Der ziemlich aggressive Aggregator Bitacle.org aus Spanien war in deutschen Blogs in den letzten Tagen immer öfter Thema. In der Schweiz habe ich bisher erstaunlicherweise wenig bis gar nichts davon gelesen. Höchste Zeit aber dies zu ändern, zumal nun auch die ersten Schweizer Blogs vom neuen Content-Dieb heimgesucht werden.
Bitacle sagt von sich selbst eine Blog-Suchmaschine zu sein, die auch alte Posts archiviert und zugänglich macht. Dabei werden die eigenen Posts komplett (also nicht als Auszug) wiedergegeben und mit AdSense-Werbung zugekleistert. Unnötigerweise wird auch noch die Möglichkeit, einen Kommentar zu hinterlassen, mit angeboten.
Nach den Wellen der letzten Tage haben die Betreiber offenbar etwas nachgebessert (Copyrighthinweis etwas grösser), doch das Grundübel, die vollständige Wiederveröffentlichung fremder Inhalte ohne Genehmigung) bleibt bestehen. Lustigerweise macht Bitacle selbst mit Trackbacks auf sich aufmerksam, man sollte also relativ schnell erkennen, ob Bitacle das eigene Blog schon kennt.
Vorsorge ist aber manchmal besser und so habe ich, auch wenn Bitacle es noch nicht bis zu meinem Feed geschafft hat, vorgesorgt. Mit der folgenden Anweisung in der Datei .htaccess kann dem Bitacle-Bot der Zugriff verweigert werden:
RewriteCond %{REMOTE_ADDR} ^81\.172\.108\.9$ [OR]
RewriteCond %{REMOTE_ADDR} ^81\.172\.108\.83$ [OR]
RewriteCond %{REMOTE_ADDR} ^81\.172\.109\.137$ [OR]
RewriteCond %{REMOTE_ADDR} ^81\.172\.109\.145$ [OR]
RewriteCond %{REMOTE_ADDR} ^212\.22\.59\.251$ [OR]
RewriteCond %{HTTP_USER_AGENT} Bitacle
RewriteRule .? - [F]
Damit werden Zugriffe von den IP-Adressen 81.172.108.9, 81.172.108.83, 81.172.109.137, 81.172.109.145 und 212.22.59.215 (die bisher bekannten Adressen des Bitacle-Bots gelten) sowie von Bots mit der Kennung „Bitacle“ auf die eigenen Seiten verhindert.
Owen hat zudem ein WordPress-Plugin namens „AntiLeech“ veröffentlicht, welches das bequeme Sperren von IP-Adressen und Bots via WordPress Administration ermöglicht. Der Ordnung halber sei dazu noch vermerkt, dass „AntiLeech“ sich offenbar nicht mit dem „Feedburner Plugin“ verträgt. Ein weiteres Plugin gegen Bitacle hat Elias geschrieben: „Bitacle blocker wordpress-plugin„. Allerdings tendiere ich sowieso dazu, nicht für jede noch so kleine Funktion ein Plugin einzusetzen. Etwas Handarbeit kann manchmal gar nicht schaden.
Mit Stop Bitacle.org haben die Spanier nun sogar ein ihnen gewidmetes Blog und auch Blogs rund um die Welt schreiben sich die Finger wund…
Gerade lese ich bei Robert und Mike, dass beide ihren RSS-Feed nicht mehr als Volltext, sondern nur noch in der verkürzten Form anbieten werden (Robert hat bereits umgestellt). Auch wenn ich das Problem des Contentklau (von dem auch ich immer wieder betroffen bin) nachvollziehen kann, ist das „verkrüppeln“ des Feeds nicht die Lösung, denn damit werden vor allem die ehrlichen Leser bestraft.
