Die Schonfrist der IFPI Schweiz ist vorbei: Ab heute will der Verband der Schweizer Musikwirtschaft IFPI verstärkt gegen private Raubkopierer vorgehen und zivil- wie auch strafrechtliche Massnahmen gegen die „Erwischten“ einleiten. Die IFPI schreibt, dass private Kopierer bis heute nicht belangt wurden, weil die Musikwirtschaft auf „die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut“ hat. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer: „Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz grösser ist als im Rest Europas.“
Und weiter:
Nach Angaben der Tonträgerproduzenten beträgt der Umsatzeinbruch durch Raubkopieren mehr als 25 Mio. Franken jährlich, der Gesamtschaden seit 2001 beträgt rund 135 Mio. Franken. Durch Raubkopieren gingen in den vergangenen drei Jahren in der Schweiz rund 600 Arbeitsplätze verloren. Davon sind alle Berufsgruppen betroffen, die direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt mit Musik bestreiten. Textdichter, Komponisten, Interpreten, Musiker und Labels, Tonstudios, Techniker und Händler. Auch mehrere Schweizer Fachhändler mussten in den vergangenen Jahren wegen der Umsatzeinbrüche schliessen.
Mit Arbeitsplätzen argumentierte auch die Business Software Alliance (BSA) im Mai dieses Jahres, allerdings mit dem Unterschied, dass laut BSA die Software-Raubkopierer in der Schweiz tatsächlich abgenommen hätten. Nur: Wie ich in meinem damaligen Post „Wo sind denn nun die Arbeitsplätze?“ aufgezeigt habe, sind die propagierten Zahlen über verlorene Arbeitsplätze nicht mit neugeschaffenen Arbeitsplätzen gleichzusetzen. Mit der Rechnung der BSA hätten nämlich mindestens 2100 Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, allerdings musste die BSA auf meine Anfrage hin zugeben, dass „nur“ 300 vorher arbeitslose Informatiker eine Stelle fanden.
Auch der Musikindustrie mag ich die Zahlen nicht so recht abnehmen, denn laut IFPI sollen in den vergangenen drei Jahren durch Raubkopieren rund 600 Personen, die direkt oder indirekt von Musik leben, ihren Job verloren haben. Das mag zwar stimmen, hat aber wohl nicht „nur“ mit Raubkopierern zu tun. Vielmehr sind da wohl auch veränderte Konsumgewohnheiten schuld, bspw. das von der IFPI propagierte Einkaufen der Musik via Internet. Darunter leiden die angesprochenen Fachhändler nämlich genauso.
Ebenfalls wage ich zu bezweifeln, dass es 600 neue Arbeitsplätze geben wird, würden die Schweizer Raubopierer von einem Tag auf den anderen verschwinden.
Aber zurück zum Thema:
Interessant an der ganzen Diskussion ist ja nur schon die Tatsache, dass sich die IFPI Schweiz als Vertreter der Musikwirtschaft und die SUISA als Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke absolut uneinig darüber sind, ob Downloads von Musikstücken aus Tauschbörsen nun illegal ist oder eben nicht.
Während die IFPI nämlich darauf hinweist, dass das Tauschen von Musik über Tauschbörsen gegen Artikel 19 des Bundesgesetz über das Urheberrecht verstosse, argumentiert die SUISA, dass der Download (und nur der Download!) durchaus legal sei:
Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von „offensichtlich“ illegalen Angeboten verboten).
Damit erteilt die SUISA dem Downloader zwar keinen Freipass, ist aber immerhin um Längen ehrlicher als die IFPI, da sie den „jetztigen“ Wissenstand weitergibt. Die IFPI allerdings scheint hier mehr mit dem Mittel der Einschüchterung zu arbeiten und will nun rigoros gegen ihre eigenen Kunden vorgehen (auch wenn die nicht immer alles gleich auf CD kaufen)..
Fazit: Ob Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz legal oder illegal sind, steht offenbar noch nicht abschliessend fest und wird wohl erst durch ein Gerichtsurteil geklärt werden können. Allerdings sehe ich die Tatsache, dass selbst die SUISA davon ausgeht, dass solche Downloads legal sind, durchaus positiv. Denn es stellt sich wirklich die Frage, wie eine Vereinigung wie die SUISA, die naturgemäss Einnahmen aus Musik generieren bzw. die Tantiemen für Künstler sammelt, offen zugibt, dass solche Downloads legal sind. Einfach nur so aus Nächstenliebe zum Raubkopierer wird sie das wohl kaum tun..
Anmerkung: Ich habe sowohl die IFPI als auch die SUISA um eine Stellungnahme zum rechtlichen Aspekt gebeten. Von beiden Parteien habe ich bis jetzt noch keine Antwort, werde diese aber veröffentlichen, sobald ich diese erhalte.
