Einfach nur grosses Kino, was der Torsten da veranstaltet. Und Udo bedauert schon nicht vorgeladen zu sein, denn Torsten beantragt u.a die Prüfung eines Berufsverbots gegen Udo…
Wichtig zu wissen, dass Torsten zudem eine einstweilige Verfügung anstrebt:
Eine Einstweilige Verfügung das keiner der Blogger einen Artikel über mich schreiben darf , es sei denn ich veranlasse das , im Wiederholungsfall im ermessen des Gerichtes eine Geldstrafe sowie das der jenige seine Domainen für immer gesperrt bekommt […]
Also Vorsicht beim Verlinken: Hat Torsten die Berichterstattung über sich nicht selbst veranlasst, kanns gefährlich werden… 😉
Warum ins Kino gehen, die Unterhaltung findet derzeit in Blogs (und in Kürze vor Gericht in Berlin) statt. Übernimmt irgendwer das Live-Blogging aus dem Gerichtssaal?
Die offizielle Schweiz konnte sich mit ihrer Klage gegen Stefan Frei zur Herausgabe der Domains schweiz.ch, svizzera.ch und suisse.ch erfolgreich durchsetzen. Stefan Frei war zwar seit 1995 im Besitz der Domainnamen, der Bund konnte sich jedoch u.a. auf das Namensrecht berufen und so die Domain für sich beanspruchen, wie der Entscheidung der WIPO zu entnehmen ist.
Auch wenn einige anderer Meinung sind, ich kann die Entscheidung der WIPO grundsätzlich nachvollziehen. Zwar besitzt die Schweiz keine eingetragene Marke, ist jedoch allgemein unter den Namen Schweiz, Suisse, Svizzera bekannt. Und auch daraus kann sich bei entsprechender Bekanntheit ein Namensschutz ableiten. Gemäss der „Verfahrens-Chronik“ des bisherigen Inhabers Frei hat sich die offizielle Schweiz aber nicht eben gesprächig gezeigt, wenn es um die entsprechende Kommunikation ging. Das lag aber, wie mir Thomas Sägesser, Leiter des Rechtsdienstes der Bundeskanzlei, telefonisch sagte, vor allem daran, dass Frei stets sofort über einen Rechtsanwalt kommunzierte. Auf die Frage ob es beim Streit auch um (hohe) Geldforderungen ging, antwortete mir Thomas Sägesser mit „Das ist denkbar“.
Weiterer Ärger steht der offiziellen Schweiz aber auch mit den EU-Domainnamen ins Haus. Wie bereits berichtet, schaffte es die Schweiz nicht, sich die Domainnamen schweiz.eu, svizzera.eu, suisse.eu und switzerland.eu zu sichern. Das liegt gemäss Sägesser vor allem daran, dass Personen und Organisationen aus Nicht-EU Ländern keine eu-Domains registrieren können und das Verfahren somit schwieriger sei. Verschlafen habe man die eu-Domains aber keinesfalls. Na dann bin ich mal gespannt, ob man gegen die jetzigen Inhaber der „Schweizer“ eu-Domains ebenfalls klagen wird…

weiter berichtet 20 Minuten:
Der Regisseur Michael Winterbottom hat bei seinen Recherchen für «The Road To Guantánamo», […], entdeckt, dass die Insassen des berüchtigten Gefangenenlagers zur Strafe mit Eminems Musik beschallt werden.
Ooh Mann, ja das wär auch eine Strafe für mich…
(via infamy)
Die Homepage von slug.ch ist derzeit inhaltlich ziemlich geschrumpft, nur folgender Text ist dort noch nachzulesen:
Hostpoint lässt SLUG sterben
Die „Profi“-Webhoster Hostpoint sind nicht in der Lage, eine Seite wie SLUG zu hosten. Aus diesem Grund ist SLUG derzeit nicht in Betrieb. Sobald die Sache geklärt ist, werde ich mich daran machen SLUG wieder in Betrieb zu nehmen (wird wahrscheinlich nicht mehr dieses Jahr sein).
