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Neues Urheberrecht: Vorsicht beim verlinken

Das seit 1. Juli 2008 geltende revidierte Urheberrechtsgesetz bringt einige Änderungen mit sich. Aus rechtlicher Sicht besteht aber noch manche Unsicherheit, die wohl erst ein Gerichtsurteil klären kann. So ist es zwar Fakt, dass Software, die bspw. einen Kopierschutz von geschützten Dateien entfernen kann, ab sofort verboten ist:

Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen […]

Allerdings gibt es nach wie vor ein Recht auf Privatkopie. Wer einen Kopierschutz umgeht, um damit lediglich eine Privat- oder Sicherheitskopie zu erstellen, macht sich nicht strafbar. Absurd allerdings, dass man in diesem Fall zwar eine Kopie herstellen darf, die dazu nötigen Tools aber (in der Schweiz) nicht legal beschaffen kann.

Ungemach könnte nun aber auch allen (Online-) Publikationen drohen, die irgendwo in ihren Archiven einen Link auf die Homepages solcher Kopiertools gesetzt haben. In Deutschland klagt sich diesbezüglich der Heise Verlag seit drei Jahren durch die Instanzen um zu klären, ob ein einfacher Link in einem Bericht rechtlich zulässig ist oder nicht. Auch in der Schweiz wird es dazu wohl erst ein Gerichtsurteil brauchen, um diese Frage zu klären.

Dazu Emanuel Meyer, Leiter Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum:

Die schweizerische Regelung der Umgehungstools entspricht genauso wie diejenige Deutschlands derjenigen der massgeblichen EU-Richtlinie. Was im Einzelfall verboten ist, wird der Richter entscheiden müssen. Angesichts der Vergleichbarkeit der deutschen und der schweizerischen Regelung, ist anzunehmen, dass sich ein Schweizer Richter von ähnlichen Überlegungen leiten lässt, wie seine deutschen Kollegen. Der bisherige Verlauf des Heise-Falls, auf den Sie anspielen, deutet eher darauf hin, dass eine solche Verlinkung nicht zulässig ist.

Was aber, wenn ein Hersteller neben einer nun verbotenen Software auch „legale“ Programme anbietet und man einen Link dorthin setzt? Nochmals Emanuel Meyer:

Auch hier kann keine generelle Antwort gegeben werden. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen. Nehmen wir an, ein Anbieter stellt zwei Produkte her; ein legales und ein illegales. Wer ausschliesslich auf das legale Produkt hinweist und einen Link setzt, geht auf jeden Fall ein deutlich geringeres Risiko ein als jemand, der auf das illegale Produkt hinweist und einen Link setzt

Die Lage ist derzeit also alles andere als glasklar. Allerdings empfiehlt Meyer aufgrund des „doch eher grossen Risikos, dass ein Verlinken auf Anbieter wie denjenigen im Heise-Fall eine Verletzung des Schutzes technischer Massnahmen darstellt“, ein vorsorgliches Löschen solcher Links, wie das zum Beispiel der PCTipp bereits getan hat.

Bleibt die Frage, ob man überhaupt noch Berichte über solche Tools schreiben darf, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Doch auch hier gibts keine eindeutige Antwort. Während der PCTipp davon ausgeht, sich strafbar zu machen, wenn redaktionell über den Einsatz solcher Tools berichtet wird, wiegelt Meyer ab:

Berichterstattung ist nicht verboten. Verboten ist aber die Werbung/Verkaufsförderung für Umgehungstools. In manchen Fachzeitschriften lesen sich Berichte manchmal wie Werbung für ein Produkt und das kann natürlich problematisch sein.

