Nach Tagen der Ruhe hier im Blog ist es wohl an der Zeit, mal wieder ein Lebenszeichen von mir zu geben. Auf geheimen Wegen konnte ich dieses Foto einem Kurier mitgeben:

Wie man sieht, sitzt (oder steht) es sich hier im Sommergarten der IFA gar nicht soo schlecht. Zumindest dann, wenn man nachher wieder rausgelassen wird… 
Heute vormittag um 10 Uhr führten laut einer Meldung von Heise Polizeibeamte „an mehr als 200 Orten in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Polen und Tschechien“ gleichzeitig Hausdurchsuchungen durch. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ellwangen sowie des Landeskriminalamts Baden-Württemberg richtet sich gegen Raubkopierer.
Die Videowoche berichtet, dass über 20 Server beschlagnahmt und 30 Hauptverdächtige identifiziert wurden:
So seien sowohl die vermutlich größte deutschsprachige Movie-Paybox „Klapsmühle“ bzw. „Paradise Beach“ vom Netz genommen worden als auch die Zentralserver der derzeit bedeutendsten Releasegroups (GTR, ECP, TRCD, AOS, MRM, SITH, GWL, Cine-VCD, AHE, Cinemaniacs).
Interessant an der Meldung ist für mich vor allem, dass auch bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), „auf deren Ermittlungen sich die konzertierte Aktion namens „Boxenstop“ stützte“, eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Doch die GVU wiegelt ab:
Wie die Antipiraterieorganisation in einem Statement mitteilt, liege der Grund „aller Voraussicht nach darin, die Informationen, die die GVU an die Behörden übergeben hat, zu verifizieren“.
Aha. So unklar die Situation derzeit auch sein mag, so unklar und unschlüssig ist auch die Aussage der GVU. Wenn die Informationen den Behörden übergeben worden sind, wird diese kaum eine Hausdurchsuchung durchführen.
Aber wer weiss…
[Update] 15:14 Uhr
So wie es aussieht, steckt da wirklich mehr dahinter, denn Heise berichtet:
Nach gemeinsamen Recherchen des Computermagazins c’t und des News-Portals onlinekosten.de weisen Indizien darauf hin, dass die GVU bei ihren Ermittlungen gegen Raubkopierer die Grenzen des Erlaubten überschritten hat. Die Redaktionen erhielten bereits vor geraumer Zeit Hinweise eines GVU-nahen Informanten, die mittlerweile von einer zweiten Quelle bestätigt wurden. Danach soll die GVU mindestens einen Administrator eines zentralen Austausch-Servers der Warez-Szene regelmäßig bezahlt haben. Auf diese Weise sei sie an Log-Dateien und damit an Zugriffs-IP-Adressen dieser so genannten „Box“ gekommen. Zudem soll sie Hardware zur Ausrüstung der Plattform beigesteuert haben.
Zum gesamten Artikel „GVU soll Raubkopierer gesponsert haben„.
Nachdem gestern bereits die IFPI Schweiz zur Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der SUISA betreffend der Legalität von Musikdownloads Stellung genommen hat, ist heute nun auch die Antwort von Dr. Bernhard Wittweiler, dem Leiter Rechtsdienst der SUISA eingetroffen.
BloggingTom: Die Suisa behauptet auf in ihrem FAQ, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren aber genau das Gegenteil, nämlich dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?
B. Wittweiler: Die SUISA behauptet nicht, der Download von Musicfiles von Tauschbörsen sei legal. Wir stehen auf dem Standpunkt, die Frage sei nicht endgültig geklärt. Nach unserer Beobachtung hat wohl eine Mehrheit der Juristen, die sich in der Schweiz zum Thema geäussert haben, die Meinung vertreten, der Download zu privaten Zwecken im Sinne des Urheberrechts sei erlaubt. Man muss betonen, dass dies ausschliesslich und ganz isoliert nur den Download betrifft. Einigkeit besteht darüber, dass der Upload und der Download differenziert betrachtet werden müssen. Und Einigkeit besteht auch darüber, dass der Upload illegal und damit strafbar ist.
BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen legal oder illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?
B. Wittweiler: Es gibt zur Frage des Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz (noch) kein Gerichtsurteil.
BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.
B. Wittweiler: Die Ursachen für den Rückgang der CD-Verkäufe in den letzten Jahren sind uns unbekannt. Wir können nur Vermutungen anstellen. Wir vermuten, dass mehrere Ursachen dafür verantwortlich sind. Die von Ihnen angesprochenen Kopierschutzmassnahmen könnten vielleicht eine Ursache sein, sicher jedoch nicht die einzige.