Mit zunehmender Vernetzung in Bloggersdorf ist auch die Anzahl Blogs in meinem Feedreader stetig gestiegen. Ich schätze es unterdessen ungemein, einen Fullfeed abonnieren zu können. Ein solcher Feed erlaubt ein zügiges Lesen der Posts, ohne jedesmal auf die Homepage des entsprechenden Blogs wechseln zu müssen. Mit dem Rückschritt zu „Krüppel-Feeds“ werde ich in Zukunft aber nur noch Teaser der entsprechenden Artikel auf die Augen gedrückt bekommen. Offen bleibt dabei, ob ich dann jeweils Lust und Musse habe, jedesmal auf den Link zu klicken und mir den Artikel direkt auf dem Blog nochmal anzusehen. Das bedeutet immerhin ein höheren Zeitaufwand, den ich mir nicht immer leisten kann (oder will).
Dass beide Blogger den Contentklau als Grund für die Umstellung nennen, erstaunt natürlich nicht, denn auch ich stelle immer wieder fest, dass meine Inhalte ungefragt in irgendein (Spam-) Blog übernommen werden. Aber soll ich deswegen alle meine Leser bestrafen? Es gibt genügend technische Möglichkeiten, den Contentdieben das Leben zumindest etwas schwerer zu machen, zum Beispiel durch Zugriffsrestriktionen via der htaccess-Datei oder durch das Einfügen entsprechender Copyright- bzw. Herkunftsverweise in den RSS-Feed. Handelt es sich beim Contentdieb um ein bei blogger.com gehostetes Blog und/oder ist es mit AdSense-Werbung ausgestattet, kann auch ein Mail an Google Wunder bewirken wie ich schon mehrmals feststellen konnte.
Wie auch immer: Ich bedaure sehr, dass sowohl Robert wie auch Mike ihre RSS-Feeds kürzen werden. Ändern kann ich es nicht, nur hoffen, dass nicht noch weitere diesem Beispiel folgen werden…
Die Fussball WM ist ein geeignetes Vehikel, um mit einem Blog etwas Traffic zu generieren und mit AdSense-Anzeigen ein paar Dollar zu verdienen. So dachte sich das wohl auch der Betreiber des „WM 2006 News Blog“ und erstellte kurzerhand ein neues Blog bei Blogger. Doch nun wurde es schon schwieriger: Wer schreibt denn all die schönen Inhalte? Jeden Post selbst zu schreiben ist zeitaufwendig und macht sowieso keine Laune, denn so gut (?) wie der Spiegel kann ja nicht jeder schreiben.
Aber warum denn nicht direkt die Spiegel-Artikel kopieren? Schliesslich reicht es ja, wenn sich einer die Mühe macht, die Artikel zu schreiben:
WM 2006 News Blog: Ecuador im WM-Achtelfinale [PDF]
Spiegel Online: Ecuador schiesst sich und Deutschland ins Achtelfinale
WM 2006 News Blog: England entgeht Blamage [PDF]
Spiegel Online: England entgeht Blamage
WM 2006 News Blog: Brasilien schlägt starke Kroaten [PDF]
Spiegel Online: Brasilien schlägt starke Kroaten
Das einzige was nicht übernommen wird, sind die Kürzel der Nachrichtenagenturen am Ende des Artikels. Dreister gehts wohl nimmer…
Offensichtlich scheint sich auf dem Blog etwas zu tun, denn während dem Schreiben obiger Zeilen ist ein Post im genannten Blog verschwunden, weshalb ich sicherheitshalber PDF-Kopien der Seiten angelegt habe.
[Update] 19:21 Uhr
Tatsächlich hat sich auf dem WM 2006 News Blog unterdessen etwas getan: Die nicht ganz freundlich gesinnten Kommentare wurden vom Betreiber gelöscht und die Kommentarmoderation wurde aktiviert. Zudem sind die Artikel nun mit einer Quellenangabe versehen. Allerdings wird dies nicht ausreichen, denn nach wie vor stehen die Meldungen im Original-Wortlaut von SpOn im Blog (siehe z.B. auch neuster Post „Argentinien blamiert Serbien“ [PDF] und der Text im Original von SpOn).
