Die Einen stehen sich derzeit vor dem Swisscom-Shop in Zürich die Beine in den Bauch, nur um Apples neues iPhone 3G endlich in den Händen zu halten. Andere wiederum kaufen sich das Teil in Neuseeland, um es gleich darauf zu zerlegen.

Jedem das seine…
Sich halbnackt auf der Motorhaube räkeln wollte Rob zwar dann doch nicht, aber er liess sich immerhin dazu überreden, sich freundlich lächelnd auf der Haube zu zeigen:

Mehr war leider nicht drin für das Blonde Alien. Aber schliesslich ist sie ja nun unter der Haube. Da sollte man sich ja keine fremden Männer mehr ansehen 😉
Nach einem etwas mühsamen Start am Morgen hätte es eigentlich in Mailand schnell per Bus weitergehen sollen. Aber Didi und ich standen zusammen mit Enzo allein beim Bus. Von Rob und Christian (oder heisst er nun Matthias? Das muss ich nochmals klären…) sowie den beiden Spaniern und dem Israeli erstmal keine Spur. Immerhin, mit 25 Minuten Verspätung hatte sich auch der Rest eingefunden und die Fahrt nach Parma zum Sofitel Grand Hotel de la Ville konnte losgehen.
Nachdem nun auch der Apero mit anschliessendem 4-Gänger in der Academia Barilla längst zu Ende ist, wärs nun auch höchste Zeit, endlich zu schlafen. Schliesslich sollte ich morgen heute fit sein, für die Fahrtrainings des Centro Internazionale Guida Sicura auf der Alfa Romeo-eigenen Rennstrecke in Varano.

Der Koffer ist gepackt, die elektronischen Helferlein samt Ladegeräten bereit und die Vorfreude da. Melde mich ab zum Test des neuen Alfa Romeo MiTo auf der Rennstrecke von Varano in Italien.

Nach dem Renault Twingo nun Alfas neuer MiTo. Mir scheint ich sollte langsam ein Autoblog eröffnen…
106 101 Photoshop Tipps labert Photoshop-Guru Deke McClelland in 5 Minuten in diesem Video herunter. Sehr unterhaltsam, auch wenn der Typ selber irgendwie strange rüberkommt…
Das hätt ich mir ja nie träumen lassen: Ich fliege zum Mond. Okok, nicht ich in Person, sondern nur der Nickname „BloggingTom“ wird, gespeichert auf einem Mikrochip an Bord der NASA-Mondsonde Lunar Reconnaissance Orbiter (LRO), einen Abstecher ins Weltall machen.

Noch unklar ist, ab wann mein Nickname den Mond für mindestens ein Jahr auf einem 30 bis 50 km niedrigen polaren Orbit umkreisen soll. Ein fixes Datum für den Start der Sonde an Bord einer Atlas-V401-Trägerrakete ist nämlich noch nicht bekannt. Bei der NASA heisst es lediglich, dass der Start „nicht vor dem 24. November 2008“ erfolgen wird.
Genügend Zeit also, vor dem Start noch etwas mit der Sonde zu twittern…
Bereits gestern hat Matthias über Schweizer Blogs geschrieben, die gehackt wurden und nun unsichtbar im Quelltext für Viagra & Co. Werbung machen. Eine kleine Recherche zeigt, dass neben den dort genannten Blogs „Le Journal du Chef„, „Planet Welti„, „CVP Luzern“ und „slug.ch Blog“ auch „EduBlog„, „piece O plastic“ und „derBlogger“ betroffen sind. Allen gemeinsam ist, dass sie veraltete WordPress-Versionen nutzen und damit ein einfaches Ziel für solche Angriffe sind.