In meinem Post „MP3-Download wirklich illegal?“ habe ich auf die Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der Suisa bezüglich der Legalität von Musikdownloads aus Tauschbörsen hingewiesen.
Ich habe deshalb sowohl der IFPI Schweiz wie auch der Suisa einige Fragen per eMail gestellt, die nun Johannes Börker von der IFPI Schweiz wie folgt beantwortet hat:
BloggingTom: Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Die Suisa behauptet auf ihrer Internet-Seite aber genau das Gegenteil, nämlich, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?
J. Börker: Richtig ist, dass einhellig die Meinung vertreten wird, dass jeglicher Upload urheber- und leistungsrechtlich geschützter Rechtsgüter illegal und gemäss Art. 67 und 69 URG strafbar ist, weil das Privatkopierrecht des Art. 19 URG den Uploader nicht schützt, da hierfür Voraussetzung wäre, dass ein Geschehen im engen Familien- und Freundeskreis vorliegt, was beim weltweiten Filesharing ersichtlich nicht der Fall ist.
Richtig ist ferner, dass umstritten ist, ob der Download einer unautorisiert hochgeladenen Musikdatei illegal ist. Wir meinen, dass auch hier eine Illegalität zu bejahen ist, weil nur eine legale Kopiervorlage der Erstellung einer legalen Kopie dienen, also nur der legale Upload einen legalen Download nach sich ziehen kann. Ferner kommt hinzu, dass der Download aus einem p2p-System mangels engen Familien- oder Freundeskreises, innerhalb dessen sich diese Vorgänge vollziehen, so oder so illegal ist, weil er eben nicht vom Privatkopierrecht des Art. 19 URG geschützt wird.
BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?
J. Börker: Uns ist noch kein entsprechendes Urteil bekannt geworden, das sich ausdrücklich hierzu geäussert hätte. Wir halten es aber für möglich, dass es im Zuge unserer Aktion Game Over früher oder später zu einem Urteil kommen könnte.
BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.
J. Börker: Wohl niemand unter unseren Mitgliedern ist so naiv zu glauben, dass einzig und allein das massenhafte „Filesharing“ für die Umsatzrückgänge verantwortlich ist. Natürlich gibt es daneben auch andere Gründe. Das „Filesharing“ ist aber EIN wichtiger Grund, und es ist gewiss nicht so, dass nicht auch an anderen Fronten andere Ursachen der Umsatzrückgänge bekämpft werden würden. Die Kopierschutzprobleme sind nach unserer Erfahrung dramatisch übertrieben, was ihr tatsächliches Ausmass betrifft. Unsere Mitglieder sind diesbezüglich aber sensibel und selbstverständlich darauf aus, Kopierschutz nicht als Konsumentenärgernis zu plazieren, sondern Einschränkungen nur in zumutbarem Ausmass vorzusehen. Wir weisen darauf hin, dass in der EU bereits die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen unter Strafe gestellt wird, so dass wir unsere Mitglieder auch hierzulande auf dem grundsätzlich richtigen Wege wähnen.
BloggingTom: Wenn die IFPI nun auf der wortgenauen Auslegung der Schweizer Gesetzgebung besteht, wie steht die IFPI denn zum neuen Kopierschutz von Sony, XCP-Aurora? Dieser greift tief in das Betriebssystem ein und könnte durchaus zur Verletzung von bestehendem Recht führen.
J. Börker: Vom angeblichen Problem mit einem neuen Kopierschutz von SonyBMG wissen wir bislang auch nur aus der Presse. Hierzu sei angemerkt, dass der Verband IFPI Schweiz selbst mit Kopierschutzfragen überhaupt nicht befasst ist. Dies ist eine Angelegenheit, die allein durch unsere Mitglieder gehandhabt wird.
Die Schonfrist der IFPI Schweiz ist vorbei: Ab heute will der Verband der Schweizer Musikwirtschaft IFPI verstärkt gegen private Raubkopierer vorgehen und zivil- wie auch strafrechtliche Massnahmen gegen die „Erwischten“ einleiten. Die IFPI schreibt, dass private Kopierer bis heute nicht belangt wurden, weil die Musikwirtschaft auf „die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut“ hat. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer: „Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz grösser ist als im Rest Europas.“
Und weiter:
Nach Angaben der Tonträgerproduzenten beträgt der Umsatzeinbruch durch Raubkopieren mehr als 25 Mio. Franken jährlich, der Gesamtschaden seit 2001 beträgt rund 135 Mio. Franken. Durch Raubkopieren gingen in den vergangenen drei Jahren in der Schweiz rund 600 Arbeitsplätze verloren. Davon sind alle Berufsgruppen betroffen, die direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt mit Musik bestreiten. Textdichter, Komponisten, Interpreten, Musiker und Labels, Tonstudios, Techniker und Händler. Auch mehrere Schweizer Fachhändler mussten in den vergangenen Jahren wegen der Umsatzeinbrüche schliessen.
