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Der RSS-Rückschritt

Gerade lese ich bei Robert und Mike, dass beide ihren RSS-Feed nicht mehr als Volltext, sondern nur noch in der verkürzten Form anbieten werden (Robert hat bereits umgestellt). Auch wenn ich das Problem des Contentklau (von dem auch ich immer wieder betroffen bin) nachvollziehen kann, ist das „verkrüppeln“ des Feeds nicht die Lösung, denn damit werden vor allem die ehrlichen Leser bestraft.

Mit zunehmender Vernetzung in Bloggersdorf ist auch die Anzahl Blogs in meinem Feedreader stetig gestiegen. Ich schätze es unterdessen ungemein, einen Fullfeed abonnieren zu können. Ein solcher Feed erlaubt ein zügiges Lesen der Posts, ohne jedesmal auf die Homepage des entsprechenden Blogs wechseln zu müssen. Mit dem Rückschritt zu „Krüppel-Feeds“ werde ich in Zukunft aber nur noch Teaser der entsprechenden Artikel auf die Augen gedrückt bekommen. Offen bleibt dabei, ob ich dann jeweils Lust und Musse habe, jedesmal auf den Link zu klicken und mir den Artikel direkt auf dem Blog nochmal anzusehen. Das bedeutet immerhin ein höheren Zeitaufwand, den ich mir nicht immer leisten kann (oder will).

Dass beide Blogger den Contentklau als Grund für die Umstellung nennen, erstaunt natürlich nicht, denn auch ich stelle immer wieder fest, dass meine Inhalte ungefragt in irgendein (Spam-) Blog übernommen werden. Aber soll ich deswegen alle meine Leser bestrafen? Es gibt genügend technische Möglichkeiten, den Contentdieben das Leben zumindest etwas schwerer zu machen, zum Beispiel durch Zugriffsrestriktionen via der htaccess-Datei oder durch das Einfügen entsprechender Copyright- bzw. Herkunftsverweise in den RSS-Feed. Handelt es sich beim Contentdieb um ein bei blogger.com gehostetes Blog und/oder ist es mit AdSense-Werbung ausgestattet, kann auch ein Mail an Google Wunder bewirken wie ich schon mehrmals feststellen konnte.

Wie auch immer: Ich bedaure sehr, dass sowohl Robert wie auch Mike ihre RSS-Feeds kürzen werden. Ändern kann ich es nicht, nur hoffen, dass nicht noch weitere diesem Beispiel folgen werden…

Dreister Artikelklau

Was haben Paperholic, Superdeluxe, Geekorama, Forum Ignoranz, Blogbox, Polis, Berner Gazette, Recherchen Blog, Medienpraxis, Zum runden Leder, piece O plastic, unefilledulimmatquai, Patrice’s Weblog und mein Blog gemeinsam? Klar, alles Schweizer Blogs. Aber auch alles Blogs, deren Artikel ich, je nach RSS-Feed gekürzt oder ungekürzt, im Archiv-Blog gefunden habe.

Archiv-Blog?

Das Archiv-Blog soll dazu dienen, ein umfassendes Archiv deutschsprachiger Blogs zu erstellen. Bisher nehmen wir regelmäßg neue Beiträge von ca. 20.000 Blogs auf und stellen diese hier zur Verfügung.
Wenn nun dein Server geklaut wird oder abbrennt, kein Problem: Deine Arbeit war nicht umsonst und ist nicht verloren. Wir haben eine Kopie, die wir dir kostenlos zur Verfügung stellen.

Dieser Service ist völlig kostenlos für alle Nutzer und wird die anfallenden Kosten allein durch Werbung auf dieser Webseite finanzieren.

Nun ist dieses Archiv-Blog ja kein Aggregator, sondern schlicht ein Blog, das sich gerne mit Werbung finanzieren möchte. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern man sich nicht mit fremden Federn schmückt. Beim Archiv-Blog tut man aber genau das, denn es ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass es sich dabei um fremden Content handelt. Bis vor wenigen Stunden konnten die Leser dort sogar noch Kommentare zu den Posts hinterlassen, so dass der Eindruck, es handle sich um eigenen Content, noch verstärkt wurde.
Der geneigte Leser konnte sich dort also meine gesamten Texte zu Gemüte führen und dort unter Umständen eine Diskussion über meine Posts führen, ohne dass ich davon gewusst hätte. Und das geht mir eindeutig zu weit. Und dabei bin ich nicht der Einzige: In Deutschland brodelt es bereits. Udo Vetter hat bereits eine ziemlich eindeutige Message an den Betreiber geschickt und weder Hirnrinde, Werbeblogger, der Telagon Sichelputzer noch Thomas Knüwer können der Sache etwas positives abgewinnen.

