Welche Webseiten blockiert China?

Mit Mauern hat man in China ja Erfahrung, sei es mit der grossen Mauer oder nun auch mit Firewalls. Schliesslich will die chinesische Regierung ihren Schäfchen nur anständige Webseiten präsentieren. Zumindest nach der Definition der Regierung. Doch welche Seiten sind gesperrt? Auf Great Firewall of China lässt sich das auch ausserhalb von China herausfinden.

Great Firewall of China: Your URL is Blocked!

Ein Test mit den zehn erstplatzierten der deutschen Blogcharts habe ich aber wieder abgebrochen, da die Ergebnisse pro URL massiv schwanken. Mal blockiert, mal eben nicht. Da ists schwer (und äusserst langwierig), sich ein Bild zu machen. Aber das Problem scheint bekannt zu sein:

This version, 1.0 may report sites as being ‚blocked‘, while there are only technical reasons for their unavailability.

Immerhin: Nach mehreren Tests scheint es so, dass BloggingTom auch in China gelesen werden kann. Was natürlich sehr wichtig ist 😉

(via symlink)

Mindestens 18870 Zeichen

Spass mit der Knowledge Base von Microsoft: Artikel 276304

Ihr Kennwort muss aus mindestens 18870 Zeichen bestehen und darf mit keinem der vorherigen 30689 Kennwörter identisch sein. Bitte geben Sie ein anderes Kennwort ein. Geben Sie ein Kennwort ein, das die Anforderungen für beide Textfelder erfüllt.

Tja, da brauche ich etwas Bedenkzeit um mir das neue Passwort ausdenken 😉

(via Themenmixer)

Weblog: Zugangsdaten mitschneiden

Endlich habe auch ich verstanden, woher die Bezeichnung „Weblog“ kommt [PDF]:

Website mit nicht kommerziellem Inhalt und personalisierter Information, die regelmäßig mit Informationen zu einem bestimmten Thema aktualisiert wird. […] Der Name ist dabei Programm und kommt von den Logfiles, in denen ein Webserver Zugangsdaten mitschneidet.

(via Stefan Niggemeier)

web1 als Abmahn-Vehikel

Eine ziemlich abstruse Abmahnung zeigt einmal mehr den „Abmahnwahn“, in dem sich Deutschland befindet. Das weitverbreitete Webhosting-Administrationstool Confixx legt (virtuelle) Webserver jeweils automatisch mit der fortlaufenden Bezeichnung web1, web 2, etc. an und zeigt auch diese Bezeichnung auch auf der Platzhalterseite an: „Hier entstehen die Internet-Seiten des Confixx Benutzers web1 auf…“

Nun wurde ein privater Webspaceanbieter von der Firma Meer aus dem deutschen Emsland abgemahnt:

Die Firma Meer aus dem Emsland informierte Manfred K., dass er gegen die Sorgfaltspflicht im Internet, Urheberrechte, Markenrechte und Kennzeichenrechte verstoßen habe und das Unternehmen seit Februar 1998 Eigentümer des Markennamens „web1“ als Firmen- und Produktname sei.

Der Anbieter soll eine „Bearbeitungsgebühr“ von ¤ 178.50 bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Im Falle eine Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von ¤ 25’000 angedroht. Ausserdem sollen bis morgen Dienstag sämtliche „web1“-Einträge (z.B. auch Namen von Unterverzeichnissen aus dem Netz bzw. aus den Suchmaschinen verschwinden

Gemäss dem Impressum von web1.de, dessen Inhaber das Einzelunternehmen Georg Meer ist, ist die Bezeichnung „web1“ urheberrechtlich geschützt. Und weiter:

Ihre nicht genehmigte Reproduktion und Benutzung, z.B. in Url (auch im Unterverzeichnis der Url), E-Mail-Adressen und dergleichen zieht eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich, wobei die gesetzlich vorgesehenen Höchststrafen zur Anwendung kommen können.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass es sich hier um eine gezielte Aktion handelt, die den einzigen Zweck verfolgt, von der weiten Verbreitung des Begriffs „web1“ zu profitieren. Denn zu tun gäbe es für die Emsländer Firma rund um „web1“-Abmahnungen genug, gibt es doch rund 819’000 Seiten und URLs im deutschen Google, die die Bezeichnung „web1“ beinhalten. Damit würde Georg Meer dann auch auf illustre Gegener wie das deutsche Bundesumweltamt oder diverse Fachhochschulen treffen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gerichte eine solche Abmahnung stützen würden. Doch manchmal entspricht „Recht“ ja nicht dem gesunden Menschenverstand…

Ach, und bevor hier eine Klage eintrudelt, sei hier festgehalten: In der Schweiz existiert keine Marke mit der Bezeichnung „web1“. Damit sollte ich mich seo-technisch eigentlich mal in Bezug auf „web1“ beraten lassen… 😉

(via Ayom)

Staatstrojaner vs. Virenschutz

Wollen die Strafverfolgungsbehörden ihren staatlichen Trojaner tatsächlich einsetzen, stehen sie vor dem Problem, dass ein Antiviren-Programm Alarm schlagen könnte. Naheliegend, dass die entsprechenden Stellen deshalb auf eine Zusammenarbeit mit den Herstellern von Antiviren-Programmen drängen. Offenbar gibt es auch bereits erste solcher Anzeichen, wie die Sonntags Zeitung heute berichtet:

Möglicherweise würden staatliche Stellen auf Antivirushersteller zukommen und sie bitten, «dass Virenscanner beim Staatstrojaner nicht anschlagen», sagt Magnus Kalkuhl, ein Virenspezialist beim russischen Hersteller Kaspersky Lab. Dies allerdings mache den Virenschutz absurd, falls der Aufforderung nachgekommen werde.