(via WM Blog)

Die Mitglieder von Baker & McKenzie International, „einem Verein nach dem Recht der Schweiz„, scheinen derzeit die kommerziellen Nutzniesser einer regelrechten Einschüchterungs- Kampagne zu sein. Im Auftrag der Infront Sports & Media AG, der Inhaberin der Bildrechte an der FIFA WM 2006™, verschickte diese nämlich brisante Briefe [PDF] an allerlei Internet-Provider. Darin wird auf das unerlaubte Streaming von WM-Spielen hingewiesen, und die Provider werden für den Fall, dass Infront unerlaubtes Streaming oder Downloads feststellen sollte, aufgefordert, Kontaktdaten des Beschuldigten herauszugeben. Dass die Provider damit gegen geltendes Recht verstossen würden, erwähnen die Anwälte im Brief aber leider nicht.
Nun ist man offenbar sogar dazu übergegangen, einzelne Blogs ebenfalls direkt anzuschreiben. So erhielt beispielsweise auch Boing Boing ein solches Schreiben:
The letter goes on to warn Boing Boing that Baker & McKenzie will be „actively monitoring your website … to identify unlawful activity and will, if necessary, take appropriate action to ensure the protection of Infront’s rights of those licenses.“
Immerhin, die Antwort von Boing Boing lässt schmunzeln:
Baker & McKenzie, be on alert: henceforth, Boing Boing will be actively monitoring your website to identify dumbass activity and will, if necessary, take appropriate action to point out instances of wasting clients‘ money by sending out unnecessary and obnoxious warning letters.“
Das Vorgehen von Infront bzw. der Anwälte von Baker & McKenzie hat wohl (bisher) Seltenheitswert, denn vor dem Eintritt eines Rechtsbruchs ist wohl noch selten eine Anwaltskanzlei derart massiv aktiv geworden. Allerdings dürfte dies Baker & McKenzie auch einiges an Honoraren einbringen (und damit Infront einiges kosten), denn offenbar beschäftigt man sich seit Monaten mit dem Versand solcher Schreiben.
Nicht eingerechnet hat man bei allen Beteiligten aber, dass solche Briefe auch Nachfragen provozieren können, obwohl man bereits in den versandten Briefen darauf hinweist:
[…] please let us know, if you have any questions about our client’s rights or any other matter which will enable you to take the quickest action should your service be used for unlawful transmission of the FIFA World Cup in whole or part.
Bereits am 30. April 2006 stellte ich der FIFA nämlich einige Fragen betreffend der Bildrechte. Dort allerdings schien niemand interessiert, die Rechtslage darzulegen. Als Fredy Künzler am 8. Mai dann auf den Brief betreffend der Rechte von Infront hinwies, nahm ich das zum Anlass, direkt bei Dr. Urs Zenhäusern von Baker & McKenzie nachzufragen. Aber dieser teilte mir lediglich mit, dass er mit mir über meine Fragen „keine Korrespondenz führen“ könne. Ich solle mich doch direkt an Jörg Polzer, seines Zeichens Manager Communication & PR bei der Infront Sports & Media AG, wenden. Wie, keine Korrespondenz führen? Ich dachte, bei „questions about our client’s rights“ soll man mit Baker & McKenzie in Kontakt treten?
Wie auch immer: Es passt ins Gesamtbild, dass auch Jörg Polzer keine Lust auf die Beantwortung meiner Fragen hatte. Zwar erhielt ich am Sonntag, 14. Mai ein Mail, in dem mir eine „zeitnahe“ Bearbeitung meiner Fragen versprochen wurde und ich auf „Mitte der Woche“ vertröstet wurde. Danach wurde es aber ruhig. So ruhig, dass ich bis heute keine Reaktion mehr erhalten habe.
Komisch nur, dass ich bis heute keinen Brief von Baker & McKenzie erhalten habe, denn aufgrund meiner Anfragen sollte man dort doch gewarnt sein, dass ich eventuell einen groben Verstoss gegen die Rechte von Infront plane. Schliesslich wollte ich in meinen Anfragen u.a. wissen, ob ich selber geknipste Fotos auf dem Blog veröffentlichen darf. Aber vielleicht wartet man in meinem Fall lieber zu und beantwortet die Fragen absichtlich nicht, um mir dann dafür eine satte Lizenzrechnung zu senden.