Und damit ich hier nicht falsch verstanden werde: Ja, ich publiziere einen vollständigen RSS-Feed. Dieser unterliegt aber genauso der von mir benutzten Creative Commons Lizenz wie die eigentliche Webseite auch. Das Ziel des Archiv-Blog ist aber das Generieren von Einkommen durch Werbung, was der genannten Lizenz widerspricht.
Auch der Einwand, dass archive.org oder der Google Cache dasselbe wie der genannte Blog machen, zieht nicht: Bei beiden erscheinen die Seiten komplett und der Inhalt wird nicht als der Eigene ausgegeben.

Was bleibt ist, sein Blog schleunigst aus dem Archiv-Blog zu löschen und zu hoffen, dass Leute, die auf solche Ideen kommen, sich es noch ein zweites Mal überlegen, ob sie diejenigen gegen sich aufbringen wollen, die ihnen (unfreiwillig) Content liefern sollen.

(via eMail. Danke Willi!)

[Update] 09.05.2006 17:36 Uhr
Wie Don Alphonso genüsslich feststellt, ist das Archiv Blog unterdessen von der Bildfläche verschwunden und wurde durch die Suchmaschine oodu.de ersetzt. Ob da jemand kalte Füsse bekommen hat?

Die Revision des Urheberrechts in der Schweiz

Auch in der Schweiz steht eine Revision des Urheberrechts an. Am 10. März 2006 hat der Bundesrat den den Revisionsentwurf des Urheberrechtsgesetzes an das Parlament überwiesen. Doch das Thema ist kontrovers und jede Interessensgruppe hat andere Wünsche an das neue Gesetz.

Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) bringt nun auch Otto Normalverbraucher den Revisionsentwurf näher und informiert in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Betroffenen auf http://www.urheberrecht.ch über die laufende Revision:

Gemeinsam haben sie über Ziele, Folgen, Chancen und Gefahren der Revision diskutiert. Resultat dieser Debatte sind diese Website und die Broschüre «Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Highway oder Sackgasse?». Mit Fakten und Erklärungen der Begriffe rund um das Urheberrecht sowie den Ansichten der Betroffenen sollen sie einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten. Das neue Urheberrecht – Highway oder Sackgasse?

Dabei liefert die Webseite auch interessante Meinungen von Betroffenen:

Der Ausbau des urheberrechtlichen Schutzes ermöglicht uns dank DRM-Systemen, die Bedürfnisse des heutigen Konsumenten zu befriedigen – und das weltweit. Ohne Ausbau dieses Schutzes können wir im heutigen digitalen Zeitalter unseren Beruf als Musiker über kurz oder lang nicht mehr ausüben, weil sich zu viele unsere Musik gratis übers Internet beschaffen.

sagt beispielsweise die Band Gotthard, während Jaqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz zu bedenken gibt:

Zweifellos sollen Kulturschaffende vor Piraterie geschützt werden. Das Urheberrecht darf aber die Interessen der Nutzer nicht ausblenden und einseitig den Inhabern von Urheberrechten Vorteile verschaffen. Der Zugang zu geschützten Werken ist im Interesse der Allgemeinheit und muss den Konsumenten sowie der Forschung und Bildung auch im digitalen Bereich erhalten bleiben.

Die Revision ist und bleibt kontrovers und es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Gesetzesänderungen bewegen werden.

Bloxbox-Bashing

Mario Aldrovandi hats nicht leicht. Schon kurz nach dem Start seiner Bloxbox geriet er wegen seiner eMails erstmals in die Schlagzeilen. Drei Monate später regt sich nun erneut grosser Widerstand gegen Bloxbox, wie man u.a. bei Don Alphonso, im RA-Blog oder IT&W nachlesen kann. Thomas Knüwer legt sogar noch einen Zahn zu, redet von bewusstseinserweiternden Drogen und meint, dass die „geistigen Uhren“ in der Schweiz manchmal etwas anders gehen würden.