Benjamin als Betreiber von slug.ch teilte mir auf meine Nachfrage hin mit, dass die Cronjobs, welche die RSS-Feeds der verschiedenen Blogs „abholen“, gemäss Aussage von Hostpoint zu einer „massiven Instabilität“ führten. Hostpoint habe deshalb die Cronjobs abgestellt, so dass sich Slug naturgemäss nicht mehr weiterbetreiben lässt.
Was die Aussagen von Hostpoint zur Last der Cronjobs betrifft, kann sich jeder denken was er will. Offenbar aber scheint Hostpoint negative Äusserungen gar nicht gerne zu sehen, zumindest drohte man Benjamin sogar mit einer Strafklage wegen Rufschädigung, wie er in seinem Blog bytezh erklärt:
Da mir Hostpoint bereits vor einer Woche mit einer Klage wegen Rufschädigung gedroht hat als ich über die Ausfälle von Hostpoint geschrieben habe, werde ich ein Statement betreffend SLUG und Hostpoint auf die kommenden Tage verschieben. Wobei: Rufschädigung ist es ja nicht, wenn man über seine Erfahrungen mit einem Hoster schreibt.
Und genau das ist der Punkt: Solange Benjamin seine Aussagen belegen kann, hat er auch von einer Strafklage nichts zu befürchten und ich hoffe, dass er sich davon nicht einschüchtern lässt.
slug.ch bleibt übrigens trotz des derzeitigen Ausfalls auf der Liste der Schweizer Aggregatoren, da Slug ja in Kürze „wiedergeboren“ werden soll…
Die TDC Switzerland AG (oder besser bekannt unter Sunrise) kämpft mit harten Bandagen. Nachdem Sie vom Bakom die Nummer 1899 für ihren Telefonauskunftsdienst zugeteilt bekommen, scheint ihr Interesse am Domainnamen 1899.ch gross zu sein.
Allerdings scheint man bei der Telekommunikationsfirma nicht viel von Kommunikation zu halten, denn der derzeitige Inhaber der Domain, die DNS-NET GmbH, welche seit Januar 2001 im Besitz der Domain ist, wurde gar nicht erst kontaktiert, sondern direkt mit einer Klage eingedeckt.
Neben der Herausgabe der Domain fordert Sunrise auch eine Entschädigung von Fr. 10’500.– „für den Schaden, den ihr durch die entgangene Nutzung der Domain 1899.ch entstanden ist“.
Spannend ist auch die Begründung der Klage, denn eine solche wird gar nicht erst geliefert. Stattdessen wird auf die Vollmacht, auf die Zuständigkeit des Gerichts und auf den Streitwert von Fr. 100’000.– verwiesen.
Eine kurze Recherche im Schweizer Markenregister brachte keine Marke 1899 hervor, auf die sich Sunrise stützen könnte, darum wird es wohl interessant, wie der Anspruch begründet wird.
Immerhin hat DNS-NET bereits Erfahrung im Umgang mit Klagen von Telekommunikationsfirmen. Vor Jahren hatte die Firma bereits ein Telefonbuch im Internet publiziert und sich damit eine Klage der Swisscom eingehandelt.
Vielleicht sollte sich Sunrise ihren eigenen Werbeslogan mehr zu Herzen nehmen: „Je länger man redet, desto günstiger wird’s.“
(via CH Internet Szene)
Schon früher einmal hatte ich von den „Uneinigkeiten“ zweier Blogger am Rande etwas mitbekommen, aber nun scheint das Ganze eine weitere Hürde zu nehmen. Der Herr Entenmann verklagt den Herrn Bartels, und das mit einigen sehr stichhaltigen Argumenten:
Bei der Klageschrift ist mir aufgefallen, dass sie eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen enthält. Auf Seite 3 der Klage steht im Absatz “Die Parteien”, ich würde “eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren” und ich würde “durch Trollen Widerspruch von anderen Bloggern in den Comments auslösen.” Auf Seite 4 der Klage wird behauptet, ich hätte eine “Verlinkung zwischen meiner Homepage und der Homepage des Klägers dergestalt hergestellt, dass bei der Eingabe des Namens des Klägers bzw. seiner Homepage automatisch die Homepage des Beklagten erscheint […].”
