Vor Monaten bereits machte ich mit dem zugegebenermassen etwas mysteriösen Posting „Worte“ eine kleine Andeutung und daran hat sich bis heute nicht viel geändert. Nach meinen Postings „Eypocard? Nein danke!“ , „Eypocard? Nein danke! [Teil 2]“ und „Eypocard? Jetzt auf der Warnliste„, wurde ich mit Androhungen von zivil-und strafrechtlichen Schritten eingedeckt, meine Familie und ich wurden mehrfach telefonisch belästigt und selbst meine Aufforderung an den Verantwortlichen der Eypo AG, sich nunmehr ausschliesslich an meinen Anwalt zu wenden, bleibt unbeachtet (im Gegenteil wurde der Anwalt sogar als Idiot beschimpft).
Nachdem die ersten eMails und Telefonate noch sehr gesittet waren, artet das ganze langsam aber sicher in einer lächerlichen Schlammschlacht aus, und dies obwohl ich einer ersten Bitte der Eypo nachgekommen bin, und die Artikel insofern präzisierte, dass nicht die Eypo AG selbst die Aussagen gemacht hatte, sondern deren Affiliatebetreuung, die Webcom GmbH. Nunmehr wurde nur noch die Löschung aller Postings gefordert und zwar, ohne dazu irgend einen Kommentar zu schreiben oder mich sonstwie zu äussern. Da ich aber sämtliche von mir gemachten Aussagen belegen kann, werden diese Postings nicht verschwinden.
Man droht mir deshalb seit Anfangs Juli 2005 rechtliche Schritte an, bis heute ist aber (leider) noch nichts dergleichen passiert (zumindest nach meinem Kenntnisstand). Die Verleumdungskampagne der Eypo AG gegen mich geht aber weiter: So schreibt bspw. ein gewisser Luc Brunner, der sich als ehemaliger Angestellter der Eypo AG im Forum von Gomopa:
Dieser ist unter seiner angegeben who is Anschrift nicht ermittelbar und es wird wegen diverser Delikte gegen den Betreiber ermittelt. Er hat die Anschrift seines Providers als die seine angegeben. Mehr muss dazu nicht gesagt werden.
Dass diese Aussage schlicht und einfach falsch und dazu noch ehrverletzend ist, ist ja klar, nicht umsonst schreibe ich hier munter weiter. Wäre ich zudem tatsächlich nicht „ermittelbar“, könnte sich Herr Kuhn von der Eypo AG zudem ja gar nicht mit mir in Verbindung setzen.
Dass die Domain bisher mittels c/o auf meinen Provider registriert war, ist zwar richtig, jedoch aus historischen Gründen gewachsen. Dies macht mich aber nicht unauffindbar, im Gegenteil. Die Tatsache, dass die Domain nicht unter meiner „richtigen“ Adresse registriert war, nahm Herr Kuhn nun aber auch zum Anlass, eine Beschwerde bei der Switch, der Vergabestelle von .ch- und .li-Domains einzureichen und versucht mich auch dort entsprechend anzuschwärzen:
Für die eventuelle Zustellung einer superprovisorischen Verfügung brauchen wir den sofort nachweisbaren Zusammenhang zwischen seiner Website und seiner privaten richtigen Adresse, wo er gemeldet ist.
Einen Tag später schreibt er erneut an die Switch:
bloggingtom.ch scheint dadurch, dass es ihm trotz Ihrer zur Zeit mutmasslich stattfindenden Intervention nach wie vor gelingt, seine gesetzwidrigen Handlungen weiterhin im Schutz der Anonymität, die switch.ch ihm seit unserer ersten Anfrage faktisch gewährt, fortzusetzen, darin geradezu ermutigt zu werden.
Dazu erwähnt er die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) und verweist im speziellen auf dessen Artikel 14h und stellt Switch ein Ultimatum:
Wenn lit. b, c und f nicht innerhalb kürzester Zeit erfüllt werden, werden wir den Sachverhalt der beim Bund für die oben angeführte Verordnung zuständigen Behörde vorlegen.
Ich habe kein Problem damit, wenn Herr Kuhn der Meinung ist, dass ich „weiterhin neue UWG- und StGB-widrige Inhalte“ publiziere und dies entsprechend zur Anzeige bringen will. Die Anzeige einzureichen, dürfte für die Eypo AG auch nicht weiter schwer sein, denn der Herr Kuhn ist sowohl im Besitz meiner Wohnadresse als auch meiner Telefonnummer. An einen Erfolg entsprechender Strafuntersuchungen scheint Herr Kuhn offenbar aber nicht zu glauben, denn wie sonst ist es zu erklären, dass er dies mir seit Monaten androht, ich bis heute aber keinerlei Kenntnis von einer solchen Anzeige habe.
Interessant an der ganzen Sache ist jedoch, wie viel Energie die Eypo AG einsetzt, um jegliche kritische Berichte zu verhindern bzw. diese von der Bildfläche verschwinden zu lassen. Allerdings setzt man dabei eher auf Einschüchterung der Personen und weniger auf eine Strafanzeige.
Zum Schluss: Eigentlich wollte ich derzeit gar nichts mehr über die Eypo AG schreiben, was nicht heisst, dass ich die Postings gelöscht hätte. Allerdings nehmen die Anstrengungen des Herrn Kuhn gegen mich langsam Dimensionen an, die mich zu einer „Vorwärtsstrategie“; zwingen. Somit passiert nun wohl genau das, was ich Herrn Kuhn bereits vorausgesagt hatte, wenn ich die Postings löschen würde: Die Publizität wird wohl einfach nur grösser. Aber wie gesagt: Ich lasse mich nicht einschüchtern. Habe ich in strafrechtlicher Hinsicht etwas „falsch“; gemacht, dann bin ich jederzeit bereit, mich den Dingen zu stellen. Solange aber keine Anzeige eingereicht wird, ist dies wohl nicht zu klären…
[Update]
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613 Comments
Leave a Commentnachtrag versuch 2:
kurz zu mile:
is ja schon irgendwie klar, dass wenn ich zufrieden wäre, kein kommentar darüber schreiben würde aber bei solch gravierenden beiträgen die über diese eypo ag zu lesen sind und das nicht nur auf dieser page sollte ausdrücklich vor einer solchen fa gewarnt werden!!!
das dumme an der ganzen geschichte ist , dass ich auch noch einen batzen geld auf das konto der karte einbezahlt habe und im moment nicht weis, wo
dieses geld ist.
sollte sich die eypo ag nicht mehr bis mittwoch 04.01.2006 melden, werde ich alles mögliche unternehmen um diese fa. gerichtlich an den p r a n g e r zu stelen!
es würde mich freuen, wenn sich weitere betroffene bei mir melden würden, auch hinsichtlich dem gedanken, eine sammelklage gegen die eypo ag anzustreben!
ihr könnt mir unter gegen_eypo@yahoo.de gerne einen kurzen bericht über euer problem mit der eypo ag zusenden!
