Links sind Links sind Links. Oder etwa doch nicht? Nehmen wir zum Beispiel diesen Link. Was ist daran falsch? Zumindest wenn es nach easyJet geht, ist der Link völlig ungebührlich und widerspricht der Link-Vereinbarung (schon wieder ein „falscher“ Link), die einem easyJet aufdrücken will, sobald man einen Link zum Billigflieger setzen will.
Zwar darf man grundsätzlich Links setzen:
Sie können auf easyJet.com verweisen, indem Sie auf Ihrer Website einen Hyperlink, ein Banner oder ein Logo platzieren um Besucher Ihrer Website zu einer einfachen Möglichkeit weiterzuleiten, europaweite Flüge zu buchen.
Allerdings muss dabei eine ellenlange Link-Vereinbarung mit allerlei kuriosen Bedingungen eingehalten werden. Mit den beiden Links oben habe ich schonmal gegen mindestens zwei der Bedingungen verstossen, nämlich:
Sie dürfen ausschließlich einen Link zur Startseite der easyJet Website unter der URL http://www.easyjet.com bereitstellen und aufrechterhalten. Sie dürfen mit dem Link auf keine andere Webseite verweisen, die in der easyJet Website enthalten ist.
und
Sie müssen gewährleisten, dass jeder Besucher beim Verwenden des Links oder Zugreifen auf den Link darauf aufmerksam gemacht wird, dass er Ihre Website verlässt und die easyJet Website betritt.
Doch damit nicht genug: Wer auf seiner Website die Farbe Orange einsetzt, darf auch keinen Link zum Billigflieger setzen:
Sie verpflichten sich, auf Ihrer Website nicht die Farbe Orange zu verwenden (Pantone-Farbcode 021C, HTML-Farbcode #FF6600), außer als Teil eines easyJet Warenzeichens, das wie im obigen Absatz 3.1 gestattet verwendet wird.
Ich kann übrigens keinem empfehlen, aus diesem Artikel zu schliessen, er dürfe nun ebenfalls einen Link zu easyJet zu setzen, denn:
Sie dürfen Ihre Nutzung des Links nicht übertragen, abtreten, verkaufen, reproduzieren, vertreiben oder auf sonstige Weise verwerten.
Kommt dazu, dass ich nicht auch noch die Verantwortung für eure Leser übernehmen will, denn wer weiss schon, ob die nicht noch pornografisches Material oder einen Virus auf die Website schleusen:
Sie haben sämtliche angemessenen Bemühungen zu unternehmen, um das unautorisierte Einschleusen eines Virus, eines Deaktivierungsmechanismus, pornografischen Materials oder sonstiger Dinge auf die easyJet Website zu verhindern, die zu einer Verschlechterung der Leistung oder Benutzererfahrung der easyJet Website führen könnten
Da bleibt mir nur zu hoffen, dass ich mit diesem Beitrag nicht auch noch den Wert der Marke easyJet verringert oder die Produkte und Leistungen der Firma in Verruf gebracht habe:
Der Link darf auf keine Weise genutzt oder angezeigt werden, die easyJet oder unsere Produkte oder Leistungen in Verruf bringt, das geistige Eigentum oder sonstige Rechte von easyJet verletzt, gegen nationales oder internationales Recht verstößt oder den Geschäftswert der easyJet Marke für easyJet verringert oder auf sonstige Weise schädigt.
Na dann: Willkommen im Internet!
Krass.
Hey! Dein Feed-Icon ist Orange!
😉 Lol, lang nicht mehr so gelacht. Ist bei EasyJet der Anwalt für die Internetseite zuständig?
Wie geil. Ist es auch verboten, den HTML Quelltext anzusehen? 😉
Es kommt ja noch schlimmer: Man muss die Linkvereinbarung auch noch ständig einhalten, selbst wenn diese geändert werden, was jederzeit geschehen kann.
Oder diese Vereinbarung:
Also die bekommen von mir nie im Leben einen Backlink, sonst muss ich noch nach England fahren und mich vor Gericht rechtfertigen, weil ich auf einen Billigflieger verlinkt habe. 😉
Wäre das überhaupt durchsetzbar vor Gericht?
mir fällt da nur eins ein:
FAILURE
hier sagt man dazu:
„Dinger gibt’s die gibt’s gar net!“
downtown sagt man dazu:
„Was guggst Du?
Ischwör Dir, zeigst Du noch einmal mit eine Link auf misch…
Isch seh dann voll Orange! Da rast‘ isch aus!“
Nein, nach Schweizer Recht jedenfalls nicht. Das ist nur heisse Luft.
