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Domain gelöscht

Da flattert doch heute morgen um 7:02 Uhr ein Mail von Switch, der Registrierstelle für .ch-Domains, in die Mailbox, die mir unangenehmes androht:

Domain name bloggingtom.ch has been deleted. Reason for the deletion: No payments were received promptly for this domain name (GTC section 5.10).

Unschön, sehr unschön. Sicherheitshalber nochmals das Online-Banking konsultiert und meine siehe da: Die Zahlung ist raus. Jo, etwas spät vielleicht, aber sie ist raus und Switch sollte bereits im Besitz der Zahlung sein. Mal sehen, was Switch nun dazu meint und ob mein Blog im Laufe des Tages tatsächlich von der Bildfläche verschwindet…

Billigere .ch-Domains

Endlich scheint etwas Bewegung in die Preise von .ch- und .li-Domains zu kommen. Nachdem ich auch schon vor meiner aktiven Bloggerzeit die Preispolitik von Switch kritisierte, tut sich nun endlich etwas. Konkret wird ab dem 1. März 2006 die einmalig pro registrierte Domain fällige Registriergebühr von Fr. 40.- fallen, so dass eine .ch-Domain dann auch im ersten Jahr „nur“ noch Fr. 35.- kosten wird. Immerhin eine Verbilligung, auch wenn der neue Preis im Vergleich mit vielen anderen ccTLDs immer noch exorbitant hoch erscheint…

Ein „alter Zopf“ wird aller Voraussicht nach jedoch leider auch nach dem 1. März 2006 beibehalten. Und zwar die Praktik, einen Domain-Inhaberwechsel als Neuregistrierung anzusehen, womit bei einem Halterwechsel Fr. 35.- (bis 1. März 2006 noch ganze Fr. 75.-) zu bezahlen sind.

In den Geschäftsbedingungen von Switch heisst es unter Punkt 5.1 dazu:

Es erfolgt keine pro rata Gebührenrückerstattung für Domain-Namen, die vor Ablauf der laufenden Abonnementsdauer übertragen, gelöscht oder widerrufen werden. […] Bei der Übertragung eines Domain-Namens werden dem neuen Halter die Preise wie für eine Neuregistrierung verrechnet.

Dieses Gebahren hatte ich bereits im August 2005 in einem Post kritisiert. Aber offenbar scheint das eine lukrative Einnahmequelle zu sein, so dass man diese (nicht sehr offensichtliche) Gebühr nicht so ohne weiteres wieder abschaffen will. Üblich ist diese Gebühr aber auf alle Fälle nicht, es ist mir keine Registry bekannt, die eine solche „Handänderungsgebühr“ für Domains kennt.

(via CH Internet Szene)

.ch-Domains mit Rabatt

Zum Relaunch der nic.ch-Website am 1. Oktober 2005 wird für die Neuregistrierung einer .ch- oder .li-Domain am 1. und 2. Oktober 2005 keine ‚Eintragungsgebühr‘ verlangt. Zuerst jedoch muss man überhaupt dazu kommen, eine Domain registrieren zu können, denn zur Aufschaltung der neuen Website benötigt die Stiftung Switch als Registrierstelle von .ch- und .li-Domains ganze sieben Stunden und spricht von einem Unterbruch von 07:00 bis 14:00 Uhr.

Allerdings ist das Prozedere zum „Erlass“ der sogenannten Eintragungsgebühr nicht ganz einfach: Bezahlt werden muss die Gebühr nämlich vorerst trotzdem. Der Kunde erhält die Gebühr nur zurück, sofern er per eMail ein Feedback zur neuen Registrierapplikation gibt. Erst danach werden die Fr. 40.– in Form von Reka-Checks zurückerstattet.
Und genau da ist dann wohl das nächste Problem: Soweit ich das mit der Reka Online-Suche sehen konnte, gibts Reka ja nur in der Schweiz. Somit können wohl nur Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder hier Ferien machen, von den Reka-Checks profitieren. Alle anderen können die Checks dann wohl nur zum Anheizen des Cheminees gebrauchen.

Anstelle der (auch noch komplizierten) Aktion wäre es meiner Ansicht nach an der Zeit, dass Switch sich endlich von alten Zöpfen befreit und konsumentenfreundlicher agiert.
Zu nennen wäre da die Abschaffung eben dieser „Eintragungsgebühr“, die nämlich von keiner der „wichtigen“, ausländischen Registrierstellen (.de, .com, .info, etc.) verlangt werden. Damit würden die Gebühren für .ch-Domains mit Fr. 35.– (heute im ersten Jahr Fr. 75.–) im Vergleich zum Ausland zwar immer noch hoch sein, aber zumindest endlich mal sinken.
Auch die Unart, einen Domain-Inhaberwechsel als Neuregistrierung anzusehen und somit eben die höheren Erstjahresgebühren von Fr. 75.– zu erheben, ist absolut unüblich und gehört abgeschafft.

Doch es sieht nicht danach aus, dass Switch hier mal einen Schritt in Richtung Kunde machen würde, denn die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (gültig ebenfalls ab 1.10.2005) enthalten beide genannen Passagen (Eintragungsgebühr und Inhaberwechsel gleich Neuregistrierung) weiterhin.

Schade, schade, aber damit war (leider) zu rechnen…