Schon letztes Jahr staunte ich über die Gefahrenmeldungen auf SWR3, wo u.a. vor herumliegenden Gegenständen auf Deutschlands Autobahnen gewarnt wird.
Die Seite Ladungsverlust.de hat es sich nun sogar zur Aufgabe gemacht, die Gefahrenmeldungen von hessischen Autobahnen zu erfassen. So erfährt man denn auch, dass seit März 2003 unter anderem folgende Gegenstände die Autobahn verschmutzt haben:
Kühlschranktür, Kühlschrank, Kardanwelle, Sofa, Windschutzscheibe, Sitzgarnitur, Fernseher, Teppichrolle, zwei Sofas, Garagentor, Mini-Gabelstapler, Rasenmäher, Propeller-Teil, Kanu, Satellitenschüssel, Waschmaschine, groses Plüschtier, Toilettenhäuschen oder auch Waschmaschinen.
Es gibt wohl nichts, was man auf so einer Autobahn nicht verlieren kann… Allerdings, und das muss auch gesagt sein, können solche Gegenstände auch schwere Unfälle verursachen. Kurios sind die Listen aber dennoch.
Tja, da bin ich sprachlos und gebe mich geschlagen. Der Herr Leu, besser bekannt als Leumund, schlägt wieder alle Rekorde, denn gemäss seinem Feedburner-Button zählt er sage und schreibe 8363 RSS-Leser.

Lieber Herr Loi, das ist jetzt aber ein klein wenig übertrieben, oder? Was sind das denn für Zahlen? 😉
Auch in der Schweiz steht eine Revision des Urheberrechts an. Am 10. März 2006 hat der Bundesrat den den Revisionsentwurf des Urheberrechtsgesetzes an das Parlament überwiesen. Doch das Thema ist kontrovers und jede Interessensgruppe hat andere Wünsche an das neue Gesetz.
Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) bringt nun auch Otto Normalverbraucher den Revisionsentwurf näher und informiert in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Betroffenen auf http://www.urheberrecht.ch über die laufende Revision:
Gemeinsam haben sie über Ziele, Folgen, Chancen und Gefahren der Revision diskutiert. Resultat dieser Debatte sind diese Website und die Broschüre «Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Highway oder Sackgasse?». Mit Fakten und Erklärungen der Begriffe rund um das Urheberrecht sowie den Ansichten der Betroffenen sollen sie einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten. Das neue Urheberrecht – Highway oder Sackgasse?
Dabei liefert die Webseite auch interessante Meinungen von Betroffenen:
Der Ausbau des urheberrechtlichen Schutzes ermöglicht uns dank DRM-Systemen, die Bedürfnisse des heutigen Konsumenten zu befriedigen – und das weltweit. Ohne Ausbau dieses Schutzes können wir im heutigen digitalen Zeitalter unseren Beruf als Musiker über kurz oder lang nicht mehr ausüben, weil sich zu viele unsere Musik gratis übers Internet beschaffen.
sagt beispielsweise die Band Gotthard, während Jaqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz zu bedenken gibt:
Zweifellos sollen Kulturschaffende vor Piraterie geschützt werden. Das Urheberrecht darf aber die Interessen der Nutzer nicht ausblenden und einseitig den Inhabern von Urheberrechten Vorteile verschaffen. Der Zugang zu geschützten Werken ist im Interesse der Allgemeinheit und muss den Konsumenten sowie der Forschung und Bildung auch im digitalen Bereich erhalten bleiben.
Die Revision ist und bleibt kontrovers und es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Gesetzesänderungen bewegen werden.
Bei meinem morgendlichen Streifzug durch die noch etwas schläfrigen Blogs bin ich auf eine Anzeige von Attensa Online gestossen:
Attensa Online works like a dedicated RSS reader application to make keeping on top of RSS information easy. Elegant design with resizable panes and multiple views let you create an RSS workspace that works the way you want it to. Eye pleasing layout and article format makes reading articles easy.
Der erste Kurzeindruck beim Antesten von Attensa ist gut. Eine schöne Oberfläche mit diversen Möglichkeiten zum Verändern der Ansicht. So kann beispielsweise zwischen einer 2- und 3-Fenster-Ansicht gewählt werden, und bei drei Fenstern kann im unteren Fenster entweder der Inhalt des RSS-Feeds, der Original-Post der Webseite oder eine Seite mit Textanrissen angezeigt werden.

Einige Macken hat das Online-Reader allerdings (noch): Zum Beispiel muss man beim Import eines OPML-Files jeden einzelnen Feed nochmals manuell anklicken („Select all“ fehlt) und Kategorien (z.B, aus Bloglines) werden nicht übernommen. Das Einlesen meiner derzeit 124 Feeds umfassenden OPML-Datei ging zwar schnell vonstatten, beim ersten (und nur beim ersten) Abrufen bzw. Aktualisieren der Feeds liess sich Attensa Online aber über 35 Minuten Zeit. Das wäre zwar nicht weiter schlimm, wenn Attensa den Namen des noch nicht akualisierten Feeds anzeigen würde, dann könnte man in der Zwischenzeit die Ordnerstruktur neu erstellen. Leider aber zeigt Attensa Online lediglich „Downloading“ als Titel an, was eine (Zwangs-) Pause von mehreren Tassen Kaffee nach sich zieht.
