Behörden sind eifrig, manchmal auch etwas übereifrig. Aber vielfach sind sie in Gebieten eifrig, die gar nicht zum eigentlichen Aufgabenbereich der Behörde gehören. So darf sich Björn, alias der Shopblogger, neuerdings mit dem Sozialgericht Bremen herumschlagen, die ihm den Tatbestand der Namensanmassung vorwerfen.
Und das alles nur, weil er am 27. Mai 2005 einen Post mit dem Titel „Sozialgericht Bremen“ schrieb (den Titel des Posts hat er unterdessen in „Volle Ladung“ geändert). Das Sozialgericht hat ihm nun einen Schreiben zukommen lassen und ihn mit folgender Begründung aufgefordert, die Namensanmassung zu unterlassen:
Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.
Eine Verletzung solcher schutzwürdigen Interessen ist gegeben, wenn durch die unbefugte Namensverwendung eine Zuordnungsverwirrung entsteht (vgl. Urteil des LGH Hannover vom 12.09.2001 – 7 O 349/01). Eine solche Zuordnungsverltzung liegt vor, da, wenn man unter Google den Namen „Sozialgericht Bremen“ eingibt, Ihre Internetadresse unter den ersten zehn Treffern erscheint. Es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Seite des Sozialgericht Bremen handelt. Da erst die Überschrift erscheint und dann die Seite aufgebaut wird, bleibt dieser Eindruck zunächst bestehen.
Noch lustiger wird die Sache, wenn man weiss, dass es im zitierten Urteil des LGH Hannovers darum ging, „dass eine Privatperson sich die Domain eines Ministeriums reserviert und benutzt hat, dazu noch ohne konkret die möglichen Besucher der Site darauf hinzuweisen, das sie nicht beim entsprechenden Ministerium gelandet sind.“
Was nun aber das Vergehen von Björn mit dem genannten Urteil zu tun hat, bleibt mehr als schleierhaft.
Das wär ja noch schöner, wenn man einfach jeden verklagen kann, der in den ersten zehn Suchresultaten in Google auftaucht. Da hätte auch ich auf einmal einiges an Arbeit und Daniel Boos, Tempa, der Amtsleiter und viele mehr hätten auf einmal mit Post von meinem Anwalt zu rechnen. Namensanmassung, jawoll! 😉
lustig lustig. und typisch deutsch.
Ich bekomme doppelt Post. Einmal von Dir weil ich Bloggingtom im Titel habe und einmal von so ziemlich jeder deutschen Behörde wegen dem „Amt“ in meiner URL. Tut euch doch zusammen 😉
Nenene So ein Unsinn….
Wer weiß, wer weiß… jedenfalls finde ich die Aktion des Sozialgerichts Bremen mal echt lustitsch… 😀
P.S.: Sozialgericht Bremen rockt!
Ich hab’s ja hier schon gesagt: Deutsche Juristerei – die deutschen Juristen spinnen!
Zum Glück bin ich hier unter Kontrolle der Schweizer Justicia. Sonst hätte ich nur noch mit Rechtsanwälten zu tun, die Menschen bei Klagen gegen mich vertreten. Warum? Weil ich doch „Job“ in der URL habe und jeder Googler deshalb meinen könnte, ich hätte einen Job zu vergeben.
@Marcel: Sei froh, dass Dein Blog nicht jobblogs heisst, sonst gäbe es eine Sammelklage, da weder ein, noch mehrere Jobs zu vergeben sind 😉
…und Blogs hat er auch keine zu vergeben, also doppelt Schwein gehabt. Das gäbe sonst gleich noch eine Klage der DBI (Deutschen Blog Industrie) wegen Wettbewerbsirgendwas.
Naja, ich würde bloß dagegen vorgehen, dass man dich als käuflich darstellt:
Nachtrag
Dein Blog will irgendwie keinen img-Tag.
http://img489.imageshack.us/img489/3892/bt4va.jpg
@David: Haha… muss mich da mal melden, habe bis heute keine Lizenzgebühren von diesem Shop erhalten. Also doch mal klagen 😉
Apropos Bilder: Ja das ist so ne Sache, aber werde das Bild in Kürze mal noch für einen Post benutzen, dann kommt das Bild (und Du) doch noch ins Blog…
Das hier ist auch ganz witzig:
http://www.werbeblogger.de/ind.....sst_grusen
Der Vater von Heidi Klum fordert den Werbeblogger auf, den Namen seiner Tochter aus der URL eines Blogeintrages zu entfernen, da er(Werbeblogger) angeblich Werbung mit diesem betreibt und der Name Heidi Klum geschützt ist.