MfG
Marco
@WMG: Meines Wissens ist auch die Karte der LBB leider nicht zu bekommen, wenn man hier in Deutschland negative Schufa-Einträge hat…!? Zumindest wurde mir das vor einiger Zeit mal so mitgeteilt…
Hast du eventuell eine genauere Info dazu oder woher weißt du, dass man die Karte dennoch bekommen soll…?!
@Marco: Tut mir leid, dass du auch schlechte Erfahrungen gemacht hast…und ich habe auch nie angezweifelt, dass manche der online geschilderten negativen Erfahrungen der Wahrheit entsprechen…! Da ist es sicherlich irgendwann auch gerechtfertigt, entsprechende Schritte zu unternehmen, auch das ist unbestritten…
Und sollte es auch mir irgendwann ähnlich ergehen, werde ich sicher nicht davor zurückscheuen, auch meine eventuellen Negativ-Erlebnisse kund zu tun… 😉
Wie dem auch sei, trotz einiger hier angesprochenen Unternehmen gibt es dennoch in Deutschland keine echte Alternative zu dem Angebot der EYPO AG…so sehe ich das zumindest…
hallo
das mit der x-box-visa-card, ist seit dem 1.12.05 liberalisiert, dh. jeder der eine prepaid-visa bei der lbb beantragt bekommt auch eine.
ansonsten möchte ich noch 2 alternativen nennen:
http://www.cscard.de ( Prepaid Visa , von deutscher bank, ohne Vermittler )
http://www.amex.de/tcc ( Prepaid Amex, nur eingeschränkt tauglich, da schufa )
gruß
@MILO
Das stimmt und nach dieser erfahrung werde ich (solange es keine renomierte bank ist die so eine karte ausgiebt) die Finger davon lassen!
Es ist ja nun mal so, dass negatives dem positiven meisst weit übetrifft!
soll heissen das man öfter und häufiger über negatives spricht und berichtet als über positives!
mal sehen was nun draus wird!
Grüße
@ Mile
Wie schon Kraftvoll geschrieben hat gibt es da seit dem 01.12.05 wohl eine änderung bei der LBB. Hier kannst du nachlesen das es die XBoX Card auch für Schufaeinwohner gibt:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Kreditkarte-ohne-Schufa/Die-Xbox-VISA-Card-prepaid-Seite-5.html
@WMG: Versuch doch mal, zwischen die Klammern des Link-Codes noch eine Beschreibung zum Link zu geben, dann wird der Link jeweils auch korrekt angezeigt 😉
Hallo an alle Eypogeschädigten!
Habe heute mit der Kantonspolizei Schwyz tel. um zu erfahren ob gegen die
Eypo AG ein Verfahren läuft!
Leider durfte mir der nette Herr am tel. keine Auskunft geben!
Auf die Frage ob er den schon mal was von dieser Fa. gehört habe, hatt er sofort mit ja geantwortet und mich gefragt ob ich ein Geschädigter bin!
Auf Grund dessen wird sich die nächsten Tage der Sachbearbeiter bei mir melden um mich über Detail zu befragen!
Ich nehme also an, dass gegen die Eypo AG ein Verfahen läuft.
ich möchte allen Geschädigten nur Raten nicht locker zu lassen und gegen diese Fa. vorzugehen!
gerne könnt ihr mir eure Erfahrungen per Mail an
gegen_Eypo@yahoo.de
zusenden!!
Viele Grüße
Hallo zusammen, bin erstaunt wie lange sich diese Eypo AG Story nun schon in die Länge zieht, obwohl schon seit Monaten klare Anzeichen da waren, dass es sich um eine äusserst unseriöse Firma bzw. Firmengeflecht handelt. Erstaunt v.a. auch weil Eypo AG immer wieder mit der Behauptung wirbt, sie verfüge über eine EBK-Bewilligung, was in Wirklichkeit gar nicht stimmt. Schon von da her hätte die EBK schon längst intervenieren müssen, wie sie es nun schon bei einer ganzen Reihe von solchen unseriösen bzw. gesetzeswidrigen Firmen gemacht hat, über die sie den sofortigen Konkurs verhängt hat (momentan 18 Konkursverfahren im Gange).
Habe aber gesehen, dass die Homepages eypocard.ch und eypo.ch nicht mehr auf dem Netz sind, eypo-card.ch allerdings schon.
Ebenfalls hat sich in der Firma selbst auch etwas getan. Gemäss Handelsregister-Eintrag vom 16.12.2005 sind die beiden Herren Werner Kuhn (VR-Mitglied/Präsident) und Erwin Bischofberger (Revisionsstelle) aus der Firma ausgeschieden. Neu ist Schäfers, Jürgen, von Deutschland, in Lachen SZ als einziges VR-Mitglied und die BDO Visura, in Lachen SZ als Revisionsstelle eingetragen.
Karl hat in seinem Beitrag vom Montag, 24. Oktober 2005 auch nach Adressen von den Eypo AG nahestehenden Firmen gefragt. Hierzu gibt es etwas recht interessantes. Und zwar betrifft es die Firma „xtrade24 ag“ (bis 03.05.2005 Kredit & Kapital Gruppe Zürich AG) mit Sitz an der Zollikerstrasse 153 in 8008 Zürich, in der Werner Kuhn als VR-Mitglied eingetragen ist. Die Zollikerstrasse 153 ist als Briefkastenadresse bekannt, so befinden sich am Briefkasten der Telefonauftragsdienst-Firma „CHRISTINA VASSALLI Services“ Einzelfirma rund 35-40 Schildchen solcher Briefkasten-Firmen. Und eines dieser Schildchen ist genau mit „Kredit & Kapital Gruppe Zürich AG“ angeschrieben. Man hat sich also nicht einmal die Mühe gemacht, den Firmennamen auf dem Schildchen auf den neuen Firmennamen „xtrade24 ag“ abzuändern.