Da wird wohl noch einiges auf uns bzw. die Gerichte zukommen, bis alle Facetten dieser neuen Regelungen endgültig geklärt sind…

news-magazin.ch: Spam aus der Schweiz

Einfach nicht aufgeben scheint das Motto von Spammern aus Effretikon zu sein. Als ich im Januar 2008 erstmals Spammails von Aero-Jump Schweiz bekam, zeigte sich Philipp Ochsner noch einsichtig und versprach, meine Adresse aus dem Verteiler zu nehmen. Auf mein Nachhaken, dass damit das Problem nicht gelöst sei, ging Ochsner sogar noch weiter und schrieb:

Wir werden unsere eMail Adressen über das Doppel Opt-in Verfahren in unser Newsletter-System einbauen – Danke für Ihre Zeit.

Ja danke ebenfalls. Die Freude über das Ende der Spammails von Philipp Ochsner währte allerdings nur kurz, denn bereits habe ich zwei Ausgaben eines dubiosen Newsletters von news-magazin.ch erhalten. Und hinter news-magazin.ch steckt gemäss Impressum, man ahnt es bereits, erneut besagter Philipp Ochsner aus Effretikon.

News-Magazin.ch

Ein Augenschein am Sitz von News-Magazin in Effretikon zeigt weitere interessante Verbindungen auf. Am selben Briefkasten ist neben Ochsner nämlich auch Tobias Sommer und dessen Firma Tobiaso AG mit Sitz im bernischen Worben angeschrieben. Sommer erscheint also nicht nur im Impressum von aero-jump.ch, sondern bietet über seine Firma, die offensichtlich die gleiche Adresse wie News-Magazin nutzt, allerlei kuriose Dienstleistungen an. Bei der Tobiaso Telecom gibts beispielsweise eine „International Roaming Free SIM Card“ zu kaufen, währenddem es bei „TOBIASO – Win a Supercar“ ein Maserati Coupe zu gewinnen gibt – allerdings nur, wenn man Lose à 100 US-Dollar kauft. Aktuell mischt man auch im „internationalen Fahrzeuggrosshandel“ mit, wie der Homepage der Firma zu entnehmen ist:

Tobiaso Automobile wird im internationalen Fahrzeuggrosshandel besorgt sein, mit den Top Five der Fahrzeugindustrie unseren sowie Ihren Kunden den Erwerb von modernen, umweltfreundlichen sowie qualitativ hochwertigen Fahrzeugen zu verhelfen.

Dass der Handel mit Fahrzeugen gar nicht dem Firmenzweck gemäss Handelsregister entspricht, verwundert da eigentlich gar nicht mehr. Genauso wenig wie die Tatsache, dass das Effretiker 11-Familienhaus nicht gerade das Flair eines internationalen Fahrzeuggrosshändlers ausstrahlt…

[Update] 17. Juni 2008
Die TOBIASO AG legt Wert auf die Feststellung, dass sie in keiner Verbindung mit news-magazin.ch steht und nicht in die entsprechenden Geschäfte involviert ist.

Deutsche in der Schweiz: Geliebt oder gehasst?

EM-Shirt: Ich unterstütze 2 Mannschaften

Einer Leser mit dem sinnfreien Absender gsdgdgd@gsdgdgd.com schrieb mir gestern abend:

Guten Tag. Vielleicht interessiert Sie meine Website:
http://www.hopplaschweiz.com/

Wer die Seite „Hoppla, Schweiz!“ besucht merkt ziemlich schnell, dass es sich beim Betreiber um einen in der Schweiz wohnhaften Deutschen handelt. Einer von

201.497 Deutschen, die laut BfS hier in der Schweiz leben und dafür von Euch jahrein, jahraus auf die Fresse kriegen – nicht im wortwörtlichen Sinne, sondern hinter vorgehaltener Hand und in den Medien.

Bitterböse beklagt sich der Blogger mit dem Pseudonym Alexander Deutschmann über die Schweizer, die sich alles wünschen, nur bloss keinen Sieg der deutschen Fussball-Nationalmannschaft. Und auch sonst glaube ich herauszuhören, dass sich Deutschmann alles andere als wohl fühlt unter uns Schweizern. Was natürlich unweigerlich zur Frage führt, ob es den restlichen 201’496 Deutschen hier im Land ebenso geht?