Da bleibt mir wohl nur, nochmals auf meine gefährlichen Aktivitäten aufmerksam zu machen:

(Bild: We Blog Cartoons)
Ob es an der Euro 2008 anders sein wird? Leider kaum…
[Update]
Übrigens gibt es 100 Dinge, die wichtiger sind als diese Veranstaltung in Deutschland:
(via CH Internet Szene)
Auch in der Schweiz steht eine Revision des Urheberrechts an. Am 10. März 2006 hat der Bundesrat den den Revisionsentwurf des Urheberrechtsgesetzes an das Parlament überwiesen. Doch das Thema ist kontrovers und jede Interessensgruppe hat andere Wünsche an das neue Gesetz.
Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) bringt nun auch Otto Normalverbraucher den Revisionsentwurf näher und informiert in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Betroffenen auf http://www.urheberrecht.ch über die laufende Revision:
Gemeinsam haben sie über Ziele, Folgen, Chancen und Gefahren der Revision diskutiert. Resultat dieser Debatte sind diese Website und die Broschüre «Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Highway oder Sackgasse?». Mit Fakten und Erklärungen der Begriffe rund um das Urheberrecht sowie den Ansichten der Betroffenen sollen sie einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten. Das neue Urheberrecht – Highway oder Sackgasse?
Dabei liefert die Webseite auch interessante Meinungen von Betroffenen:
Der Ausbau des urheberrechtlichen Schutzes ermöglicht uns dank DRM-Systemen, die Bedürfnisse des heutigen Konsumenten zu befriedigen – und das weltweit. Ohne Ausbau dieses Schutzes können wir im heutigen digitalen Zeitalter unseren Beruf als Musiker über kurz oder lang nicht mehr ausüben, weil sich zu viele unsere Musik gratis übers Internet beschaffen.
sagt beispielsweise die Band Gotthard, während Jaqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz zu bedenken gibt:
Zweifellos sollen Kulturschaffende vor Piraterie geschützt werden. Das Urheberrecht darf aber die Interessen der Nutzer nicht ausblenden und einseitig den Inhabern von Urheberrechten Vorteile verschaffen. Der Zugang zu geschützten Werken ist im Interesse der Allgemeinheit und muss den Konsumenten sowie der Forschung und Bildung auch im digitalen Bereich erhalten bleiben.
Die Revision ist und bleibt kontrovers und es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Gesetzesänderungen bewegen werden.
Sabine Ackermann von der Abteilung „Information und Kundenservice“ der Inter-Lottery Deutschland beehrte mich heute mit einem Spam-Mail:
Träumen auch Sie vom großen Lottogewinn? Wir Deutschen müssen immer neidisch auf die USA und andere Lotterien auf der ganzen Welt sehen. Dort gibt es gigantische Jackpots, die bisher für uns unerreicht waren.
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Leider wollte bisher weder Sabine noch sonst irgendwer von der Geschäftsleitung dazu Stellung nehmen, woher meine eMail-Adresse stammt, noch, wieso Sie u.a. gegen Artikel 4 des Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten verstossen:
Art. 4 Abs. D. Verbotene Handlungen
Untersagt sind die Ausgabe und die Durchführung einer durch dieses Gesetz verbotenen Lotterie. Die Durchführung einer Lotterie umfasst die dem Lotteriezweck dienenden Handlungen, wie die Ankündigung oder Bekanntmachung einer Lotterie, die Ausgabe der Lose, die Empfehlung, das Feilbieten, die Vermittlung und den Verkauf von Losen, Coupons oder Ziehungslisten, die Losziehung, die Ausrichtung der Gewinne, die Verwendung des Ertrages.
sowie
Art. 38 Ziff 1
Wer eine durch dieses Gesetz verbotene Lotterie ausgibt oder durchführt, wird mit Gefängnis oder mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu 10’000 Franken bestraft. Die beiden Strafen können verbunden werden.