Die Zollikerstrasse 153 ist mittlerweile durch den Fall der höchst unseriösen und in der Schweiz illegal tätigen deutschen Immobilienbeteiligungsgesellschaft „Fairvesta“ berühmt geworden, da sich an dieser Adresse zwei äusserst dubiose Briefkastenfirmen (EBCON sowie EEIG) befinden, die eng mit Fairvesta verknüpft sind. Wobei auch direkte Verbindungen zu etlichen unlauteren innerschweizer „Gewinnbrief-Firmen“ bestehen, welche ihren Ursprung an der Gersauerstrasse 78 in 6440 Brunnen, bei der Obtime GmbH haben.
Würde mich freuen, wenn sich der Fall Eypo AG bald klären würde, und zwar mit möglichst wenig geschädigten.
@WMG u. kraftvoll: Vielen Dank für die Information…! Mal sehen, ob sich da bei der LBB tatsächlich etwas geändert hat….ich werde mich da erneut genauer informieren, denn wünschenswert wäre es ja wirklich…!
Und zur EYPO AG selbst möchte mich jetzt gar nicht mehr äußern, warten wir mal ab, was sich da noch ergibt…
@Alexander,
ich habe heute bei Eypo nachgefragt, ob es eine EBK Bewilligung gibt. Hierauf wurde geantwortet, dass es eine solche nicht gibt, diese auch nicht benötigt wird, da die Eypo nicht unterstellungspflichtig sei.
Woher hast Du diese Aussagen, wenn Eypo diese nicht behauptet ? Ich bin auf jeden Fall zufrieden mit meiner Karte.
Die Webseiten gehen doch, siehe http://www.eypocard.ch was erzählst Du ?
Auch habe ich über die BDO Visura als Revisionsstelle Infos eingeholt. Es ist eine der grössten und renommiertesten Revisisionsstellen in der Schweiz mit weltweiten Niederlassungen.
Ich versteh das alles nicht. Fakt ist, ich bin zufrieden mit meiner Eypocard, diese funktioniert und das war´s.
Günter
Ach so, wenn Ihr wieder mal etwas neues habt, einfach an guenter.aussen@yahoo.de
Euer Günter aus Weil am Rhein
@Günter: Die Aussage mit der EBK-Bewilligung erhielt ich u.a. in einem Affiliate-Mail, wo klar gesagt wurde, dass Eypo über eine solche Bewilligung verfüge.
Was die Nichterreichbarkeit der Eypo-Seite betrifft, hing dies mit dem Ausfall des Providers Hostpoint zusammen, da zumindest eypocard.ch dort gehostet wird.
Und zum Schluss auch noch ein Wort zur BDO. Es ist richtig, dass dies eine der grösseren Revisionsfirmen der Schweiz ist. Allerdings ist diese erst seit Ende Dezember 2005 als Revisionsstelle eingetragen. Es gab eine grössere Aenderung im Handelsregister, Werner Kuhn ist aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden und auch Erwin Bischofberger als Revisionsstelle ist ausgeschieden.
@Günter Aussen
Zu den Homepages eypocard.ch und eypo.ch: Zum Zeitpunkt, als ich meinen obigen Beitrag verfasst habe, waren diese beiden HPs ausser Betrieb. War wohl eher technisch bedingt, denn wie ich gleichzeitig geschrieben habe, funktionierte die Homepage eypo-card.ch. Also sorry, falls ich diesbezüglich für Verwirrung gesorgt habe, zu diesem Zeitpunkt war meine Aussage aber absolut korrekt, da die HPs nicht erreichbar.
Bezüglich EBK-Bewilligung: Dieses Thema wurde bereits im Juli 05 ausführlich diskutiert. Aber zur Auffrischung:
Auf deutschen Internet-Sites (schwaben-kredit.de, kredit-darlehen.de) wirbt Eypo AG mit folgender Aussage:
„Die EYPO AG ist durch die Schweizerische Bankenkommission und die Finanzkontrollbehörde zur Ausführung ihres Geschäfts berechtigt.“
Dieser Marktauftritt in Deutschland mit bewusst irreführenden Falschaussagen, soll den Eindruck erwecken, dass es sich bei Eypo AG um eine EBK-bewilligte Firma handelt. Leichtgläubige Leute lassen sich mit einer solchen Behauptung schnell einmal beeindrucken.
In der Tat verfügt Eypo AG über keinerlei EBK-Bewilligung, braucht sie auch nicht, aber zu behaupten, sie verfüge über eine solche Bewilligung ist klar unlauter. Damit würde Eypo AG in der Schweiz ganz klar gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen.
Hier 2 Beispiele solcher irreführenden Inserate, dabei handelt es sich ausdrücklich um Eypo-eigene Werbetexte und die Links in diesen Inseraten führen direkt zur Homepage der Eypo AG:
http://www.kredit-darlehen.de/kredite-ohne-schufa-auskunft.de/kreditkarte-ohne-schufa-auskunft.htm
http://www.schwaben-kredit.de/kredite-ohne-schufa-auskunft.de/kreditkarte-ohne-schufa-auskunft.htm
Bezüglich Handelsregister-Eintrag: Da hast du wohl etwas missverstanden… denn im HR waren bis am 16.12.2005 die beiden Herren Werner Kuhn (einziges VR-Mitglied/Präsident) und Erwin Bischofberger (Revisionsstelle) eingetragen. Diese beiden Geschäftspartner sind praktisch in sämtlichen der Eypo AG nahestehenden Firmen vertreten. Der Hintergrund, weshalb diese beiden Herren vor 3 Wochen aus der Firma Eypo AG ausgeschieden sind, ist unbekannt. Die BDO Visura ist erst seit 3 Wochen als Revisionsstelle eingetragen.
@Alexander,
die Links funktionieren garnicht ? Ich versteh hier bald gar nichts mehr. Mir ist es auch egal, worüber man sich alles aufregen kann.