Haben wir wirklich ein Problem mit den Deutschen in der Schweiz, so wie das auch Katrin Wilde, (Ex-Moderatorin von Radio Energy) in der Sendung NACHTCAFé am letzten Freitag zum Ausdruck brachte? Ich kann das alles irgendwie nicht ganz nachvollziehen, schliesslich zähle ich viele Deutsche, ob sie nun hier oder anderswo leben, zu meinem Bekanntenkreis, mal näher, mal weniger nah. Und mir kommen die Deutschen weder arrogant noch sonstwie komisch rein. Die meisten zumindest, denn es gibt auch unter den Schweizern Arroganz und Überheblichkeit, da dürfte der Unterschied wohl kaum liegen.

Zumindest was den Fussball anbelangt, könnte es für die Rivalität aber durchaus einen Grund geben. Wir sind einfach nicht laut genug, wie auch Bruno Ziauddin in seinem Buch „Grüezi Gummihälse. Warum uns die Deutschen manchmal auf die Nerven gehen“ am Beispiel der Engländer aufzeigt:

Die Schweiz spielte gegen England (das Resultat tut hier nichts zur Sache), und in unserem Sektor sangen vielleicht achttausend Fans «Schwiizer Natzi olé, olé!». In den Sektor hatten sich auch ein paar hundert Engländer verirrt. Und die waren tatsächlich lauter als die achttausend Schweizer. Muss an unseren Kehlköpfen und Stimmbändern liegen. Einfach nicht für laute Töne gebaut. Weswegen wir für diese auch nicht empfänglich sind.

Aber mal im Ernst: Auch wenn ich mich daran störe, dass sich der Blogger hinter dem Pseudonym Deutschmann versteckt und die Domain nicht auf seinen Namen registriert ist: Gibt es tatsächlich ein Problem mit den Deutschen hier im Land oder wie seht ihr das?

Schweizer Webseiten werden gefährlicher

Glaubt man dem aktuellen jährlich erscheinenden Report „Mapping the Mal Web Revisited“ von McAfee, so hat die Gefährlichkeit von Schweizer Webseiten zugenommen. Der Anteil von .ch-Webseiten, die Besucher mit exzessiven Pop-up-Bannern, Adware, Spyware und Malware belästigen, hat innerhalb eines Jahres um ganze 81,1% zugenommen und steht nun bei insgesamt 0.86%. Unsere Nachbarländer Deutschland und Österreich hingegen haben ihr Rating um 42,3% (Deutschland) und 15,3% (Österreich) verbessert. Im Vergleich der europäischen Domains sind wir aber glücklicherweise doch noch etwas entfernt von den (negativen) Spitzenreitern Rumänien, Russland und Ukraine.

McAfee: Schweizer Webseiten werden gefährlicher

Im Gesamtvergleich aller 265 untersuchten Top-Level-Domains schnitt Finnland wie bereits letztes Jahr am besten ab, gefolgt von Japan und Norwegen. Am gefährlichsten sind gemäss McAfee die Domains von Hong Kong und China, die damit den letztjährigen „Spitzenreiter“ Tokelau (.tk) abgelöst haben.

Der Report, für den 9,9 Millionen Webseiten ausgewertet wurden und den es hier zum Download gibt [PDF, 1.5MB], ist allerdings mit Vorsicht zu geniessen, denn er berücksichtigt nur viel besuchte Webseiten, die mit McAfees SiteAdvisor getestet wurden, und das sind natürlich längst nicht alle. Zudem hat SiteAdvisor nicht alles ganz richtig im Griff, wie heise.de meldet:

Mitunter gibt der SiteAdvisor für eine Seite grünes Licht, während sie von anderen Herstellern als riskant eingestuft wird. In einem konkreten Fall gaukelte eine Routenplanerseite den Download einer berechneten Route vor – stattdessen verbog das Problem die Startseite im Browser.

Madonna: Nun doch Konzert in Dübendorf?

