Es gibt schon seltsames im Internet. Zum Beispiel die vielverwendete Passage in Disclaimern, wonach das Verlinken der entsprechenden Webseite eine Bewilligung des Seiteninhabers voraussetzt. Ugugu hatte dazu in den letzten Wochen zwei Beispiele aufgezeigt.
Doch auch die Schweizer Banken lassen sich nicht lumpen, wenn es darum geht, solche „Linkfallen“ in ihren Disclaimern zu verstecken. Und so habe ich, analog zum vom Erfolg gekrönten ADAC-Fall vor fast 3 Jahren, um entsprechende Bewilligungen nachgefragt – und (zumindest teilweise) auch erhalten.
Tabea Weber, Verband Schweizerischer Kantonalbanken
Sie erhalten hiermit eine Bewilligung zur Verlinkung auf www.kantonalbank.ch.
Dominique Gerster, Media Relations, UBS
Wir erteilen Ihnen hiermit die Einwilligung zur Verlinkung von redaktionellen Beiträgen auf www.bloggingtom.ch mit www.ubs.com, sofern damit keine kommerziellen, unlautere oder rechtswidrige Zwecke verfolgt werden.
Roland Leuenberger, Leiter Public Relations, BEKB
Im Sinne eines offenen und fairen Dialogs können Sie für die Zwecke von „bloggintom“ gerne einen Link zu einer unserer Homepages anbringen.
Sven Antenen, Leiter Internet/www.raiffeisen.ch
Hiermit erteile ich Ihnen gerne die Erlaubnis von Ihrer Seite auf Raiffeisen-Webseiten zu verlinken – und dies nicht auf eine URL beschränkt.
Keinerlei Reaktion erhielt ich dafür von den Kantonalbanken aus Glarus, Appenzell, Zug und Wallis, die ebenfalls einen solch unsinnigen Disclaimer auf ihren Webseiten publizieren und mich nun wohl verklagen werden. Ich bin gespannt…
Interessant ist, dass meine Anfrage offenbar bei keiner der Banken dazu geführt hat, dass man den Sinn einer solchen unsinnigen Bewilligungspflicht überdenken würde. Mit einer Ausnahme, wie von Sibylle Umiker von der Pressestelle der Zürcher Kantonalbank zu erfahren war. Dort fühlte sich erst nämlich niemand so richtig zuständig, eine solche Bewilligung zu erteilen. Nach meiner „Bewilligungsanfrage“ scheint dort nun aber Bewegung in die Sache zu kommen:
Wir sehen davon ab, die rechtlichen Hinweise auf unserer Homepage generell zu überarbeiten, nachdem wir den Verwendungszweck unserer Marke selbst bestimmen und den urheberrechtlichen Schutz – falls notwendig – in Anspruch nehmen wollen. Auch gilt es, Missbräuche, die einen Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen könnten, zu verhindern. Was indessen die Passage bezüglich die reine Verlinkung unserer Homepage anbelangt ist denkbar, dass sie dereinst modifiziert oder weggelassen werden wird, nachdem in der überwiegenden Mehrzahl der Anwendungsfälle von der Schweizer Rechtsordnung kein Rechtsschutz gewährt wird.
Heute morgen gab die ZKB zudem bekannt, dass die „zuständigen Stellen in den nächsten Tagen entscheiden“ werden, wie der Absatz betreffend Verlinkung im Disclaimer in Zukunft aussehen wird. Bravo!
darf ich zu dir verlinken? 😉
das ganze ist doch „birreweicher“ mist, der dazu dient teuren anwälten arbeit zu verschaffen.
Ja spinn ich? Wie wollen die Links verbieten? Die haben doch *biep* *zensiert* *biep*. Das ist doch nicht normale bitte, wir reden hier vom Internet (!), ohne Links wären selbst diese „großen und wichtigen“ Seiten ein Nichts…
MfG Christian
Mich nimmt wunder ob sie bloggingtom nun verklagen oder nicht. Vielleicht hören wir niemer was von ihm, aber die Blogger-Community wird dich da raus ziehe, sorg ich persönlich dafür! 😀
salve
spinn ich? Da frag ich doch nicht an… nur wenn ich Grafiken der entsprechenden Seiten einbaue. Dann auch nur, wenn ich gerade Lust dazu habe. Mach hier blos kein Präjudiz!
@hosae: Ich hab für den Fall der Fälle ja schon seit Urzeiten meinen Paypal-Spendenbutton eingebaut. Nur spendet da keiner, vielleicht sollte ich ihn nicht so verstecken 😉
Wenn ich das Internet analog zu realen Welt stelle, dann entspricht die URL einer (Wohn-)Adresse. Folglich könnte ich nun also einen Disclaimer publizieren (wo hänge ich den nur hin? Haustür?) und jedem verbieten meine Adresse zu verwenden. Weiter könnte ich nun jeden verklagen, der meine Adresse ohne meine Zustimmung veröffentlicht. Bei den x Suchmaschinen (search.ch) oder Software-Produkten (Twixtel) dürfte dies eine spannende Sache werden!
Wow… was für ein unglaublicher Dummfug. Das führt das ganze Internet irgendwie ad absurdum. Vielleicht sollte man Google mitteilen, dass sie gar nicht auf die Seiten dieser Banken verlinken dürfen ;D, dann hätte sich das Problem sicher auch schnell gelöst-
Das ganze soll wohl verhindern, dass jemand negativ über die betreffenden Banken berichten und auch noch darauf verlinken kann. Das Thema kennt man nicht nur in der Schweiz, auch hier in Deutschland gab es das schon.
So weit ich weis gibt es dazu sogar Gerichtsurteile … 🙂
Gerhard Zirkel
Mal ehrlich…. interessiert das irgendwen? Zeitungen müssen auch nicht fragen, wenn der Name einer Bank erwähnt wird, das Fernsehen auch nicht, wenn die Fassade einer Bank gezeigt wird.
Die spinnen die Banken..analog zu tim und struppi da heisst es die spinnen die römer!
Habe auch immer darüber gelacht, bis ich unseren eigenen Disclaimer durchgelesen habe:
„Die Inhalte dieser Webseite und ihrer Subseiten (im folgenden zusammen die „Raiffeisen-Bankengruppe-Webseite“) sind urheberrechtlich geschützt. Das Herunterladen oder die Speicherung der auf der Raiffeisen-Bankengruppe-Webseite enthaltenen Anwendungen oder Programme sowie die (vollständige oder teilweise) Reproduktion, Übermittlung, Modifikation oder Verknüpfung der Inhalte der Raiffeisen-Bankengruppe-Webseite ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von der Raiffeisen-Bankengruppe gestattet.“
Mal schauen, vielleicht kann man da was machen, ein wenig gestrig ist das schon. Aber wie Disclaimer nun mal so sind…
@ honigbaerli
Das mit den Römern war wohl eher der Obelix 🙂
@Shane: Du hast recht ich meinte auch obelix…da haben wohl meine finger was anderes gemacht als der kopf vorgegeben hat!
die passage stammt von asterix und obelix, da stammt der spruch her „die spinnen die römer!“
ehm.. das waren Asterix und Obelix, bei denen die Römer spinnen.
Gruss
Christian