… kommt mir hoch, wenn ich solche Stories von den Markensheriffs der FIFA höre:
Mittlerweile mahnt die FIFA ihre letzten verbliebenen Fans ab: beispielsweise den Freizeitkicker Michael M., der im mühevollen Nahkampf um ein einziges Ticket für Angola-Iran erfolgreich war. Jubelnd riss er sich sein Hemd vom (Bier formte diesen wunderschönen) Körper. Als Ersatz wollte er sich spontan als Souvenir folgenden Text auf ein Trikot drucken lassen. Er wollte (es kam nie dazu)…
“WM 2006
IRAN-ANGOLA
ich war dabei”Unüberlegt legte er das Produkt in seinem Spreadshop an – vielleicht gab es ja außer ihm noch jemand, der im freien Verkauf an Karten gekommen war…?!
[…]
Wusste er nicht, dass schon allein die Bezeichnung eines Artikels als “WM 2006-Shirt” in den Augen der FIFA ein Verbrechen ist?! Wusste er nicht, dass er für diesen Artikel eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von den FIFA-Anwälten bekommen würde, samt Rechnung im vierstelligen Bereich? Wusste er nicht! Armer Michael M.
Da trifft es sich ja gut, dass FIFA-Chef Blatter im heutigen Tages-Anzeiger ein Interview gab. Ob die Antwort auf die nachstehende Frage in Zukunft aber für mehr Augenmass bei den Sheriffs sorgt, wage ich zu bezweifeln:
Das Fifa-Motto lautet „For the good of the game“. Angesichts der zunehmenden Kommerzialisierung der Weltmeisterschaften könnte es auch „For the good of the business“ heissen.
Blatter: Tatsächlich müssen wir die Kommerzialisierung der Spiele überdenken. Vielleicht sollten wir künftig nicht mehr das Maximum, sondern ein Optimum herausholen. Das heisst aber auch, dass die Fifa mehr Sensibilität dafür entwickeln muss, was eine Bevölkerung zu akzeptieren bereits ist. Das kann je nach Land sehr unterschiedlich sein. Was die deutschen Gemüter zurzeit erhitzt, würden zum Beispiel die Franzosen problemlos wegstecken, davon bin ich überzeugt.
Dann schlage ich dringendst vor, sofort mehr Sensibilität in Sachen Markenpolitik zu entwickeln. Denn in dieser Sache denken wohl weder die Deutschen noch die Franzosen anders. Denn das ist, gelinde gesagt, einfach unter jeder, aehm…, Sau.
Wer mich kennt, der fragt sich nun sicher, wieso hat er denn, wie sonst üblich, nicht auch von der FIFA eine Stellungnahme eingeholt. Ganz einfach: Meine beiden Anfragen an die FIFA betreffend Blogger und Bildrechten sind seit rund zwei Monaten unbeantwortet und auch der Vermarkter der Bildrechte, die FIFA-Tochter Infront Sports & Media scheint keine Lust zu haben, irgendwelche Fragen zu beantworten. Also lassen wir das doch einfach in Zukunft.
… hat es nicht leicht mit uns Bloggern. Zuerst legt er sich mit ixy an, der in einem harmlosen Post darüber geschrieben hat, dass Torsten nicht verlinkt werden möchte. Zumindest nicht von jedem. Dass darüber geschrieben wird, passt Torsten aber gar nicht, und so schreibt er auch fleissig Kommentare:
Du krambox Webmaster bist ein verlogenes A….. – am Telefon wolltest mir helfen , wolltest mich sogar hier runter nehmen und dann das ….. und soviele SMS habe ich nicht geschickt .Und für algemein gild – Suchmaschinen , richtige Webkataloge , Toplisten Verlinkung inklusive Banner erlaubt . Alle anderen nur mit Genemigung – erstrecht mit Banner , was ja auch Urhebermatrial ist .
oder
Ixy und Co die alle mich schlecht machen bekommen bestimmt keine Frau von Aussehen ab und sind neidig das ich eine bestimmte Domaine habe und daher ziehen sie mich in Dreck , wogegen ich mich bloß bissel wehre
Normalerweise würde man den Troll einfach ignorieren, doch Torsten lässt nicht locker. Kurzerhand hat er Anzeige erstattet und ixy wird nun beschuldigt „auf der Domaine www.krambox.de, unwahre Tatsachen zu verbreiten oder es zu Dulden , „der Geschädigte will nicht verlinkt werden'“ (Originaltext des polizeilichen Anhörungsbogens).
Aber Ixy schlägt zurück und wendet sich kurzerhand an Lawblogger Udo Vetter, der einen kurzen Fünfzeiler darüber schreibt. Das scheint Callboy Torsten aber bereits zuviel zu sein, denn nun droht er Udo mit einer Anzeige und versucht in nicht ganz ernst zu nehmender Manier sogar, via Udos Provider Druck auszuüben.
Ixy und Udo sind nicht die Einzigen, die sich derzeit mit Callboy Torsten herumschlagen, auch der marzipan-junkie, mybigmouth oder Marcel dürfen sich mit Telefonanrufen, eMails und Meldungen an die Provider herumschlagen.
Wer ist der nächste? Ich? Ich habe aber keinen Link zu Torsten gesetzt (Cut&Paste könnt ihr ja selbst: www.xxxichsuchedichx.de). Aber wahrscheinlich gehöre ich ebenfalls zur unerwünschten Spezie der bei Torsten auf der „Sponsoren“-Seite [PDF] genannten Nachrichtenschreiber:
Ich wünsche keine Einträge (gemeint die Nachrichtenschreiber) wo jeder einen unkronntrolierten Kommentar abgeben kann und dies teilweise ohne das die E-Mailadresse von den nicht stimmen muss und wo jeder unkontrolliert und gleich veröffentlicht ist ohne Kenntnis des Seitenbetreibers – Ich spreche dazu 3 Webmaster besonders an .Die jenigen wissen hoffentlich wer gemeint ist .
Na dann bin ich mal gespannt, ob der lange Arm des Gesetzes Torsten bis in die Schweiz reicht und was mir dann vorgeworfen wird.
P.S.: Ich wünsche keine Telefonanrufe in dieser Sache. Ladungsfähige Adresse per Whois, mein Gerichtsstand ist allerdings die Schweiz. Und sollte sich jemand bei meinem Host beschweren wollen: Bitte genau darlegen, welche Aussagen in diesem Post gegen Schweizer Gesetze verstossen. Schliesslich muss das geprüft werden. Jawoll! (Danke Ingmar für die Inspiration für dieses P.S.)
Sabine Ackermann von der Abteilung „Information und Kundenservice“ der Inter-Lottery Deutschland beehrte mich heute mit einem Spam-Mail:
Träumen auch Sie vom großen Lottogewinn? Wir Deutschen müssen immer neidisch auf die USA und andere Lotterien auf der ganzen Welt sehen. Dort gibt es gigantische Jackpots, die bisher für uns unerreicht waren.
JETZT NICHT MEHR !
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Leider wollte bisher weder Sabine noch sonst irgendwer von der Geschäftsleitung dazu Stellung nehmen, woher meine eMail-Adresse stammt, noch, wieso Sie u.a. gegen Artikel 4 des Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten verstossen:
Art. 4 Abs. D. Verbotene Handlungen
Untersagt sind die Ausgabe und die Durchführung einer durch dieses Gesetz verbotenen Lotterie. Die Durchführung einer Lotterie umfasst die dem Lotteriezweck dienenden Handlungen, wie die Ankündigung oder Bekanntmachung einer Lotterie, die Ausgabe der Lose, die Empfehlung, das Feilbieten, die Vermittlung und den Verkauf von Losen, Coupons oder Ziehungslisten, die Losziehung, die Ausrichtung der Gewinne, die Verwendung des Ertrages.
sowie
Art. 38 Ziff 1
Wer eine durch dieses Gesetz verbotene Lotterie ausgibt oder durchführt, wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10’000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden.
Inter-Lottery gehört, laut Impressum und Denic, der Nowarra Verlagsgesellschaft mbH aus Köln, welche auch in der Vermittlung von Kunden für Online-Casinos tätig ist. Auf Domains wie clubamigo.de und topcollection.de, die ebenfalls der genannten Firma gehören, wird einem ein Programm namens „CasinoKing.exe“ zum Download angeboten, welches von diversen Virenscannern als „AdWare.Casino“ erkannt wird. Über die Domain clubamigo.de wurde auch schon via Spammails für Casinos geworben, wie man zum Beispiel in de.admin.net-abuse.mail nachlesen kann oder im Forum von AntiSpam erfährt.
Der zuständige Provider, die Firma QS Housing aus Nürnberg, scheint auch nicht sehr kooperativ zu sein, zumindest entnehme ich das seinem Posting hier:
Hallo Herr Nitzsche, so komisch es auch klingt, ich werde doch nicht einen Kunden offline nehmen der mir sinngemäß mein Essen bezahlt, nur weil mir jemand schreibt das dieser Kunde spam fabriziere.. das wäre ja fast der gleiche humbug wie wenn man für Portscannen offline genommen würde.
Sicherlich unterstütze ich keinerlei Abuse, nur falls Sie alle in den Genuß kommen sollten sich selbstständig zu machen, sind Sie am Anfang auf jeden Kunden angewiesen. Und sofern ich keine gerichtliche Aufforderung erhalte diesen Kunden zu entfernen, wird da vorerst auch nichts passieren.
Einen Tag nach obigem Posting teilte QS-Housing dann aber immerhin folgendes mit:
Ich habe nun eine Stunde mit dem Administrator des Kunden telefoniert und konnte ihn letztendlich dazu bewegen können den MTA zu stoppen.
Allerdings hielt die Einsicht des brötchenzahlenden Kunden nicht lange an, denn obige Spammail kam aus dem Netzbereich 80.83.176.0/20, welcher dem bereits vorher für Spam benutzten IP-Bereich entspricht. Nun denn, ich verschicke mal einen T5F (siehe Spambekämpfung mit dem T5F) und gucke, was sich da weiter tut…
[Update] 5. April 2006
Sabine lässt nicht locker: Heute morgen hat mir die Inter-Lottery erneut ein Spam-Mail mit demselben Inhalt zugeschickt. Doppelt hält wohl besser, oder wie?
Zusätzlich habe ich die Strafbestimmungen im Post korrigiert, da ich mich fälschlicherweise auf die Bestimmungen zu Wetten gestützt habe. Korrekterweise wären natürlich die Bestimmungen zu Lotterien anzuwenden. Besten Dank an dieser Stelle auch an Frau Lörtscher vom Bundesamt für Justiz, Sektion Lotterien und Wetten, für die Korrektur.
Dass Erfolg meist auch Neider oder Profiteure auf den Plan ruft, ist leider nichts Neues. Das erfährt nun auch der britische Student und Jungmillionär Alex Tew, der „Macher“ der „Million Dollar Homepage„, der nach Informationen der BBC von „Web-Piraten“ um 50’000 US-Dollar erpresst wird.
(via Handelsblatt)
Unzählige unzählige Blogs, Zeitungen und Online-Medien berichteten über den Fall Klum vs. Werbeblogger, der eigentlich gar kein Fall war und auch keiner werden wird. Günther Klum, Vater der berühmten Heidi Klum, scheint aber nicht locker lassen zu wollen und bleibt lieber in den Schlagzeilen von Blogs Medien. Kunststück, soviel kostenlose Werbung gab’s schon lange nicht mehr. Nur; ob er soviel negative Werbung will?
Nachdem Günther Klum nun also aus seinen Ferien zurück ist, beschwerte er sich per Fax beim Chefredaktor des Handelsblatt, weil er sich mit dem
Artikel einer Ihrer Aushilfen, des sehr geehrten Herrn Thomas Knüwer (den Namen hab ich im Impressum nicht gefunden)
nicht abfinden konnte. Und bei dieser Gelegenheit beschwert er sich auch gleich über die einseitige Werbung für den Werbeblogger:
Ob die Belange des Internet-, Namens- bzw. Markenrechts richtig gewichtet wurden, bleibt abzuwarten. Festzustellen ist, daß Sie einseitig Werbung für eine Internetseite betreiben, ohne die Rechte der anderen entsprechend zu berücksichtigen.
Ich frage mich langsam, ob es nicht Herr Klum ist, der einseitig Werbung für den Werbeblogger macht. Offenbar ist sich Vater Klum nach wie vor nicht bewusst, welche medialen Wellen er hier verursacht. Und eigentlich wollte er dies doch gar nicht. Oder etwa doch? Verwirrend…
Nach den Vorkommnissen rund um Heidi Klum, dem Sozialgericht Bremen und Vakona dreht sich die Diskussion nun plötzlich in die entgegengesetzte Richtung.
Mit dem heutigen „Outing“ von Udo Vetter, dass er sich den Namen seines Blogs, „law blog“, als Marke habe schützen lassen, zieht er offenbar den Zorn auf sich, der sich nicht nur in den Kommentaren manifestiert, sondern bereits auch in Postings auf anderen Blogs, wie bspw. bei Robert, „Marken und Blogs„, oder „Selbst schuld“ von Silkester.
Das Thema ist aber wahrscheinlich komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Vor allem aber scheinen mir die Argumentationen zu sehr auf einen einzigen Blickwinkel beschränkt.
Ich finde Deinen Schachzug, einen in der Blogosphere quasi allgemeingültigen Gattungsbegriff “Lawblog” (synoynm mit “Blawg”) zu markieren, nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs
argumentiert bspw. Robert in einem Kommentar und Silkester doppelt in ihrem Post nach:
Wir werden eines schönen Tages alle sprachlos sein, weil unser Sprachraum mit Markenrechts-Tretminen gepflastert ist.
Beide Aussagen kann ich grundsätzlich nachvollziehen und auch bejahen, doch dabei geht vergessen, dass es zumindest in geschäftlicher Hinsicht schon fast „Pflicht“ ist, sich für genutzte Begriffe die entsprechenden Namensrechte zu sichern. Dabei geht es sicherlich um ein Abstecken des eigenen „Claims“, aber ohne diesen Schutz hätten wir in unserer Welt wohl schlicht und einfach ein Chaos. Dass dabei aber manchmal ziemlich übers Ziel hinausgeschossen wird, ist selbstverständlich ebenso klar.
Nun mag man sicherlich darüber diskutieren, ob das Registrieren einer Wortmarke in der Blogosphäre nötig ist und/oder sich überhaupt ziemt. Aus rein ideeller Sicht muss ich Robert dabei sicherlich recht geben, Namens- bzw. Markenrechte sind nicht im Sinne der freien Entwicklung von Blogs. Aber: Erleben wir nicht alle, wie langsam aber sicher immer mehr Konzerne auf den „Blog-Zug“ aufspringen und versuchen, sich auch mittels Blogs zu positionieren? Insofern wird die Entwicklung von Blogs wohl bald nicht mehr so „frei“ sein, wie wir uns das alle, auch ich, wünschen. Hier von einer „freien Blogwelt“ zu träumen, scheint mir doch ziemlich ideel, wenn nicht sogar blauäugig. Meiner Ansicht nach versucht Udo da schlicht und einfach, sich ein bisschen abzusichern, und das muss ja nicht per se etwas schlechtes bedeuten.
Das ist auch der Grund dafür, dass ich die Kritik an Udos Markenregistrierung nicht ganz nachvollziehen kann. Würde Udo gleich mit dem Hammer losschlagen und bspw. Abmahnungen verschicken, müsste ich meine Meinung zwar revidieren, aber seine Aussage
Glücklicherweise lässt der Testosteronschauer schnell nach. Ich schicke keine E-Mail. Erst recht keine Abmahnung. Ich rufe den Kollegen an.
lässt mich ahnen, dass Udo das (auch für allenfalls folgende Fälle) gar nicht vor hat. Und noch eine Aussage Udos scheint mir wichtig:
Hier geht es, das musst du verstehen, liebe Blogosphäre, nicht nur um ein Zitat des Namens. Sondern um den Namen selbst…
Und genau das macht den Unterschied zum Sozialgericht Bremen, der Heidi Klum oder eben auch Vakona aus: Es geht nicht darum, ob jemand law blog schreibt, sondern darum, dass sich niemand anders law blog nennt. Und das sollte (auch wenn man vielleicht unterstellen könnte, dass „law blog“ ein Gattungsbegriff sein kann) eigentlich jeder nachvollziehen können. Wen würde es schon freuen, wenn ich einem neuen Blogprojekt einfach den Namen eines bestehenden Blogs geben würde…
Die Schweiz (oder zumindest ein Teil davon) ist im Fussballfieber: Am Samstag findet das Barrage-Hinspiel der Schweiz gegen die Türkei statt und das nutzt der österreichische Wettanbieter betandwin.com auch für seine neuste Werbekampagne aus.
In einem eMail von heute morgen will mir die Firma ein Wetteinsatz schmackhaft machen:
Lieber Sportfreund,
für die ganze Schweiz gilt ab sofort: volle Konzentration auf die WM Play-offs gegen die Türkei. Und für Sie bedeutet das: mitwetten, mitzittern und am Ende gemeinsam feiern!
Denn egal ob die Nati die Qualifikation für Deutschland schafft, Sie gehören auf jeden Fall zu den Gewinnern. betandwin spendiert Ihnen zum alles entscheidenden Fight um die WM-Tickets nämlich CHF 50.- EXTRA-WETTGUTHABEN!
Sportfreund? Naja, ein bisschen, aber mit betandwin hatte ich bis heute nichts zu tun, noch nie ein eMail von der Firma bekommen und mich auch nie in irgendeinen Newsletter eingeschrieben. Also einfach normaler Spam? Nicht ganz, denn „normaler“ Spam ist „nur“ unlauter, das Mail von betandwin jedoch verstösst auch gegen die Schweizerische Lotteriegesetzgebung, wie mir Denise Lörtscher vom Bundesamt für Justiz bestätigte:
1. Gemäss Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sind die Wetten grundsätzlich verboten. Als Ausnahme vom Verbot können die kantonalen Behörden für Wetten am Totalisator (keine Buchmacherwetten) eine Bewilligung für die in ihrem Kanton stattfindende Veranstaltung bewilligen (Art. 33 und 34 LG).
2. Ein ausländischer Wettanbieter darf in der Schweiz keine Werbung betreiben, weil dieser über keine Durchführungsbewilligung in der Schweiz verfügt. Ein solches Unternehmen macht sich nach Schweizerischer Lotteriegesetzgebung strafbar (Art. 42 LG).
Die Wettanbieter scheint das Werbeverbot aber nicht weiter zu kümmern, denn neben dem eher „plumpen“ und einfachen eMail-Spam sponserte betandwin im letzten Winter zum Beispiel das Lauberhorn-Skirennen, wo die Fahrer dann mit Werbeaufschriften der Firma die Piste runterfuhren. Konkurrent interwetten.com setzte auf Fussball und trat unter anderem als Werbesponsor des FC Zürich auf. Gegen den FC Zürich, diverse andere Fussballclubs und auch gegen die Veranstalter des Lauberhornrennens laufen offenbar Strafanzeigen, wie das Wirtschaftsmagazin Cash berichtete.
Wer übrigens als Schweizer Webseitenbetreiber beispielsweise mittels Affiliate-Programm Werbung für einen Wettenanbieter macht, verstösst gegen Artikel 42 des Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten:
Art. 42
II. Gewerbsmässige Wetten
Wer verbotene Wetten gewerbsmässig eingeht oder vermittelt oder zu ihrer Eingehung Gelegenheit bietet, wer ein solches Unternehmen betreibt,
wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10 000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden.
Damit wär dann auch erklärt, warum es in diesem Post keine Links zu den Wettanbietern gibt…
Betandwin habe ich natürlich auch um eine Stellungnahme gebeten, leider darauf aber bisher keine Antwort erhalten.
Udo Vetter ist immer mal wieder für eine Überraschung gut. Nicht nur dass er seinen Law Blog fleissig füllt (haben Anwälte eigentlich soviel Zeit? 😉 ), nein, er schreibt für meinen Geschmack auch wirklich spannend, von Juristendeutsch (fast) keine Spur.
Neuste Idee von Udo ist nun das Knastblog. Natürlich thematisch absolut passend, denn das Blog „beschäftigt sich mit allen Themen zwischen U-Haft und Resozialisierung“.
Na prima: Sollte doch einmal ein Mandant von Udo verurteilt werden, wird er neu einfach im Knastblog weiterbetreut 🙂
… und das in jeder Hinsicht.
Im Juli 2002 verlor Witalij Kalojew seine Familie beim Flugzeugabsturz am Bodensee; im Februar 2004 tötete er den Fluglotsen Peter Nielsen, der damals Dienst hatte. Nun beginnt in Zürich der Prozess – der Tragödie gerecht werden kann er kaum.
Weiterlesen: Die letzte Katastrophe
Am 1. März 2005 schrieb ich über die Dumping-Verträge, die die Swisscom mit der Migros abgeschlossen hatte und durch ein „Leck“ an die Öffentlichkeit gekommen sind. Heute nun berichtet Fredy Künzler von Init Seven ins seinem Blog:
Es folgt eine Strafklage von Swisscom Solutions, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmung von Computern. Ich will die Sache erneut via Sonntagszeitung in die Medien bringen, doch diese kuscht im letzten Moment vor der übermächtigen Swisscom.
Interessant an der Sache ist doch, dass die Swisscom nach wie vor nach dem Leck sucht, anstatt sich (endlich) einmal zu den konkreten Vorwürfen zu äussern. Und offenbar scheinen auch die Medien vor der grossen Swisscom zu kuschen:
Am 9. September 2005 treffe ich mich mit dem Journalisten der Sonntagszeitung, der im März schon die Geschichte über den Fall geschrieben hat. Vorgesehen ist, dass die Sonntagszeitung am 18. September den Fall neu aufrollt. Ich verspreche Exklusivität. Der Journalist recherchiert und schreibt den Artikel fertig, wird aber in letzter Minute von der Chefredaktion gestoppt. Am 17. September um ca. 16:30 ruft er mich an, die Geschichte sei „verschoben“, es gäbe „Aktualitäten“, und deshalb werde der Platz anderweitig benötigt.
Wirklich unschön, dass sich offenbar auch unsere „unabhängigen“ Medien einschüchtern lassen…
Mehr Infos:
(via relab.ch und ignoranz.ch)