Die vergangenen Feiertage hatten es in sich: Für den Shopblogger, dem das Sozialgericht Bremen Namensanmassung vorwirft, und für den Werbeblogger, der vom Vater von Heidi Klum aufgefordert wird, den „gesetzlich geschützten Namen Heidi Klum“ aus der URL eines Posts zu entfernen.
Doch auch die beiden „Angreifer“ reiben sich wohl die Augen: Denn beide haben mit ihren (meiner Meinung nach unberechtigten) Forderungen nun so ziemlich das Gegenteil von ihrem ursprünglichen Willen erreicht. Auf einmal tummeln sich dutzende neuer Suchergebnisse auf Google zu den Themen. Robert hat dazu bereits erste Analysen gemacht, und zeigt seine Ergebnisse unter „Kopf-an-Kopf Rennen beim Keyword “Sozialgericht Bremen”“ sowie „Einsamer Spitzenreiter: “Heidi Klum” + Werbeblogger“ auf. Allerdings ändern sich die Ergebnisse ständig und es kommen immer mehr Einträge dazu.
Die beiden Fälle zeigen einmal mehr auf, dass viele Leute das Internet und/oder die Blogosphäre noch nicht wirklich verstanden haben. Solange kein klarer Rechtsverstoss erkennbar ist, wird das immer ein Echo nach sich ziehen, dass in den meisten Fällen in dieser Form nicht gewünscht war, und ein Image eher beschädigen als verbessern kann. Da gerade Blogs von Google mit ihren ständig aktualisierten Seiten nach wie vor ein wenig „bevorzugt“ behandelt werden, dauert es jeweils nicht lange, bis die Blogs auf Topplätzen in den Suchresultaten gelistet sind. Mit der zunehmenden Verbreitung erreichen die Fälle auch die „Mainstreammedien“ wie Golem oder werden in einem Eintrag bei Wikipedia vermerkt.
Und das war wohl kaum das Ziel des Sozialgerichts oder des Heidi Klum-Papa’s. Ein Schuss, der wohl nach hinten losging. Wie schreibt Plus Eins so schön: „Wie in jedem Großkonzern üblich laufen nun auch bei Blogger Inc. Deutschland Sofortmassnahmen an. Die Meldung über das Eintreffen dieses VIP-Mails verbreitet sich unter den Kollegen wie ein unkontrolliertes Lauffeuer.“
Und auch die rechtlichen Ansichten zum Thema kommen nicht zu kurz:
Behörden sind eifrig, manchmal auch etwas übereifrig. Aber vielfach sind sie in Gebieten eifrig, die gar nicht zum eigentlichen Aufgabenbereich der Behörde gehören. So darf sich Björn, alias der Shopblogger, neuerdings mit dem Sozialgericht Bremen herumschlagen, die ihm den Tatbestand der Namensanmassung vorwerfen.
Und das alles nur, weil er am 27. Mai 2005 einen Post mit dem Titel „Sozialgericht Bremen“ schrieb (den Titel des Posts hat er unterdessen in „Volle Ladung“ geändert). Das Sozialgericht hat ihm nun einen Schreiben zukommen lassen und ihn mit folgender Begründung aufgefordert, die Namensanmassung zu unterlassen:
Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.
Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LGH Hannover vom 12.09.2001 – 7 O 349/01). Eine solche Zuordnungsverltzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen „Sozialgericht Bremen“ eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des Sozialgericht Bremen handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.
Noch lustiger wird die Sache, wenn man weiss, dass es im zitierten Urteil des LGH Hannovers darum ging, „dass eine Privatperson sich die Domain eines Ministeriums reserviert und benutzt hat, dazu noch ohne konkret die möglichen Besucher der Site darauf hinzuweisen, das sie nicht beim entsprechenden Ministerium gelandet sind.“
Was nun aber das Vergehen von Björn mit dem genannten Urteil zu tun hat, bleibt mehr als schleierhaft.
Das wär ja noch schöner, wenn man einfach jeden verklagen kann, der in den ersten zehn Suchresultaten in Google auftaucht. Da hätte auch ich auf einmal einiges an Arbeit und Daniel Boos, Tempa, der Amtsleiter und viele mehr hätten auf einmal mit Post von meinem Anwalt zu rechnen. Namensanmassung, jawoll! 😉