Ich werde jetzt nichts mehr zu dem Thema sagen, ausser dass meine Karte gut funktioniert und das wars, somst bin ich nachher auch noch ein angeblicher Promoter von Eypo wie einigen bereits vorgeworfen wurde !
@Günter: Also bei mir funktionieren die obengenannten Links einwandfrei. Ich habe einen Screenshot [PDF] der Seite zum Download gemacht…
@ Tom, dass das funktioniert weiss ich, aber die dann lt Alexander weitergehen sollen, hier haben wir uns missverstanden
@Günter Aussen und Tom
Tja, in dem Fall ist es ganz offensichtlich, dass Leute aus der Firma selbst oder aus dem Umkreise der Firma Eypo AG, dieses Forum genaustens verfolgen…
Die Links in diesen beiden Werbe-Inseraten wurden NACH meinem obigen Eintrag deaktiviert. Selbst das „Online-Supportformular“ ist nicht mehr anwählbar.
Da scheinen gewisse Leute effektiv kalte Füsse zu bekommen oder ist auch das nur ein technisches Problem… (?). In der Schweiz würden solche Werbe-Inserate gegen das UWG verstossen und hätten sicher ein Verweis der EBK und der Lauterkeitskommission zu Folge.
Aha!… da haben wir’s doch hochoffiziell:
Auf der Homepage eypocard.ch zweiter Button links oben „EYPO“, steht im drittletzten Abschnitt wortwörtlich:
„Die EYPO AG distanziert sich von verbreiteten Aussagen diverser ehemaliger Werbepartner, wo behauptet wird, dass die EYPO AG eine Bewilligung der Eidgenössischen Bankenkomission besitze.“
Also doch! Eypo AG hat früher in seinen Werbe-Inseraten diese Behauptung ganz bewusst gemacht. Weshalb aber diese unlautere Behauptung weiterhin in den aufgeschalteten Werbe-Inseraten zu lesen ist, bleibt ein Rätsel… Wäre nämlich der Wille seitens Eypo AG da, so würden sämtliche Inserate mit diesem Werbetext schleunigst vom Netz verschwinden… aber anscheinend ist weder der Wille noch das Interesse da.
Und übrigens… dass Eypo AG nicht bewilligungspflichtig ist, gilt nur solange sie ausschliesslich Debit Karten, also Karten auf Guthabenbasis vertreibt/vermittelt. Das vermitteln von Kreditkarten ist hingegen gemäss Konsumkreditgesetz ganz klar bewilligungspflichtig.
Dass Eypo AG noch vor wenigen Monaten aber auch Kreditkarten vermittelt hat, ohne über eine solche Bewilligung zu verfügen, zeigt diese Webarchive-Aufnahme der Homepage von eypocard.ch vom 31.03.05, wo auch normale Kreditkarten (VISA Classic Kreditkarte) angeboten wurden.
http://web.archive.org/web/20050331002722/http://www.eypocard.ch/
@ Tom
Also wenn ich mich recht erinnere war das nicht nur bei den Werbepartner zu lesen….leider habe ich aber damals keine Notwendigkeit gesehen diese Seite zu sichern…:-(…hast du vielleicht noch eine Kopie der Orginal Seiten mit dieser Aussage…?
An Alexander und an alle: Wenn Ihr Euch die Seiten von EYPO ansehen würdet, bevor Ihr Müll schreibt wäre Euch aufgefallen, dass die EYPO seit dem ersten Tag dieser Webseiten, mindestens aber schon seit einem Jahr, da ich meine Karte damals bestellt habe, schreibt unter FAQ :
http://www.eypocard.ch/info_center.php?buchstabe_neu=u
Wenn Ihr schon das Bedürfnis habt Müll zu schreiben, dann solltet Ihr das auch mit Grund tun und nicht nur erstmal draufhauen um dann unprofessionell zurück zu gehen.
Ich gebe Günter recht, dass es völlig unverständlich ist, was Ihr wollt. Habt Ihr ein besseres Angebot als EYPO, dann bitte Fakten her und nicht nur sinnloses Geschwätz damit der Blogg am Leben bleibt…
Bei dem User WMG denke ich, dass so wie er schreibt demnächst eine eigene Karte bringt, da ja alles was sich auf dem Markt bewegt Schrott ist. Nicht erzählen, Besseres bringen, ich will noch mehr Karten haben. Bisher war es nirgendwo ausser bei EYPO möglich eine funktionierende Karte zu erhalten.
Grüsse an alle Blogger oder auch an solche, die es sein wollen !
Dirk Gödde
Uuaahhha ein Hellseher……der nur so vor geballter Kompetenz strahlt. Ich schrei mich weg.
MFG
WMG
@Dirk Gödde:
Bevor du grundlos und zu unrecht andere Leute angreifst (u.a. auch mich), würdest du dich lieber richtig informieren! Denn was Eypo AG schreibt, ist nicht korrekt!
Eypo AG ist sehr wohl bewilligungspflichtig, wenn sie normale Kreditkarten vermittelt, wie Eypo AG dies bis vor wenigen Monaten gemacht hat, wie aus dem Web-Archiv ganz klar ersichtlich ist.
Aber ganz speziell für dich, da du absolut keine Ahnung zu haben scheinst:
In der Schweiz gibt es das Konsumkreditgesetz:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_214_1/index.html
Art 1 Abs 2 b: (Konsumkreditvertrag)
Als Konsumkreditverträge gelten auch: b. Kredit- und Kundenkarten sowie Überziehungskredite, wenn sie mit einer Kreditoption verbunden sind; als Kreditoption gilt die Möglichkeit, den Saldo einer Kredit- oder Kundenkarte in Raten zu begleichen.
Art 4: (Kreditvermittlerin)
Als Kreditvermittlerin gilt jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmässig Konsumkreditverträge vermittelt.
Art 30 Abs 1: (Prüfung der Kreditfähigkeit bei Kredit- und Kundenkartenkonti)
Räumt die Kreditgeberin oder das Kreditkartenunternehmen im Rahmen eines Kredit- oder Kundenkartenkontos mit Kreditoption oder eines Überziehungskredits auf laufendem Konto eine Kreditlimite ein, so prüfen sie zuvor summarisch die Kreditfähigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Sie stützen sich dabei auf deren oder dessen Angaben über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Die Kreditlimite muss den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Konsumentin oder des Konsumenten Rechnung tragen. Dabei sind die bei der Informationsstelle vermeldeten Konsumkredite zu berücksichtigen.
