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Mit dem Thema Artikelklau aus Blogs habe ich mich ja schon ein paar Mal beschäftigt. Dabei geht die Tatsache, dass Artikelklau auch ausserhalb von Blogs durchaus ein Thema ist, manchmal etwas vergessen.

Daniela A. Caviglia, die im Auftrag und gegen Honorar einen Artikel für den Organisator geschrieben hat, staunte deshalb nicht schlecht, als ihr Artikel vollständig und ohne Einwilligung der Rechteinhaber im Newsletter von marketing.ch abgedruckt wurde. Auf dieses „Vergehen“ angesprochen, zeigen die Verantwortlichen des zur Firma Fairline Consulting GmbH gehörenden marketing.ch allerdings wenig Verständnis. Der (Original-) Text sei via Internet schliesslich frei verfügbar und deshalb auch nicht urheberrechtlich geschützt bzw. ohne Einwilligung nutzbar, wurde der verdutzten Autorin lapidar mitgeteilt. Damit macht man es sich bei marketing.ch aber etwas gar einfach. Aus der einfachen Verfügbarkeit lässt sich noch lange kein Recht zur ungefragten Wiederveröffentlichung ableiten, schon gar nicht dann, wenn es sich nicht um Zitate, sondern um einen vollständigen Artikel handelt.

Allerdings scheint man sich bei marketing.ch ganz allgemein wenig Gedanken zum Urheberrecht zu machen. Da werden unbekümmert Meldungen von persoenlich.com, cash.ch, nzz.ch, werbewoche.ch und vielen anderen übernommen.
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch die Reaktion der Nachrichtenagentur Pressetext sein, die ihre Texte gegen Entgelt z.B. an persoenlich.com liefert. Am Beispiel des Artikels „Goldgrube Video-Downloads“ von Pressetext lässt sich das Muster ohne weiteres aufzeigen. Persoenlich.com publiziert den Artikel mit der entsprechenden Bewilligung und weist am Ende die Herkunft Pressetext (pte) entsprechend aus. marketing.ch hingegen publiziert den Text ohne Hinweis auf Pressetext, nennt dafür als Quelle persoenlich.com. Ob Pressetext an einer solchen kostenlosen Verbreitung ihrer News Freude hat, wage ich zumindest zu bezweifeln. Ich vermute eher, dass bei marketing.ch bzw. Fairline Consulting in Kürze eine Rechnung eintreffen wird. Ob die Verantwortlichen von marketing.ch dann, wie bei Daniela, ebenfalls empfehlen, doch den Rechtsweg zu beschreiten, wird sich zeigen.

Um es klarzustellen: Das Zitieren aus irgendwelchen urheberrechtlich geschützten Texten ist immer erlaubt, siehe dazu auch den Wikipedia-Eintrag Zitat. Beim Zitieren muss allerdings der Zweck erkennbar sein:

Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.

Eine vollständige unbewilligte Übernahme von Texten aus anderer Quelle fällt somit ganz klar nicht unter das Zitatrecht (dies gilt übrigens für alle Publikationen, also auch für Blogs). Wo kämen wir da auch hin, sonst würde ich doch einfach Texte des Tages-Anzeiger kopieren und als meine eigene Tageszeitung verkaufen. Schliesslich sind die Texte, ganz nach der Logik von marketing.ch, frei im Internet zugänglich.

Leider haben sich marketing.ch bzw. Fairlane Consulting zu den Vorwürfen bisher nicht geäussert. Auch eine Stellungnahme der Nachrichtenagentur Pressetext steht bisher aus. Sollten diese jedoch noch eintreffen, werde ich diese selbstverständlich an dieser Stelle veröffentlichen.

5 Comments

  1. Sam 15.09.2006
  2. Pascal 15.09.2006
  3. nicolas 17.09.2006
  4. kus 17.09.2006
  5. Gris-Gris 19.09.2006