.ch-Domains mit Rabatt

Zum Relaunch der nic.ch-Website am 1. Oktober 2005 wird für die Neuregistrierung einer .ch- oder .li-Domain am 1. und 2. Oktober 2005 keine ‚Eintragungsgebühr‘ verlangt. Zuerst jedoch muss man überhaupt dazu kommen, eine Domain registrieren zu können, denn zur Aufschaltung der neuen Website benötigt die Stiftung Switch als Registrierstelle von .ch- und .li-Domains ganze sieben Stunden und spricht von einem Unterbruch von 07:00 bis 14:00 Uhr.

Allerdings ist das Prozedere zum „Erlass“ der sogenannten Eintragungsgebühr nicht ganz einfach: Bezahlt werden muss die Gebühr nämlich vorerst trotzdem. Der Kunde erhält die Gebühr nur zurück, sofern er per eMail ein Feedback zur neuen Registrierapplikation gibt. Erst danach werden die Fr. 40.– in Form von Reka-Checks zurückerstattet.
Und genau da ist dann wohl das nächste Problem: Soweit ich das mit der Reka Online-Suche sehen konnte, gibts Reka ja nur in der Schweiz. Somit können wohl nur Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder hier Ferien machen, von den Reka-Checks profitieren. Alle anderen können die Checks dann wohl nur zum Anheizen des Cheminees gebrauchen.

Anstelle der (auch noch komplizierten) Aktion wäre es meiner Ansicht nach an der Zeit, dass Switch sich endlich von alten Zöpfen befreit und konsumentenfreundlicher agiert.
Zu nennen wäre da die Abschaffung eben dieser „Eintragungsgebühr“, die nämlich von keiner der „wichtigen“, ausländischen Registrierstellen (.de, .com, .info, etc.) verlangt werden. Damit würden die Gebühren für .ch-Domains mit Fr. 35.– (heute im ersten Jahr Fr. 75.–) im Vergleich zum Ausland zwar immer noch hoch sein, aber zumindest endlich mal sinken.
Auch die Unart, einen Domain-Inhaberwechsel als Neuregistrierung anzusehen und somit eben die höheren Erstjahresgebühren von Fr. 75.– zu erheben, ist absolut unüblich und gehört abgeschafft.

Doch es sieht nicht danach aus, dass Switch hier mal einen Schritt in Richtung Kunde machen würde, denn die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (gültig ebenfalls ab 1.10.2005) enthalten beide genannen Passagen (Eintragungsgebühr und Inhaberwechsel gleich Neuregistrierung) weiterhin.

Schade, schade, aber damit war (leider) zu rechnen…

One Response

  1. rouge 30.09.2005