Art 39: (Bewilligungspflicht)
1. Die Kantone müssen die Gewährung und die Vermittlung von Konsumkrediten einer Bewilligungspflicht unterstellen.
2. Zuständig für die Erteilung der Bewilligung ist der Kanton, in dem die Kreditgeberin oder die Kreditvermittlerin ihren Sitz hat. Hat die Kreditgeberin oder die Kreditvermittlerin ihren Sitz nicht in der Schweiz, so ist der Kanton für die Erteilung der Bewilligung zuständig, auf dessen Gebiet die Kreditgeberin oder die Kreditvermittlerin hauptsächlich tätig zu werden gedenkt. Die von einem Kanton erteilte Bewilligung gilt für die ganze Schweiz.
Zudem gibt es das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/index.html
Art 3 Abs b: Unlauter handelt insbesondere, wer:
über sich, seine Firma, seine Geschäftsbezeichnung, seine Waren, Werke oder Leistungen, deren Preise, die vorrätige Menge, die Art der Verkaufsveranstaltung oder über seine Geschäftsverhältnisse unrichtige oder irreführende Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt
Ebenfalls gibt es das Geldwäschereigesetz
http://www.admin.ch/ch/d/sr/955_0/index.html
Art 2 (Geltungsbereich):
1. Dieses Gesetz gilt für Finanzintermediäre
3. Finanzintermediäre sind auch Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen; insbesondere Personen, die: b) Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr erbringen, namentlich für Dritte elektronische Überweisungen vornehmen oder Zahlungsmittel wie Kreditkarten und Reiseschecks ausgeben oder verwalten;
Art 14 Abs 1 (Bewilligungs- und Anschlusspflicht)
Finanzintermediäre nach Artikel 2 Absatz 3, die weder einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind noch einer spezialgesetzlichen Aufsicht nach Artikel 13 Absatz 2 unterstehen, müssen bei der Kontrollstelle eine Bewilligung für die Ausübung ihrer Tätigkeit einholen.
!! Also, Eypo AG betreibt nicht nur unlauterer Wettbewerb, indem es in seinen Werbe-Inseraten behauptet, über eine Bewilligung der EBK zu verfügen, sondern auch
Eypo AG’s Geschäftstätigkeit war teilweise illegal, da es nicht nur Karten auf Guthabenbasis, sondern auch ganz normale Kreditkarten (also mit Kreditlimite) vermittelt hat, was gemäss KKG ganz klar bewilligungspflichtig ist. Eypo AG hat damit auch die gesetzlichen Pflichten des KKG missachtet, insbesondere die Prüfung der Kreditfähigkeit bei der Vermittlung von Kreditkarten (mit Kreditlimite). Zudem untersteht Eypo AG als Finanzintermediär auch dem Geldwäschereigesetz und hat die darin vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten einzuhalten.!!
Trotzdem du keine Ahnung hast, Dirk Gödde, wünsche ich dir noch ein schönes Weekend.
Es ist mir eigentlich auch egal, da Du lustigerweise nicht auf meine Frage eingegangen bist, wer sonst noch solche Karten vermittelt ?
Eins ist klar, ich habe ausser EYPOCARD keine funktionierende Visakarten gefunden ohne Prüfung der Bonität, von daher ist mir deren Werbeschema relativ egal.
Also, auch wenn Du der Oberblogger bist, viel Spass mit dem Reden und Verbreiten von nutzlosen Infos !
Das was die Leite interessiert, ist ob die Karte funktioniert oder ob nicht und das wars.
Grundsätzlich finde ich Dirks „Argumentation“ selbst auch nachvollziehbar…! Was juckt es mich, wie seriös oder unseriös die Firma wirbt oder wie Sie in der Öffentlichkeit rüberkommt, solange ich ein brauchbares, funktionierendes und zufriedenstellendes (wenn auch teures) Produkt erhalte…?! 😉
Da kann man noch so lange über nicht vorhandene oder benötigte Lizenzen und Zulassungen diskutieren oder sich über unlautere Werbung mokieren — letztendlich gibt es scheinbar in Deutschland bis jetzt keine echte Alternative zum Angebot der EYPO AG…!?
Ob die Karten der LBB inzwischen eventuell eine solche sein könnten, versuche ich selbst momentan herauszufinden…mal sehen…
Danke Mile, endlich mal einer, der nicht nur irgendwelches Rechtsanwaltsgewäsch loslässt, was sowieso keinen interessiert.
Ich habe es bei der LBB probiert, negativ, von daher gibt es meinen Erfahrungen nach keinen ausser http://www.eypocard.ch wo etwas geht.
Viel schlimmer ist eigentlich, dass dann solche „ichwilleinganztollerbloggersein“ Typen wie hier im thread zu finden versuchen ein solch echt „geiles“ produkt ohne es vorher überhaupt zu testen einfach niederzumachen, aber warum auch nicht, wenn die sonst nichts zu tun haben.
@Dirk Gödde
Vielleicht sollte man dir klipp und klar sagen, dass das Anbieten oder Vermitteln einer Kreditkarte mit Kreditlimite, wie dies Eypo AG bis vor kurzem gemacht hat, ohne Prüfung der Bonität gegen das Konsumkreditgesetz (Art 30 Abs 1) verstösst und damit illegal ist!
Da hast du deine Erklärung!
Und noch ‚was, denn du scheinst es, wie auch Eypo AG, mit der Wahrheit nicht so ganz genau zu nehmen:
Eypo AG hat auf seiner Homepage im Zeitraum von 25.09.04 bis 13.02.05 folgende Aussage gemacht: „Die EYPO AG arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit renommierten internationalen Bankhäusern zusammen und hat für alle angebotenen Karten eine offizielle Genehmigung seitens der Banken, wie auch der Schweizerischen Aufsichtsbehörden.“
Gleichzeitig schreibt Eypo AG heute noch „Die Ursprünge des Unternehmens reichen mehr als 6 Jahre zurück.“ Schon diese beiden von Eypo AG gemachten Aussagen sind völlig widersprüchlich. Kommt dazu, dass die Eypo AG erst am 16.04.2004 gegründet wurde.
