Udo Vetter ist immer mal wieder für eine Überraschung gut. Nicht nur dass er seinen Law Blog fleissig füllt (haben Anwälte eigentlich soviel Zeit? 😉 ), nein, er schreibt für meinen Geschmack auch wirklich spannend, von Juristendeutsch (fast) keine Spur.
Neuste Idee von Udo ist nun das Knastblog. Natürlich thematisch absolut passend, denn das Blog „beschäftigt sich mit allen Themen zwischen U-Haft und Resozialisierung“.
Na prima: Sollte doch einmal ein Mandant von Udo verurteilt werden, wird er neu einfach im Knastblog weiterbetreut 🙂
Art. 174 Schweizerisches Strafgesetzbuch:
Verleumdung
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,
wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet.
wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder Busse bestraft.
2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so ist die Strafe Gefängnis nicht unter einem Monat.
Na dann schau’n wer mal…