Aber was ist los? Da schreibt euch ein Betreiber eines Aggregators, dass euer Feed aufgenommen und die Artikel nun auch dort zu lesen sind. OK, dass die Artikel auf Bloxbox im Volltext verfügbar waren, mag nicht ganz geschickt gewesen sein, zugegeben. Aber wie man sieht, ist Mario’s Bloxbox durchaus fähig, auf Kritik zu reagieren, denn die Vollfeeds sind passe. Warum also das (vor allem) in Deutschland leider übliche Gehabe, gleich mit der „Rechnungs- und Abmahnkeule“ zu drohen? Wäre es nicht sinnvoller, zuerst einmal miteinander zu reden, anstatt dass alle gleich loshauen?

Ja, es gibt durchaus Punkte über die man sich uneinig sein kann: Beispielsweise, ob es erlaubt ist, einen Feed im Volltext in einen Aggregator zu integrieren. Oder ob das Tun im einen oder anderen Falle gegen Copyrights verstösst. Ja das kann man diskutieren, aber niemand scheint auf die einfache Idee gekommen zu sein, ganz einfach per Mail, Telefon oder Brief mitzuteilen, dass er seinen Feed nicht im Aggregator haben möchte.

Übrigens hätte ich gerne die Reaktion der Blogger gesehen, hätte Bloxbox nicht per Mail mitgeteilt, dass der Feed in den Aggregator aufgenommen wurde. Schreibt Bloxbox ein Mail, dann wird es als Spam bezeichnet, hätte er keins geschrieben, dann wäre das Geschrei wohl noch grösser gewesen.

Um es klar zu sagen: Ich habe nichts mit Bloxbox am Hut, und kann, mit Ausnahme der gelungenen Zusammenfassung der Tages-Geschehnisse auf der Frontpage, auch nicht sonderlich viel damit anfangen. Aber im Moment kann ich einfach nicht ganz nachvollziehen, wieso sich nun alle so auf Bloxbox einschiessen.

So, und jetzt muss ich mich für den Rest des Tages wohl ziemlich klein machen…

Übrigens: Der erste Entwurf zu diesem Post war lang. Sehr lang. Und schliesslich zu lang. Und darum habe ich das Ganze nun „nur“ in einer Kurzversion veröffentlicht. Aber das reicht ja trotzdem…

SUISA-Stellungnahme zum MP3-Download

Nachdem gestern bereits die IFPI Schweiz zur Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der SUISA betreffend der Legalität von Musikdownloads Stellung genommen hat, ist heute nun auch die Antwort von Dr. Bernhard Wittweiler, dem Leiter Rechtsdienst der SUISA eingetroffen.

BloggingTom: Die Suisa behauptet auf in ihrem FAQ, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren aber genau das Gegenteil, nämlich dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?

B. Wittweiler: Die SUISA behauptet nicht, der Download von Musicfiles von Tauschbörsen sei legal. Wir stehen auf dem Standpunkt, die Frage sei nicht endgültig geklärt. Nach unserer Beobachtung hat wohl eine Mehrheit der Juristen, die sich in der Schweiz zum Thema geäussert haben, die Meinung vertreten, der Download zu privaten Zwecken im Sinne des Urheberrechts sei erlaubt. Man muss betonen, dass dies ausschliesslich und ganz isoliert nur den Download betrifft. Einigkeit besteht darüber, dass der Upload und der Download differenziert betrachtet werden müssen. Und Einigkeit besteht auch darüber, dass der Upload illegal und damit strafbar ist.

BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen legal oder illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?

B. Wittweiler: Es gibt zur Frage des Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz (noch) kein Gerichtsurteil.

BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.

B. Wittweiler: Die Ursachen für den Rückgang der CD-Verkäufe in den letzten Jahren sind uns unbekannt. Wir können nur Vermutungen anstellen. Wir vermuten, dass mehrere Ursachen dafür verantwortlich sind. Die von Ihnen angesprochenen Kopierschutzmassnahmen könnten vielleicht eine Ursache sein, sicher jedoch nicht die einzige.

IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download

In meinem Post „MP3-Download wirklich illegal?“ habe ich auf die Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der Suisa bezüglich der Legalität von Musikdownloads aus Tauschbörsen hingewiesen.