Soviel ich weiss, darf man verlinken soviel man will, solange die verlinkte Webseite in einem neuen Fenster angezeigt wird. Wenn man Beleidigungen auspricht und dabei verlinkt, könnte easyJet klagen, aber nicht aus obgenannten Gründen, sondern wegen Rufschädigung. Diese Klage würde man dann vermutlich am Wohnort des Beklagten einreichen und nicht in England. Bleibt die Frage, warum die so eine Linkvereinbarung publizieren. Wovor haben die Angst?
Zum rechtlichen meine Sichtweise — bzw Fragen.
* Wo ist da auch nur der Ansatz von Vertragsverhältnis?
(Dass solche Bedingungen überhaupt greifen könnten)
* Wo gibt es ein Urteil oder Gesetz oder eine Verodnung, die Verantwortung / Haftung für EINGEHENDE Links regelt?
(bislang ist mir „lediglich“ die Haftung für ausgehende Links auf verbotene (z.B. jugendgefährdede) Inhalte bekannt.
* Liegt auch nur entfernt ein Hauch von Schadensfall vor — z.B. üble Nachrede, Beledigung etc — wenn man NICHT nach „den Bedigungen“ verlinkt? Am aller schlimmsten — oraaaaange auf seiner Seite hat?
—
* und was ist mit fynamischen CSS-Angaben, alternativen Stylesheets, Feeds, Screanreadern, ….
Ach TOM — lange Rede kurzer Sinn: Dein Satz
„willkommen im Internet“ war ne Perle!
over-and-out
da seht ihr’s … so ein Bolzen lässt mich ganz fynamisch vor dem Screan tippern… Sautippe — ich weiss — analog zur Sauklaue 😉
Aber wichtig: Linkfrei und ohne Orange!
@TOM:
„Ey, was zeigst du mit nackte Link auf misch?
Nimm gefälligst meine Logo oder isch seh Orange!
Ey, pass auf! Pass auf! Isch schwör Dir! Pass auf!!“
*schäum*
Freie Interpretation der Linkvereinbarung:
„Ein verqueres Rechtsverständnis wurde hier auf eine Weise genutzt, die easyJet und ihre Produkte oder Leistungen in Verruf bringt, den gesunden Menschenverstand und gängige Rechtsprechung verletzt, gegen nationales oder internationales Recht verstößt (?) und den Geschäftswert der easyJet Marke für easyJet verringert oder auf sonstige Weise schädigt.“
Warum fallt ihr nur immer und immer wieder auf solch mehr oder weniger gut gemachtes Marketing herein? Das Ziel (möglichst viele Links zu kassieren) haben Sie jedenfalls erreicht. 🙂
Ich mag mich irren, aber geht es nicht in der Linkvereinbarung (so sinnlos sie ist) um die Nutzung von deren Bannern und Logos zur Verlinkung? Wäre es nicht denkbar, dass es gewisse Argumente gäbe, die dafür sprächen, dass man für deren Nutzung Bedingungen stellen darf?
Sehr kurios. Deeplinks wurden doch gerichtlich bestätigt, wenn ich mich nicht irre. Aber vielleicht sieht das die englische Rechtsprechung ja anders. 😉
Muss man sich eigentlich auch noch registrieren, wenn man verlinken will? Mahnen sie über Referrer alle ab, die einen Link auf eine *Lufthol und Augenaufreiß* Unterseite gesetzt hat?
Hier steht das Wort ‚easyjet‘ seit 2 Minuten in der Blacklist unser 23 Firmen-Router.
Bei ca. 2500 Nutzern fallen damit bestimmt ein paar Buchungen weg.
Wohl bekomms.
Interessante Sichtweise. Da ist was dran.
Wer hat denn nur diese Fluggesellschaft bei Ihrem Businessplan beraten? Ein Unternehmen welche auf Backlinks verzichtet? Möglich ist auch das mit den verkauften Brötchen im Flieger, Links gekauft werden:-). Die gekauften Links kann man nämlich steuerlich geltend machen.
irgendwie gibt es einige die sich für solche „Linkvereinbarungen“ entscheiden sogar die Frauenhofer Gesellschaft! –>
sorry hatte den Link nicht richtig drin aber hier noch mal die Linkgesetze Der Frauenhofer Gesellschaft
Haha, da gibt es doch diese „SEO-Jungs“, die für Links wahrscheinlich sogar
töteneine Menge machen würde, vor allem auch für DeepLinks… und EinfachJet will es einfach nicht?Pfff. Richtig so – Links sind doch eh überbewertet 😉
Na das war ja mal alles andere als easy! Den Hinweis auf den Anwalt aus einem der ersten Kommentare fand ich sehr passend. Das klang wirklich so als hätte sich da mal einer hingesetzt und überlegt, was man noch alles verklausulieren könnte. Hat jemand solch eine umfangreiche Ausarbeitung schonmal sonstwo gefunden?