Mit Arbeitsplätzen argumentierte auch die Business Software Alliance (BSA) im Mai dieses Jahres, allerdings mit dem Unterschied, dass laut BSA die Software-Raubkopierer in der Schweiz tatsächlich abgenommen hätten. Nur: Wie ich in meinem damaligen Post „Wo sind denn nun die Arbeitsplätze?“ aufgezeigt habe, sind die propagierten Zahlen über verlorene Arbeitsplätze nicht mit neugeschaffenen Arbeitsplätzen gleichzusetzen. Mit der Rechnung der BSA hätten nämlich mindestens 2100 Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, allerdings musste die BSA auf meine Anfrage hin zugeben, dass „nur“ 300 vorher arbeitslose Informatiker eine Stelle fanden.
Auch der Musikindustrie mag ich die Zahlen nicht so recht abnehmen, denn laut IFPI sollen in den vergangenen drei Jahren durch Raubkopieren rund 600 Personen, die direkt oder indirekt von Musik leben, ihren Job verloren haben. Das mag zwar stimmen, hat aber wohl nicht „nur“ mit Raubkopierern zu tun. Vielmehr sind da wohl auch veränderte Konsumgewohnheiten schuld, bspw. das von der IFPI propagierte Einkaufen der Musik via Internet. Darunter leiden die angesprochenen Fachhändler nämlich genauso.
Ebenfalls wage ich zu bezweifeln, dass es 600 neue Arbeitsplätze geben wird, würden die Schweizer Raubopierer von einem Tag auf den anderen verschwinden.
Aber zurück zum Thema:
Interessant an der ganzen Diskussion ist ja nur schon die Tatsache, dass sich die IFPI Schweiz als Vertreter der Musikwirtschaft und die SUISA als Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke absolut uneinig darüber sind, ob Downloads von Musikstücken aus Tauschbörsen nun illegal ist oder eben nicht.
Während die IFPI nämlich darauf hinweist, dass das Tauschen von Musik über Tauschbörsen gegen Artikel 19 des Bundesgesetz über das Urheberrecht verstosse, argumentiert die SUISA, dass der Download (und nur der Download!) durchaus legal sei:
Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von „offensichtlich“ illegalen Angeboten verboten).
Damit erteilt die SUISA dem Downloader zwar keinen Freipass, ist aber immerhin um Längen ehrlicher als die IFPI, da sie den „jetztigen“ Wissenstand weitergibt. Die IFPI allerdings scheint hier mehr mit dem Mittel der Einschüchterung zu arbeiten und will nun rigoros gegen ihre eigenen Kunden vorgehen (auch wenn die nicht immer alles gleich auf CD kaufen)..
Fazit: Ob Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz legal oder illegal sind, steht offenbar noch nicht abschliessend fest und wird wohl erst durch ein Gerichtsurteil geklärt werden können. Allerdings sehe ich die Tatsache, dass selbst die SUISA davon ausgeht, dass solche Downloads legal sind, durchaus positiv. Denn es stellt sich wirklich die Frage, wie eine Vereinigung wie die SUISA, die naturgemäss Einnahmen aus Musik generieren bzw. die Tantiemen für Künstler sammelt, offen zugibt, dass solche Downloads legal sind. Einfach nur so aus Nächstenliebe zum Raubkopierer wird sie das wohl kaum tun..
Anmerkung: Ich habe sowohl die IFPI als auch die SUISA um eine Stellungnahme zum rechtlichen Aspekt gebeten. Von beiden Parteien habe ich bis jetzt noch keine Antwort, werde diese aber veröffentlichen, sobald ich diese erhalte.
Die Stellungnahmen sind eingetroffen und in den Posts „IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download“ und „SUISA-Stellungnahme zum MP3-Download“ nachzulesen.
Posts in anderen Blogs zum Thema IFPI:
[Update] 11:26 Uhr
Auch der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit von MP3-Downloads:
Vorgestern liess die Business Software Alliance (BSA) mit einer Pressemitteilung wieder mal ihre Ansicht der Software-Piraterie auf die Zeitungen los.
„Schaden durch Raubkopien sinkt in der Schweiz auf 386 Mio. Franken“ steht da geschrieben. Wunderbar, freut euch, liebe BSA, schliesslich ist es das erste Mal dass die Rate sinkt, anstatt wie in den früheren Jahren immer zu steigen…
Aber ich hab‘ doch noch was im Hinterkopf… Wurde in früheren Jahren nicht immer lauthals damit argumentiert, dass Raubkopierer das Arbeitsplatz-Wachstum stoppen? Ja tatsächlich, diese Auswirkung beschreibt die BSA nach wie vor auf ihren Seiten:
Softwarepiraterie kostet Arbeitsplätze. 2002 lag die Raubkopierate bei Standardsoftware in der Schweiz bei 32% – dadurch entstand der Softwareindustrie ein Schaden von rund 103’000’000 Franken. Eine aktuelle Studie der IDC kommt zu dem Ergebnis, dass bis zu 7’000 Arbeitsplätze in der IT-Branche geschaffen werden könnten, wenn es gelingt, die Raubkopierate um 10 Prozent zu senken.
Also gut liebe BSA: Das predigt ihr nun seit Jahren, darum fordere ich nun auch einmal den Gegenbeweis! Wenn, wie in eurer Pressemitteilung geschrieben, die Piraterie-Rate in der Schweiz von 31 auf 28 Prozent gefallen ist, und eine Senkung um 10 Prozent 7000 Arbeitsplätze schaffen würde, dann wären das bei den jetzt gemeldeten 3 Prozent immerhin 2100 Arbeitsplätze, die in der Schweiz in der IT-Branche neu vorhanden sein sollten…
Sicherlich: Nur schon über die Definition, wie denn das mit der IT-Branche gemeint ist, lässt sich wahrscheinlich trefflich streiten. Meines Erachtens sortiere ich die hier genannte IT-Branche in die Software-Branche ein, also Hersteller von Software, denn diese profitieren ja davon, wenn die Piraterie-Rate sinkt.
Darum, ich wär wirklich gespannt, ob Microsoft, Novell und wie sie alle heissen, im letzten Jahr tatsächlich 2100 Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen haben…
Ich glaube kaum, aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen!
[Update] 23.05.2005
Noch mehr Stoff zur Studie der IDC gibts auch im Bootsektor Blog.
[Update 2] 25.05.2005
Natürlich habe ich auch die BSA selbst um eine Stellungnahme zum obigen Thema gebeten, welche nun eingetroffen ist:
Die IDC-Studie geht von einem kontinuierlichen Rückgang der Rate in den Jahren 2002-2006 aus. Wie bei vielen kumulativen Prozessen, so sind auch hier in den ersten Jahren die Effekte am stärksten. Der Rückgang war 2002 aber nicht so stark wie nötig, so dass der vorhergesagte Effekt nicht in voller Stärke zum Tragen kommen wird.
Dennoch: wenn Sie sich die Zahlen des Bundesamts für Statistik ansehen (http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/medienmitteilungen.Document.61918.html) werden Sie sehen, dass 2003 auf 2004 die Zahl der erwerbslosen Informatiker um rund 300 zurückgegangen ist. Dies geschah im gleichen Zeitraum, über den die jüngste Pirateriestatistik Auskunft gibt.
Wie erwähnt sind die Auswirkungen nicht so stark wie in der IDC-Studie angegeben, weil bereits in der Frühphase des analysierten Zeitraums die nötigen Bedingungen nicht gegeben waren. Der Trend ist jedoch klar: die IT-Branche ist auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Wachstumsmotor, der Arbeitsplätze generiert. Durch eine Senkung der Piraterierate wird dieser Effekt unterstützt.Wir arbeiten derzeit an einer Wiederauflage der IDC-Studie, die den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen soll. Sie ist zudem notwendig, weil die ursprüngliche Studie sich auf die Pirateriestatistiken der Marktforschungsgruppe IPR bezieht, die nicht
mehr fortgeführt werden. Die BSA verwendet seit zwei Jahren einen andere Quelle, deren Ergebnisse im Bezug auf die IDC-Studie nicht die gleiche Aussagen erlauben, da sie mit einer anderen Methodik errechnet werden.Eine Anmerkung noch: die „neuen“ Pirateriezahlen stammen, wie auch die Studie zu den Auswirkungen der Piraterie auf den Arbeitsmarkt, von der IDC. Ich hoffe, dass dies nicht zu Verwechslungen führt.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Höppner