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Die Revision des Urheberrechts in der Schweiz

Auch in der Schweiz steht eine Revision des Urheberrechts an. Am 10. März 2006 hat der Bundesrat den den Revisionsentwurf des Urheberrechtsgesetzes an das Parlament überwiesen. Doch das Thema ist kontrovers und jede Interessensgruppe hat andere Wünsche an das neue Gesetz.

Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) bringt nun auch Otto Normalverbraucher den Revisionsentwurf näher und informiert in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Betroffenen auf http://www.urheberrecht.ch über die laufende Revision:

Gemeinsam haben sie über Ziele, Folgen, Chancen und Gefahren der Revision diskutiert. Resultat dieser Debatte sind diese Website und die Broschüre «Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Highway oder Sackgasse?». Mit Fakten und Erklärungen der Begriffe rund um das Urheberrecht sowie den Ansichten der Betroffenen sollen sie einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten. Das neue Urheberrecht – Highway oder Sackgasse?

Dabei liefert die Webseite auch interessante Meinungen von Betroffenen:

Der Ausbau des urheberrechtlichen Schutzes ermöglicht uns dank DRM-Systemen, die Bedürfnisse des heutigen Konsumenten zu befriedigen – und das weltweit. Ohne Ausbau dieses Schutzes können wir im heutigen digitalen Zeitalter unseren Beruf als Musiker über kurz oder lang nicht mehr ausüben, weil sich zu viele unsere Musik gratis übers Internet beschaffen.

sagt beispielsweise die Band Gotthard, während Jaqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz zu bedenken gibt:

Zweifellos sollen Kulturschaffende vor Piraterie geschützt werden. Das Urheberrecht darf aber die Interessen der Nutzer nicht ausblenden und einseitig den Inhabern von Urheberrechten Vorteile verschaffen. Der Zugang zu geschützten Werken ist im Interesse der Allgemeinheit und muss den Konsumenten sowie der Forschung und Bildung auch im digitalen Bereich erhalten bleiben.

Die Revision ist und bleibt kontrovers und es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Gesetzesänderungen bewegen werden.

Letzte Warnung an Raubkopierer

Die IFPI Schweiz will nun „konsequent gegen Raubkopierer durchgreifen“ und versendet seit letzter Woche eine „letzte Warnung“ an Filesharer. So erscheine eine Nachricht am Bildschirm von Internet-Benutzern, wenn diese zum Raubkopieren von Musik eine Tauschbörse im Internet aufsuchen.
Dies sei quasi die letzte Warnung, bevor ab Mitte November gegen Raubkopierer von Musikfiles im Internet konsequent durchgegriffen werde, erklärt die IFPI in einer Pressemitteilung.

Damit zieht nun die IFPI Schweiz das gleiche Szenario gegen Tauschbörsen-Nutzer durch, das wir zum Beispiel schon von Deutschland kennen. Allerdings muss die IFPI hierzulande wohl etwas vorsichtiger vorgehen, denn die Rechtslage in der Schweiz ist (zum Glück) doch ein klein wenig anders als in Deutschland. So ist nämlich zumindest der Download von urheberrechtlich geschützter Musik in der Schweiz absolut legal. Probleme können Normal-User somit nur bekommen, wenn sie die heruntergeladenen Dateien gleich wieder in der Tauschbörse anbieten. Genau dies machen aber die meisten Peer-to-Peer Clients automatisch, sofern man die entsprechenden Einstellungen nicht ändert. Somit sollte man mit dem Ändern der Einstellungen also bereits auf der sicheren Seite sein.

Was ich mir noch nicht ganz vorstellen kann, ist, wie die IFPI die „Instant Message“ an die Nutzer senden will. Ich habe bei meinen gerade duchgeführten Testlauf (rund 15 Minuten mit eMule online) denn auch keine solche Message erhalten. Allerdings hätte ich vielleicht urheberrechtlich relevantes Material anbieten sollen, damit der Test geklappt hätte…