Die Inhaber der im Quelltext versteckten Domains wie haaan.com oder unchartedparent.com dürften mit der Aktion allerdings nichts zu tun haben, sondern sind selber Opfer eines Hacks geworden. Beim Aufruf der URLs wird nämlich in einem iframe ein Script von googlus.com gestartet, eine Domain die in Sachen Spam nicht ganz unbekannt ist. Das Script selbst ruft eine Seite von UmaxSearch auf und übergibt die Affiliate-ID 82462. Umax wiederum bietet eine Art Pay-per-Click-Suchmaschine an, und so sind auch die Beweggründe der kriminellen Machenschaften klar.
Den betroffenen Bloggern (die ich, soweit Mailadressen eruierbar waren, informiert habe) kann ich nur raten, schleunigst auf die neuste WordPress-Version upzudaten, denn Google reagiert ziemlich schnell auf die versteckten Links, wie auch der Werbeblogger schon erfahren musste. Eine ziemlich gute Anleitung zum richtigen Vorgehen findet sich zum Beispiel bei Holy Shmoly!.
[Update] 19:33 Uhr
Knapp 2 1/2 Stunden nach meiner Infomail haben immerhin zwei Betroffene bereits reagiert. Sowohl das Blog der CVP Luzern wie auch der slug.ch Blog sind derzeit nicht erreichbar…
Das seit 1. Juli 2008 geltende revidierte Urheberrechtsgesetz bringt einige Änderungen mit sich. Aus rechtlicher Sicht besteht aber noch manche Unsicherheit, die wohl erst ein Gerichtsurteil klären kann. So ist es zwar Fakt, dass Software, die bspw. einen Kopierschutz von geschützten Dateien entfernen kann, ab sofort verboten ist:
Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen […]
Allerdings gibt es nach wie vor ein Recht auf Privatkopie. Wer einen Kopierschutz umgeht, um damit lediglich eine Privat- oder Sicherheitskopie zu erstellen, macht sich nicht strafbar. Absurd allerdings, dass man in diesem Fall zwar eine Kopie herstellen darf, die dazu nötigen Tools aber (in der Schweiz) nicht legal beschaffen kann.
Ungemach könnte nun aber auch allen (Online-) Publikationen drohen, die irgendwo in ihren Archiven einen Link auf die Homepages solcher Kopiertools gesetzt haben. In Deutschland klagt sich diesbezüglich der Heise Verlag seit drei Jahren durch die Instanzen um zu klären, ob ein einfacher Link in einem Bericht rechtlich zulässig ist oder nicht. Auch in der Schweiz wird es dazu wohl erst ein Gerichtsurteil brauchen, um diese Frage zu klären.
Dazu Emanuel Meyer, Leiter Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum:
Die schweizerische Regelung der Umgehungstools entspricht genauso wie diejenige Deutschlands derjenigen der massgeblichen EU-Richtlinie. Was im Einzelfall verboten ist, wird der Richter entscheiden müssen. Angesichts der Vergleichbarkeit der deutschen und der schweizerischen Regelung, ist anzunehmen, dass sich ein Schweizer Richter von ähnlichen Überlegungen leiten lässt, wie seine deutschen Kollegen. Der bisherige Verlauf des Heise-Falls, auf den Sie anspielen, deutet eher darauf hin, dass eine solche Verlinkung nicht zulässig ist.
Was aber, wenn ein Hersteller neben einer nun verbotenen Software auch „legale“ Programme anbietet und man einen Link dorthin setzt? Nochmals Emanuel Meyer:
Auch hier kann keine generelle Antwort gegeben werden. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen. Nehmen wir an, ein Anbieter stellt zwei Produkte her; ein legales und ein illegales. Wer ausschliesslich auf das legale Produkt hinweist und einen Link setzt, geht auf jeden Fall ein deutlich geringeres Risiko ein als jemand, der auf das illegale Produkt hinweist und einen Link setzt
Die Lage ist derzeit also alles andere als glasklar. Allerdings empfiehlt Meyer aufgrund des „doch eher grossen Risikos, dass ein Verlinken auf Anbieter wie denjenigen im Heise-Fall eine Verletzung des Schutzes technischer Massnahmen darstellt“, ein vorsorgliches Löschen solcher Links, wie das zum Beispiel der PCTipp bereits getan hat.
Bleibt die Frage, ob man überhaupt noch Berichte über solche Tools schreiben darf, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Doch auch hier gibts keine eindeutige Antwort. Während der PCTipp davon ausgeht, sich strafbar zu machen, wenn redaktionell über den Einsatz solcher Tools berichtet wird, wiegelt Meyer ab:
Berichterstattung ist nicht verboten. Verboten ist aber die Werbung/Verkaufsförderung für Umgehungstools. In manchen Fachzeitschriften lesen sich Berichte manchmal wie Werbung für ein Produkt und das kann natürlich problematisch sein.
Da wird wohl noch einiges auf uns bzw. die Gerichte zukommen, bis alle Facetten dieser neuen Regelungen endgültig geklärt sind…
Endlich versteh ich auch mal etwas davon, was in all den Bollywood-Filmen von Benny Lava gesungen wird:
(via infamy)
Wer hätte das gedacht: Kaum ist die EURO 08 vorbei, brechen die Schweizer Frauen in Tränen aus. Zumindest im TV-Spot von Schweiz Tourismus in Deutschland, Holland, Italien und Frankreich.
(via persoenlich.com)