Und nun, seit frühestens Februar/März 05 schreibt Eypo AG plötzlich: „Die EYPO AG unterliegt nicht der Unterstellungspflicht der Bankenkommission oder anderer Behörden, da sie keine Bank, bankähnliches Institut oder Finanzinstitut ist und keinerlei Bankengeschäfte oder bankenähnliche Geschäfte wie beispielsweise Kontoführung ausführt.“
Eypo AG schreibt dies, obwohl es als Vermittler von Kreditkarten mit Kreditlimite dem Konsumkredit untersteht und damit in Wirklichkeit bewilligungspflichtig ist. Dass Eypo AG aktuell nur noch Debitkarten, also Karten auf Guthabenbasis, vermittelt, ist eine direkte Folge der fehlenden Bewilligung.
Zudem steht schon seit mindestens 07.06.04 in den AGB unter Punkt 1 folgendes:
„Der Betreiber dieser Website ist keine direkt von dem Markeninhaber beauftragte Ausgabestelle, er leitet lediglich die Kontoeröffnungsunterlagen der Kunden an die dafür berechtigten Stellen weiter und fungiert als Vermittler zwischen Käufern und lizenzierten Ausgabestellen sowie als Inkassostelle für die Beitreibung der Kartenkaufpreise.“
Dirk Gödde, aber finde’s echt cool, wie du dich für ein illegal tätiges Unternehmen stark machst, ohne dich überhaupt richtig zu informieren.
Alexander, können Sie diese Aussage belegen ?
Die EYPO AG arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit renommierten internationalen Bankhäusern zusammen und hat für alle angebotenen Karten eine offizielle Genehmigung seitens der Banken, wie auch der Schweizerischen Aufsichtsbehörden.
Das glaube ich weniger…
Ausserdem, für welches Unternehmen machst Du Dich stark, wenn Du mir unterstellst, dass ich mich für ein einfach „geiles“ Produkt stark mache ?
@Dirk Gödde
Tja, Pech gehabt… das stand auf der Original-Homepage von eypocard.ch
Aus dem Web-Archiv, Homepage http://www.eypocar.ch wie sie am 09.10.04 aussah:
http://web.archive.org/web/20041009195937/eypocard.ch/news.php
letzter Absatz.
sorry, natürlich aus der Homepage http://www.eypocard.ch (war ein Tippfehler).
Danke Alexander und wo steht da was von der Bankenkommission, die du oben anprangerst ?
Ausserdem bist Du noch die zweite Antwort schuldig
Hallo!
An Dirk,Alexander,…
Ihr streitet euch hier was den nun EYPO darf oder micht und welche Bewilligungen EYPO hat oder nicht!
Fakt ist, dass diese Fa. ein absoluter Sauhaufen ist! Kein Service obwohl man horende Gebühren bezahlt!
Man muss ewig warten bis man endlich mit jemanden in Kontakt kommt!
Man beokommt wärend der Geschäftszeiten einen Anrufbeantworter zu hören, der einem sagt wan die Fa. geöffnet hat (wärend der Geschäftszeiten)!
Und zu guterletzt wird man auch noch blöd angemacht wenn man dann endlich mal jemanden persönlich spricht!
Viele Gründe um von eben dieser Fa. abzuraten!!!
Alternativen mein lieber dirk gibt es übrigens die Xbox Visa Prepaid Card und ist von der Landesbank Berlin!
Kosten 0,- ¤
Servicegebühren liegen weit unter denen der EYPO VISA Card
und wenn man ein Problem hat, dann ist dort immer jemand für einen da.
Für mich macht diese Fa. so ziemlich alles falsch was man nur falsch machen kann!
Ausserdem unter dem Begriff Seriös verstehe ich alles andere aber bestimmt nicht die vorgehensweise der Fa. Eypo.
Ihr streitet hier über hick und hack und wer nun recht hat…?
Für mich sollte diese Fa. den Preis als schlechteste Fa. 2004 u 2005 bekommen!
Grüße Marco
An Marco: Mir gehts nur darum, dass die Karten von denen wenigstens gehen, von LBB hab ich keine bekommen, aber eben die EYPOCARD und damit bin ich zufrieden
@Dirk Gödde
Weshalb verdrehst du hier die Sachen? Sämtliche von mir gemachten Aussagen sind klipp und klar belegt. Du hingegen versuchst hier anscheinend nur Verwirrung zu stiften.
Folgende Aussage ist heute noch in den Werbe-Inseraten von Eypo AG auf kredit-darlehen.de und auf schwaben-kredit.de zu lesen: „Die EYPO AG ist durch die Schweizerische Bankenkommission und die Finanzkontrollbehörde zur Ausführung ihres Geschäfts berechtigt.“
Zwar schreibt Eypo AG auf seiner Homepage, dass sie sich von dieser Aussage distanziere, aber trotzdem wird weiterhin mit dieser unlauteren Behauptung geworben.
Die Links, welche auf diesen Werbe-Inseraten vorhanden sind und direkt auf die Homepage von eypocard.ch führen, wurden erst nach meinem Beitrag von Donnerstag, 05. Januar 2006 um 20:06:48 Uhr deaktiviert. Damit ist auch klar, dass jemand aus der Firma Eypo AG selbst oder aus dem direkten Umfeld dieser Firma, diesen Blogg hier sehr aufmerksam verfolgt und nun kalte Füsse bekommen hat, da es sich bei diesen Werbe-Inseraten ganz klar um irreführende und unlautere Aussagen handelt, welche durchaus einen Verweis der EBK und der Eidgenössischen Finanzverwaltung zur Folge haben können.
Ebenfalls hat die Eypo AG auf seiner eigenen Homepage behauptet, sie „arbeite seit mehr als 20 Jahren mit renommierten internationalen Bankhäusern zusammen und hat für alle angebotenen Karten eine offizielle Genehmigung seitens der Banken, wie auch der Schweizerischen Aufsichtsbehörden.“
Nun stellt sich die Frage, weshalb Eypo AG monatelang auf seiner eigenen Homepage behauptet hat, sie verfüge über eine offizielle Genehmigung der Schweizerischen Aufsichtsbehörden (welche überhaupt?), da nun Eypo AG plötzlich behauptet, sie unterliege nicht der Unterstellungspflicht der Bankenkommission oder anderer Behörden. Weshalb hat dann Eypo AG monatelang mit dieser irreführenden und unlauteren Behauptung geworben, sie habe eine offizielle Genehmigung der Schweizerischen Behörden?