Laut dem Berliner Chaos Computer Club (CCC) ist dies bereits der Fall. Der renommierte Hackerverein deckt immer wieder Sicherheitslücken auf. «Einige Mitglieder des Clubs arbeiten für Sicherheitsfirmen und berichten regelmässig von geheimen Gesprächen zwischen staatlichen Stellen sowie Antivirenfirmen und Herstellern von Betriebssystemen», sagt CCC-Sprecher Frank Rosengart.

Anscheinend geht es bei diesen Gesprächen um Sicherheitslücken in Systemsoftware und Anwendungen, die für Staatstrojaner genutzt werden könnten. Wenn eine Lücke erst wenigen Leuten bekannt sei, «werden die Softwarefirmen manchmal gebeten, diese noch eine kurze Zeit für die Behörden offen zu halten und erst dann zu beseitigen», sagt Rosengart.

und weiter:

In mindestens zwei Fällen, berichtet CCC-Sprecher Rosengart, hätten Staatsschützer Spezialisten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs anwerben wollen. Die erfahrenen Hacker sollten den Behörden helfen, Trojaner für geheime Onlinedurchsuchungen von PCs zu entwickeln.

Sollte bekanntwerden, dass (irgendwann) tatsächlich Absprachen bestehen, könnte das das Image des Antivirenherstellers nachhaltig beschädigen. Eine schmale Gratwanderung also, denn wer will schon einen Virenscanner, der mehr schlecht als recht funktioniert bzw. Staatstrojaner geflissentlich übersieht. Trojaner bleibt Trojaner – ob staatlich oder nicht…

Ich werde überwacht

Das geht ja schnell: Obwohl ich mir den Bundestrojaner (noch) nicht freiwillig installiert habe, scheinen die deutschen Behörden bereits ein Auge auf mich geworfen zu haben, wie ein Blick auf die aktuelle (User-Agent-) Zugriffsstatistik zeigt:

User-Agent: Bundestrojaner

Vielleicht sollte ich Reisen nach Deutschland in nächster Zeit unterlassen. Man weiss ja nie, was bei der Grenzkontrolle alles passieren kann…

Von Busengrabschern und Betrunkenen

Ich bin ja nun doch schon ein paar Mal geflogen und hab auch den einen oder anderen Zwischenfall an Bord eines Flugzeugs mitbekommen. Aber was sich da während des Fluges eines Air India-Jumbos auf dem Weg von Frankfurt nach New Delhi abgespielt haben soll, ist schlicht unglaublich. Darum poste ich das ausnahmsweise nicht nur im Travelblogger, sondern auch hier.

Der unheimliche Flug beginnt schon vor dem Abheben: Zwei betrunkene Busengrabscher werden nämlich bereits in Frankfurt durch die Polizei aus dem Flugzeug entfernt. Doch das hilft wenig, wenn andere Passagiere sich während des Fluges ebenfalls betrinken und Crew und Mitreisende anpöbeln.

Aber das ist erst der Anfang: „Die unglaubliche Reise in einem verrückten Flugzeug“ von SpOn erzählt die fast schon unglaublichen Details des „Erlebnisfluges der speziellen Art“.

Ein „must-read“!

Angriff auf WordPress-Installationspaket

Wer in den letzten Tagen die WordPress-Version 2.1.1 von wordpress.org heruntergeladen hat, tut gut daran raschmöglichst auf die neue Version 2.1.2 upzudaten:

Es wurde festgestellt, das sich ein Cracker Zugriff auf einen der “wordpress.org”-Server verschafft hatte und diesen Zugriff dazu benutzt hat die Downloaddatei zu verändern. Der betroffene Server wurde für weitere Untersuchungen heruntergefahren und es stellte sich heraus, daß die Downloaddatei der Version 2.1.1 (als einzige) von diesem Angriff betroffen war. Es wurden zwei WP-Dateien dahingehend verändert, daß sie Code enthielten, der die externe Ausführung von PHP-Code ermöglicht.

Dieser Vorfall bringt mich gerade wieder mal zum nachdenken, denn eigentlich bewegen wir uns alle auf ziemlich dünnem Eis. Haben wir erst einmal Vertrauen zu einer Anwendung wie WordPress gefunden, installieren wir (mehr oder weniger) blind jedes Update, ohne uns eigentlich über alle (versteckten) Funktionen im Klaren zu sein. Allerdings, und das ist auch klar, wäre es auch fast unmöglich, jedes Softwarepaket so intensiv zu testen, dass ungewollte Veränderungen sofort auffallen würden.

Wichtig zu wissen ist aber, dass nur das Installationspaket von wordpress.org betroffen ist. Die Downloaddateien von wordpress-deutschland.org sind davon nicht betroffen. Trotzdem empfehlen die WordPress-Entwickler das sofortige Update auf die Version 2.1.2.

(via S-O-S SEO Blog)