Die Stellungnahmen sind eingetroffen und in den Posts „IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download“ und „SUISA-Stellungnahme zum MP3-Download“ nachzulesen.
Posts in anderen Blogs zum Thema IFPI:
- Starfrosch – Raubkopierern den Kampf angesagt
- CH Internet Szene – Der Angriff gegen „Raubkopierer“ – BüPF schon gelesen, IFPI?
- daniels weblog – IFPI – Kriegsrethorik gegen eigene Kunden
- Longneck – „Game over für Raubkopierer!“ -UUUH! *bibber*
- Gabaglio – Vorbei mit „gratis“ Musik downloaden
[Update] 11:26 Uhr
Auch der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit von MP3-Downloads:
Die Argumentation bei der Musik und verwandten Rechten ist immer etwas komisch. Da wird regelmäßig von den Usern davon ausgegangen, dass der Musikschaffende sich damit abfinden muss, dass seine Rechte missachtet werden und er um seinen Erwerb umfällt. Download von illegaler Quelle kann nicht rechtens sein, das widerspricht dem Sinn des Gesetzes. Auf Lizenzrechten basiert ein großer Teil unseres Wirtschaftslebens und im Business Bereich funktioniert das auch- nur dort wo Konsumenten technische Möglichkeiten zum Mißbrauch haben gibt es Ptrobleme.
Immer wieder sehen die Downloader ein „Recht“ auf Gratisversorgung mit den Leistungen anderer. Wenn das Gesetz derzeit nicht ausreicht um unsere Leistungen zu schützen muss es halt geändert werden. Es kann keinesfalls sein, dass wir unsere Musik für Gottes Lohn hergeben müssen, nur weil irgendwer sie ins Netz stellt und dann alles erlaubt sein soll.
@Frosch und Musikman:
Ich gebe euch beiden grundsätzlich recht, wer arbeitet schon gerne gratis. Aber, und das formuliert Musikman treffend, wenn das Gesetz den Download offenbar als nicht strafrechtlich relevant ansieht, muss es geändert werden. Umgekehrt heisst das aber auch, dass der Downloader derzeit zwar den Musiker, Komponisten oder wer auch immer um seinen Lohn bringt, offenbar aber ganz legal. Und solange das (zumindest bei uns in der Schweiz) so ist, muss sich der Downloader ja nicht zwingend schlecht fühlen, da er ja nichts illegales tut.
@blogging Tom
Die Frage nach der Legalität ist noch nicht so ganz geklärt- es gibt noch keinen Entscheid in der Sache. Der Downloader muss sich also vielleicht nicht vor der Illegalität fürchten- aber schlecht fühlen solte er sich schon wenn er die Musiker um ihren Lohn bringt.
@Frosch: Volle Zustimmung!
@frosch ahahahah :> ich lach mich tod, öb jetzt 1 million und 10 tusig, oder 1million chunt au nöd drufa.
das „leben“ findet immer einen weg…
@frischfrosch
Hauptsache die Musik eingesackt und nichts gezahlt.- Die Grundmentalität beim Musiksaugen ist einfach immer die gleiche- Diebstahl.
Bei der Diskussion um illegales Downloaden wird meistens uebersehen: Die Grossen Konzerne zwingen Nutzer regelrecht zum illegallen downloaden!
Beispiel 1: Meine Videothek moechte gerne einen Server aufstellen, wo Mitglieder online gegen Bezahlung Films downloaden koennen. Auf diese Weise koennte sie ihr Angebot verbreiten-zum Beispiel mit Filmen, die nicht oft geliehen werden und die deswegen nicht ins Regal gestellt werden koennen-und der Kunde muesste nicht aus dem Haus, um sich seinen Film zu holen. Der Haken: kein einziger Verleihkonzern ( z.b. sony, columbia pictures) will sich auf so ein Geschaeft einlassen, weil sie Angst vor Konkurrenz haben. Sie wollen meiner Ansicht nach lieber warten, bis die unabhaengigen Videotheken eingehen, um dann selber ein Monopolgeschaeft aufzuziehen.
Beispiel 2: ich wollte mal Songs von der Popgruppe Spliff legal auf einer Deutschen Site downnloaden, musste aber zur Kenntnis nehmen,
das erstens nur ein Bruchteil der Lieder zum Kauf erhaeltlich waren ( und das waren durchgaengig Lieder die man auch z.b. auf Kazaa findet).
zweitens es unmoeglich fuer mich war, selbst diese Lieder zu downloaden, weil anhand den Kreditkartendaten die Firma sah das mein Wohnsitz nicht in Deutschland liegt. Das liegt am komplizierten europaeischen Urheberrecht, und an der Faulheit und Geldgierigkeit der Musikkonzerne, die nur fuer die groessten Hits mit den einzelnen europaeischen Laendern urheberrechtsvertaege abschliessen wollen.
