Ausdrückliche Bewilligung zur Verlinkung

Die Bewilligung zur Verlinkung

Es gibt schon seltsames im Internet. Zum Beispiel die vielverwendete Passage in Disclaimern, wonach das Verlinken der entsprechenden Webseite eine Bewilligung des Seiteninhabers voraussetzt. Ugugu hatte dazu in den letzten Wochen zwei Beispiele aufgezeigt.

Doch auch die Schweizer Banken lassen sich nicht lumpen, wenn es darum geht, solche „Linkfallen“ in ihren Disclaimern zu verstecken. Und so habe ich, analog zum vom Erfolg gekrönten ADAC-Fall vor fast 3 Jahren, um entsprechende Bewilligungen nachgefragt – und (zumindest teilweise) auch erhalten.

Tabea Weber, Verband Schweizerischer Kantonalbanken

Sie erhalten hiermit eine Bewilligung zur Verlinkung auf www.kantonalbank.ch.

Dominique Gerster, Media Relations, UBS

Wir erteilen Ihnen hiermit die Einwilligung zur Verlinkung von redaktionellen Beiträgen auf www.bloggingtom.ch mit www.ubs.com, sofern damit keine kommerziellen, unlautere oder rechtswidrige Zwecke verfolgt werden.

Roland Leuenberger, Leiter Public Relations, BEKB

Im Sinne eines offenen und fairen Dialogs können Sie für die Zwecke von „bloggintom“ gerne einen Link zu einer unserer Homepages anbringen.

Sven Antenen, Leiter Internet/www.raiffeisen.ch

Hiermit erteile ich Ihnen gerne die Erlaubnis von Ihrer Seite auf Raiffeisen-Webseiten zu verlinken – und dies nicht auf eine URL beschränkt.

Keinerlei Reaktion erhielt ich dafür von den Kantonalbanken aus Glarus, Appenzell, Zug und Wallis, die ebenfalls einen solch unsinnigen Disclaimer auf ihren Webseiten publizieren und mich nun wohl verklagen werden. Ich bin gespannt…

Interessant ist, dass meine Anfrage offenbar bei keiner der Banken dazu geführt hat, dass man den Sinn einer solchen unsinnigen Bewilligungspflicht überdenken würde. Mit einer Ausnahme, wie von Sibylle Umiker von der Pressestelle der Zürcher Kantonalbank zu erfahren war. Dort fühlte sich erst nämlich niemand so richtig zuständig, eine solche Bewilligung zu erteilen. Nach meiner „Bewilligungsanfrage“ scheint dort nun aber Bewegung in die Sache zu kommen:

Wir sehen davon ab, die rechtlichen Hinweise auf unserer Homepage generell zu überarbeiten, nachdem wir den Verwendungszweck unserer Marke selbst bestimmen und den urheberrechtlichen Schutz – falls notwendig – in Anspruch nehmen wollen. Auch gilt es, Missbräuche, die einen Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen könnten, zu verhindern. Was indessen die Passage bezüglich die reine Verlinkung unserer Homepage anbelangt ist denkbar, dass sie dereinst modifiziert oder weggelassen werden wird, nachdem in der überwiegenden Mehrzahl der Anwendungsfälle von der Schweizer Rechtsordnung kein Rechtsschutz gewährt wird.

Heute morgen gab die ZKB zudem bekannt, dass die „zuständigen Stellen in den nächsten Tagen entscheiden“ werden, wie der Absatz betreffend Verlinkung im Disclaimer in Zukunft aussehen wird. Bravo!

14 Comments

  1. Patrick 1.10.2008
  2. killerbees19 1.10.2008
  3. hosae 1.10.2008
  4. Christian 1.10.2008
  5. BloggingTom 1.10.2008
  6. Shane 2.10.2008
  7. r3lite 2.10.2008
  8. Gerhard Zirkel 2.10.2008
  9. Christian 2.10.2008
  10. honigbaerli 3.10.2008
  11. Andreas 3.10.2008
  12. Shane 3.10.2008
  13. honigbaerli 3.10.2008
  14. Christian 3.10.2008