Ich habe deshalb sowohl der IFPI Schweiz wie auch der Suisa einige Fragen per eMail gestellt, die nun Johannes Börker von der IFPI Schweiz wie folgt beantwortet hat:

BloggingTom: Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Die Suisa behauptet auf ihrer Internet-Seite aber genau das Gegenteil, nämlich, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?

J. Börker: Richtig ist, dass einhellig die Meinung vertreten wird, dass jeglicher Upload urheber- und leistungsrechtlich geschützter Rechtsgüter illegal und gemäss Art. 67 und 69 URG strafbar ist, weil das Privatkopierrecht des Art. 19 URG den Uploader nicht schützt, da hierfür Voraussetzung wäre, dass ein Geschehen im engen Familien- und Freundeskreis vorliegt, was beim weltweiten Filesharing ersichtlich nicht der Fall ist.

Richtig ist ferner, dass umstritten ist, ob der Download einer unautorisiert hochgeladenen Musikdatei illegal ist. Wir meinen, dass auch hier eine Illegalität zu bejahen ist, weil nur eine legale Kopiervorlage der Erstellung einer legalen Kopie dienen, also nur der legale Upload einen legalen Download nach sich ziehen kann. Ferner kommt hinzu, dass der Download aus einem p2p-System mangels engen Familien- oder Freundeskreises, innerhalb dessen sich diese Vorgänge vollziehen, so oder so illegal ist, weil er eben nicht vom Privatkopierrecht des Art. 19 URG geschützt wird.

BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?

J. Börker: Uns ist noch kein entsprechendes Urteil bekannt geworden, das sich ausdrücklich hierzu geäussert hätte. Wir halten es aber für möglich, dass es im Zuge unserer Aktion Game Over früher oder später zu einem Urteil kommen könnte.

BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.

J. Börker: Wohl niemand unter unseren Mitgliedern ist so naiv zu glauben, dass einzig und allein das massenhafte „Filesharing“ für die Umsatzrückgänge verantwortlich ist. Natürlich gibt es daneben auch andere Gründe. Das „Filesharing“ ist aber EIN wichtiger Grund, und es ist gewiss nicht so, dass nicht auch an anderen Fronten andere Ursachen der Umsatzrückgänge bekämpft werden würden. Die Kopierschutzprobleme sind nach unserer Erfahrung dramatisch übertrieben, was ihr tatsächliches Ausmass betrifft. Unsere Mitglieder sind diesbezüglich aber sensibel und selbstverständlich darauf aus, Kopierschutz nicht als Konsumentenärgernis zu plazieren, sondern Einschränkungen nur in zumutbarem Ausmass vorzusehen. Wir weisen darauf hin, dass in der EU bereits die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen unter Strafe gestellt wird, so dass wir unsere Mitglieder auch hierzulande auf dem grundsätzlich richtigen Wege wähnen.

BloggingTom: Wenn die IFPI nun auf der wortgenauen Auslegung der Schweizer Gesetzgebung besteht, wie steht die IFPI denn zum neuen Kopierschutz von Sony, XCP-Aurora? Dieser greift tief in das Betriebssystem ein und könnte durchaus zur Verletzung von bestehendem Recht führen.

J. Börker: Vom angeblichen Problem mit einem neuen Kopierschutz von SonyBMG wissen wir bislang auch nur aus der Presse. Hierzu sei angemerkt, dass der Verband IFPI Schweiz selbst mit Kopierschutzfragen überhaupt nicht befasst ist. Dies ist eine Angelegenheit, die allein durch unsere Mitglieder gehandhabt wird.

MP3-Download wirklich illegal?

Die Schonfrist der IFPI Schweiz ist vorbei: Ab heute will der Verband der Schweizer Musikwirtschaft IFPI verstärkt gegen private Raubkopierer vorgehen und zivil- wie auch strafrechtliche Massnahmen gegen die „Erwischten“ einleiten. Die IFPI schreibt, dass private Kopierer bis heute nicht belangt wurden, weil die Musikwirtschaft auf „die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut“ hat. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer: „Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz grösser ist als im Rest Europas.“

Und weiter:

Nach Angaben der Tonträgerproduzenten beträgt der Umsatzeinbruch durch Raubkopieren mehr als 25 Mio. Franken jährlich, der Gesamtschaden seit 2001 beträgt rund 135 Mio. Franken. Durch Raubkopieren gingen in den vergangenen drei Jahren in der Schweiz rund 600 Arbeitsplätze verloren. Davon sind alle Berufsgruppen betroffen, die direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt mit Musik bestreiten. Textdichter, Komponisten, Interpreten, Musiker und Labels, Tonstudios, Techniker und Händler. Auch mehrere Schweizer Fachhändler mussten in den vergangenen Jahren wegen der Umsatzeinbrüche schliessen.