Gaebe es Paysites, wo ich schnell alles finden koennte, was ich wollte, waere ich sofort dabei.
Aber so bin ich gezwungen, stundenlang zu suchen , und auch illegal downzuloaden, denn um fuer ein paar Songs eine Cd teuer aus dem Ausland zu bestellen habe ich kein Geld und auch keine Lust.
Also ob das downloaden von Musik nun moralisch falsch ist oder nicht möchte ich hier nicht bewerten.
Aber von der rechtlichen Seite her kann ich nur soviel sagen, wobei ich aber kein Experte bin (ohne Gewähr). Jedoch haben mir diverse Juristen bzw. Anwälte dies so bestätigt:
Gemäss Art. 19 URG (Urheberrechtsgesetz, vgl. http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a19.html) ist es in der Schweiz erlaubt für den privaten Gebrauch bzw. zur Datensicherung Musik herunterzuladen bzw. CDs zu brennen. Das Problem ist nur, dass viele User von Limewire etc. automatisch auch die Musik zur Verfügung stellen. Wer (bis auf weiteres) in der Schweiz sicher sein will, muss in diesen Programmen einfach die Upload-Funktion ausschalten.
Ich finde es deshalb eine Sauerei, dass die Musikindustrie solche Lügen verbreitet und Unwahrheiten in die Welt setzt, nur um die Downloader zu verunsichern, was ihnen ja offensichtlich gelingt, sonst gäbe es keine Diskussionen. Sobald eine rechtliche Grundlage besteht sollen sie das von mir aus machen.
klar ist, dass man gegen Bezahlung Musik herunterlade darf, bin ich nun aber auch richtig mit der Annahme, dass ich mich (noch) nicht strafbar mache, wenn ich kostenlos lieder downloade? und kann mir noch jemand genau erklären, wie die mit Kopien von CDs ist? ist es erlaubt für den privaten Gebrauch eine gekaufte CD zu brennen? ich wäre sehr dankbar für eine Antwort!! 🙂
Die Rechtslage beim Download ist nicht so klar wie sie oft dargestellt wird. Bei offensichtlich illegaler Quelle kann es da durchaus Schwierigkeiten geben. Die SUISA sieht das so:
@rötte: vielen dank für die ausführliche info!
ich will kostenlos downloaden
Kann mir jemand sagen, was für für Tauschbörsen es gibt, wo man den upload abstellen kann? Nach mir funktioniert das bei Emule nicht. Merci für Feedback.
Dann schau mal auf MP3net 🙂
Meiner Meinung nach lohnt sich der Aufwand mit den Tauschbörsen gar nicht wenn man die Songs in Russland ganz legal herunterladen kann in toller Qualität und zu einem sehr guten Preis. Ich habe meine ganze Sammlung von GoMusic.
[Anmerkung BloggingTom]: Affiliate-Code aus dem Link entfernt.
upload abschalten: limewire, transmission, xtorrent…
Hier gibts auch jeden Monat ein paar gute legale und kostenlose MP3 Downloads
(Sind echt immer schoene sachen dabei)
hey leute,
ich habe auch schon gehört das downloaden legal ist wenn man keine uploads zulässt.weil ja eigendlich das kostenlose vermehren der lieder illegal ist.also wäre es ja logisch wenn man sie nicht uploaden lässt,dann wäre es ja legal,oder ist das trotzdem illegal?nur sollten das nicht alle so denken sonst bekommt plötzlich niemand mehr die gesuchten songs…
ich wollte es schon laaaange sein lassen aber es macht so etwas wie süchtig:)das uploaden kann man z.b. bei bearshare abstellen
Ich finde die Fileshare Geschichte eigentlich einfach nur mühsam. Die Sucherei, die schlechten Downloadraten, teils schlechte Qualität etc. Ich habe mir bei http://www.gomusic.ru Heute z.B. das Album von Akon heruntergeladen, für Schlappe 1.50. Super MP3, ungeschützt und komplett legal.
[Edit] Affiliate-IDs aus Links gelöscht. BloggingTom
Hey ho ihr ich schreibe führ eine schülerzeitung und suche nach denn regeln führs mp3 download ich finde nirgents wirklich die genauen gesetze ich würde mich freun wenn ihr mir helfen könntet
Euer Donnie Darko
tsts… wer hier aller AFF-Links zu streuen probiert! 🙁
heute sind ja doch schon paar Jahre vergangen in Sachen musik, gebessert hat sich aber noch nicht wirklich viel. noch immer eine sehr triste sache und billiger ists auch nicht geworden 🙁
gut ist, dass der DRM-Schutz langsam zu fallen beginnt…