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Heise vs Techchrunch. Bringen Links was?

Kurz nachdem der Link zu meinem Beitrag „Peter Gabriels Webserver geklaut“ am vergangenen Dienstag bei Techcrunch aufgetaucht ist, kamen auch schon die ersten Anfragen via Twitter und in den Kommentaren, was das trafficmässig bringt. Dass der Folgebeitrag „Was steckt hinter dem Webserver-Klau?“ dann auch noch von Heise verlinkt wurde, macht die Zahlenspielerei umso spannender. Wer liefert mehr Besucher: Heise oder Techchrunch?

Kurz gesagt performt der Link von Heise besser. Insgesamt hat der Link im Newsticker innerhalb von 24 Stunden nach der Veröffentlichung ganze 507 zusätzliche Leser hierher gebracht, währenddem der Techcrunch-Link im gleichen Zeitraum „lediglich“ 364 Besucher zu einem Klick verleitete. Allerdings gibt es dafür auf die Schnelle auch zwei Gründe:

  1. Währenddem der Link beim Heise-Newsticker direkt im Fliesstext genannt wird („Wie Tom Brühwiler in seinem Blog BloggingTom berichtet“), ist der Link bei Techchrunch nur ein Dankeschön („Thanks to BloggingTom for the tip“) und wird demzufolge am Ende des Beitrags genannt.
  2. Beim Techchrunch-Link ist von Anfang an klar, dass ich mein Blog in Deutsch schreibe „(everything always sounds so much more dramatic in German)“, was Leser, die Deutsch nicht beherrschen, wohl schon vorn vornherein vom Klick abhält.

Ganz klar: Ein Techchrunch-Link ist Balsam auf die Seele eines Bloggers, bringen tut er im Vergleich hingegen relativ wenig (erst recht, wenn man „bleibende“ Leser hinzurechnet). Da ist der gemeine Blogger mit einem Link in einem deutschen Medium wesentlich besser bedient.

Doku: Heise vs. Musikindustrie

Der Streit zwischen dem Heise Verlag und der Musikindustrie geht am 28. Juli 2005 in eine neue Runde. In der Frage, ob in Online-Artikeln Links zum Hersteller von Software zur Umgehung von Kopierschutzmassnahmen veröffentlicht werden dürfen oder nicht, findet an diesem Tag nämlich die Berufungsverhandlung statt.

Der Heise Verlag gewährt dem Interessierten nun mit der Dokumentation „Heise versus Musikindustrie“ einen interessanten Einblick über die Geschichte und den aktuellen Stand des Rechtsstreits. Von der Tickermeldung über die Abmahnung bis hin zur Berufungsbegründung von Heise und der Musikindustrie sind dort Originaldokumente als PDF einsehbar und zeigen so interessante Details auf.

Markenschutz contra Menschenverstand

Immer wieder stolpere ich über irrwitzige Klagen und Abmahnungen (die’s zum Glück in der Schweiz nicht gibt) wegen Markenrechtsverletzungen und ähnlichem. Immer wieder ärgere ich mich und darum muss ich das hier auch mal loswerden.

Ganz aktuell ist der Abmahnwahn der Mobilfunker O2 in Deutschland. Am 15. März 2005 stand im Newsticker von heise.de, dass O2 die Firma Weinmann GmbH + Co. KG abgemahnt habe, weil die Firma eine Markeneintrag für den Namen Venti-O2 machen wollten. Gedacht ist der Namen für ein Sauerstoffgerät zur Behandlung von Beatmungspatienten.
Interessant dabei ist u.a., dass, für alle die’s nicht wissen, O2 seit dem 19. Jahrhundert das offizielle chemische Zeichen für Sauerstoff ist.

Und hier beginnt die Sache: Wie auch immer ein Mobilfunkbetreiber dazu kommt, sich selbst Sauerstoff O2 zu nennen, was hat das Unternehmen für ein Problem damit, dass sich andere Firmen nur den chemischen Zeichen bedienen? Gibts da irgend eine Verwechslungsgefahr? Kommt dazu, dass sich die ehemalige Viag Interkom auch erst seit rund 2 Jahren selbst O2 nennt.
O2 meinte dazu gegenüber heise.de, es gehe in einer spitzfindigen juristischen Kontroverse darum, die von den Unternehmen jeweils beanspruchten Markenbereiche präzise abzugrenzen. Aus Sicht der Mobilfunker könnten die derzeit durch Weinmann beanspruchten Verwendungsarten des Begriffs O2 zu Überschneidungen mit dem Markenbereich des Mobilfunkers führen.

Heute stolpere ich während meines morgendlichen Blog-Surfens beim LawBlog dann auf einen Artikel namens Some can’t do. Hmmm, ist das nicht, in abgewandelter Form der Slogan von O2? Ja richtig, O2 can do, also weiterlesen.
Schon wieder ein Abmahnwahn von O2, diesesmal gegen das Wort Loop, welches O2 sich als Marke schützen liess, da das O2-Prepaidgeschäft unter diesem Name läuft. Nun gut, kann ich grundsätzlich nachvollziehen, aber wieso mahnt 02 dann aber LoopSession, eine Plattform für den Online-Vertrieb und Download von Sounds, Samples und Software für Musiker ab? Die Geschichte von LoopSession gibts unter LXXX-Session zu lesen.

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