Glaubt man 20 Minuten Online, dann soll Madonna im Sommer nun doch in die Schweiz kommen. Heute um 10.30 Uhr soll Good News an einer Medienkonferenz das Datum und weitere Details zum Tourneehalt von Madonnas „Sticky And Sweet“-Tour auf dem Militärflugplatz Dübendorf bekanntgeben. Gut möglich, dass man also gar nicht nach Amsterdam reisen muss, um der Pop-Diva einmal ganz nahe zu sein, denn aufgegeben hatte Good News-Chef Andre Béchir trotz zwischenzeitlicher Beendigung der Verhandlungen nie:

Ich hoffe weiter auf einen Auftritt von Madonna in Dübendorf im Zeitraum zwischen Ende August und Mitte September. Dafür werde ich kämpfen und alles daran setzen, um die Gespräche wieder aufzunehmen.

Ein Konzert von Madonna in der Schweiz wär dann wohl das Konzert-Highlight des Jahres. Fragt sich nur, ob sich das der Normalbürger auch leisten kann…

[Update] 11:00 Uhr
Tatsächlich: Madonna wird am Samstag 30. August 2008 auf dem Gelände des Militärflugplatz Dübendorf Station machen. Tickets sollen ab dem 23. Mai 2008 beim Ticketcorner erhältlich sein.

Swisscom erhält Zuschlag für iPhone

Swisscom bringt das iPhone in die Schweiz

Also doch: Monatelang war gemunkelt worden, dass die Swisscom den Zuschlag für den Vertrieb von Apples iPhone in der Schweiz erhält. Seit heute wird dies mit einem Hinweis auf der Swisscom-Website bestätigt. Verwunderlich allerdings, dass dort bisher lediglich der Hinweis und ein Formular für einen Newsletter zu finden ist, der über Neuigkeiten zum iPhone informieren soll. Eine Pressemitteilung zur Lancierung des iPhones bei Swisscom fehlt jedoch bis jetzt.

Irgendwie mysteriös…

Gelbe und rote Karten für Euro 08-Besucher

Rechtzeitig zur Vorbereitung auf die EURO 2008 ist seit heute der „Gastgeber-Pass“ erhältlich, der uns Schweizern u.a. Höflichkeit beibringen und uns weitere wichtige Informationen zur Europameisterschaft, den Host-Cities und den Gepflogenheiten der anreisenden Gäste vermitteln soll. Etwas versteckt am Schluss der Broschüre im Pass-Format finden sich dann aber die zwei wichtigsten Utensilien zum Ausdrucken: Die gelbe und rote Karte, die wir den Besuchern entgegenstrecken können:

Gelbe und rote Karten für Euro 08-Besucher

Ich bin sicher, dass diese gelben und roten Karten bestens zur Völkerverständigung beitragen…

Wer selbst einen Blick in den „Gastgeber-Pass“ werfen will, findet ihn hier als Live-Paper oder als PDF zum Download.

PayPals Definition von «Vorabinformation»

Änderungen der Geschäftsbedingungen sind wichtig, denn sie können je nach Ausgestaltung massive Nachteile bringen. Das ist auch der Grund, weshalb ich auf solche Änderungen sensibilisiert bin und mir diese (meist) ansehe. So auch heute, als ich über die „Aktualisierung der PayPal Richtlinien“ informiert wurde:

Paypal-Mail: Aktualisierung der Paypal Richtlinien

Gestaunt habe ich dann allerdings über das Datum der Änderung. Die neuste Aktualisierung datiert nämlich vom 25. Oktober 2007:

Paypal: Änderung der Nutzungsbedingungen

Als zeitnah würde ich das nicht bezeichnen, und auch die Formulierung „Diese Seite dient zur Vorabinformation der Mitglieder bezüglich wichtiger Änderungen“ ist in dieser Hinsicht ziemlich lächerlich.

Aber vielleicht werde ich ja nur so spät informiert, weil Schweizer bei PayPal eh Kunden zweiter Klasse sind…