Einfach nur grosses Kino, was der Torsten da veranstaltet. Und Udo bedauert schon nicht vorgeladen zu sein, denn Torsten beantragt u.a die Prüfung eines Berufsverbots gegen Udo…
Wichtig zu wissen, dass Torsten zudem eine einstweilige Verfügung anstrebt:
Eine Einstweilige Verfügung das keiner der Blogger einen Artikel über mich schreiben darf , es sei denn ich veranlasse das , im Wiederholungsfall im ermessen des Gerichtes eine Geldstrafe sowie das der jenige seine Domainen für immer gesperrt bekommt […]
Also Vorsicht beim Verlinken: Hat Torsten die Berichterstattung über sich nicht selbst veranlasst, kanns gefährlich werden… 😉
Warum ins Kino gehen, die Unterhaltung findet derzeit in Blogs (und in Kürze vor Gericht in Berlin) statt. Übernimmt irgendwer das Live-Blogging aus dem Gerichtssaal?

Die Mitglieder von Baker & McKenzie International, „einem Verein nach dem Recht der Schweiz„, scheinen derzeit die kommerziellen Nutzniesser einer regelrechten Einschüchterungs- Kampagne zu sein. Im Auftrag der Infront Sports & Media AG, der Inhaberin der Bildrechte an der FIFA WM 2006™, verschickte diese nämlich brisante Briefe [PDF] an allerlei Internet-Provider. Darin wird auf das unerlaubte Streaming von WM-Spielen hingewiesen, und die Provider werden für den Fall, dass Infront unerlaubtes Streaming oder Downloads feststellen sollte, aufgefordert, Kontaktdaten des Beschuldigten herauszugeben. Dass die Provider damit gegen geltendes Recht verstossen würden, erwähnen die Anwälte im Brief aber leider nicht.
Nun ist man offenbar sogar dazu übergegangen, einzelne Blogs ebenfalls direkt anzuschreiben. So erhielt beispielsweise auch Boing Boing ein solches Schreiben:
The letter goes on to warn Boing Boing that Baker & McKenzie will be „actively monitoring your website … to identify unlawful activity and will, if necessary, take appropriate action to ensure the protection of Infront’s rights of those licenses.“
Immerhin, die Antwort von Boing Boing lässt schmunzeln:
Baker & McKenzie, be on alert: henceforth, Boing Boing will be actively monitoring your website to identify dumbass activity and will, if necessary, take appropriate action to point out instances of wasting clients‘ money by sending out unnecessary and obnoxious warning letters.“
Das Vorgehen von Infront bzw. der Anwälte von Baker & McKenzie hat wohl (bisher) Seltenheitswert, denn vor dem Eintritt eines Rechtsbruchs ist wohl noch selten eine Anwaltskanzlei derart massiv aktiv geworden. Allerdings dürfte dies Baker & McKenzie auch einiges an Honoraren einbringen (und damit Infront einiges kosten), denn offenbar beschäftigt man sich seit Monaten mit dem Versand solcher Schreiben.
Nicht eingerechnet hat man bei allen Beteiligten aber, dass solche Briefe auch Nachfragen provozieren können, obwohl man bereits in den versandten Briefen darauf hinweist:
[…] please let us know, if you have any questions about our client’s rights or any other matter which will enable you to take the quickest action should your service be used for unlawful transmission of the FIFA World Cup in whole or part.
Bereits am 30. April 2006 stellte ich der FIFA nämlich einige Fragen betreffend der Bildrechte. Dort allerdings schien niemand interessiert, die Rechtslage darzulegen. Als Fredy Künzler am 8. Mai dann auf den Brief betreffend der Rechte von Infront hinwies, nahm ich das zum Anlass, direkt bei Dr. Urs Zenhäusern von Baker & McKenzie nachzufragen. Aber dieser teilte mir lediglich mit, dass er mit mir über meine Fragen „keine Korrespondenz führen“ könne. Ich solle mich doch direkt an Jörg Polzer, seines Zeichens Manager Communication & PR bei der Infront Sports & Media AG, wenden. Wie, keine Korrespondenz führen? Ich dachte, bei „questions about our client’s rights“ soll man mit Baker & McKenzie in Kontakt treten?
Wie auch immer: Es passt ins Gesamtbild, dass auch Jörg Polzer keine Lust auf die Beantwortung meiner Fragen hatte. Zwar erhielt ich am Sonntag, 14. Mai ein Mail, in dem mir eine „zeitnahe“ Bearbeitung meiner Fragen versprochen wurde und ich auf „Mitte der Woche“ vertröstet wurde. Danach wurde es aber ruhig. So ruhig, dass ich bis heute keine Reaktion mehr erhalten habe.