Ein Unternehmen, das nicht nur in seinen Werbe-Inseraten, sondern auch auf seiner offiziellen Homepage mit solch widersprüchlichen, irreführenden, unwahren und unlauteren Behauputungen daherkommt ist ganz einfach nicht seriös.
Kommt noch dazu, dass wie nun schon x Mal geschrieben, die Tätigkeit als Vermittler von Kreditkarten mit Kreditlimite, wie dies Eypo AG noch bis vor kurzem gemacht hat, dem Konsumkreditgesetz untersteht und in bewilligungspflichtig ist.
Damit ist die Geschäftstätigkeit der Eypo AG, Kreditkarten mit Kreditlimite ohne Bonitätsprüfung zu vermitteln ohne wenn und aber illegal, da dies gegen das Konsumkreditgesetz verstösst.
Der Grund weshalb nun Eypo AG nur noch Karten auf Guthabenbasis und keine normalen Kreditkarten mehr vermittelt ist eine direkte Folge der fehlenden Bewilligung seitens der Behörden!
Ist das klar genug, @Dirk Gödde? Oder willst du weiterhin Verwirrung stiften und ständig vom Thema abweichen?
hallo
@dirk
hast du denn eine beantragt?
ich hab eine un die funktioniert super!
die lbb hat ihre kriterien geändert, als ich sie das erste mal bestellt hab
bekam ich auch keine!
seit 12/05 ist das anders!
marco
@Dirk Gödde
zweite Frage? das mit dem start machen?
1. bin ich ein neutraler Konsument 2. ist das, was du als “geiles” Produkt bezeichnest, ganz einfach illegal… das Vermitteln von Kreditkarten mit Kreditlimite ohne Bonitätsprüfung verstösst gegen Art 30 Abs 1 des Konsumkreditgesetz, zudem ist eine solche Geschäftstätigkeit bewilligungspflichtig. 3. der Grund, weshalb kein anderes seriöses Unternehmen Kreditkarten mit Kreditlimite ohne Bonitätsprüfung vermittelt ist ganz einfach… eine solche Geschäftstätigkeit ist illegal.
Aber eben, Punkt 2 und 3 habe ich nun schon x Mal geschrieben, nur scheinst du die ganze Zeit einfach scheinheilig nichtswissen zu tun, so nach dem Motto der drei Äffchen höre nichts, sehe nichts, sage nichts.
@ Dirk Gödde
wo bitte habe ich das jemals im meinen Postings behauptet, kannst du das belegen ?
Alexander, wer bezahlt Dich eigentlich für soviel Schrott ? Wenn Du schon ein „achichbineinsotollersuperblogger“ sein willst, dann mach´s doch bitte richtig. Wenn man behauptet, die Webseite gehöre dem und dem, dann sollte man vorher schauen unter http://www.denic.de Dies scheinst Du bisher nicht zu kennen, da Du behauptest die Seite kredit-aktuell.de und schwabenkredit.de sei von EYPO, aber auch Du wirst jetzt verstehen was ich meine:
Domaindaten
Domain: kredit-aktuell.de
Letzte Aktualisierung: 28.04.2003
Domaininhaber
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Name und Adresse: Alexandra Manaila
Ruhrallee 36
45138 Essen
Germany
Nachdem das nicht mehr funktioniert wie Günter festgestellt hast, beisst Du Dich darauf fest, dass es vorher funktionierte und kommst jetzt mit illegal, da die Kreditkarten mit Limiten herausgeben ?
Wie schwachsinnig bist Du überhaupt ?
Welche Gesellschaft gibt Kreditkarten mit Limiten ohne Bonitätsprüfung ?
Meinst Du die EBK hätte die nicht schon längst ruhiggestellt, wenn Deine Aussagen richtig wäre ?
Warum zeigst Du EYPO nicht einfach bei der Bankenkommission an ? Oder bist Du der Rächer der Bankenkommission ?
Das einzigste was Du mit Deinen Aussagen die eh keinen interessieren machst ist äusserst fette Werbung und Aufmerksamkeit für EYPO. Was wird Dir dafür bezahlt ???
Alexander warum stiftest Du hier Verwirrung, wie Du mir unterstellst ?
Komm sag doch mal, wieviel zahlt EYPO Dir ???? Bist Du vielleicht deren PR – Berater und versuchst Dir etwas zu verdienen ?
Deine Versuche sind so billig, dass es diese gesamten Bloggerseiten, die es zum Glück gibt, übrigens ein Lob an Tom… völlig zerstört !
An Marco, ich hab es zum zweiten Mal bei der LBB im Dezember versucht, nachdem überall gerufen wurde, Holla der Ersatz zu EYPO ist da, leider wieder nichts, wurde wieder abgelehnt.
@All: Ich möchte mich in eure Diskussionen eigentlich gar nicht gross einmischen, bitte aber darum, den nötigen Anstand untereinander zu wahren und keine persönlichen Angriffe zu fahren. Das nützt niemandem und schon gar nicht der Diskussion an sich, die sich ja nicht um euch als Person drehen soll, sondern sich vielmehr mit dem Thema Eypo befassen soll.
Danke!
Tom, aber mal allen Ernstes, es kann doch nicht sein, dass nur Unwahrheiten verbreitet werden und dann auch noch einer der Rächer der Bankenkommission spielt, oder
Ist mein Lob übrigens angekommen ?
Hallo an alle, ich habe schon seit 9 Monaten eine VISA Classic Karte von denen, ich kann mich nicht erinnern, dass die jemals eine mit Kreditrahmen verkauft haben, wie Alexander behauptet, der scheint echt keine Ahnung zu haben. Ich bin zufrieden mit meiner Karte und alles läuft perfekt. Auch Marco kann ich nicht so verstehen, da alle Fragen, aber wirklich alle in deren Frage – und Antwort System beantwortet werden. Dieses wird auch jederzeit am Telefon so angesagt, von daher ich bin zufrieden, kann endlich wieder mit meinen Freundinen shoppen gehen. Was glaubt Ihr, was die geguckt haben, als ich beim Einkaufen von Klamotten mit meiner VISA Classic EYPOCARD bezahlt habe. Echt gut so ein Gefühl wieder ein Mensch zu sein.
@Dirk: Yes, Lob erhalten, rote Backen gekriegt und drum auch ein Danke an Dich 😉
Zur Bankenkommission kann ich einfach nur sagen, dass ich diese selbst angefragt hatte (siehe Eypocard? Nein danke [Teil 2]), weil ich ein Mail der Eypo mit der genannten Aussage erhalten habe. Dieses Mail stammte nicht von einem Vermittler, sondern von der Webcom GmbH, der offiziellen „Affiliatebetreuung der Eypo AG“.
@Alice: Dass Eypo Visa mit Verfügungsrahmen vermittelt hat oder hatte, bzw. diese zumindest angepriesen hat, ist richtig, siehe unter anderem hier: http://web.archive.org/web/20041009201350/eypocard.ch/produkte.php
hier schaut mal ist doch echt einfach http://www.eypocard.ch/kontakt.php
Tom, richtig, aber die sagen doch selbst, dass die sich von solchen Aussagen distanzieren.
Warum ist es dann unterstellungspflichtig ?
Nirgendwo behaupten die auf Ihren Seiten, dass Sie die Genehemigung haben, ich blick´s echt nicht mehr.
Alice, das ist echt gut, was Du da geschickt hast, endlich mal ausser TOM ein vernünftiger Eintrag.
Das bedeutet, dass jeder User, der sich beschwert, dass er EYPO nicht erreicht, einfach nur zu faul ist darauf zu schauen.
@Dirk: Es ist richtig, dass sich die Eypo unterdessen auf ihrer Homepage von dieser Aussage distanziert. Richtig ist aber auch, dass diese Distanzierung erst seit dem 5.1.2006 auf der Homepage vorhanden ist. Vorher ist das nirgends gestanden, im Gegenteil wurde dies von der Webcom GmbH, als „Affiliatebetreuung“ der Eypo AG, explizit behauptet. Jeder Teilnehmer am Partnerprogramm von Eypo AG, das z.B. über affili.net läuft, hatte dieses Mail im März 2005 erhalten und wurde darüber aufgeklärt, dass die Eypo AG “lizenzierter und designierter Visa & MasterCard-Agent von 6 internationalen Banken” und “durch die Schweizerische Bankenkommission und die Finanzkontrollbehörde zur Ausführung ihres Geschäfts berechtigt” sei.
Dass die Vermittlung von Debitkarten aber nicht bewilligungspflichtig ist, schrieb ich ja bereits in meinen ersten zwei Artikeln auf diesem Blog. Das ist ja auch genau der Grund, wieso ich mich etwas intensiver mit der Firma beschäftigte, da es mir nicht einleuchten wollte, wieso Eypo mit dieser angeblichen Bewilligung wirbt, obwohl sie nicht im Besitze einer solchen ist (und diese auch nicht benötigt).
@Dirk Gödde
Jetzt pass ‚mal ganz schön auf Junger! Du verdrehst hier die Tatsachen und beginnst auch noch zu lügen und unhaltbare Anschuldigungen zu machen!
Ich habe NIE behauptet, die beiden Homepages auf denen diese unlautere Aussagen bezüglich EBK gemacht werden, würden der Eypo AG gehören!
Bei der Aussage: „Die EYPO AG ist durch die Schweizerische Bankenkommission und die Finanzkontrollbehörde zur Ausführung ihres Geschäfts berechtigt.“ handelt es sich um Werbe-Inserate, das habe ich klar und deutlich und zwar von Anfang an erwähnt!
Dabei handelt es sich um Inserate, welche Eypo AG seinen eigenen Werbepartnern in Auftrag gegeben hat und die Links in diesen Inseraten haben noch bis vor 3 Tagen direkt auf die Homepage von Eypo AG eypocard.ch geführt.
Die Eypo AG schreibt es ja selbst auf seiner Homepage, dass sie sich von diesen Aussagen diverser ehemaliger Werbepartner distanziere. Es handelt sich also effektiv um ehemalige Werbepartner, und damit ist auch klar, dass Eypo AG früher mit dieser unlauteren Behauptung Werbung gemacht hat.
Ach, übrigens wegen Domain-Inhaber, lern zuerst einmal das Whois-Register richtig zu bedienen…
Denn Inhaber der beiden Domains kredit-darlehen.de und schwaben-kredit.de ist Peter Janz, Im Engenlauch 29, D-73035 Goeppingen, und zwar seit 04.09.2003 bzw. 13.09.2003.
http://www.united-domains.de/whois/whois.html?domain=kredit-darlehen&tld=de&SESSID=1b8a3b15e96ae38a9ff6a86a1d80a64d
http://www.united-domains.de/whois/whois.html?domain=schwaben-kredit&tld=de&SESSID=1d8d7247f6cada2e36db6b8c036bc566
Und noch ‚was… ich habe schon in meinem Beitrag vom Samstag, 07. Januar 2006 um 13:15:24 Uhr den Beweis erbracht, dass Eypo AG nicht nur Karten auf Guthabenbasis, sondern auch normale Kreditkarten, nämlich die VISA Classic Kreditkarte, vermittelt hat.
Aber da du so tust, als wäre nichts gewesen, ganz speziell für dich nochmals die Original-Homepage von Eypo AG, eypocard.ch, wie sie am 31.03.2005 im Netz war:
http://web.archive.org/web/20050331002722/http://www.eypocard.ch/
Damit ist auch klar, dass Eypo AG gegen das Konsumkreditgesetz verstossen hat.
Und falls es dich interessiert, so habe ich schon im Juli 05 an dieser Diskussion teilgenommen und bin erst wieder vor 4 Tagen auf diesen Blogg gestossen, da ich bezüglich der Briefkastenadresse der „xtrade24 ag“ (ehemals Kredit & Kapital Gruppe Zürich AG) an der Zollikerstrasse 153 auf Karl’s Frage bezüglich Eypo AG’s nahestehenden Firmen etwas zu sagen hatte.
Also, @Dirk Gödde, hör auf, mir sachen zu unterstellen, die ich NIE geschrieben habe und unhaltbare lügen zu verbreiten. Denn im Gegensatz zu dir, belege ich hier jede von mir gemachte Aussage. Du hingegen stellst einfach nur Behauptungen in den Raum.
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