Mit Arbeitsplätzen argumentierte auch die Business Software Alliance (BSA) im Mai dieses Jahres, allerdings mit dem Unterschied, dass laut BSA die Software-Raubkopierer in der Schweiz tatsächlich abgenommen hätten. Nur: Wie ich in meinem damaligen Post „Wo sind denn nun die Arbeitsplätze?“ aufgezeigt habe, sind die propagierten Zahlen über verlorene Arbeitsplätze nicht mit neugeschaffenen Arbeitsplätzen gleichzusetzen. Mit der Rechnung der BSA hätten nämlich mindestens 2100 Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, allerdings musste die BSA auf meine Anfrage hin zugeben, dass „nur“ 300 vorher arbeitslose Informatiker eine Stelle fanden.

Auch der Musikindustrie mag ich die Zahlen nicht so recht abnehmen, denn laut IFPI sollen in den vergangenen drei Jahren durch Raubkopieren rund 600 Personen, die direkt oder indirekt von Musik leben, ihren Job verloren haben. Das mag zwar stimmen, hat aber wohl nicht „nur“ mit Raubkopierern zu tun. Vielmehr sind da wohl auch veränderte Konsumgewohnheiten schuld, bspw. das von der IFPI propagierte Einkaufen der Musik via Internet. Darunter leiden die angesprochenen Fachhändler nämlich genauso.
Ebenfalls wage ich zu bezweifeln, dass es 600 neue Arbeitsplätze geben wird, würden die Schweizer Raubopierer von einem Tag auf den anderen verschwinden.

Aber zurück zum Thema:
Interessant an der ganzen Diskussion ist ja nur schon die Tatsache, dass sich die IFPI Schweiz als Vertreter der Musikwirtschaft und die SUISA als Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke absolut uneinig darüber sind, ob Downloads von Musikstücken aus Tauschbörsen nun illegal ist oder eben nicht.
Während die IFPI nämlich darauf hinweist, dass das Tauschen von Musik über Tauschbörsen gegen Artikel 19 des Bundesgesetz über das Urheberrecht verstosse, argumentiert die SUISA, dass der Download (und nur der Download!) durchaus legal sei:

Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von „offensichtlich“ illegalen Angeboten verboten).

Damit erteilt die SUISA dem Downloader zwar keinen Freipass, ist aber immerhin um Längen ehrlicher als die IFPI, da sie den „jetztigen“ Wissenstand weitergibt. Die IFPI allerdings scheint hier mehr mit dem Mittel der Einschüchterung zu arbeiten und will nun rigoros gegen ihre eigenen Kunden vorgehen (auch wenn die nicht immer alles gleich auf CD kaufen)..

Fazit: Ob Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz legal oder illegal sind, steht offenbar noch nicht abschliessend fest und wird wohl erst durch ein Gerichtsurteil geklärt werden können. Allerdings sehe ich die Tatsache, dass selbst die SUISA davon ausgeht, dass solche Downloads legal sind, durchaus positiv. Denn es stellt sich wirklich die Frage, wie eine Vereinigung wie die SUISA, die naturgemäss Einnahmen aus Musik generieren bzw. die Tantiemen für Künstler sammelt, offen zugibt, dass solche Downloads legal sind. Einfach nur so aus Nächstenliebe zum Raubkopierer wird sie das wohl kaum tun..

Anmerkung: Ich habe sowohl die IFPI als auch die SUISA um eine Stellungnahme zum rechtlichen Aspekt gebeten. Von beiden Parteien habe ich bis jetzt noch keine Antwort, werde diese aber veröffentlichen, sobald ich diese erhalte.

Die Stellungnahmen sind eingetroffen und in den Posts „IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download“ und „SUISA-Stellungnahme zum MP3-Download“ nachzulesen.

Posts in anderen Blogs zum Thema IFPI:

[Update] 11:26 Uhr
Auch der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit von MP3-Downloads:

Undurchsichtig: Cyveillance

Bis vor wenigen Minuten hatte ich keine Ahnung, was oder wer Cyveillance sein soll. Nachdem ich aber den Post „Cyveillance muss draußen bleiben“ von Alp gelesen habe, sieht das natürlich ganz anders aus. Die Firma, welche unter anderem für die RIAA sowie für zwanzig der Fortune Top 50 arbeitet, benutzt Webcrawler, die im Internet nach Copyrightverstössen und ähnlichem suchen soll. Grundsätzlich nachvollziehbare Gründe, doch die Taktik von Cyveillance ist es leider weniger.

Offenbar interessieren die Webcrawler weder robots-txt-Dateien noch sonstwelche anderen Policies. Auch gibt er sich nicht als Crawler aus, sondern verschleiert seine „Identität“, indem er vorgibt ein normaler User mit Internet Explorer zu sein. Das scheint mir dann doch nicht mehr ganz sauber zu sein (zumindest den „ehrlichen“ Webmastern gegenüber).

Auch der aufgezeichnete eMail-Verkehr auf http://cyveillance.linuxgod.net/ mit der Firma lässt tief blicken.

Tut mir leid Cyveillance, ab sofort heisst’s auch bei mir: Ihr seid ausgesperrt! Mehr Informationen und Links zum Thema gibts direkt bei Alp.

MP3-Download aus Tauschbörsen legal. Wirklich?

Es scheint derzeit DIE Meldung in Schweizer Blogs zu sein: Die SUISA schreibt in ihrem FAQ, dass der Musik-Download aus Tauschbörsen legal sei:

Ist der Download von Musiktiteln aus Tauschbörsen erlaubt?
Ja. Verantwortlich für die Regelung von Urheberrechten ist immer der Anbieter und nicht derjenige der ein urheberrechtlich geschütztes Werk geniesst. So ist der Produzent – und nicht der Käufer einer CD, der Veranstalter eines Konzerts – und nicht der Käufer der Eintrittskarte, das Sendeunternehmen bei Radio- und Fernsehsendungen – und nicht der Zuhörer verantwortlich für den Erwerb der erforderlichen Lizenzen vom Urheber. Auch beim Download aus dem Internet ist es nicht anders: Wer urheberrechtlich geschützte Werke im Internet anbietet, muss über die erforderlichen Urheberrechte verfügen. Wer aus dem Internet Musik herunterlädt jedoch nicht. Der Konsument urheberrechtlich geschützter Werke darf diese innerhalb seiner Privatsphäre, nach Gesetz ist das der Kreis der Verwandten und engen Freunde, frei verwenden. Bei den Tauschbörsen ist aber wie bei jedem Tauschgeschäft zu beachten, dass derjenige, der Musiktitel herunterlädt meistens gleichzeitig im Eintausch dafür die auf seiner Festplatte gespeicherten Musiktitel zur Verfügung stellt. Letzteres ist nicht erlaubt und strafbar, wenn keine Erlaubnis der Komponisten, Verleger und Produzenten vorliegt. (Anmerkung: In Deutschland und eventuell weiteren Ländern ist das Herunterladen von “offensichtlich“ illegalen Angeboten auch für den privaten Gebrauch nicht erlaubt.)

Die SUISA macht in obiger Erklärung denn auch auf das eigentliche Problem aufmerksam. Selbst wenn ich, wie von Fredy Künzler vorgeschlagen, lizenzfreie Musik (bspw. von http://suisafrei.ch) für andere Benutzer freigebe, bewege ich mich auf unsicherem Terrain. Zumindest wenn ich urheberrechtlich geschützte Musik herunterlade. Diese wird nämlich von den meisten Tauschbörsen-Clients wie eMule, eDonkey oder Kazaa bereits während dem Download bereits wieder in Teilen für den Upload freigegeben.

Damit biete ich bereits beim Download geschützter Musik dasselbe Musikstück wieder in der Tauschbörse an, so dass der Satz

Letzteres ist nicht erlaubt und strafbar, wenn keine Erlaubnis der Komponisten, Verleger und Produzenten vorliegt.

aus dem SUISA-FAQ wieder an Bedeutung gewinnt.

[Update] 16.11.2005
Ein aktualisierter Post zum Thema findet sich unter „MP3-Download wirklich illegal?„.