Komisch nur, dass ich bis heute keinen Brief von Baker & McKenzie erhalten habe, denn aufgrund meiner Anfragen sollte man dort doch gewarnt sein, dass ich eventuell einen groben Verstoss gegen die Rechte von Infront plane. Schliesslich wollte ich in meinen Anfragen u.a. wissen, ob ich selber geknipste Fotos auf dem Blog veröffentlichen darf. Aber vielleicht wartet man in meinem Fall lieber zu und beantwortet die Fragen absichtlich nicht, um mir dann dafür eine satte Lizenzrechnung zu senden.
Da bleibt mir wohl nur, nochmals auf meine gefährlichen Aktivitäten aufmerksam zu machen:

(Bild: We Blog Cartoons)
Ob es an der Euro 2008 anders sein wird? Leider kaum…
[Update]
Übrigens gibt es 100 Dinge, die wichtiger sind als diese Veranstaltung in Deutschland:
(via CH Internet Szene)
Schon früher einmal hatte ich von den „Uneinigkeiten“ zweier Blogger am Rande etwas mitbekommen, aber nun scheint das Ganze eine weitere Hürde zu nehmen. Der Herr Entenmann verklagt den Herrn Bartels, und das mit einigen sehr stichhaltigen Argumenten:
Bei der Klageschrift ist mir aufgefallen, dass sie eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen enthält. Auf Seite 3 der Klage steht im Absatz “Die Parteien”, ich würde “eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren” und ich würde “durch Trollen Widerspruch von anderen Bloggern in den Comments auslösen.” Auf Seite 4 der Klage wird behauptet, ich hätte eine “Verlinkung zwischen meiner Homepage und der Homepage des Klägers dergestalt hergestellt, dass bei der Eingabe des Namens des Klägers bzw. seiner Homepage automatisch die Homepage des Beklagten erscheint […].”
Muahaha, ich verwende wie Robert auch eine Blogospere und damit sind wir wohl nicht die einzigen 😉
So wenig Kenntnisse ich vom eigentlichen „Fall“ auch habe, aber nur schon die Argumentationen des gegnerischen Anwalts wirken für mich ziemlich abenteuerlich. Auch der lawblogger Udo Vetter macht in den Ausführungen des Gerichts den Hinweis aus, dass es der Gegner wohl nicht ganz einfach haben wird.
Apropos Verlinkung zweier Homepages: Gerade erinnere ich mich, dass ich vom ADAC trotz mehrmaliger Erinnerungsmails noch immer keine Erlaubnis oder Ablehnung zur Verlinkung bekommen habe. Gleich wieder mal eine Erinnerung schreiben 
(via Basic Thinking und lawblog)
Seit Montag gibts im Law Blog eine hitzige Diskussion über jurablo.gs, welches neben einer Whitelist auch eine Blacklist von Anwälten erstellen will:
Wie in allen Berufszweigen gibt es auch unter Rechtsanwälten „Schwarze Schafe“. Hier finden Sie nach Klärung der Rechtslage eine Liste von Rechtsanwälten, um die Sie lieber einen “grossen Bogen” machen sollten. Darunter verstehen wir Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufes (etwa durch Mandantschaftsbetrug u.ä.) aufgefallen sind, und hierfür rechtskräftig verurteilt wurden.
Beim Besuch von jurablo.gs ist mir dann der hohe Pagerank von 8 aufgefallen und ich habe diesen kurz mit dem PageRank-Check von DatabaseSearch.com geprüft. Dieser spuckte dann aber eine wenig schmeichelhafte Erklärung aus:
Normalerweise versenden wir bei einer Erstbestellung nicht mit der Zahlart Lastschrifteinzug, da wir bereits in der Vergangenheit erhebliche Verluste durch Nichtbezahlung unserer Rechnungen hatten. In Anbetracht dass die Bestellung von einem Rechtsanwalt kommt machen wir eine Ausnahme.
Bezahlte Suchergebnisse in Suchmaschinen haben unterdessen bei den meisten grossen Suchmaschinen Einzug gehalten. Die Preise die geboten werden, um bei den Ergebnissen an erster Stelle zu stehen, sind jedoch teilweise exorbitant.
Das Wall Street Journal berichtete vor kurzem, dass das Wort Mesothelioma das wohl derzeit teuerste Wort im Web sei. Vor allem US-Anwaltsfirmen würden bis zu 90 US-Dollar und mehr pro Klick bezahlen, um bei Suchmaschinen wie Google und Yahoo unter dem Keyword „Mesothelioma“ zu erscheinen.
Mesothelioma ist der Name einer relativ seltenen Krebskrankheit, die durch Asbest ausgelöst wird. Die Vertretung von Asbestopfern hat sich in den USA zu einer lukrativen Einnahmequelle für Anwälte entwickelt, und diese versuchen mittels den bezahlten Suchergebnissen zu neuen Klienten zu kommen. Somit ist auch geklärt, wieso die Anwälte bereit sind, solche Summen für einen einzigen Klick auszugeben 😉
Klick? 