Staatlicher Trojaner II

Als ich am 8. Oktober 2006, über die Ideen der Schweizer Strafverfolgungsbehörden für den Einsatz von staatlichen Trojanern schrieb, beendete ich den Post mit den Worten

Allerdings kann schon heute spekuliert werden, dass das Abhören von Internet-Telefonaten wohl nur der Anfang sein wird. Wer weiss schon, was die Software sonst noch alles übermitteln könnte. Vom eMail-Verkehr über Dokumente bis hin zu Passwörtern ist schliesslich alles möglich.

Bereits rund 5 Wochen später zeigt sich, dass die Behörden tatsächlich grösseres planen. Die SonntagsZeitung berichtet heute erneut über die Anstrengungen der diversen interessierten Behörden für den Zugriff auf Computerdaten. So sei im Revisonsentwurf zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit enthalten, dass die versteckte Untersuchung von Computern erlaubt werden soll:

Es soll dem Inlandnachrichtendienst DAP das «geheime Durchsuchen eines Datenverarbeitungssystems» erlauben – und dies sogar, ohne dass ein strafrechtlicher Verdacht gegen die Besitzer dieser Computer vorliegt.

Dies geht dem Sankt Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob zwar zu weit. Hansjakob ist aber einer der Befürworter der staatlichen Spionage-Trojaner und wünscht sich eine möglichst rasche Einführung solcher Ermittlungsmethoden. Er fordert zudem, dass die Verbindungsdaten von Internetkunden länger gespeichert werden:

Gleichzeitig tritt er dafür ein, dass Schweizer Telefongesellschaften und Internetanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht mehr sechs Monate, sondern bis zu zehn Jahre lang aufbewahren sollen: «Wenn Verdächtige mehr als ein halbes Jahr nach einem schweren Verbrechen erst ermittelt werden können, reichen bisher die zurückliegenden Daten zur Beweisführung oft nicht aus.»

Nur zur Erinnerung: Gerade hat der Bundesgerichtshof in Deutschland entschieden, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Zwar wird sich dieses Urteil wohl nicht direkt auf die Schweiz übertragen lassen, aber etwas nachdenklich macht es mich dann schon, wenn ein Staatsanwalt eine 10-jährige Vorratsdatenspeicherung verlangt. Da ist die in der EU geplante sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung direkt ein Klaks…

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  1. buchi 14.02.2007