Muahaha, ich verwende wie Robert auch eine Blogospere und damit sind wir wohl nicht die einzigen 😉
So wenig Kenntnisse ich vom eigentlichen „Fall“ auch habe, aber nur schon die Argumentationen des gegnerischen Anwalts wirken für mich ziemlich abenteuerlich. Auch der lawblogger Udo Vetter macht in den Ausführungen des Gerichts den Hinweis aus, dass es der Gegner wohl nicht ganz einfach haben wird.
Apropos Verlinkung zweier Homepages: Gerade erinnere ich mich, dass ich vom ADAC trotz mehrmaliger Erinnerungsmails noch immer keine Erlaubnis oder Ablehnung zur Verlinkung bekommen habe. Gleich wieder mal eine Erinnerung schreiben 
(via Basic Thinking und lawblog)
Die IFPI Schweiz will nun „konsequent gegen Raubkopierer durchgreifen“ und versendet seit letzter Woche eine „letzte Warnung“ an Filesharer. So erscheine eine Nachricht am Bildschirm von Internet-Benutzern, wenn diese zum Raubkopieren von Musik eine Tauschbörse im Internet aufsuchen.
Dies sei quasi die letzte Warnung, bevor ab Mitte November gegen Raubkopierer von Musikfiles im Internet konsequent durchgegriffen werde, erklärt die IFPI in einer Pressemitteilung.
Damit zieht nun die IFPI Schweiz das gleiche Szenario gegen Tauschbörsen-Nutzer durch, das wir zum Beispiel schon von Deutschland kennen. Allerdings muss die IFPI hierzulande wohl etwas vorsichtiger vorgehen, denn die Rechtslage in der Schweiz ist (zum Glück) doch ein klein wenig anders als in Deutschland. So ist nämlich zumindest der Download von urheberrechtlich geschützter Musik in der Schweiz absolut legal. Probleme können Normal-User somit nur bekommen, wenn sie die heruntergeladenen Dateien gleich wieder in der Tauschbörse anbieten. Genau dies machen aber die meisten Peer-to-Peer Clients automatisch, sofern man die entsprechenden Einstellungen nicht ändert. Somit sollte man mit dem Ändern der Einstellungen also bereits auf der sicheren Seite sein.
Was ich mir noch nicht ganz vorstellen kann, ist, wie die IFPI die „Instant Message“ an die Nutzer senden will. Ich habe bei meinen gerade duchgeführten Testlauf (rund 15 Minuten mit eMule online) denn auch keine solche Message erhalten. Allerdings hätte ich vielleicht urheberrechtlich relevantes Material anbieten sollen, damit der Test geklappt hätte…
Am 1. März 2005 schrieb ich über die Dumping-Verträge, die die Swisscom mit der Migros abgeschlossen hatte und durch ein „Leck“ an die Öffentlichkeit gekommen sind. Heute nun berichtet Fredy Künzler von Init Seven ins seinem Blog:
Es folgt eine Strafklage von Swisscom Solutions, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmung von Computern. Ich will die Sache erneut via Sonntagszeitung in die Medien bringen, doch diese kuscht im letzten Moment vor der übermächtigen Swisscom.
Interessant an der Sache ist doch, dass die Swisscom nach wie vor nach dem Leck sucht, anstatt sich (endlich) einmal zu den konkreten Vorwürfen zu äussern. Und offenbar scheinen auch die Medien vor der grossen Swisscom zu kuschen:
Am 9. September 2005 treffe ich mich mit dem Journalisten der Sonntagszeitung, der im März schon die Geschichte über den Fall geschrieben hat. Vorgesehen ist, dass die Sonntagszeitung am 18. September den Fall neu aufrollt. Ich verspreche Exklusivität. Der Journalist recherchiert und schreibt den Artikel fertig, wird aber in letzter Minute von der Chefredaktion gestoppt. Am 17. September um ca. 16:30 ruft er mich an, die Geschichte sei „verschoben“, es gäbe „Aktualitäten“, und deshalb werde der Platz anderweitig benötigt.
Wirklich unschön, dass sich offenbar auch unsere „unabhängigen“ Medien einschüchtern lassen…
Mehr Infos:
(via relab.ch und ignoranz.ch)