil 2]“ und „Eypocard? Jetzt auf der Warnliste„, wurde ich mit Androhungen von zivil-und strafrechtlichen Schritten eingedeckt, meine Familie und ich wurden mehrfach telefonisch belästigt und selbst meine Aufforderung an den Verantwortlichen der Eypo AG, sich nunmehr ausschliesslich an meinen Anwalt zu wenden, bleibt unbeachtet (im Gegenteil wurde der Anwalt sogar als Idiot beschimpft).
Nachdem die ersten eMails und Telefonate noch sehr gesittet waren, artet das ganze langsam aber sicher in einer lächerlichen Schlammschlacht aus, und dies obwohl ich einer ersten Bitte der Eypo nachgekommen bin, und die Artikel insofern präzisierte, dass nicht die Eypo AG selbst die Aussagen gemacht hatte, sondern deren Affiliatebetreuung, die Webcom GmbH. Nunmehr wurde nur noch die Löschung aller Postings gefordert und zwar, ohne dazu irgend einen Kommentar zu schreiben oder mich sonstwie zu äussern. Da ich aber sämtliche von mir gemachten Aussagen belegen kann, werden diese Postings nicht verschwinden.
Man droht mir deshalb seit Anfangs Juli 2005 rechtliche Schritte an, bis heute ist aber (leider) noch nichts dergleichen passiert (zumindest nach meinem Kenntnisstand). Die Verleumdungskampagne der Eypo AG gegen mich geht aber weiter: So schreibt bspw. ein gewisser Luc Brunner, der sich als ehemaliger Angestellter der Eypo AG im Forum von Gomopa:
Dieser ist unter seiner angegeben who is Anschrift nicht ermittelbar und es wird wegen diverser Delikte gegen den Betreiber ermittelt. Er hat die Anschrift seines Providers als die seine angegeben. Mehr muss dazu nicht gesagt werden.
Dass diese Aussage schlicht und einfach falsch und dazu noch ehrverletzend ist, ist ja klar, nicht umsonst schreibe ich hier munter weiter. Wäre ich zudem tatsächlich nicht „ermittelbar“, könnte sich Herr Kuhn von der Eypo AG zudem ja gar nicht mit mir in Verbindung setzen.
Dass die Domain bisher mittels c/o auf meinen Provider registriert war, ist zwar richtig, jedoch aus historischen Gründen gewachsen. Dies macht mich aber nicht unauffindbar, im Gegenteil. Die Tatsache, dass die Domain nicht unter meiner „richtigen“ Adresse registriert war, nahm Herr Kuhn nun aber auch zum Anlass, eine Beschwerde bei der Switch, der Vergabestelle von .ch- und .li-Domains einzureichen und versucht mich auch dort entsprechend anzuschwärzen:
Für die eventuelle Zustellung einer superprovisorischen Verfügung brauchen wir den sofort nachweisbaren Zusammenhang zwischen seiner Website und seiner privaten richtigen Adresse, wo er gemeldet ist.
Einen Tag später schreibt er erneut an die Switch:
bloggingtom.ch scheint dadurch, dass es ihm trotz Ihrer zur Zeit mutmasslich stattfindenden Intervention nach wie vor gelingt, seine gesetzwidrigen Handlungen weiterhin im Schutz der Anonymität, die switch.ch ihm seit unserer ersten Anfrage faktisch gewährt, fortzusetzen, darin geradezu ermutigt zu werden.
Dazu erwähnt er die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) und verweist im speziellen auf dessen Artikel 14h und stellt Switch ein Ultimatum:
Wenn lit. b, c und f nicht innerhalb kürzester Zeit erfüllt werden, werden wir den Sachverhalt der beim Bund für die oben angeführte Verordnung zuständigen Behörde vorlegen.
Ich habe kein Problem damit, wenn Herr Kuhn der Meinung ist, dass ich „weiterhin neue UWG- und StGB-widrige Inhalte“ publiziere und dies entsprechend zur Anzeige bringen will. Die Anzeige einzureichen, dürfte für die Eypo AG auch nicht weiter schwer sein, denn der Herr Kuhn ist sowohl im Besitz meiner Wohnadresse als auch meiner Telefonnummer. An einen Erfolg entsprechender Strafuntersuchungen scheint Herr Kuhn offenbar aber nicht zu glauben, denn wie sonst ist es zu erklären, dass er dies mir seit Monaten androht, ich bis heute aber keinerlei Kenntnis von einer solchen Anzeige habe.
