Streit um Wort (-marke) „Ausflugsziele“

In einem aktuellen Rechtsstreit unter zwei Schweizer Ausflugsportalen dreht sich alles nur um eine Frage: Ist das Wort „Ausflugsziele“ ein generischer, allgemein gebräuchlicher Begriff oder doch nicht? Man könnte zumindest annehmen, dass einem Wort, für das Google über 2,3 Millionen Treffer listet, und das auch in Wörterbüchern wie dem Duden gelistet ist, tatsächlich das Alleinstellungsmerkmal fehlt.

Der Hintergrund, direkt aus der Medienmitteilung:

Der Streit um die Domain http://www.ausflugsziele.travel geht in eine neue Runde. Nachdem die OPAG Online Promotion AG im Februar 2008 einen Domainwechsel von www.ausflugstipps.ch auf http://www.ausflugsziele.travel vollzogen hatte, wurde sie vom Mitbewerber abgemahnt. Die OPAG Online Promotion AG, Betreiberin des Internet-Portales Topin.travel hatte diesen Domainwechsel vollzogen, um damit auch in Deutschland und Österreich tätig sein zu können. Der Begriff „Ausflugsziele“ wird in Google zudem zehnmal häufiger als Ausflugstipps gesucht. Der Begriff „Ausflugsziele“ ist ein beschreibender Begriff und somit von allen Organisationen frei einsetzbar.

Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) sieht das aber offenbar anders und hat auf Antrag der Firma ‚H+M Media‘ die Bildmarke „Ausflugsziele.ch“ in den Klassen 35, 39 und 41, sowie die Wortmarke „Ausflugsziele“ in der Klasse 35 eingetragen. Dagegen will sich ‚Topin‘, oder eben die OPAG AG nun aber wehren und strebt die Löschung der Wortmarke „Ausflugsziele“ an, wie mir Jörg Eugster von ‚Topin‘ telefonisch erklärte.

Ausflugsziele - Auszug aus Swissreg

Dass das im ureigenen Interesse von ‚Topin‘ geschieht, ist zwar klar, aber: Es liegt auch ganz im allgemeinen Interesse, den Verlauf dieser Auseinandersetzung weiter zu beobachten, denn immer wieder versuchen Unternehmen, allgemein gebräuchliche Worte markenrechtlich zu schützen und erhalten zum grossen Erstaunen auch die entsprechende Eintragung im Markenregister.

Zumindest der Wortmarken-Eintrag für „Ausflugsziele“ dürfte aber auf wackligen Füssen stehen, wie aus Fachkreisen zu hören ist. Für Markenspezialist Helmut Höfler von ‚Phänomina‚ ist der Begriff gerade im Bereich Tourismus/Gastronomie nicht monopolisierbar, worauf auch die Tatsache hinweise, dass die H+M Media nur die Wort-, nicht aber die Bildmarke in der Markenklasse 37, die unter anderem „Veranstalten von Reisen“ beinhaltet, registrieren konnte.

Ich bin ja mal gespannt, wie lange es dauern wird, bis die Wortmarke „Ausflugsziele“ wieder gelöscht wird. Oder im anderen Fall, wann ‚Schweiz Tourismus‘ und viele andere von der ‚H+M Media‘ für die Nutzung des Begriffs belangt werden.

Zur Vollständigkeit: Bei ‚H+M Media‘ scheint man sich nicht zum Fall äussern zu wollen. Die von mir kontaktierte Yvonne Heiniger, Mitgründerin und Geschäftsleitungsmitglied der Firma, versprach mir zwar einen Rückruf. Dieser ist bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings ausgeblieben. Ebenfalls unbeantwortet blieb das Mail mit den schriftlich eingereichten Fragen.

6 Comments

  1. Angrod Taralom 18.02.2009
  2. Daniel 19.02.2009
  3. BloggingTom 2.03.2009
  4. A. Marasligil 2.03.2009
  5. Adnan Marasligil 7.10.2011