Inter-Lottery gehört, laut Impressum und Denic, der Nowarra Verlagsgesellschaft mbH aus Köln, welche auch in der Vermittlung von Kunden für Online-Casinos tätig ist. Auf Domains wie clubamigo.de und topcollection.de, die ebenfalls der genannten Firma gehören, wird einem ein Programm namens „CasinoKing.exe“ zum Download angeboten, welches von diversen Virenscannern als „AdWare.Casino“ erkannt wird. Über die Domain clubamigo.de wurde auch schon via Spammails für Casinos geworben, wie man zum Beispiel in de.admin.net-abuse.mail nachlesen kann oder im Forum von AntiSpam erfährt.
Der zuständige Provider, die Firma QS Housing aus Nürnberg, scheint auch nicht sehr kooperativ zu sein, zumindest entnehme ich das seinem Posting hier:
Hallo Herr Nitzsche, so komisch es auch klingt, ich werde doch nicht einen Kunden offline nehmen der mir sinngemäß mein Essen bezahlt, nur weil mir jemand schreibt das dieser Kunde spam fabriziere.. das wäre ja fast der gleiche humbug wie wenn man für Portscannen offline genommen würde.
Sicherlich unterstütze ich keinerlei Abuse, nur falls Sie alle in den Genuß kommen sollten sich selbstständig zu machen, sind Sie am Anfang auf jeden Kunden angewiesen. Und sofern ich keine gerichtliche Aufforderung erhalte diesen Kunden zu entfernen, wird da vorerst auch nichts passieren.
Einen Tag nach obigem Posting teilte QS-Housing dann aber immerhin folgendes mit:
Ich habe nun eine Stunde mit dem Administrator des Kunden telefoniert und konnte ihn letztendlich dazu bewegen können den MTA zu stoppen.
Allerdings hielt die Einsicht des brötchenzahlenden Kunden nicht lange an, denn obige Spammail kam aus dem Netzbereich 80.83.176.0/20, welcher dem bereits vorher für Spam benutzten IP-Bereich entspricht. Nun denn, ich verschicke mal einen T5F (siehe Spambekämpfung mit dem T5F) und gucke, was sich da weiter tut…
[Update] 5. April 2006
Sabine lässt nicht locker: Heute morgen hat mir die Inter-Lottery erneut ein Spam-Mail mit demselben Inhalt zugeschickt. Doppelt hält wohl besser, oder wie?
Zusätzlich habe ich die Strafbestimmungen im Post korrigiert, da ich mich fälschlicherweise auf die Bestimmungen zu Wetten gestützt habe. Korrekterweise wären natürlich die Bestimmungen zu Lotterien anzuwenden. Besten Dank an dieser Stelle auch an Frau Lörtscher vom Bundesamt für Justiz, Sektion Lotterien und Wetten, für die Korrektur.
Nachdem gestern bereits die IFPI Schweiz zur Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der SUISA betreffend der Legalität von Musikdownloads Stellung genommen hat, ist heute nun auch die Antwort von Dr. Bernhard Wittweiler, dem Leiter Rechtsdienst der SUISA eingetroffen.
BloggingTom: Die Suisa behauptet auf in ihrem FAQ, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren aber genau das Gegenteil, nämlich dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?
B. Wittweiler: Die SUISA behauptet nicht, der Download von Musicfiles von Tauschbörsen sei legal. Wir stehen auf dem Standpunkt, die Frage sei nicht endgültig geklärt. Nach unserer Beobachtung hat wohl eine Mehrheit der Juristen, die sich in der Schweiz zum Thema geäussert haben, die Meinung vertreten, der Download zu privaten Zwecken im Sinne des Urheberrechts sei erlaubt. Man muss betonen, dass dies ausschliesslich und ganz isoliert nur den Download betrifft. Einigkeit besteht darüber, dass der Upload und der Download differenziert betrachtet werden müssen. Und Einigkeit besteht auch darüber, dass der Upload illegal und damit strafbar ist.
BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen legal oder illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?
B. Wittweiler: Es gibt zur Frage des Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz (noch) kein Gerichtsurteil.
BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.
B. Wittweiler: Die Ursachen für den Rückgang der CD-Verkäufe in den letzten Jahren sind uns unbekannt. Wir können nur Vermutungen anstellen. Wir vermuten, dass mehrere Ursachen dafür verantwortlich sind. Die von Ihnen angesprochenen Kopierschutzmassnahmen könnten vielleicht eine Ursache sein, sicher jedoch nicht die einzige.