Nutzer des Opera-Browser sind übrigens derzeit von der Benutzung des Readers ausgeschlossen, denn beim Aufruf mit Opera heisst es schlicht:
Attensa Online does not currently support your browser. Supported browsers include Internet Explorer 6+, Firefox 1.0.7+, and Safari 1.2+. Please launch one of these browsers and try your request again.
Alles in allem gar kein schlechter Online RSS-Reader, der seine Qualitäten aber unter Last noch zeigen muss. Zumindest werde ich Attensa Online weiter beobachten…
Sowohl die amerikanische, wie auch die deutsche und schweizerische Version von MSN Search scheinen tot zu sein. Jede Suche wird mit der Meldung
This service is currently unavailable
Our team is working to restore service as quickly as possible.
Please try your request again later.
quittiert. Das Ende von MSN? 
Eine Tiefpreisgarantie ist verlockend. Bei Dipl. Ing. Fust hört sich diese zum Beispiel so an:
Wenn Sie ein bei uns gekauftes Produkt bei gleicher Leistung in einem anderen Laden offiziell günstiger erhalten können, vergüten wir Ihnen bis 5 Tage nach dem Kauf die Differenz. Bringen Sie einen Nachweis des günstigeren Angebotes (z.B. Werbeprospekt, Zeitungsinserat) in eine unserer Filialen. Wenn das Angebot inklusive Dienstleistungen identisch ist, kaufen Sie bei Fust zum gleichen Preis.
Mit einem Tiefpreisgarantie-Angebot konfrontiert, geht der Kunde davon aus, dass der genannte Preis wohl der günstigste ist, da er nicht annimmt, dass die Firma es sich leisten kann/will, vielen Kunden die Preisdifferenz zurückzuzahlen. Verlockend ist eine solche Tiefpreisgarantie aber auch für die Marketingstrategen, da man den Kunden suggeriert, man sei der günstigste Anbieter.
Lukas zeigt im netto24 Blog, zwar nicht uneigennützig, aber sehr eindrücklich auf, dass eine Tiefpreisgarantie nicht immer eine Garantie für den günstigsten Preis sein muss. So preist Fust im aktuellen Prospekt [PDF] einen Philips PlasmaTV (42PF9631) für Fr. 4699.- an und verweist stolz auf die „exclusive Einführung im Fust“ und die Tiefpreisgarantie.
So exklusiv kann die „Einführung bei Fust“ aber nicht sein, denn auch Netto 24 führt denselben Fernseher im Programm. Allerdings mit dem gewichtigen Unterschied, dass dieser dort nur für Fr. 3’479.-, was einer Preisdifferenz von mehr als 20% oder stolzen Fr. 1’220.- entspricht.
Ich habe zwar keine Ahnung, wie solch‘ exorbitanten Preisunterschiede in der heutigen Zeit noch zustande kommen können, aber wenn sich das herumspricht, wird der Plasmaschirm entweder zum finanziellen Problem für Fust oder aber zum neuen Verkaufsrenner von Netto 24. Fust wird sich aber wohl mit der Klausel „Ausgeschlossen sind Anbieter, die vorwiegend Internet- oder Versandhandel betreiben.“ aus der Tiefpreisgarantie herauszuwinden versuchen. Allerdings wollte sich bis zum jetzt niemand von der Dipl. Ing. Fust AG dazu äussern.
Wie auch immer… Liebe Netto 24-Leute: Wenn nun nach diesem Werbespot tatsächlich einer einen solchen Plasmaschirm bei euch kauft, erwarte ich natürlich eine Provision 😉
[Update] 7. April 2006
Heute hat mich auch noch die Stellungnahme von Thomas Giger, Spartenleiter Multimedia der Dipl. Ing. Fust AG erreicht. Er führt im wesentlichen aus, dass Fust mit dem Schweizer Lieferanten eine exklusive Einführung des erwähnten Modells vereinbart, netto24 den PlasmaTV jedoch im Ausland eingekauft hat, weshalb die exklusive Einführung bei Fust umgangen werden konnte.
Leider erklärte Thomas Giger nicht, ob Fust den Preis des PlasmaTV nun senken wird, hingegen verweist er bezüglich des Verkaufspreises auf den Text unter „2) Umfassende Fust-Garantien„.
Interessant sind dabei sicherlich folgende Sätze:
Die Tiefpreisgarantie entfällt bei Verdacht auf Graumarktware, oder Lockvogelangeboten unter Einstandspreis. Ausgeschlossen sind Anbieter, die vorwiegend Internet- oder Versandhandel betreiben.
Das dürfte dann wohl heissen, dass ein Kunde die Preisdifferenz nicht erstattet erhält, da es sich beim genannten PlasmaTV von netto24 laut Fust um Graumarktware handelt.
Animationsfilme sind eigentlich nicht so mein Ding. Ice Age aber hat auch mich begeistert, vor allem Scrat hat es mir angetan. Und Ice Age 2 verspricht ja auch etwas mehr Auftritte von Scrat.
Wer ein wenig mehr von Scrat und seinem geheimen Lager an Eicheln sehen will, sollte sich auch den Kurzfilm „Gone Nutty“ nicht entgehen lassen:
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