Interessant an der ganzen Sache ist jedoch, wie viel Energie die Eypo AG einsetzt, um jegliche kritische Berichte zu verhindern bzw. diese von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Allerdings setzt man dabei eher auf Einschüchterung der Personen und weniger auf eine Strafanzeige.
Zum Schluss: Eigentlich wollte ich derzeit gar nichts mehr über die Eypo AG schreiben, was nicht heisst, dass ich die Postings gelöscht hätte. Allerdings nehmen die Anstrengungen des Herrn Kuhn gegen mich langsam Dimensionen an, die mich zu einer „Vorwärtsstrategie“; zwingen. Somit passiert nun wohl genau das, was ich Herrn Kuhn bereits vorausgesagt hatte, wenn ich die Postings löschen würde: Die Publizität wird wohl einfach nur grösser. Aber wie gesagt: Ich lasse mich nicht einschüchtern. Habe ich in strafrechtlicher Hinsicht etwas „falsch“; gemacht, dann bin ich jederzeit bereit, mich den Dingen zu stellen. Solange aber keine Anzeige eingereicht wird, ist dies wohl nicht zu klären…
[Update]
Weitere Artikel in diesem Blog zum Thema:
Am 20. Juni titelt der Blick in seiner Onlineausgabe:
und schreibt:
UBS, Credit Suisse und der Kartenherausgeber Viseca haben Kreditkarteninhaber aus der Schweiz auf Listen von MasterCard International entdeckt und zur Sicherheit jene Karten gesperrt, deren Besitzer sie nicht erreichen konnten.
Dann am 21. Juni die Entwarnung:
Keinem Schweizer, der in den USA mit der Kreditkarte auf Shopping-Tour ging, wurde etwas zu Leide getan. Dieses Fazit zogen die Kartenherausgeber UBS, Credit Suisse, Cornèr Banca und Viseca bis am Dienstagabend.
Und heute? Heute ist der Blick wieder anderer Meinung:
Ja was denn nun, lieber Blick?
Eypocard und keine Ende: Ich habe schon mehrmals über die Eypocard geschrieben (hier und hier), und nun interessiert sich auch die Stiftung Warentest für die Eypocard. Schön zu sehen, dass ich nicht der Einzige bin, der über einzelne Aussagen staunt:
Kreditkarte ohne Schufa
Die Eypocard ist eine RätselcardMit viel Werbe-Trara („ohne Schufa!“) bringt die Schweizer Eypo AG Kreditkarten unters Volk. FINANZtest warnt, auch wenn Eypo verspricht, man erwerbe Karten der Firmen Visa und Mastercard.
Das stimmt zwar, doch Kauf- und Nutzungsgebühren sind teilweise sehr hoch und die Vertriebsmethoden dubios. So sollen sich Kunden die Karten in deutschen Büros ansehen können. Auf Nachfrage räumt Eypo aber ein, dass es noch gar keine Büros gibt. Auch wissen Kunden bei Bestellung nicht, welche Bank ihr Kartenkonto führt. Deren Geschäftsbedingungen bleiben im Dunkeln.
Eypo erklärt, dass man vorwiegend mit zwei baltischen Banken kooperiere. Dort zahlen Kunden Geld ein, das sie dann mit ihrer (Prepaid-) Karte ausgeben. Auf die Frage, wie es bei Bankpleiten gesichert ist, eiert Eypo herum: Es sei nach den Regeln der europäischen Zentralbank mit 50 000 Euro gesichert. Eine solche Regel gibt es aber nicht.
Visa und Mastercard befürworten die Eypo-Aktivitäten nicht. Visa will dagegen vorgehen.
Wegen der Ungereimtheiten steht Eypo AG auf der Warnliste.
Nach der Verlautbarung der Webcom GmbH als „Affiliatebetreuung der Eypo AG“, „durch die Schweizerische Bankenkommission und die Finanzkontrollbehörde zur Ausführung ihres Geschäfts berechtigt“ zu sein (die mein Interesse an der Eypo AG erst geweckt hat), nun also offenbar weiteres „rumeiern“ mit der Absicherungsregel der europäischen Zentralbank, die es gar nicht gibt…
(via Stiftung Warentest)
[Update]
Weitere Artikel in diesem Blog zum Thema:
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Irgendwie ist mir das Angebot von Eypocard gar nie richtig aufgefallen, denn sog. Debit-Kreditkarten (quasi Prepaid-Kreditkarten) gibts ja in den USA wie Sand am Meer. Der Unterschied ist nur, dass sich Eypocard auf Deutschland, Österreich und die Schweiz konzentriert und ein Affiliate-Programm via affili.net betreibt und ich dort angemeldet bin.
Nein, wirklich aufgefallen ist mir die Firma erst, als in einem Informationsmail der „Affiliatebetreuung der Eypo AG“, der Webcom media consult GmbH, darüber sinniert wurde, wieso viele Interessenten schlussendlich doch keine Karte bestellen würden. Antwort: „Da sie im Glauben sind, es würde die Kartenprodukte gar nicht geben“.
Um die Seriosität des Angebotes zu unterstreichen, wies die Firma Webcom dann darauf hin, dass die Eypo AG „lizenzierter und designierter Visa & MasterCard-Agent von 6 internationalen Banken“ und „durch die Schweizerische Bankenkommission und die Finanzkontrollbehörde zur Ausführung ihres Geschäfts berechtigt“ sei.
Genau diese Aussagen brachten mich dazu, mich etwas genauer mit der Firma und deren Angebot zu befassen. Also schrieb‘ ich am 20. März 2005 ein Mail und bat sowohl die Webcom GmbH wie auch die Eypo AG, doch mal genauer zu erläutern wie sie zu einer Bewilligung der Schweizerischen Bankenkommission gekommen sei, denn die Eypo AG ist nicht in den Listen der bewilligten Institute zu finden. Zudem braucht die Eypo AG gar keine solche Bewilligung, da sie gemäss ihren eigenen AGB kein Gewerbe im Sinne einer Bank ausübt:
EYPO AG und ihre Vertreter sind keine Bank, Kreditorganisation, kreditgewährendes Unternehmen oder ähnliches. Sie wickeln auch keine Geldgeschäfte ab und üben kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes, Kreditwesengesetzes oder EU Geld-Gesetzes aus. Die Aktivitäten der EYPO AG sowie ihrer bevollmächtigten Vertreter stellen reine Vermittlungstätigkeiten für eine Plastikkarte mit Datenträger da, oder für Vermittlung von Kontoeröffnungsunterlagen, über die eine Kreditkarte/Debitkarte zurVerfügung gestellt wird. Der Vertrieb der Kontovertragsunterlagen incl. der Kreditkarte/Debitkarte erfolgt ausschliesslich als Dienstleistung bzw. Vermittlungstätigkeit für die kartenausgebende Bank. EYPO AG leitet lediglich die Kontoeröffnungsunterlagen der Kunden an die dafür berechtigten Stellen weiter und ist Vermittler zwischen Käufern und lizenzierten Ausgabestellen sowie Inkassostelle für die Beitreibung der Kartenkaufpreise.
Seit meiner eMail-Anfrage aber herrscht Funkstille. Wie soll ich das verstehen? Keine Erklärungen parat? Sind Fragesteller unangenehm? Mail nicht erhalten? Kann nicht sein, denn das Mail ging sowohl an die Eypo AG selbst, als auch an die Webcom, welche die Newsletter als „Affiliatebetreuung der Eypo AG“ verschickt. Wenn das Angebot doch soo seriös ist, dann sollte ich doch innerhalb von 20 Tagen eine Antwort auf eine Mail-Anfrage erwarten dürfen…
Die auf Antragsformularen, Banner etc. publizierte und verlinkte Website http://www.eypocard.ch ist neuerdings auch ausser Betrieb, nur http://www.eypo-card.ch funktioniert. Kann ein Fehler des Webmasters sein, kann aber auch ein erstes Anzeichen einer angespannten Situation rund um die Eypocard sein. All dies trägt nicht gerade dazu bei, mein Vertrauen in die Firma und deren Angebote zu stärken.
Vielleicht bringen aber meine heute gestarteten Anfragen bei der Schweizerischen Bankenkommission, einigen Schweizer Kartenherausgebern und MasterCard International etwas mehr Licht in die Sache. Wünschenswert wär’s ja…
Was mich interessieren würde:
Fortsetzung folgt!
[Update]
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