In meinem Post „MP3-Download wirklich illegal?“ habe ich auf die Diskrepanz zwischen den Aussagen der IFPI und der Suisa bezüglich der Legalität von Musikdownloads aus Tauschbörsen hingewiesen.
Ich habe deshalb sowohl der IFPI Schweiz wie auch der Suisa einige Fragen per eMail gestellt, die nun Johannes Börker von der IFPI Schweiz wie folgt beantwortet hat:
BloggingTom: Die IFPI Schweiz behauptet im Factsheet – Raubkopieren, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal sei. Die Suisa behauptet auf ihrer Internet-Seite aber genau das Gegenteil, nämlich, dass der Download (und nur der Download) der Musikstücke legal sei. Betrachtet man also ganz isoliert ausschliesslich den Download, ist dieser nun legal oder nicht? Und wenn nein, wieso nicht?
J. Börker: Richtig ist, dass einhellig die Meinung vertreten wird, dass jeglicher Upload urheber- und leistungsrechtlich geschützter Rechtsgüter illegal und gemäss Art. 67 und 69 URG strafbar ist, weil das Privatkopierrecht des Art. 19 URG den Uploader nicht schützt, da hierfür Voraussetzung wäre, dass ein Geschehen im engen Familien- und Freundeskreis vorliegt, was beim weltweiten Filesharing ersichtlich nicht der Fall ist.
Richtig ist ferner, dass umstritten ist, ob der Download einer unautorisiert hochgeladenen Musikdatei illegal ist. Wir meinen, dass auch hier eine Illegalität zu bejahen ist, weil nur eine legale Kopiervorlage der Erstellung einer legalen Kopie dienen, also nur der legale Upload einen legalen Download nach sich ziehen kann. Ferner kommt hinzu, dass der Download aus einem p2p-System mangels engen Familien- oder Freundeskreises, innerhalb dessen sich diese Vorgänge vollziehen, so oder so illegal ist, weil er eben nicht vom Privatkopierrecht des Art. 19 URG geschützt wird.
BloggingTom: Gibt es für die Aussage, dass der Download von Musikfiles aus Tauschbörsen illegal ist, bereits entsprechende Gerichtsurteile in der Schweiz?
J. Börker: Uns ist noch kein entsprechendes Urteil bekannt geworden, das sich ausdrücklich hierzu geäussert hätte. Wir halten es aber für möglich, dass es im Zuge unserer Aktion Game Over früher oder später zu einem Urteil kommen könnte.
BloggingTom: Wie stehen Sie zur Aussage, dass die Gewinneinbrüche der Musikindustrie zumindest teilweise „hausgemacht“ sind, da mit immer rigideren Kopierschutzmassnahmen das „ungetrübte“ Hören teilweise verunmöglicht wird? Je nach angewandtem Kopierschutz lassen sich solche CDs teilweise ja noch nicht einmal mehr in Auto-CD-Playern abspielen. Zudem „verbietet“ mir die Musikindustrie (mit dem Kopierschutz) ja meistens auch, meine CDs am Computer zu hören.
J. Börker: Wohl niemand unter unseren Mitgliedern ist so naiv zu glauben, dass einzig und allein das massenhafte „Filesharing“ für die Umsatzrückgänge verantwortlich ist. Natürlich gibt es daneben auch andere Gründe. Das „Filesharing“ ist aber EIN wichtiger Grund, und es ist gewiss nicht so, dass nicht auch an anderen Fronten andere Ursachen der Umsatzrückgänge bekämpft werden würden. Die Kopierschutzprobleme sind nach unserer Erfahrung dramatisch übertrieben, was ihr tatsächliches Ausmass betrifft. Unsere Mitglieder sind diesbezüglich aber sensibel und selbstverständlich darauf aus, Kopierschutz nicht als Konsumentenärgernis zu plazieren, sondern Einschränkungen nur in zumutbarem Ausmass vorzusehen. Wir weisen darauf hin, dass in der EU bereits die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen unter Strafe gestellt wird, so dass wir unsere Mitglieder auch hierzulande auf dem grundsätzlich richtigen Wege wähnen.
