Einfach nur grosses Kino, was der Torsten da veranstaltet. Und Udo bedauert schon nicht vorgeladen zu sein, denn Torsten beantragt u.a die Prüfung eines Berufsverbots gegen Udo…
Wichtig zu wissen, dass Torsten zudem eine einstweilige Verfügung anstrebt:
Eine Einstweilige Verfügung das keiner der Blogger einen Artikel über mich schreiben darf , es sei denn ich veranlasse das , im Wiederholungsfall im ermessen des Gerichtes eine Geldstrafe sowie das der jenige seine Domainen für immer gesperrt bekommt […]
Also Vorsicht beim Verlinken: Hat Torsten die Berichterstattung über sich nicht selbst veranlasst, kanns gefährlich werden… 😉
Warum ins Kino gehen, die Unterhaltung findet derzeit in Blogs (und in Kürze vor Gericht in Berlin) statt. Übernimmt irgendwer das Live-Blogging aus dem Gerichtssaal?
Unzählige unzählige Blogs, Zeitungen und Online-Medien berichteten über den Fall Klum vs. Werbeblogger, der eigentlich gar kein Fall war und auch keiner werden wird. Günther Klum, Vater der berühmten Heidi Klum, scheint aber nicht locker lassen zu wollen und bleibt lieber in den Schlagzeilen von Blogs Medien. Kunststück, soviel kostenlose Werbung gab’s schon lange nicht mehr. Nur; ob er soviel negative Werbung will?
Nachdem Günther Klum nun also aus seinen Ferien zurück ist, beschwerte er sich per Fax beim Chefredaktor des Handelsblatt, weil er sich mit dem
Artikel einer Ihrer Aushilfen, des sehr geehrten Herrn Thomas Knüwer (den Namen hab ich im Impressum nicht gefunden)
nicht abfinden konnte. Und bei dieser Gelegenheit beschwert er sich auch gleich über die einseitige Werbung für den Werbeblogger:
Ob die Belange des Internet-, Namens- bzw. Markenrechts richtig gewichtet wurden, bleibt abzuwarten. Festzustellen ist, daß Sie einseitig Werbung für eine Internetseite betreiben, ohne die Rechte der anderen entsprechend zu berücksichtigen.
Ich frage mich langsam, ob es nicht Herr Klum ist, der einseitig Werbung für den Werbeblogger macht. Offenbar ist sich Vater Klum nach wie vor nicht bewusst, welche medialen Wellen er hier verursacht. Und eigentlich wollte er dies doch gar nicht. Oder etwa doch? Verwirrend…
Wer Diskussionen zu einer bestimmten URL verfolgen möchte, sollte sich Talk Digger einmal näher ansehen. Die Suchmaschine sucht dabei via Technorati, Googleblog, Bloglines, Feedster, Blogdigger, Icerocket, MSNsearch, Google und Yahoo nach Webseiten, die die eingegebene URL in ihrem Text nennen.
Allerdings hat Talk Digger noch einige Probleme mit Google und Yahoo, wie der bei einzelnen Resultaten angezeigte Text
Non-UTF8 characters found; unable to display text
vermuten lässt. Dabei handelt es sich aber nicht um ein generelles Charakterset-Problem, sondern hat offenbar mit Google und Yahoo zu tun, denn die „Fehlermeldung“ konnte ich bisher nur bei den Talk Digger-Suchresultaten der beiden Branchengrössen entdecken…
(via Dr. Web)
Zwei Monate lang wähnte ich mich im Ungewissen. Zwei Monate lang bewegte ich mich am Rande der Illegalität. Zwei Monate fragte ich wiederholt beim ADAC nach… Und das alles nur, weil ich auf den ADAC verlinkt habe. Aber alles wird gut, denn es gab Post:
[…]
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage.Gerne können Sie in Ihrem öffentlichen Artikel von der Seite http://bloggingtom.ch/archives/2005/10/26/bitte-nicht-verlinken/
auf den ADAC verlinken.Mit freundlichen Grüßen
i.A. E. […beep…]
Markenschutz
ADAC e.V. – Am Westpark 8 – 81373 München
Na wenn das mal kein Weihnachtsgeschenk ist. Danke, lieber ADAC!
… zumindest nicht ohne vorher per eMail eine Einwilligung bekommen zu haben. Solche Kuriositäten schreibt der ADAC in sein Impressum, denn wer will schon einfach so verlinkt werden:
Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail an mailto:adac-online@adac.de eingeholt werden. Der ADAC behält sich vor, die Seiten, auf denen der Link gesetzt werden soll, zu prüfen. Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden.
Lustig, dass das Thema auch der Berliner Tageszeitung taz ein paar Zeilen wert war (wenn auch leider ohne Quellenangabe). Die taz setzt sogar einen Link zum ADAC, ohne über eine Einwilligung zu verfügen. Wenn das mal nicht zu einem Nachspiel führt 🙂
Apropos: Hatten wir das nicht schon mal? Tatsächlich, und auch da darf weiterhin nicht gelinkt werden.
Wenn sich das rumspricht, dann werden Google und Konsorten mangels Links schon bald pleite sein…
(via netzpolitik.org)
[ Update ]
Ich habe jetzt mal die Links zum ADAC gesetzt und gleichzeitig per eMail um ein nachträgliches Einverständnis gebeten. Mal sehen…
Der Streit zwischen dem Heise Verlag und der Musikindustrie geht am 28. Juli 2005 in eine neue Runde. In der Frage, ob in Online-Artikeln Links zum Hersteller von Software zur Umgehung von Kopierschutzmassnahmen veröffentlicht werden dürfen oder nicht, findet an diesem Tag nämlich die Berufungsverhandlung statt.
Der Heise Verlag gewährt dem Interessierten nun mit der Dokumentation „Heise versus Musikindustrie“ einen interessanten Einblick über die Geschichte und den aktuellen Stand des Rechtsstreits. Von der Tickermeldung über die Abmahnung bis hin zur Berufungsbegründung von Heise und der Musikindustrie sind dort Originaldokumente als PDF einsehbar und zeigen so interessante Details auf.