Dass man es bei Xing (oder OpenBC, wie es früher mal hiess) nicht gerne sieht wenn Inhalte daraus an die „Öffentlichkeit“ getragen werden, wissen wir spätestens seit letztem Jahr als Robert aus einem OpenBC-Forum zitierte. Schon damals fand ich den Verweis auf Punkt 4.2 der AGB, nachdem die
Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der XING-Websites oder von anderen Nutzern,
nicht zulässig ist, etwas abenteuerlich, da das enstprechende Forum bzw. die Posts des entsprechenden Users öffentlich waren und von Google erfasst wurden.
Heute nun hat auch Peter eine „offizielle Verwarnung“ von Xing erhalten und wird aufgefordert, insgesamt vier Posts auf seinem Blog zu löschen, da er darin gegen obengenannten Punkt der AGB verstossen habe. Während ich drei der vier beanstandeten Punkte mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der entsprechenden Nutzer noch einigermassen nachvollziehen kann, verstehe ich die vierte Beanstandung überhaupt nicht. In einem Post freute sich Peter nämlich darüber, dass sein Xing-Foto „total performant“ ist und zeigte dazu einen Screenshot seiner persönlichen Statistik, die Xing jeweils im Newsletter veröffentlicht.
Ja was nun? Darf nun nicht mal mehr die eigene Statistik veröffentlicht werden? Darf man sich nicht mal mehr freuen, wenn sich so viele Leute via Xing für einen interessieren? Nun fragt sich nur noch, wo der Unterschied zwischen der Veröffentlichung der persönlichen Statistik aus dem Newsletter und der Publikation der Anzahl Kontakte des eigenen „Netzwerks“ sowie eines Einladungsmails liegt.
Als Xing-Blogger darf man sowieso mehr als die einfachen Mitglieder: Da stellt auch die Veröffentlichung von Fotos kein Problem dar, sogar wenn teilweise Namen und Arbeitgeber erkennbar sind. Werden Daniela Hinrichs und Angela Rittig nun auch „offiziell verwarnt“?
Ist nur seltsam, das Peter Hogenkamp meine Kommentare in seinem Blog alle gelöscht hat. Wahrscheinlich war ich ihm zu kritisch.
Ist schon eigenartig mit den Bloggern. Man fordert “Informations- und Meinungsfreiheit” für sich selbst, aber gesteht diese anderen nicht zu.
Dabei wird auch schnell vergessen, daß es noch höhere Werte gibt als die Informations- und Meinungsfreiheit. Dazu zählt zum Beispiel der Schutz der Privatsphäre. Wenn Hogenkamp zwei Herren, die ihm nicht genehm sind, mit Foto und Anschrift öffentlich an den Pranger stellt, und sich dann darüber echauffiert, daß dies wieder gelöscht werden soll, dann wurden da einige Grenzen überschritten.
Jedenfalls braucht er sich nie wieder darüber aufregen, daß Beiträge von ihm auf XING gelöscht wurden. Für mich hat er völlig die Glaubwürdigkeit verloren. Er sollte seinen Blog in die Tonne treten, wie es ihm heute schon mehrfach empfohlen wurde.
Die inkriminierten Blogbeiträge von Peter Hogenkamp kann man sich unter http://hogenkampversusxing.wordpress.com/ ansehen (tatsächlich ansehen, nicht direkt lesen!, gefunden via blogwerk.tumblr.com).
Die Serviceanbieterin kann, sofern sie dies will, in den AGB festhalten, dass die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von bestimmte Inhalten welche unmittelbar in Zusammenhang mit dem Service stehen untersagt ist.
Wesshalb die Serviceanbieterin (in diesem Falle Xing) dies tun sollte ist reine Spekulation und für die Grundsatzfrage nicht relevant.
Meiner Ansicht erfüllt das Veröffentlichen eines Screenshots einer Website (oder teile jener) den obgenannten Punkt und wäre somit entgegen den AGB.
Ich vergass… 😉
Klar mögen diese Bedingung doch etwas suspekt klingen, vor allem bei einer solch „wörtlichen und konsequenten“ Umsetzung wie dies Xing scheinbar praktiziert, jedoch ist es natürlich jedem frei gestellt nicht Teil der Community Xing zu sein (oder sein Account zu künden) – The Choice Is Yours 🙂
Hi
völlig unabhängig von der Verletzung, Beleidigung was weiß ich einiger:
wenn eine Community davon lebt – ja sogar dafür Geld verlangt, dass man das sieht, liest was hinter den Forenmauern passiert-kann sie es nicht zulassen, dass was nach Außen dringt.
Sie würde sich ihrer Einnahmequelle entledigen.
lg
Natürlich ist die Veröffentlichung von Inhalten einer „geschlossenen“ Community grundsätzlich heikel, da stimme ich zu. Allerdings behaupte ich jetzt mal ohne Jurist zu sein, dass das Zitatrecht wohl auch auf geschlossene Communities anwendbar wäre. Anders sieht das natürlich in Sachen Fotos und anderen persönlichen Details aus, welche wohl unter das Persönlichkeitsrecht fallen…
Web 2.0 frisst seine Kinder. Content is King, User Generated Content macht zum King, und der User ist nur Diener.
Hmm… die Veröffentlichung eines Printscreens lässt sich, nach meiner persönlichen Interpretation vom Art 25 URG (oder Zitatrecht), kaum mehr rechtfertigen.
Ich würde sagen dass ein Printscreen in den seltensten Fällen zur „Erläuterung“ oder „Veranschaulichung“ gezwungenermassen notwendig ist (wie dies der Gesetzgeber verlangt; für die Juristen unter euch Absatz 1 😉 ) Natürlich müsste der Sachverhalt des speziell vorliegenden Falle genauer geprüft werden (ich „lehne mich nicht gern über das Bord hinaus“ ohne die Faktenlage auch detailiert zu kennen).
Des weiteren gehe ich davon aus, dass dieses Ziatrecht in den AGB wegbedingbar ist (was Xing, soweit ich das verstanden habe auch getan hat).
Gibt Stöckchen für dich 🙂 Hols bitte ab.
Das finde ich unglaublich. Mein soziales Netzwerk gehört mit und keiner Plattform, auch wenn ich die dort abgelegt habe. Die sollen sich freuen, dass ich ihrer Infrastruktur Aufmerksamkeit schenke, ansonsten generiere ich dort die Daten, folglich ist auch die Statistik meine. Das ist genau der Rip-Off, der immer zurecht kritisiert wird, wenn man meint, im Web 2.0 gewinne nicht der User sondern nur die Aggregatoren.
hogenkampversusxing.wordpress.com ist nicht mehr.