BloggingTom: Wenn die IFPI nun auf der wortgenauen Auslegung der Schweizer Gesetzgebung besteht, wie steht die IFPI denn zum neuen Kopierschutz von Sony, XCP-Aurora? Dieser greift tief in das Betriebssystem ein und könnte durchaus zur Verletzung von bestehendem Recht führen.
J. Börker: Vom angeblichen Problem mit einem neuen Kopierschutz von SonyBMG wissen wir bislang auch nur aus der Presse. Hierzu sei angemerkt, dass der Verband IFPI Schweiz selbst mit Kopierschutzfragen überhaupt nicht befasst ist. Dies ist eine Angelegenheit, die allein durch unsere Mitglieder gehandhabt wird.
Die Schonfrist der IFPI Schweiz ist vorbei: Ab heute will der Verband der Schweizer Musikwirtschaft IFPI verstärkt gegen private Raubkopierer vorgehen und zivil- wie auch strafrechtliche Massnahmen gegen die „Erwischten“ einleiten. Die IFPI schreibt, dass private Kopierer bis heute nicht belangt wurden, weil die Musikwirtschaft auf „die in der Schweiz verankerte Tradition individueller Verantwortung vertraut“ hat. Dazu gehöre auch der Respekt vor dem Eigentum anderer: „Es hat sich aber leider gezeigt, dass der durch private Raubkopierer entstandene wirtschaftliche Schaden in der Schweiz grösser ist als im Rest Europas.“
Und weiter:
Nach Angaben der Tonträgerproduzenten beträgt der Umsatzeinbruch durch Raubkopieren mehr als 25 Mio. Franken jährlich, der Gesamtschaden seit 2001 beträgt rund 135 Mio. Franken. Durch Raubkopieren gingen in den vergangenen drei Jahren in der Schweiz rund 600 Arbeitsplätze verloren. Davon sind alle Berufsgruppen betroffen, die direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt mit Musik bestreiten. Textdichter, Komponisten, Interpreten, Musiker und Labels, Tonstudios, Techniker und Händler. Auch mehrere Schweizer Fachhändler mussten in den vergangenen Jahren wegen der Umsatzeinbrüche schliessen.
Mit Arbeitsplätzen argumentierte auch die Business Software Alliance (BSA) im Mai dieses Jahres, allerdings mit dem Unterschied, dass laut BSA die Software-Raubkopierer in der Schweiz tatsächlich abgenommen hätten. Nur: Wie ich in meinem damaligen Post „Wo sind denn nun die Arbeitsplätze?“ aufgezeigt habe, sind die propagierten Zahlen über verlorene Arbeitsplätze nicht mit neugeschaffenen Arbeitsplätzen gleichzusetzen. Mit der Rechnung der BSA hätten nämlich mindestens 2100 Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, allerdings musste die BSA auf meine Anfrage hin zugeben, dass „nur“ 300 vorher arbeitslose Informatiker eine Stelle fanden.
Auch der Musikindustrie mag ich die Zahlen nicht so recht abnehmen, denn laut IFPI sollen in den vergangenen drei Jahren durch Raubkopieren rund 600 Personen, die direkt oder indirekt von Musik leben, ihren Job verloren haben. Das mag zwar stimmen, hat aber wohl nicht „nur“ mit Raubkopierern zu tun. Vielmehr sind da wohl auch veränderte Konsumgewohnheiten schuld, bspw. das von der IFPI propagierte Einkaufen der Musik via Internet. Darunter leiden die angesprochenen Fachhändler nämlich genauso.
Ebenfalls wage ich zu bezweifeln, dass es 600 neue Arbeitsplätze geben wird, würden die Schweizer Raubopierer von einem Tag auf den anderen verschwinden.
Aber zurück zum Thema:
Interessant an der ganzen Diskussion ist ja nur schon die Tatsache, dass sich die IFPI Schweiz als Vertreter der Musikwirtschaft und die SUISA als Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke absolut uneinig darüber sind, ob Downloads von Musikstücken aus Tauschbörsen nun illegal ist oder eben nicht.
Während die IFPI nämlich darauf hinweist, dass das Tauschen von Musik über Tauschbörsen gegen Artikel 19 des Bundesgesetz über das Urheberrecht verstosse, argumentiert die SUISA, dass der Download (und nur der Download!) durchaus legal sei:
Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann (in Deutschland zum Beispiel ist das Herunterladen von „offensichtlich“ illegalen Angeboten verboten).
Damit erteilt die SUISA dem Downloader zwar keinen Freipass, ist aber immerhin um Längen ehrlicher als die IFPI, da sie den „jetztigen“ Wissenstand weitergibt. Die IFPI allerdings scheint hier mehr mit dem Mittel der Einschüchterung zu arbeiten und will nun rigoros gegen ihre eigenen Kunden vorgehen (auch wenn die nicht immer alles gleich auf CD kaufen)..
Fazit: Ob Downloads aus Tauschbörsen in der Schweiz legal oder illegal sind, steht offenbar noch nicht abschliessend fest und wird wohl erst durch ein Gerichtsurteil geklärt werden können. Allerdings sehe ich die Tatsache, dass selbst die SUISA davon ausgeht, dass solche Downloads legal sind, durchaus positiv. Denn es stellt sich wirklich die Frage, wie eine Vereinigung wie die SUISA, die naturgemäss Einnahmen aus Musik generieren bzw. die Tantiemen für Künstler sammelt, offen zugibt, dass solche Downloads legal sind. Einfach nur so aus Nächstenliebe zum Raubkopierer wird sie das wohl kaum tun..
Anmerkung: Ich habe sowohl die IFPI als auch die SUISA um eine Stellungnahme zum rechtlichen Aspekt gebeten. Von beiden Parteien habe ich bis jetzt noch keine Antwort, werde diese aber veröffentlichen, sobald ich diese erhalte.
Die Stellungnahmen sind eingetroffen und in den Posts „IFPI-Stellungnahme zum MP3-Download“ und „SUISA-Stellungnahme zum MP3-Download“ nachzulesen.
Posts in anderen Blogs zum Thema IFPI:
[Update] 11:26 Uhr
Auch der Tages-Anzeiger beschäftigt sich mit der Frage der Strafbarkeit von MP3-Downloads:
An eMail-Spam habe ich mich ja unterdessen gewöhnt, auch wenn ich diesen dank des Spam-Filters selten zu Gesicht bekomme. Speziell nervt mich jeweils Spam aus der Schweiz, ist Spam doch durchaus ein Thema, von dem hierzulande ab und zu zu lesen ist und man so meinen könnten, die Leute seien wenigstens ein klein bisschen sensibilisiert. Und heute ist mal wieder so ein Schweizer Spam im Mail-Postfach Spamfilter gelandet.
Sehr geehrte Damen und Herren
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Freundliche Grüsse
Dividis.ch
Thomas Hablützel
Lieber Thomas Hablützel, ja ich brauche ab und zu CD- oder DVD-Rohlinge, doch habe ich bereits eine andere Quelle dafür. Interessieren würde mich aber, wie Du an die eMail-Adresse kommst, an die Du Dein Mailing gesandt hast. Denn diese gibt es nur (vor dem Besucher) versteckt auf einer Webseite und wird nirgends sonst verwendet. Darum gibt es wohl nur zwei Möglichkeiten: Entweder hast Du eine der dubiosen Adresslisten von ebenso dubiosen Internet-Adresshändlern gekauft oder Du hast selbst fleissig und automatisiert Adressen gesammelt.
„Wir legen grossen Wert auf die Seriosität dieser Art des Versandes“ schreibst Du auf Deiner Webseite. Mit dem Versand meintest Du aber offensichtlich nur den Versand der Ware, nicht aber auf den Versand der Werbung. Du versprichst mir zwar in Deinem eMail, dass ich keine weiteren Mails mehr erhalte, aber das überzeugt mich nicht. Das nämlich schreiben auch die grossen Spammer…
Weitere Infos zum Thema: